Nachrichten

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Kommentierungsfrist des Entwurfs zu Konsolidierung

18.03.2009

Wir erinnern daran, dass am 20. März 2009 die Kommentierungsfrist zum IASB-Standardentwurf ED 10 Consolidated Financial Statements endet, der am 18. Dezember 2008 veröffentlicht worden war.

Mit dem Entwurf würden die Vorschriften verbessert und gestärkt, nach denen ein Unternehmen zu identifizieren hat, welche Unternehmen es kontrolliert und deshalb in seinen Konzernabschluss einzubeziehen hat.
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Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

17.03.2009

Morgen, am 18. März 2009, wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen — Details dazu sowie die Tagesordnung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.
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130. DSR-Sitzung

17.03.2009

Die Agenda für die 130. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 2. und 3. April 2009 ist bekannt gegeben worden.

Seit Januar 2009 tagt der DSR öffentlich. Dies umfasst einerseits die Möglichkeit für eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern, persönlich an den Sitzungen des DSR teilzunehmen, und andererseits die Möglichkeit, die Sitzungen im Rahmen einer Live-Audio-Übertragung zu verfolgen. Die Tagesordnung der nächsten Sitzung, weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
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Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im März

17.03.2009

Der IASB hält seine Märzsitzung 2009 von Montag bis Freitag, 16. bis 20. März 2009, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die von Deloitte-Beobachtern der Sitzung angefertigt wurde, steht Ihnen auf einer separaten Seite zur Verfügung. Unter anderem wurden am ersten Sitzungstag folgende Entscheidungen getroffen:

Änderung von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate, um Verträge mit eingebetteten Derivaten auszuschließen, die im Rahmen eines Zusammenschlusses von Unternehmen oder Geschäftsbetrieben unter gemeinsamer Kontrolle oder bei Gründung eines Joint Ventures erworben wurden.

Änderung von IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, um Unternehmen zu gestatten, bei Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ein Instrument als Sicherungsinstrument zu designieren, das von dem ausländischen Geschäftsbetrieb gehalten wird, der abgesichert wird.

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Mitschnitt der 129. DSR-Sitzung

17.03.2009

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 129. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 9. und 10. März 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden. .

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 129. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 9. und 10. März 2009 sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

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Zwei FASB-Vorschläge würden Marktbewertung erleichtern

17.03.2009

Auf seiner gestrigen Sitzung entschied der US-amerikanische Standardsetzer FASB, zwei Änderungen hinsichtlich der amerikanischen Marktbewertungsvorschriften für Finanzinstrumente vorzuschlagen.

Auf seiner gestrigen Sitzung entschied der US-amerikanische Standardsetzer FASB, zwei Änderungen hinsichtlich der amerikanischen Marktbewertungsvorschriften für Finanzinstrumente vorzuschlagen:

Bestimmung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld inaktiv ist und wann ein Geschäftsvorfall unter Druck erfolgt. Der Board entschied, zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, um Unternehmen bei der Bestimmung zu helfen, ob ein Markt für einen Vermögenswert inaktiv ist und wann ein Preis eines Geschäftsvorfall ohne Druck zustande kommt. In den Unterlagen für die Sitzung (in englischer Sprache, 108 KB) wird das vorgeschlagene Modell beschrieben, auf das sich der Board geeinigt hat. Das Modell sieht "bedeutende Ermessenentscheidungen" vor.

Nicht vorübergehende Wertminderungen.Der Board erörterte vorgeschlagene Änderungen an den Leitlinien zu nicht vorübergehenden Wertminderungen. Derzeit muss ein Unternehmen bei der Bestimmung, ob eine Wertminderung nicht vorübergehend ist, beurteilen, ob es die Absicht und die Möglichkeit hat, ein Instrument bis zur Werterholung zu halten. Mit der vorgeschlagenen Position des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) würden die Leitlinien wie folgt geändert:

Wenn das Unternehmen beabsichtigt, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern oder es die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen vor die Zeitpunkt gezwungen sein wird, das Instrument zu verkaufen, größer ist als die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen das Instrument halten wird, wäre der gesamte Wertminderungsverlust in der Gewinn- und Verlustrechnung als nicht vorübergehende Wertminderung zu erfassen.

Wenn das Unternehmen das Wertpapier nicht zu veräußern beabsichtigt und es nicht wahrscheinlich ist, dass das Unternehmen gezwungen sein wird, das Instrument vor einer Werterholung zu veräußern, ist nur der Teil des Wertminderungsverlusts, der bonitätsinduziert ist, in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen. Der Restbetrag des Wertminderungsverlusts würde dem sonstigen vollständigen Einkommen zugewiesen. Für die meisten Schuldinstrumente würde das Unternehmen den Teil des Wertminderungsverlusts, der den Kreditverlust darstellt, unter Verwendung seiner besten Schätzung des Wertminderungsbetrags bestimmen, der aus der Erhöhung des Kreditrisikos, das mit dem entsprechenden Instrument verbunden ist, entsteht. Die Wertminderung, die im sonstigen vollständigen Einkommen erfasst wird, würde prospektiv über die verbleibende Laufzeit des Schuldinstruments aufgelöst. Diese Auflösung würde im sonstigen vollständigen Einkommen mit einer Aufrechnung gegen den Vermögenswert erfasst und keine Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben.

Die Änderungen werden bei beiden Sachverhalten als vorgeschlagene FSP zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet am 1. April 2009, und die Änderungen würden für Zwischenberichtsperioden und Jahresberichtsperioden in Kraft treten, die nach dem 15 März 2009 enden. Die vorgeschlagenen FSP wären rückwirkend anzuwenden. Der Board beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen in seiner Sitzung am 2. April 2009 zu erörtern.

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Webcast des FASB zu den Vorschlägen zur Erlöserfassung

17.03.2009

Der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) bietet einen englischsprachigen Webcast an, bei dem on-line das von FASB und IASB gemeinsam herausgegebene Diskussionspapier Vorläufige Sichtweisen zur Erlöserfassung in Verträgen mit Kunden erörtert werden soll.

Das Diskussionspapier war im Dezember 2008 veröffentlicht worden; die Kommentierungsfrist endet am 19. Juni 2009. Im Rahmen des Webcasts wird ein Überblick über die vorläufigen Sichtweisen von IASB und FASB aus verschiedenen Blickrichtungen geboten. Der Webcast ist kostenfrei, und die Zuschauer können während der Veranstaltung Fragen per E-mail an die Diskussionsteilnehmer senden. Ein Mitschnitt der Sendung wird für die Öffentlichkeit auf der Internetseite des FASB archiviert. Details zur Sendung:

Titel des Webcasts: Ein vorgeschlagener Ansatz zur Erlöserfassung

Zeitpunkt der Sendung: 27. März 2009, 13:00h bis 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT)

Diskussionsteilnehmer: Kenny Bement, FASB-Projektmanager; Mark LaMonte, Senior Vice President, Moody's Investors Service; Kevin McBride, Accounting Policy Controller, Intel Corporation; und Jeff Slate, Partner, Ernst & Young, LLP. Moderation durch FASB-Mitglied Leslie Seidman.

Registrierung für den Webcast oder die archivierte Aufzeichnung: Klicken Sie hier

Informationen zum Diskussionspapier zur Erlöserfassung: IAS PLUS-Projektseite zur Erlöserfassung

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Neue Seite zum Überwachungsgremium der IASCF

16.03.2009

Wir haben eine neues Seite für Sie eingerichtet, auf der wir Hintergrundinformationen zum neu eingerichteten Überwachungsgremium der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, zusammengestellt haben.

Die Einrichtung des Überwachungsgremiums erfolgte als Ergebnis des ersten Teils der Überarbeitung der Satzung, die zu Änderungen an der Satzung führten, die am 1. Februar 2009 in Kraft getreten sind. Eine dauerhafte Verknüpfung auf die neue Seite finden Sie in der rechten Spalte unserer Startseite. Folgende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Ziel der Einrichtung eines Überwachungsgremiums

Verantwortlichkeiten

Anfängliche Zusammensetzung

Nominierung und Ernennung der IASCF-Treuhänder

Überwachung der IASCF und des IASB

Andere Verantwortlichkeiten

Arbeitsabkommen

Aktuelle Nachrichten

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Ertragsvereinnahmung nach SWISS GAAP FER

16.03.2009

Auf der Internetseite der schweizerischen Fachempfehlungen zur Rechnungslegung (FER) wird ein Artikel zur Verfügung gestellt, der in der Ausgabe 3/2009 des Schweizer Treuhänders erschienen ist.

Der Artikel mit dem Titel "Langfristiger Aufträge nach SWISS GAAP FER", der von Prof. Dr. Conrad Meyer, dem Präsidenten der FER, mit verfasst wurde, behandelt die Frage, ob und auf welche Art ein zwischenzeitlicher Projekterfolg gemäß Swiss GAAP FER 22 auszuweisen ist. Erlöserfassung ist auch Gegenstand eines Projekts des IASB, zu dem im Dezember 2008 ein Diskussionspapier des IASB erschien, dessen Kommentierungsfrist am 19. Juni 2009 endet.

Verknüpfung auf den Artikel auf der Seite der FER (349 KB)

IAS PLUS-Seite zum Erlöserfassungsprojekt des IASB

IASB-Diskussionspapier zur Erlöserfassung (in englischer Sprache, 831 KB)

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Treuhänder der IASCF tagen am 1. und 2. April in London

16.03.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung, unter der der IASB tätig ist, werden am Mittwoch und Donnerstag, 1. und 2. April 2009, im Crowne Plaza London, The City, 19 New Bridge Street, London EC4V 6DB tagen.

Der Teil der Sitzung, der Beobachtern offensteht, beginnt am 1. April um 10:45 Uhr, läuft über den Rest des Tages und wird am Morgen des 2. April fortgesetzt. Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung sieht wie folgt aus:

London, 1.-2. April 2009 (öffentlicher Sitzungsteil)

Mittwoch, 1. April 2009

  • Überprüfung des Arbeitsprogramms des IASB (10:45-12:15 Uhr)
  • Sitzung mit dem Überwachungsgremium (13:00-18:00 Uhr)

Donnerstag, 2. April 2009 (8:30 bis 12:00 Uhr)

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