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IDW zum IASB-Entwurf: Beziehungen zu einem Staat

10.03.2009

In dem Entwurf des IASB werden Änderungen an IAS 24 vorgeschlagen: "Beziehungen zu einem Staat - Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 24".

Es geht dabei um die Ausnahmevorschriften, die im Vergleich zum Entwurf ED 24 (2007) überarbeitet wurden. Nach Ansicht des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) geht der neugefasste Anwendungsbereich der Ausnahmevorschrift zu weit. Näheres im Schreiben des IDW an den IASB vom 6. März 2009 (in englischer Sprache, 77 KB).
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Gesamtausgabe der IFRS 2009 veröffentlicht

10.03.2009

Der IASB hat die Gesamtausgabe der International Financial Reporting Standards 2009 sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form veröffentlicht.

Die Gesamtausgabe 2009 bietet in einem einzigen Band die neueste verbindliche Version der IFRS einschließlich Interpretationen und unterstützender Dokumente — erläuternder Beispiele, Umsetzungsleitlinien, Grundlagen für Schlussfolgerungen und abweichender Meinungen — wie vom IASB bis einschließlich 1. Januar 2009 herausgegeben. Sie enthält außerdem die Satzung der IASC-Stiftung, das IASB-Rahmenkonzept für die Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen, das Vorwort zu den IFRS, das Handbuch zum Konsultationsprozess von IASB und IFRIC, ein aktualisiertes Glossar und einen umfassenden Index.

Gedruckte Version. Gedruckte Fassungen der IFRS-Gesamtausgabe 2009 (ISBN 978-1-905590-90-2) können über den Internet-Shop des IASB für £60 zuzüglich Versandkosten käuflich erworben werden. Es gibt Nachlässe für Studenten, Lehrkräfte und Besteller aus Ländern mit geringem oder mittlerem Einkommen sowie Mengenrabatt. Für Besitzer eines Abonnements aller IASB-Veröffentlichungen wurden die Ausgaben bereits verschickt.

Elektronische Version. Elektronische Fassungen der IFRS-Gesamtausgabe 2009 stehen im eIFRS-Abonnentenbereich der IASB-Internetseite für Abonnenten aller IASB-Veröffentlichungen sowie für eIFRS-Subskribenten zur Verfügung. Die Dateien liegen im HTML- und im PDF-Format vor.

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Kandidaten gesucht für den Aufsichtsrat von EFRAG

09.03.2009

Im Juli 2008 hatte die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) einen Vorschlag zur Stärkung von EFRAG unterbreitet.

Unter anderem beinhaltete der Vorschlag eine neue Struktur von EFRAG, die das nachfolgende Diagramm widerspiegelt:

EFRAG bittet nun um Bewerbungen für den Aufsichtsrat (17 Mitglieder), der die Verantwortung für Aufsicht, Finanzierung und einige externe Verbindungen (einschließlich derer zur IASCF, zur EU-Kommission und zum EU-Parlament) tragen soll. Er würde auch die Mitglieder des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) und des Ausschusses für Planung und Ressourcen (Planning and Resource Committee) ernennen. Bewerbungen können bis zum 20. April 2009 bei EFRAG eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung von EFRAG.

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Financial Stability Review

09.03.2009

Die französische Zentralbank Banque de France ist Herausgeberin einer englischsprachigen Zeitschrift zur Untersuchung der Finanzstabilität.

Die Financial Stability Review erscheint zweimal im Jahr und richtet sich im Wesentlichen an Akteure und Beobachter aus dem Finanzsektor wie beispielsweise Entscheidungsträger, Wissenschaftler und Marktteilnehmer. Es werden Entwicklungen, die Finanzinstitute, Märkte und ihre Infrastruktur betreffen, von einem strukturellen Standpunkt untersucht. Die einzelnen Artikel bieten detaillierte Analysen, bei denen die Tatsache, dass auf allgemein verständliche Sprache Wert gelegt wird, keinen Verlust an Wissenschaftlichkeit mit sich bringt. Die jüngste Ausgabe erschien im Oktober 2008 (Inhaltsverzeichnis). Besonders hinweisen möchten wir auf einen Artikel von Plantin, Sapra und Shin zum Thema Zeitwertbilanzierung und Finanzstabilität und einen Artikel von Sir David Tweedie, dem Vorsitzenden des IASB.
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EFRAG-Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten bekanntgegeben

09.03.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Mitglieder der neuen Arbeitsgruppe zu Finanzinstrumenten (Financial Instruments Working Group, FIWG) bekanntgegeben.

Die Gruppe setzt sich jetzt wie folgt zusammen:

Mike Ashley (Vorsitzender und TEG-Mitglied) - KPMG

David Bradbery - UBS

Pierre-Henri Damotte - Société Générale

Laure Guegan - EY

Armin Hausmann - Novartis International

Petri Hofste - ABN Amro

Gordon Ireland - PwC

Dennis Jullens - UBS

Roberto Monachino (TEG-Mitglied) - Unicredit

Cynthia Mustafa - Deutsche Bank

Nicolas Patrigot - CNCE

Henricus Seerden - EIB

Agnes Tardos - PwC

Brendan van der Hoek - Lloyds TSB

Thierry Veyssière - BNP Paribas

Pietro Virgili - Banca IntesaSanpaolo

Yvonne Wiehagen-Knopke - DZ Bank

Europäische Kommission, CESR und CEBS als Beobachter

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'Globales Erstellerforum' des IASB tagt am 26. März 2009

09.03.2009

Der IASB wird am 26. März 2009 mit Vertretern von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, im Rahmen eines globalen Erstellerforums von 10:00h bis 16:30h Londoner Zeit in seinen Büroräumen 30 Cannon Street, London zusammenkommen.

Der Zweck des globalen Erstellerforums liegt darin, Meinungen zu Konzepten und Vorschlägen einzuholen, die der IASB derzeit entwickelt. Dazu sollen Ratschläge hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der beabsichtigten Vorschläge für die Ersteller von IFRS-Abschlüssen erfragt werden. Die Sitzung steht Beobachtern offen.

 

Agenda für das Globale Erstellerforum, 26. März 2009

Vormittag (10:00h-12:30h):

 

Nachmittag (13:15h-16:30h):

  • Arbeitsprogramm des IASB
  • Reaktionen aus Stellungnahmen zu vergangen Projekten
  • Rechtskreisspezifische Entwicklungen (EU/USA/Asien)
  • Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die IFRS
  • Erkenntnisse aus den Abschlüssen zum Jahresende 2008
    • Entwicklungen bei Finanzinstrumenten im Dezember 2008
    • Praktische Fragen der Wertminderung
  • Dynamische Risikovorsorge
  • Konsolidierte Abschlüsse (Entwurf ED10)
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Leasinggeschäfte
  • Erlöserfassung
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11. Ergänzungslieferung DRS erhältlich

09.03.2009

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 11. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die Rechnungslegungs Interpretation Nr. 3. Genios bietet die Online-Textversion an.
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EFRAG nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung Teil II

09.03.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bei der IASC-Stiftung ihre Stellungnahme zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung eingereicht (in englischer Sprache, 146 KB).

Drei Punkte hebt EFRAG besonders hervor:

Der Agendasetzungsprozess des IASB müsse geändert und stärker konsultativ angelegt werden. Das beträfe auch Priorisierungsfragen und Projektumfangsentscheidungen.

Entscheidungen über eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme von Entwürfen, an denen noch bedeutende Änderungen vorgenommen wurden, müssten im Rahmen eines definierten Prozesses getroffen und begründet werden, dessen Einhaltung von den Treuhändern überwacht werden müsse.

Die Umsetzung der neuen Satzung und ihrer Prozesse müsse sorgfältig überwacht werden.

Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass die Rolle der Bilanzierung in der Entwicklung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise untersucht werden müsse. Insbesondere müsse vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen der Standardsetzungsprozess noch einmal genau geprüft werden. Dies hat nach Meinung von EFRAG nicht unbedingt im Rahmender Überarbeitung der Satzung zu erfolgen, sollte aber in den nächsten Monaten und nicht erst bei der nächsten turnusgemäßen Überprüfung der Satzung in fünf Jahren geschehen.
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US-Bedenken über Risikovorsorge nach dem 'Modell der eingetretenen Verluste'

08.03.2009

In seinen Bemerkungen zu Wertberichtigungen auf Kredite und Prozyklizität (in englischer Sprache, 35 KB) vor dem Institut internationaler Bankiers (Institute of International Bankers, IIB) am 2. März 2009 äußerte der Vorsitzende des US-Rechnungshofes John C. Dugan Bedenken über Bilanzierungsstandards, die Banken dazu verpflichten, ihre Wertberichtigungen auf Kredite auf 'eingetretene' Verluste zu begrenzen statt auf 'erwartete' Verluste abzustellen.

Aus Sicht von Dugan ist die 'Bildung von Risikovorsorge folglich entschieden prozyklisch geworden und hat die Auswirkung des Abschwungs erhöht'. Hier ist ein Ausschnitt aus seinen Bemerkungen:

Die aktuell in Kraft befindlichen Bilanzierungsstandards für die Kreditrisikovorsorge fußen sowohl hier wie im Ausland auf einem Modell der 'eingetretenen Verluste'. Nach diesem Modell kann eine Bank Vorsorge für Kreditverluste durch eine Zuführung zu einem Wertberichtigungskonto nur dann betreiben, wenn dieser Verlust 'eingetreten' ist, was bedeutet, dass der Verlust wahrscheinlich ist und vernünftig abgeschätzt werden kann. Um diesen Standard zu befolgen, müssen Banken dokumentieren, warum ein Verlust wahrscheinlich und vernünftig abschätzbar ist, und der einfachste Weg, dies zu tun, ist, sich auf die historischen Ausfallraten und die eigene vergangene Erfahrung mit Kreditausfällen bei der in Frage stehenden Art von Vermögenswerten zu beziehen. Leider wird die Verwendung historischer Ausfallraten zur Rechtfertigung wesentlicher Vorsorgen in einer längeren Periode vorteilhafter Wirtschaftsbedingungen schwieriger, wenn die Kreditausfallraten sinken. In der Tat wird es immer schwieriger, eine annehmbare Dokumentation auf der Grundlage der Vergangenheit und den jüngsten Erfahrungen zur Rechtfertigung bedeutender Vorsorge beizubringen, je länger das freundliche Umfeld andauert. Als die Bankenvertreter nicht mehr in der Lage waren, derartige annehmbare vergangenheitsorientierte Dokumentationen anzufertigen, begannen die Prüfer, sie aufzufordern, entweder die Vorsorge zu verringern oder, in einigen Fällen, den extremen Schritt zu gehen, die Kreditrisikovorsorge durch Freigabe so genannter 'negativer Vorsorgen', die als Ergebnis zählten, zu verringern.

Unnötig zu erwähnen, dass Bankaufsichtsbehörden, die Risikovorsorge genauso mögen wie wir, über das Ergebnis nicht erfreut waren.

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US-Kongress untersucht 'Marktwertbilanzierung'

08.03.2009

Der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen wird in der kommenden Woche eine Sitzung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten.

Die Anhörung wird am 12. März 2009 in Washington stattfinden und um 10 Uhr beginnen. Die Ankündigung der Anhörung gibt als Zweck derselben Folgendes an:

die Marktwertbilanzierungsregeln zu untersuchen, bei denen viele die Meinung vertreten, dass sie die gegenwärtigen Turbulenzen in der Finanzbranche und der Wirtschaft im weiteren verschärft haben. Der Standard verpflichtet Unternehmen, gehaltene Vermögenswerte mit dem aktuellen Marktwert zu bewerten. Für Vermögenswerte, die eingefroren sind und einen verminderten aktuellen Marktwert haben, deren Wert sich aber in der Zukunft erholen mag, hat sich der Standard als problematisch herausgestellt. Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, Abschreibungen auf Vermögenswerte in Milliardenhöhe vorzunehmen, die zu weiteren Abschreibungen an anderer Stelle führen können.

Bei der Bekanntgabe der Anhörung sagte der Kongressabgeordnete Paul E. Kanjorski, der den Vorsitz in dem Unterausschuss innehat:

Illiquide Märkte haben zu großen Schwierigkeiten bei der Bewertung von Vermögenswerten bestimmter Größe geführt. Einige haben sich deshalb über die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beschwert und danach getrachtet, sie abzuschaffen. Während Unternehmen stabile Verhältnisse brauchen, benötigen Anleger weiterhin verlässliche Informationen. Wir können deshalb keine Fantasiebilanzierung zulassen, die sich die schlechten Vermögenswerte wegwünscht, in dem sie schlicht weggeschlossen werden. Dementsprechend werden wir bei dieser Anhörung versuchen, in einen konstruktiven und bedachten Dialog mit einer großen Bandbreite an Sichtweisen einzutreten, der darauf abzielt, gewissenhafte und machbare Lösungen dieses Problems Schritt für Schritt zu untersuchen. Kurz, ich möchte einen Weg finden – innerhalb der bestehenden unabhängigen Standardsetzerstruktur –, um Anleger weiterhin mit den Informationen zu versorgen, die benötigt werden, um effiziente Entscheidungen zu treffen, ohne Finanzinstitutionen weiter mit unverhältnismäßigen Bürden zu belegen. Jeder unserer erwarteten Zeugen wird die Gelegenheit haben, dazu beitragen, wie wir alle nach einer Konsenslösung bei diesem dornigen und umstrittenen Sachverhalt streben.

Die Ankündigung der Anhörung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Die Liste der Sachverständigen und der vorbereiteten Aussagen und Bezeugungen werden hier verfügbar sein. Auf einer Pressekonferenz (in englischer Sprache) am 5. März 2009 antwortete der Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzdienstleistungen, Barney Frank, auf eine Frage, ob der Kongress tätig werden und die Marktwertbilanzierung aussetzen solle, wie folgt:

Ich denke nicht, dass es dem Kongress gut ansteht, die Bilanzierung durch Gesetze zu regeln. Wissen Sie, es gibt ein Prinzip, wonach, wenn man glaubt, dass ein Sachverhalt zu einem gewissen Maße nicht politisch behandelt werden sollte, man nicht 535 Politiker bitten sollte, darüber zu entscheiden.

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