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IASB schlägt neuen Standard zu Ertragsteuern vor

31.03.2009

Der IASB hat zu Stellungnahmen zu einem Entwurf eingeladen, der IAS 12 Ertragsteuern mit einem neuen Standard ersetzen soll.

In dem vorgeschlagenen Standard (im Entwurf ED/2009/2 Ertragsteuern dargestellt) wird der grundsätzliche Ansatz aus IAS 12 zur Bilanzierung von Ertragsteuern, der Ansatz über temporäre Differenzen, beibehalten. Das Ziel dieses Ansatzes ist es, künftige Steuerauswirkungen vergangener Ereignisse und Geschäftsvorfälle jetzt zu erfassen und nicht zu warten, bis die Steuern zu zahlen sind oder erstattet werden. Obwohl dieses Prinzip im vorgeschlagenen Standard beibehalten wird, schlägt der IASB vor, die meisten der Ausnahmen in IAS 12 zu streichen, um die Bilanzierung zu vereinfachen und das Prinzip des Standards zu stärken. Darüber hinaus schlägt der IASB eine geänderte Struktur des Standards vor, die die Anwendung erleichtern soll. Die Kommentierungsfrist endet am 31. Juli 2009. Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfs herausgegeben, in der Sie auch eine Verknüpfung auf den Entwurf finden.
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IASB gibt Entwurf zu Ausbuchungen heraus

31.03.2009

Der IASB hat zu Stellungnahmen zu seinem Entwurf von Vorschlägen eingeladen, die der Verbesserung der Anforderungen in IAS 39 hinsichtlich der Ausbuchung von Finanzinstrumenten dienen sollen.

Ausbuchung bedeutet Entfernung eines Finanzinstruments aus dem Abschluss eines Unternehmens. Dies tritt ein, wenn des Unternehmen den Vermögenswert nicht länger beherrscht oder nicht länger die Verpflichtung hat, eine finanzielle Schuld zu erfüllen. Der IASB schlägt außerdem vor, die derzeit in IFRS 7 enthaltenen Angabepflichten zu verbessern. Dies soll besonders für Situationen gelten, in denen ein Unternehmen ein fortwährendes Engagement in einem finanziellen Vermögenswert hat, der nach den Vorschlägen ausgebucht würde. Der Ausbuchungsentwurf (ED/2009/3 Ausbuchung) ist Teil der umfassenden Überprüfung des IASB hinsichtlich außerbilanzieller Aktivitäten; im Dezember 2008 hatte der IASB den Entwurf ED 10 zu Konsolidierung herausgegeben, um die Vorschriften hinsichtlich der Feststellung zu verschärfen, welche anderen Unternehmen von einem Unternehmen beherrscht werden und daher zu konsolidieren sind. Der IASB wird öffentliche Gespräche am Runden Tisch anbieten, um grundlegend die Meinungen aus dem Anwenderkreis zu den Vorschlägen zu Ausbuchung und Konsolidierung einzuholen (Daten werden noch bekanntgegeben). Stellungnahmen zum Ausbuchungsentwurf müssen bis zum 31. Juli 2009 eingehen. Der IASB hat eine englischsprachige Presseerklärung zur Veröffentlichung des Entwurfsherausgegeben, in der Sie auch eine Verknüpfung auf den Entwurf finden.

Kurze Zusammenfassung der Vorschläge:Mit den vorgeschlagenen Änderungen würde der Ausbuchungsansatz für finanzielle Vermögenswerte in IAS 39 durch einen Ansatz ersetzt, der dem bisherigen Ansatz in folgenden Punkten ähnelt:

(a) Es werden die gleichen Kriterien für die Bestimmung, ob der übertragene Teil eines finanziellen Vermögenswerts für eine Einschätzung der Ausbuchbarkeit in Frage kommt, verwendet (mit einigen zusätzlichen Leitlinien, die bekannten Anwendungssachverhalten aus der Praxis gelten);

(b) es wird ein Test auf Beherrschung verwendet (der allerdings im Gegensatz zu IAS 39 Vorrang hat);

(c) viele der Ausbuchungsergebnisse werden ähnlich sein (mit der festzuhaltenden Ausnahme von Übertragungen wie beispielsweise Rückkaufvereinbarungen, die leicht zu erwerbende finanzielle Vermögenswerte betreffen).

Der vorgeschlagene Ansatz weicht jedoch von IAS 39 dahingehend ab, dass nicht verschiedene Elemente verschiedener Ausbuchungskonzepte zusammengefügt werden, sondern dass der Schwerpunkt auf einem einzigen Element liegt (Beherrschung). Deswegen weist der vorgeschlagenen Ansatz im Gegensatz zu IAS 39 die folgenden Punkte nicht auf:

(a) einen Test zur Einschätzung der behaltenen Chancen und Risiken,

(b) bestimmte Durchleitungsvorschriften und

(c) eine Vorschrift für das übertragende Unternehmen (im Fällen, in denen eine Ausbuchung nicht in Frage kommt), einen finanziellen Vermögenswert im Umfang seines fortwährenden Engagements anzusetzen und zu bewerten.

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Ende der Stellungnahmefrist – Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

31.03.2009

Wir erinnern Sie daran, dass Stellungnahmen zur Bitte um Input von der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) am 2. April 2009 fällig werden.

Die FCAG ersucht um Rückmeldungen zu einer Reihe Fragen, die sie dabei unterstützen soll, Bilanzierungs- und Rechnungslegungsthemen im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise zu erörtern und Empfehlungen gegenüber IASB und FASB auszusprechen.
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Öffentliche Telefonkonferenzen des EFRAG-Fachexpertenausschusses

31.03.2009

Heute, am 31. März 2009, sowie am 1. und 3. April wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) öffentliche Telefonkonferenzen abhalten.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen — Details dazu sowie die Tagesordnung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.
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IDW zur Anwendung der ISA in Europa

31.03.2009

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat mit Schreiben vom 30. März 2009 (70 KB) gegenüber der EU-Kommission zur Anwendung der ISA in Europa Stellung genommen.

Insbesondere wird angeregt, vor der Übernahmeentscheidung im Rahmen des so genannten Komitologieverfahrens Einvernehmen zwischen IAASB, EU-Kommission, Europäischem Parlament und den zuständigen nationalen Stellen für die Prüferaufsicht über die universelle Anwendbarkeit der ISA zu erzielen, vor allem über ihre Anwendbarkeit auch auf die Abschlussprüfung von Unternehmen, die nicht im öffentlichen Interesse stehen. Bestätigt werden sollte insbesondere, dass die ISA als prinzipienorientiertes Regelwerk zu verstehen sind, das es erlaubt, nach Maßgabe des pflichtgemäßen Ermessens des Abschlussprüfers situationsspezifische Anpassungen vorzunehmen, und keinen unverhältnismäßig hohen Dokumentationsaufwand erzwingt.
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Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

31.03.2009

Unsere kanadischen Kollegen haben die Märzausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS veröffentlicht.

Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:

IFRS-Angaben im Lagebericht

Der 'Hammer' — Umsetzung der Standards zu Finanzinstrumenten

Deloitte-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen

Zusammenfassung der internationalen Entwicklungen

Englische oder französische Fassung des Newsletter und weiterführende Informationen:

Märzausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in englischer Sprache (1.702 KB)

Märzausgabe 2009 des Countdown-Newsletters in französischer Sprache (Compte à Rebours, 1.767 KB)

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Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2008 in spanischer Sprache

31.03.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben den Fragebogen zur Befolgung der IFRS 2008 ins Spanische übersetzt.

In dem Fragebogen werden die zum 31. Oktober 2008 gültigen Ansatz- und Bewertungsvorschriften zusammengefasst, um bei der Erwägung der Befolgung dieser Verlautbarungen behilflich zu sein. Er ersetzt nicht Ihre Auseinandersetzung mit den Verlautbarungen und den Einsatz Ihrer Urteilskraft. Nutzern des Fragebogens wird unterstellt, dass sie ein eingehendes Verständnis der Verlautbarungen besitzen. Sie sollten bei der Beurteilung bestimmter Sachverhalte ggf. den Originaltext der Verlautbarungen einsehen. Die Sachverhalte in diesem Fragebogen enthalten Verweise auf die anzuwendenden Abschnitt in den IFRS. Die folgenden Publikationen in spanischer Sprache stehen Ihnen zur Verfügung:

Estándares internacionales de información financiera - Cuestionario de Cumplimiento (Noviembre 2008) (5.016 KB)

Estándares internacionales de información financiera - Cuestionario de Cumplimiento (Noviembre 2008) (742 KB)

Sie finden diese und andere Unterlagen in spanischer Sprache auf der eigens auf www.iasplus.com eingerichteten Pagina de Recursos en Español.

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IDW zur Rechnungslegung von Kleinstkapitalgesellschaften

31.03.2009

Mit Schreiben vom vom 30. März 2009 (65 KB) hat sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gegenüber dem Bundesministerium der Justiz zu dem Vorschlag der EU-Kommission geäußert, wonach Kleinstkapitalgesellschaften künftig von der Pflicht zur Anwendung der Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften, die auf der 4. EU-Richtlinie basieren, befreit werden sollen.

Das IDW spricht sich für eine Beibehaltung der grundlegenden Rechnungslegungspflichten aus. Erleichterungen könnten aber dergestalt vorgesehen werden, dass die Aufstellung eines Anhangs und Lageberichts für Kleinstkapitalgesellschaften nicht mehr verlangt und auch auf die Offenlegung des Jahresabschlusses verzichtet wird.
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Heads Up zum Diskussionspapier von IASB und FASB zu Leasingverhältnissen

31.03.2009

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe des Heads Up-Newsletters mit dem Titel "FASB und IASB geben vorläufige Sichtweise zu Bilanzierung von Leasingverhältnissen heraus: Boards schlagen Abschaffung von Mietleasingverhältnissen vor" herausgegeben (in englischer Sprache, 117 KB).

In dieser Ausgabe von Heads Up wird das Diskussionspapier untersucht, das am 19. März 2009 gemeinsam von IASB und FASB herausgegeben wurde und in dem die vorläufige Sichtweise der Boards zu einem neuen Modell für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen dargestellt wird. Das Modell fußt auf dem Prinzip, dass alle Leasingverhältnisse zu einer Schuld für zukünftige Mietzahlungen sowie zu Vermögenswerten (dem Recht, den Leasinggegenstand zu nutzen) führen, die in der Aufstellung der Vermögenslage eines Unternehmens angesetzt werden sollten. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen zu dem Diskussionspapier endet am 17. Juli 2009.
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AFRAC-Stellungnahme zu Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte

31.03.2009

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat den Entwurf einer Stellungnahme zum Thema „Anhangangaben über außerbilanzielle Geschäfte gemäß §§237 Z 8a und 266 Z 2a UGB" (79 KB) auf seiner Internetseite zum Zweck öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung gestellt.

Gemäß §237 Z 8a UGB idF Unternehmensrechts-Änderungsgesetz 2008 (URÄG 2008) sind im Anhang des Jahresabschlusses künftig anzugeben „Art und Zweck und finanzielle Auswirkungen der nicht in der Bilanz ausgewiesenen und auch nicht gemäß Z 8 oder § 199 anzugebenden Geschäfte, sofern die Risiken und Vorteile, die aus solchen Geschäften entstehen, wesentlich sind und die Offenlegung derartiger Risiken und Vorteile für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft notwendig ist“. §266 Z 2a UGB sieht eine analoge Bestimmung für den Konzernabschluss vor. Ziel der Stellungnahme ist die Auslegung der entsprechenden Paragrafen sowie die Klärung möglicher Abgrenzungsfragen zu anderen Gesetzesbestimmungen des UGB.

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