Wir nehmen Stellung zum Diskussionspapier zum 'Kreditrisiko'
02.09.2009
Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Diskussionspapier Kreditrisiko bei der Bewertung von Schulden eingereicht.
Bewertungsattribute für Schulden |
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Derzeit unterstützen wir die weitere Erwägung von vier unterschiedlichen Bewertungsattributen für Schulden. 1. Beizulegender Zeitwert – Standardsetzer definieren den beizulegenden Zeitwert als den Betrag, zu dem zum Bewertungszeitpunkt ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen Geschäftspartnern unter marktüblichen Bedingungen getauscht oder eine Schuld beglichen werden könnte; es handelt sich also um einen Abgangspreis. Da der beizulegende Zeitwert nach der vom IASB vorgeschlagenen Definition ein Preis in einer gegenwärtigen Markttransaktion ist, spiegelt dieses Bewertungsattribut die Auswirkung des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens wider. 2. Fortgeführte Anschaffungskosten– Für eine Schuld sind die fortgeführten Anschaffungskosten 'der Betrag, zu dem die Schuld beim erstmaligen Ansatz bewertet wird, abzüglich Rückzahlungen und zuzüglich oder abzüglich der kumulativen Abschreibung von jeglichen unter Verwendung der Effektivzinsmethode bestimmten Differenzen zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem Fälligkeitsbetrag'. Typischerweise spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider. Wenn beispielsweise eine finanzielle Verbindlichkeit mit dem erhaltenen Betrag der Barerlöse bewertet wird, spiegelt der Betrag der Barerlöse allgemein das Kreditrisiko des Unternehmens wider. Spätere Änderungen im Kreditrisiko werden in den Folgebewertungen jedoch nicht widergespiegelt.3. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads – Bei diesem Bewertungsattribut wird eine Barwertmethode verwendet, bei der die erwarteten künftigen Kapitalströme mit einem gegenwärtigen Bechmarkzinssatz abgezinst werden (beispielsweise einem risikolosen Zinssatz, einem Interbankenbenchmarkzinssatz oder ein Bankenzins für beste Schuldner) zuzüglich (oder in machen Fällen abzüglich) des Spreads, der für die Schuld bei der erstmaligen Bewertung galt. Folgebewertungen spiegeln die Änderungen des Benchmarkzinssatzes wider, aber Änderungen im Kreditrisiko werden nicht berücksichtigt. Ähnlich wie bei den fortgeführten Anschaffungskosten spiegelt dieses Bewertungsattribut das eigene Kreditrisiko des Unternehmens beim erstmaligen Ansatz wider, aber spätere Änderungen des Kreditrisikos werden in den Folgebewertungen nicht widergespiegelt. 4. Aktuelle Bewertung unter Verwendung eines Ansatzes über erstrangige Kredite — Bei diesem Bewertungsattribut wird eine Barwertmethode verwendet, bei der die erwarteten künftigen Kapitalströme mit einem gegenwärtigen Abzinsungssatz für erstrangige Kredite abgezinst werden (beispielsweise dem gegenwärtigen risikolosen Zinssatz oder dem Zinssatz für erstrangige Industrieanleihen). Dieses Bewertungsattribut schließt die Auswirkungen des eigenen Kreditrisikos des Unternehmens sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch bei Folgebewertungen aus. |
Auszug aus unserer Stellungnahme zur Bewertung von Schulden nach dem erstmaligen Ansatz |
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Bei der Bestimmung des besten Bewertungsattributs für Folgebewertungen sollte der Board die Bedeutung von Änderungen des eigenen Kreditrisikos eines Unternehmens für die Anleger in Erwägung ziehen. Bei den meisten Schuldverschreibungen beispielsweise hat der Emittent praktisch nicht die Möglichkeit, Gewinne aus der Minderung seiner Kreditwürdigkeit zu realisieren. Er muss bei Schuldverschreibungen auch nicht Verluste aus der Erhöhung seiner Kreditwürdigkeit absorbieren. Daher sind Änderungen im eigenen Kreditrisiko des Emittenten im Allgemeinen nicht relevant und sollten in den meisten Fällen nicht in die Folgebewertungen von Schuldverschreibungen einfließen. Dies würde bedeuten, dass Schuldverschreibungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu einer aktuelle Bewertung unter Verwendung eines eingefrorenen Kreditspreads bewertet werden (ob festverzinsliche Schulverschreibungen unter Verwendung eines gegenwärtigen oder eines eingefrorenen Benchmarkzinssatzes bewertet werden sollten, ist kein Thema für dieses Diskussionspapier). Könnte der Emittent Änderungen im Wert einer Schuld als Ergebnis von Veränderungen seines eigenen Kreditrisikos realisieren, wäre wohl ein Bewertungsattribut angemessen, das das gegenwärtige Risiko einbezieht (beispielsweise der beizulegende Zeitwert). |