Nachrichten

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12. Ergänzungslieferung DRS erhältlich

04.09.2009

Nach Information des Schäffer-Poeschel Verlags steht die 12. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards ab sofort zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die überarbeitete Fassung der Rechnungslegungs Interpretation Nr. 1 Bilanzgliederung nach Fristigkeit gemäß IAS 1 Darstellung des Abschlusses, die das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) in seiner Sitzung vom 25. März 2009 verabschiedet hatte. Genios bietet die Online-Textversion an.
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Guía Rápida NIC/NIIF 2009 – Argentinien

03.09.2009

Unsere argentinischen Kollegen haben Guía Rápida NIC/NIIF 2009 veröffentlicht – die argentinische Fassung unserer überaus beliebten Broschüre 'IFRSs in your pocket' in spanischer Sprache.

Die argentinische Publikation basiert auf der englischen Fassung für 2009, wurde allerdings um Zusammenfassungen aller IFRS bis Juni 2009 aktualisiert. Sie enthält zudem Neuigkeiten hinsichtlich der IFRS-Einführung in Argentinien (2011 ist das Jahr, in dem einige börsennotierte Unternehmen die IFRS verpflichtend anwenden müssen und andere Unternehmen sie anwenden können), Kontaktdaten unserer Spezialisten vor Ort, Informationen über lokale Standardsetzer, eine Erörterung von Sachverhalten in Bezug auf die Übersetzung der IFRS ins Spanische sowie ein Vorwort von Fermín del Valle, dem Leiter für Fachfragen in der Deloitte-Gruppe lateinamerikanischer Länder, nebst weiteren Ergänzungen gegenüber der englischen Fassung. Guía Rápida NIC/NIIF 2009 – Argentinien können Sie hier herunterladen (in spanischer Sprache, 1,15 MB).
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IFRS für KMU 'geht an den Start'

03.09.2009

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben einen Beitrag von Paul Pacter, dem IASB-Direktor für Standards für KMU (und gleichzeitig Webmaster der Internetseite www.iasplus.com von Deloitte) eingestellt, in welchem dieser sich mit dem neuen IFRS für KMU auseinandersetzt.

Der Beitrag mit dem Titel IFRS für die meisten nicht börsennotierten Unternehmen geht an den Start (in englischer Sprache, 726 KB) wurde in der Septemberausgabe 2009 von Financial Executiveveröffentlicht. In dem Beitrag erörtert Pacter, warum der IASB das Projekt angegangen ist, was die Vorzüge des neuen Standards sind, die Arten an Vereinfachungen gegenüber den vollen IFRS, die in dem KMU-Standard vorgenommen wurden, sowie Sachverhalte rund um den Übergang von den bislang von einem KMU verwendeten Rechnungslegungsgrundsätzen auf den IFRS für KMU.

"Mit der Herausgabe des IFRS für KMU hat der IASB die Komplexität der Abschlusserstellung für Tausende von Unternehmen weltweit verringert – aber auch für jene, die diese Abschlüsse für die Kreditvergabe, Leih- und Anlageentscheidungen verwenden."

Der Beitrag unterliegt dem Copyright von Financial Executives International, und er wurde mit deren freundlicher Genehmigung auf www.iasplus.com eingestellt.

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Vertreter von IASB und ASBJ kommen zusammen

03.09.2009

Vertreter des IASB und des japanischen Accounting Standards Board werden am kommenden Montag, 7. September 2009, von 08:30 bis 15:30 zu einer Sitzung in London zusammenkommen.

Die Sitzung ist öffentlich und steht Beobachtern frei. Die Tagesordnung für die Sitzung sieht wie folgt aus:

Bewertung von Schulden

Finanzinstrumente – Klassifizierung und Bewertung (andere Sachverhalte, als die im vorstehenden Punkt behandelten Themen) und Wertminderungen

Sonstiges Gesamtergebnis und Recycling/Nicht-Recycling – ein Querschnittsthema zwischen der Darstellung des Abschlusses, Finanzinstrumente (Klassifizierung und Bewertung) und Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

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PCAOB Q&A zur Referenzierung von Standards

03.09.2009

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat ein Dokument seiner Stabsmitarbeiter mit Fragen und Antworten zur Referenzierung auf die verbindlichen Bilanzierungsleitlinien in den Standards des PCAOB herausgegeben (in englischer Sprache, 35 KB).

Infolge der neuen Kodifizierung des FASB enthalten einige Standards des PCAOB Bezeichnungen von und Referenzierungen auf Bilanzierungsvorschriften, die nicht mehr aktuell sind. Zudem enthalten einige Standards des PCAOB Bezeichnungen von Bilanzierungsvorschriften, die nicht die endgültige Sprachregelung wiedergeben, wie sie in der Kodifizierung übernommen wurde. Mit dem Q&A-Dokument werden Prüfer daran erinnert, dass die Kodifizierung des FASB nunmehr die einzige Quelle verbindlicher US-amerikanischer Rechnungslegungsgrundsätze darstellt. Prüfer sollten sich verbindliche US-GAAP-Leitlinien für bei der SEC registrierte Unternehmen an die FASB-Kodifizierung und die Regeln der US-amerikanischen Wertpapier und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) halten, auch wenn die Standards des PCAOB Bezeichnungen und Referenzierungen enthalten mögen, die sich auf die US-GAAP vor dem Zeitpunkt der Kodifizierung beziehen.
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Accounting Roundup – Ausgabe August 2009

02.09.2009

Wir haben die Augustausgabe 2009 von Accounting Roundup eingestellt (in englischer Sprache, 245 KB), die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird.

Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Konsolidierung

FASB gibt Vorschlag zu Eigentümervorschriften im Unterkapitel Konsolidierung heraus

Beizulegender Zeitwert

FASB gibt Vorschläge zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und zu Angaben heraus

FASB gibt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards hinsichtlich der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert heraus

Finanzinstrumente

IASB schlägt Leitlinien zur Klassifizierung von Bezugsrechten vor

IFRIC schlägt Interpretation zu Tilgung finanzieller Schulden durch Eigenkapitalinstrumente vor

Sonstige Rechnungslegungsthemen

IASB schlägt Änderungen im Rahmen seines Projekts jährlicher Verbesserungen vor

Sonstige SEC-Angelegenheiten

SEC gibt Ernennung von James L. Kroeker als Leiter der SEC-Abteilung Rechnungslegung bekannt

SEC schickt Beispielschreiben bezüglich Angaben zur Vorsorge und Abschreibung für Kreditverluste im Lagebericht an börsennotierte Unternehmen

SEC gibt Auslegungsleitlinien zur Kodifizierung des FASB heraus

SEC-Abteilung Unternehmensfinanzierung gibt Auslegungen zur Befolgung und zu Angaben heraus

SEC gibt Anordnung zur Verbesserung der Vorschläge zu einer PCAOB-Regel heraus

SEC-Stab gibt Hinweis zur kommenden EDGAR-Version 9.17 und zur XBRL-Validierung heraus

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

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World Standard-Setters Conference

02.09.2009

Am 10. und 11. September 2009 kommen die Standardsetzer der Welt in London mit dem IASB zu einer gemeinsamen Konferenz zusammen.

Auf der Tagesordnung stehen die folgenden Punkte:

Konsolidierung

Ausbuchung

Erlöserfassung

Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung

Auswahl diverser Arbeitssitzungen zu Einzelthemen: IFRS für KMU, Leasingverhältnisse, Ertragsteuern, Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter sowie weitere Informationen finden Sie hier.

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Heads Up zu den Vorschlägen des FASB zu Angaben zum beizulegenden Zeitwert

02.09.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter herausgegeben (in englischer Sprache, 125 KB), in dem die Vorschläge des FASB in Bezug auf neue und überarbeitete Angaben zum beizulegenden Zeitwert erläutert werden.

Wir hatten gestern über diese Vorschläge berichtet.
Deloitte Comment Letter Image

Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zum 'Kreditrisiko'

02.09.2009

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden eingereicht.

Wir unterstützen die Bemühungen des Boards, diesen kritischen Punkt zu adressieren, und sind der Meinung, dass künftige Standardsetzung davon profitieren könnte, wenn der IASB einen einheitlichen Satz von Prinzipien dazu entwickeln würde, wann das Kreditrisiko in der Bewertung von Schulden widergespiegelt werden sollte. Um bei der Entwicklung eines solchen Satzes von Prinzipien zu helfen, wäre es unserer Meinung nach notwendig, dass der Board zuerst als Teil der Phase C zur Bewertung innerhalb des Projekts zum Rahmenkonzept verschiedene mögliche Bewertungsattribute definieren sollte, die auf Schulden angewendet werden können. In unserer Stellungnahme stellen wir die Bewertungsattribute kurz vor (s. nachfolgenden Kasten), von denen wir der Meinung sind, dass der Board sie in Erwägung ziehen sollte, und schlagen einen Satz von Prinzipien vor, der regelt, wann die Bewertung von Schulden das Kreditrisiko beinhalten sollte (die Übersetzung eines Auszugs aus unserer Stellungnahme finden Sie im zweiten folgenden Kasten). Unsere Stellungnahme in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen (40 KB). Alle früheren Stellungnahmen finden Sie hier.

Bewertungsattribute für Schulden

Derzeit unterstützen wir die weitere Erwägung von vier unterschiedlichen Bewertungsattributen für Schulden.

1. Beizulegender Zeitwert – Standardsetzer definieren den beizulegenden Zeitwert als den Betrag, zu dem zum Bewertungszeitpunkt ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte; es handelt sich also um einen Abgangspreis. Da der beizulegende Zeitwert nach der vom IASB vorgeschlagenen Definition ein Preis in einer gegenwärtigen Markttransaktion ist, spiegelt dieses Bewertungsattribut die Auswirkung des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens wider.

2. Fortgeführte Anschaffungskosten– Für eine Schuld sind die fortgeführten Anschaffungskosten 'der Betrag, zu dem die Schuld beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Rückzahlungen und zuzüglich oder abzüglich der kumulativen Abschreibung von jeglichen unter Verwendung der Effektivzinsmethode bestimmten Differenzen zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem Fälligkeitsbetrag'. Typischerweise spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider. Wenn beispielsweise eine finanzielle Verbindlichkeit mit dem erhaltenen Betrag der Barerlöse bewertet wird, spiegelt der Betrag der Barerlöse allgemein das Kreditrisiko des Unternehmens wider. Spätere Änderungen im Kreditrisiko werden in den Folgebewertungen jedoch nicht widergespiegelt.

3. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads – Bei diesem Bewertungsattribut wird eine Barwertmethode verwendet, bei der die erwarteten künftigen Kapitalströme mit einem gegenwärtigen Bechmarkzinssatz abgezinst werden (beispielsweise einem risikolosen Zinssatz, einem Interbankenbenchmarkzinssatz oder ein Bankenzins für beste Schuldner) zuzüglich (oder in machen Fällen abzüglich) des Spreads, der für die Schuld bei der erstmaligen Bewertung galt. Folgebewertungen spiegeln die Änderungen des Benchmarkzinssatzes wider, aber Änderungen im Kreditrisiko werden nicht berücksichtigt. Ähnlich wie bei den fortgeführten Anschaffungskosten spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider, aber spätere Änderungen des Kreditrisikos werden in den Folgebewertungen nicht widergespiegelt.

4. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines Ansatzes über erstrangige Kredite — Bei diesem Bewertungsattribut wird eine Barwertmethode verwendet, bei der die erwarteten künftigen Kapitalströme mit einem gegenwärtigen Abzinsungssatz für erstrangige Kredite abgezinst werden (beispielsweise dem gegenwärtigen risikolosen Zinssatz oder dem Zinssatz für erstrangige Industrieanleihen). Dieses Bewertungsattribut schließt die Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch bei Folgebewertungen aus.

Auszug aus unserer Stellungnahme zur Bewertung von Schulden nach dem erstmaligen Ansatz

Bei der Bestimmung des besten Bewertungsattributs für Folgebewertungen sollte der Board die Bedeutung von Änderungen des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens für die Anleger in Erwägung ziehen. Bei den meisten Schuldverschreibungen beispielsweise hat der Emittent praktisch nicht die Möglichkeit, Gewinne aus der Minderung seiner Kreditwürdigkeit zu realisieren. Er muss bei Schuldverschreibungen auch nicht Verluste aus der Erhöhung seiner Kreditwürdigkeit absorbieren. Daher sind Änderungen im eigenen Kreditrisiko des Emittenten im Allgemeinen nicht relevant und sollten in den meisten Fällen nicht in die Folgebewertungen von Schuldverschreibungen einfließen. Dies würde bedeuten, dass Schuldverschreibungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu einer aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads bewertet werden (ob festverzinsliche Schulverschreibungen unter Verwendung eines gegenwärtigen oder eines eingefrorenen Benchmarkzinssatzes bewertet werden sollten, ist kein Thema für dieses Diskussionspapier). Könnte der Emittent Änderungen im Wert einer Schuld als Ergebnis von Veränderungen seines eigenen Kreditrisikos realisieren, wäre wohl ein Bewertungsattribut angemessen, das das gegenwärtige Risiko einbezieht (beispielsweise der beizulegende Zeitwert).

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DSR nimmt Stellung zum Diskussionspapier zum 'Kreditrisiko'

02.09.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat seine Stellungnahmen zum IASB Diskussionspapier, das sich mit der Frage beschäftigt, welche Rolle das eigene Kreditrisiko eines Unternehmens bei der Bewertung seiner Verbindlichkeiten spielt (DP/2009/2 Credit Risk in Liability Measurement), verabschiedet.

Der DSR ist der Ansicht, dass das eigene Kreditrisiko in die erstmalige Bewertung einfließen sollte, wenn es in die Transaktion eingepreist ist, die zum erstmaligen Ansatz einer Schuld führt. In Folgebewertungen sollte das eigene Kreditrisiko nicht einfließen, es sei denn, die Schuld ist ein derivatives Finanzinstrument oder die Unternehmensführung hat die Absicht und die Möglichkeit, die Schuld vor Fälligkeit zu erfüllen, um Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts zu realisieren. Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB finden Sie hier (38 KB).

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