Dynamisches Risikomanagement

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Überblick über die Sitzung

Agendapapier 4

In dieser Sitzung hat der IASB drei Agendapapiere diskutiert. Das Agendapapier 4A enthielt lediglich einen aktuellen Bericht über das Projekt zum dynamischen Risikomanagement und verlangte vom IASB keine Entscheidungen. Die IASB-Mitglieder wurden hingegen gefragt, ob sie mit den Empfehlungen des Stabs zu den Agendapapieren 4B und 4C einverstanden sind.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht gesondert erörtert.

Zusammenfassung der vorläufigen Entscheidungen und Glossar der definierten Begriffe

Agendapapier 4A

Dieses Papier enthielt einen aktuellen Überblick über das Projekt zum dynamischen Risikomanagement auf der Grundlage des vorgeschlagenen Projektplans, den der IASB im Juli 2022 erörtert hat und der im Agendapapier 4 der damaligen Sitzung dargelegt wurde.

Bisherige vorläufige Entscheidungen des IASB und Bereiche, in denen weitere Überlegungen angestellt werden müssen

Das Ziel und der Anwendungsbereich des Modells für dynamisches Risikomanagement wurde im Agendapapier A4 für die IASB-Sitzung im Mai 2022 vorgestellt. Es wird beschrieben als 'die dynamischen Strategien und Aktivitäten der Unternehmensleitung in den Abschlüssen besser widerzuspiegeln'. Der IASB hat vorläufig beschlossen, dass die Anwendung des Modells für dynamisches Risikomanagement optional sein soll. Der IASB wird zu einem späteren Zeitpunkt prüfen, welche Art von Risikomanagmentsaktivitäten den Anwendungsbereich des Modells des dynamischen Risikomanagements bestimmen wird.

Der IASB hat im November 2021 vorläufig beschlossen, das Konzept der aktuellen offenen Nettorisikoposition als Ableitung aus der Kombination von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten eines Unternehmens (einschließlich Sichteinlagen) über den Zeitraum einzuführen, in dem das Unternehmen dieses Risiko steuert. Der IASB hat vorläufig Folgendes beschlossen:

  • Eigenkapitalinstrumente, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert und ein Teil eines Portfolios von vorzeitig rückzahlbaren finanziellen Vermögenswerten qualifizieren nicht für die Aufnahme in die aktuelle offene Nettorisikoposition;
  • Sichteinlagen und künftige Transaktionen sollten Teil des Modells des dynamischen Risikomanagements sein, basierend auf der Strategie der Unternehmensleitung;
  • Finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und zukünftige Transaktionen, die im Hinblick auf das Zinsrisiko dynamisch verwaltet werden und die Qualifizierungskriterien erfüllen, sollten auf Portfoliobasis designiert werden;
  • Änderungen des designierten Portfolios, die zu Aktualisierungen des dynamischen Risikomanagementmodells führen, sollten nicht zu einer Beendigung der bestehenden Beziehung führen;
  • Bei der Bestimmung der aktuellen offenen Nettorisikoposition ist eine fiktive Angleichung zwischen den qualifizierenden finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die im Rahmen des dynamischen Risikomanagementmodells designiert werden, nicht erforderlich;
  • Finanzielle Vermögenswerte, finanzielle Verbindlichkeiten und künftige Transaktionen sind aus der Designierung herauszunehmen, wenn sie die Qualifizierungskriterien nicht mehr erfüllen oder wenn sie aus der Bilanz ausgebucht werden, wobei eine freiwillige De-Designierung nicht zulässig ist.

Bei den Derivaten hat der IASB vorläufig entschieden, dass die Designierung eines Teils des Nominalbetrags eines Derivats erlaubt sein soll und dass die Aggregation von Benchmark-Derivaten zulässig ist, wenn die Fälligkeitsdaten, die Zahlungstermine und die Zinsbasis gleich sind. Ein designiertes Derivat kann jedoch nicht für einen Teil seiner Änderung des beizulegenden Zeitwerts designiert werden, und nur Verträge mit einer Partei außerhalb der Berichtseinheit können im Rahmen des Modells des dynamischen Risikomanagements designiert werden. Außerdem sollte das Modell des dynamischen Risikomanagements keine freiwillige Designierung eines Derivats zulassen, wenn das Ziel der Unternehmensleitung für dieses bestimmte Derivat gleich bleibt. Der IASB wird in seiner Sitzung im Juli 2023 die Einbeziehung von nicht-linearen Derivaten und außerbörslichen Derivaten in das Modell für dynamisches Risikomanagement prüfen.

Der IASB hat auf seiner Sitzung im November 2021 vorläufig beschlossen, dass das Zielprofil (d.h. die Risikolimits) direkt mit der dokumentierten Strategie der Unternehmensleitung verknüpft sein muss. Der IASB hat außerdem die Risikominderungsabsicht als Einzelergebniselement in das Modell des dynamischen Risikomanagements eingeführt, das den Umfang des Risikos darstellt, das durch den Einsatz von Derivaten gemindert werden soll. Der IASB hat in seiner Sitzung im April 2023 die vorgeschlagenen Vorschriften für die Bestimmung der Risikominderungsabsicht erörtert und dabei insbesondere die Frage erörtert, wie ein Unternehmen das gesteuerte Risiko definieren und Benchmark-Derivate konstruieren würde.

In Bezug auf die Bilanzierung des Modells des dynamischen Risikomanagements hat der IASB vorläufig beschlossen, die Klassifizierung und Bewertung der designierten Derivate als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet beizubehalten. Die Anpassung des dynamischen Risikomanagements würde in der Bilanz in absoluten Beträgen als der "niedrigere Wert" angesetzt werden (d.h. kumulativer Gewinn oder Verlust aus den designierten Derivaten seit Beginn und kumulative Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Risikominderungsabsicht, die dem Neubewertungsrisiko seit Beginn des dynamischen Risikomanagementmodells zuzuschreiben ist, berechnet unter Verwendung der Benchmark-Derivate als Näherungswert). Es sollte eine Kapazitätsbeurteilung auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der aktuellen offenen Nettorisikoposition zum Beurteilungszeitpunkt durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Anpassung des dynamischen Risikomanagements nicht zu einem Betrag angesetzt wird, der höher ist als der erwartete Nutzen der verringerten Variabilität, der in der Zukunft realisiert wird. Der IASB wird die Prinzipien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der aktuellen offenen Nettorisikoposition für die Kapazitätsbewertung zu einem späteren Zeitpunkt beraten.

Der IASB wird weitere spezifische Darstellungsvorschriften wie die Darstellung der Anpassung des dynamischen Risikomanagements in der Bilanz und die Darstellung von Beträgen, die zu einem späteren Zeitpunkt in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden, zusammen mit den damit verbundenen Angabenvorschriften beraten.

Der IASB wird die Vorschriften für den Übergang zu einem späteren Zeitpunkt prüfen.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht gesondert erörtert.

Designierung von gesicherten Positionen in der aktuellen offenen Nettorisikoposition

Agendapapier 4B

In diesem Papier wurden zwei Kriterien für das Infragekommen erörtert, die im Rahmen des Kernmodells des dynamischen Risikomanagements definiert wurden: Das erste ist, dass Posten, die bereits in einer Sicherungsbeziehung designiert sind, nicht für eine Designierung in der aktuellen offenen Nettoposition in Frage kommen, und das zweite ist, dass finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten auf dieselbe Währung lauten müssen, um für eine Designierung in der aktuellen offenen Nettorisikoposition in Frage zu kommen. Die IASB-Mitglieder werden gefragt, ob sie mit den Empfehlungen des Stabs in Bezug auf diese beiden Kriterien einverstanden sind, wobei die Rückmeldungen der Interessengruppen in Bezug auf die Designierung von Posten in der aktuellen offenen Nettoposition, die in mehreren Währungen denominiert sind, berücksichtigt werden sollten.

Bei Rückmeldungen von Interessengruppen während der Einbindungsveranstaltungen gaben viele Teilnehmer an, dass es für sie üblich ist, Finanzmittel in anderen Währungen als ihrer funktionalen Währung zu beschaffen oder Kredite zu vergeben, und dass sie daher wahrscheinlich sowohl einem Fremdwährungsrisiko als auch einem Zinsrisiko aus diesen Portfolios ausgesetzt sind. In vielen Fällen würden sie zunächst das Fremdwährungsrisiko mit Hilfe von Cross-Currency-Swaps wirtschaftlich steuern und dann das Zinsrisiko in ihrer funktionalen Währung ganzheitlich und dynamisch zusammen mit anderen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die auf ihre funktionale Währung lauten, steuern. Einige IASB-Mitglieder fragten den Stab, ob es möglich sei, finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten im Modell des dynamischen Risikomanagements zu designieren, nachdem diese Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in eine allgemeine Sicherungsbeziehung designiert worden sind.

Analyse des Stabs

Der Stab untersuchte das Konzept der aggregierten Risikopositionen in IFRS 9 als eine Möglichkeit, verschiedene Währungen in einem Modell des dynamischen Risikomanagements zu berücksichtigen, und stellte zwei Herausforderungen fest. Die erste besteht darin, dass es sich bei der zugrunde liegenden Position in der aktuellen offenen Nettorisikoposition um eine "organische" Risikoposition handeln muss (d.h. eine Position, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert über das Gesamtergebnis bewertet wird), und die zweite ist das Risiko der Doppelzählung.

Zu ersterem merkte der Stab an, dass es angesichts des Schwerpunkts des Modells des dynamischen Risikomanagements auf der Verringerung der Variabilität sowohl des ökonomischen Werts als auch des Nettozinsertrags wichtig ist, dass die in Frage kommenden Positionen in der aktuellen offenen Nettorisikoposition diejenigen sind, die in erster Linie die Variabilität des Nettozinsertrags verursachen würden. Der Stab ist der Ansicht, dass eine zugrunde liegende Forderung und das Derivat, das die Beziehung auf der ersten Ebene bildet (aggregierte Forderung), die nicht in einer Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen designiert ist, nicht unbedingt eine solche Variabilität verursachen würde.

Bezüglich der letzteren stellte der Stab fest, dass das Risiko einer 'Doppelzählung' der Hauptgrund für die vorläufige Entscheidung des IASB war, Posten, die bereits in einer bestehenden Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen designiert wurden, auszuschließen (d.h. die Absicht war, dass ein Unternehmen nicht in der Lage sein sollte, dasselbe Risiko zweimal abzusichern). Der Stab ist der Ansicht, dass die Anpassung des dynamischen Risikomanagements das Ausmaß darstellt, in dem die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der designierten Derivate mit den Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Risikominderungsabsicht verrechnet werden und künftige Schwankungen des Nettozinsertrags, die sich aus dem abgesicherten Risiko ergeben, durch ihre Auflösung im Laufe der Zeit abschwächen. Daher ist die Anpassung des dynamischen Risikomanagements von allen Anpassungen getrennt, die aufgrund der Sicherungsbeziehung der ersten Ebene vorgenommen werden.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab geht davon aus, dass die Vorschrift, zugrundeliegende finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die auf unterschiedliche Währungen lauten, in separate Modelle des dynamischen Risikomanagements aufzuteilen, weiterhin relevant ist. Der Stab empfahl jedoch, dass es einem Unternehmen gestattet wird, abgesicherte Risikopositionen (d.h. die Kombination aus den zugrunde liegenden Risikopositionen als Grundgeschäft und den Derivaten als Sicherungsinstrument, die in einer bestehenden Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen designiert sind) für die Bestimmung der aktuellen offenen Nettorisikoposition im Modell des dynamischen Risikomanagements einzubeziehen.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder unterstützten die Empfehlungen des Stabs insgesamt. Ein IASB-Mitglied warf die Frage auf, welche Auswirkungen die Designierung der aggregierten Risikopositionen im Modell des dynamischen Risikomanagements in Bezug auf die Angabevorschriften hat. Der Stab räumte ein, dass die Angabenvorschriften ein Thema sind, mit dem er sich befassen sollte. Ein weiteres IASB-Mitglied äußerte sich besorgt über das Risiko, dass die Entdesignierung dazu benutzt wird, ein buchhalterisches Ergebnis zu erzielen, anstatt die Strategie der Unternehmensleitung widerzuspiegeln. Der Stab stellte klar, dass die Entdesignierung mit der Strategie der Unternehmensleitung übereinstimmen sollte.

Entscheidungen des Boards

12 der 14 IASB-Mitglieder stimmten für Folgendes:

  • Die Vorschrift, dass zugrunde liegende finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die auf unterschiedliche Währungen lauten, separaten Modellen des dynamischen Risikomanagements zuzuordnen sind, ist weiterhin notwendig.
  • Ein Unternehmen darf abgesicherte Positionen in eine aktuelle offene Nettorisikoposition einbeziehen, wenn dies mit der Strategie der Unternehmensleitung vereinbar ist. Im Modell des dynamischen Risikomanagements bezieht sich der Begriff "abgesicherte Risikopositionen" auf die Kombination aus den Grundgeschäften und den Sicherungsinstrumenten, die bei Anwendung von IFRS 9 in eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen designiert werden

Designierte Derivate

Agendapapier 4C

In diesem Papier wurde die Designierung von nicht-linearen Derivaten im Modell des dynamischen Risikomanagements und die Designierung von außerbörslichen Derivaten im Modell des dynamischen Risikomanagements diskutiert. Die IASB-Mitglieder werden gefragt, ob sie den Empfehlungen des Stabs in Bezug auf diese beiden Themen zustimmen.

Designierung von nicht-linearen Derivaten im Modell des dynamischen Risikomanagements

Hintergrund

Der IASB hat auf der Sitzung im Juni 2018 vorläufig entschieden, dass in der zweiten Phase des Modells Optionen in Abhängigkeit von den Rückmeldungen der Interessengruppen in Betracht gezogen werden sollen. Einige Interessengruppen sagten, dass sie unter Umständen nicht-lineare Derivate (wie z.B. Zinsoptionen mit nicht-linearen Zahlungsströmen) verwenden müssen, insbesondere wenn die zugrundeliegenden Positionen nicht-lineare Zahlungsströme enthalten oder eine erhebliche Unsicherheit über die erwarteten Zahlungsströme aus ihren zugrundeliegenden Positionen besteht. Einige Ersteller sind der Meinung, dass die Verwendung einer optionsbasierten Risikomanagementstrategie bei der Minderung von Zinsrisiken wohl effektiver ist als das Vertrauen auf die erwarteten Cashflows. Sie sind der Ansicht, dass das Modell des dynamischen Risikomanagements in der Lage sein sollte, die Auswirkungen der Verwendung dieser nicht-linearen Derivate getreu wiederzugeben.

Im Agendapapier wies der Stab darauf hin, dass es zwei Hauptgründe für den Einsatz von nicht-linearen Derivaten gibt. Der erste besteht darin, eine Position in Bezug auf potenzielle Gewinne oder Verluste aufgrund von Marktzinsschwankungen einzunehmen, wenn das Unternehmen kein "organisches" nichtlineares Zinsrisiko zu mindern hat. Die zweite besteht darin, das nichtlineare Zinsrisiko des Unternehmens in seinen zugrunde liegenden finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten zu mindern, wenn das Unternehmen nicht in der Lage ist, dieses Risiko zu linearisieren oder die potenziellen Modellfehler bei der Linearisierung der Cashflows auf der Grundlage von Erwartungen vermeiden möchte.

Der Stab war der Ansicht, dass das Derivat in ersterem Fall für "Handelszwecke" verwendet wird und daher nicht in Frage kommen sollte, um im Modell des dynamischen Risikomanagements designiert zu werden. Die Designierung von Derivaten im erstgenannten Fall zu verhindern, wenn sie zur Minderung inhärenter nichtlinearer Risiken eingesetzt werden, wäre jedoch unvereinbar mit dem Ziel des Modells des dynamischen Risikomanagements (das darin besteht, die Auswirkungen der Aktivitäten des dynamischen Zinsrisikomanagements im Abschluss besser widerzuspiegeln).

Der Stab stellte fest, dass die Bestimmung der aktuellen offenen Nettorisikoposition und der Risikominderungsabsicht bei der Steuerung des nichtlinearen Zinsrisikos im Rahmen des dynamischen Risikomanagementmodells eine Herausforderung darstellt. Der Stab schlägt vor, dass das Modell des dynamischen Risikomanagements geschriebene Netto-Optionen als in Frage kommende designierte Derivate ausschließt.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab erkennt an, dass der Einsatz nicht-linearer Derivate von Natur aus komplizierter sein kann als der Einsatz linearer Derivate. In Anbetracht des Ziels des Modells des dynamischen Risikomanagements empfahle er jedoch, dass nicht-lineare Derivate, mit Ausnahme von geschriebenen Netto-Optionen, als Designierung in Frage kommen, wenn ihre Verwendung mit der Risikomanagementstrategie eines Unternehmens übereinstimmt und die Risikomanagementaktivitäten des Unternehmens getreu darstellt.

Designierung von außerbörslichen Derivaten im Modell des dynamischen Risikomanagements

Hintergrund

Einige Interessengruppen äußerten die Befürchtung, dass eine solche Designierung zu weiteren Komplikationen im Rahmen des Modells des dynamischen Risikomanagements führen könnte, da die Bestimmung des Abgrenzungsprofils eines Derivats, das zum Zeitpunkt der Designierung einen beizulegenden Zeitwert ungleich Null hat, im Vergleich zum Abgrenzungsprofil eines Derivats, das zum Zeitpunkt der Designierung einen beizulegenden Zeitwert von Null hat, sehr komplex ist. Darüber hinaus müssten die potenziellen Auswirkungen einer vorzeitigen Beendigung von Derivatkontrakten oder einer Komprimierung von Derivatgeschäften (d.h. ein Prozess zur Reduzierung des Bruttonominalwerts eines Derivatportfolios durch Ersetzen mehrerer gegenläufiger Derivatkontrakte durch weniger Derivatkontrakte mit demselben Nettorisiko) ebenfalls berücksichtigt werden.

Analyse des Stabs

Der Stab wies darauf hin, dass das Benchmark-Derivat im Modell des dynamischen Risikomanagements ein theoretisches Derivat ist, das die Risikominderungsabsicht des Unternehmens zu Bewertungszwecken repräsentiert und daher immer mit marktgerechten Bedingungen festgelegt würde. Wenn das Unternehmen ein designiertes Derivat verwendet, das zum Zeitpunkt der Designierung nicht am Markt gehandelt wird, könnte der Unterschied zwischen den Bedingungen des designierten Derivats und des Benchmark-Derivats zu einer Fehlanpassung führen. In vielen Fällen hätte ein außerbörsliches Derivat eine ähnliche Wirkung bei der Minderung des Zinsanpassungsrisikos eines Unternehmens aufgrund von Zinsänderungen, da es bei der Umwandlung von festen Zahlungsströmen und variablen Zahlungsströmen die gleiche Wirkung wie ein börsliches Derivat hat. Die Designierung eines solchen außerbörslichen Derivats aus dem Modell des dynamischen Risikomanagements auszuschließen, wenn es im Einklang mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens eingesetzt wird, wäre seiner Ansicht nach unvereinbar mit dem Ziel des Modells des dynamischen Risikomanagements.

Der Stab erkennt auch an, dass einige Personen argumentieren könnten, dass, wenn ein Unternehmen einen neuen Derivatkontrakt mit außerbörslichen Bedingungen eingeht, die Art des Derivats wirtschaftlich einem "eingebetteten Finanzierungselement" innerhalb des Derivats entspricht. Das heißt, ein derivativer Vermögenswert kann als eine "eingebettete Darlehensforderung" und eine derivative Verbindlichkeit als eine "eingebettete Darlehensverbindlichkeit" betrachtet werden. Der Stab ist der Ansicht, dass alle in Frage kommenden Derivate in ihrer Gesamtheit im Modell des dynamischen Risikomanagements designiert werden und es daher nicht angemessen ist, eine eingebettete Finanzierungskomponente, die zum Zeitpunkt der Designierung einen beizulegenden Zeitwert ungleich Null hat, aufzuspalten und als separaten Tilgungskredit zu bilanzieren.

Empfehlungen des Stabs

Der Stab empfahl, dass außerbörsliche Derivate als designierte Derivate im Modell des dynamischen Risikomanagements in Frage kommen, vorausgesetzt, dass eine solche Designierung mit der Risikomanagementstrategie des Unternehmens übereinstimmt und die Aktivitäten der Unternehmensleitung getreu abbildet, und dass nur die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der designierten Derivate nach dem Zeitpunkt der Designierung als Teil der Bewertung der Anpassung des dynamischen Risikomanagements berücksichtigt werden.

Erörterung durch den Board

Die IASB-Mitglieder unterstützten insgesamt die Empfehlungen des Stabs zur Designierung von nicht-linearen Derivaten und außerbörslichen Derivaten im Modell des dynamischen Risikomanagements.

Entscheidungen des Boards

13 der 14 IASB-Mitglieder stimmten zu, dass nicht-lineare Derivate, mit Ausnahme von netto geschriebenen Optionen, als Derivate in Frage kommen, wenn ihre Verwendung mit der Strategie der Unternehmensleitung übereinstimmt.

Alle IASB-Mitglieder waren sich einig, dass außerbörsliche Derivate als Derivate designiert werden können, wenn ihre Verwendung mit der Strategie der Unternehmensleitung übereinstimmt. Allerdings werden nur die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Designierung auftreten, bei der Bemessung der Anpassung des dynamischen Risikomanagements berücksichtigt.

Zugehörige Themen

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