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PCAOB schlägt Standards für die Beurteilung von Prüfungsrisiken vor

22.10.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB), die Standards für die Prüfung von Unternehmen, die bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registriert sind, setzt, hat eine Reihe von sieben neuen Prüfungsstandards in Bezug auf die Beurteilung und das Eingehen auf Risiken durch den Prüfer vorgeschlagen.

Die vorgeschlagenen Standards würden die interimsweise erlassenen Prüfungsstandards der Behörde bezüglich Prüfungsrisiko und Wesentlichkeit, Planung und Überwachung von Prüfungen, Erwägung interner Kontrollen in der Abschlussprüfung, Prüfungsnachweisen und der Durchführung von Saldenbestätigungen und Angaben vor Jahresende ersetzen. Folgende Dokumente können Sie herunterladen (in englischer Sprache):

Vorgeschlagener Erlass der PCAOB (enthält die vorgeschlagenen Standards) (518 KB)

Presseerklärung der PCAOB

Die vorgeschlagenen Standards zur Risikobeurteilung sehen wie folgt aus:

Prüfungsrisiko bei der Abschlussprüfung. In diesem vorgeschlagenen Standard werden die Teile des Prüfungsrisikos und die Pflichten des Prüfers für die Verringerung von Prüfungsrisiken auf ein sachgerechtes niedriges Niveau beschrieben, um eine vernünftige Sicherheit in einer Abschlussprüfung zu erlangen.

Planung und Überwachung von Prüfungen. In diesem vorgeschlagenen Standard geht es um die Verantwortlichkeiten des Prüfers bei der Planung der Prüfung einschließlich der Beurteilung von Sachverhalten, die für die Prüfung wichtig sind, und die Festlegung einer sachgerechten Prüfungsstrategie und eines Prüfungsplans. Der vorgeschlagene Standard enthält auch Ausführungen zu den Pflichten des Auftragspartners und anderer Mitglieder im Prüfungsteam in Bezug auf die Überwachung und Überprüfung der Arbeit des Prüfungsteams.

Identifizierung und Beurteilung wesentlicher Fehldarstellungen. In diesem vorgeschlagenen Standard werden die Pflichten des Prüfers bei der Identifizierung und Beurteilung des Risikos wesentlicher fehlerhafter Darstellungen beschrieben. Der in diesem vorgeschlagenen Standards dargestellte Prozess der Risikobeurteilung beinhaltet das Vorgehen bei der Informationsbeschaffung zur Identifizierung von Risiken (z.B. die Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seiner internen Kontrollen) sowie die Analyse der identifizierten Risiken.

Die Reaktion des Prüfers auf das Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung. Dieser vorgeschlagene Standard enthält die Pflichten des Prüfers hinsichtlich der Reaktion auf das Risiko einer wesentlichen Fehldarstellung in der allgemeinen Durchführung der Prüfung sowie spezielle Prüfungsmaßnahmen.

Beurteilung der Prüfungsergebnisse. In diesem vorgeschlagenen Standard werden die Pflichten des Prüfers hinsichtlich des Prozesses der Beurteilung der Prüfungsergebnisse beschrieben, um zu einem Prüfungsurteil zu gelangen, das dann im Prüfungsbericht abgegeben wird. Dieser Prozess beinhaltet die Beurteilung nicht berichtigter Fehldarstellungen und Misständen bei den Kontrollen, die im Rahmen der Prüfung festgestellt wurden.

Wesentlichkeitsüberlegungen bei der Planung und Durchführung einer Prüfung. Dieser vorgeschlagene Standard enthält die Pflichten des Prüfers in Bezug auf die Anwendung des Wesentlichkeitskonzepts, wie er in den Bundeswertpapiergesetzen beschrieben wird, bei der Planung der Prüfung und der Festlegung des Anwendungsbereichs der Prüfungsverfahren.

Prüfungsnachweise. In diesem vorgeschlagenen Standards werden die Pflichten des Prüfers in Bezug auf die Anlage und Durchführung der Prüfungsverfahren zwecks Erlangung hinreichender sachgerechter Nachweise als Beleg des Prüfungsurteils im Prüfungsbericht festgelegt. Hier werden v.a. die Prinzipien für die Bestimmung hinreichender und sachgerechter Prüfungsnachweise erörtert.

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IFRS bei Stromunternehmen und Versorgern

22.10.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben eine Reihe von IFRS-Webcasts im Bereich Strom und Versorgung aufgesetzt, um Führungskräften in diesen Branchen dabei zu helfen, die Auswirkungen der IFRS zu verstehen und den damit verbundenen Änderungen zu begegnen.

Deloittes IFRS-Webcasts im Bereich Strom und Versorgung werden einen eingehenden Blick um Umstellungssachverhalte werden, die Versorgungsunternehmen erwägen müssen. Die Themen und Zeiten/Daten der angekündigten Webcasts sind nachfolgend aufgeführt. Sämtliche Informationen über die Webcasts einschließlich der Links für die Registrierung finden Sie hier.

Deloittes IFRS-Webcast-Reihe im Bereich Strom und Versorgung

Überblick der Auswirkungen von IFRS auf Strom & Versorgung Datum: Freitag, 7. November 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

International Accounting Standards 32 und 39 und Energiebezug Datum: Freitag, 14. November 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

IAS 12 – Ertragsteuern Datum: Freitag, 21. November 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

IAS 16 – Sachanlagen Datum: Freitag, 12. Dezember 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

Regulierte Vermögenswerte und Schulden Datum: Freitag, 19. Dezember 2008 Uhrzeit: 13:00 - 14:30 EST

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Webcast – Vorzüge der IFRS für US-Unternehmen

22.10.2008

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Mitschrift eines Deloitte Insight-Podcasts mit dem Titel Sich auf den Wechsel vorbereiten: Warum US-Unternehmen von den International Financial Reporting Standards profitieren könnten eingestellt. .

Unsere amerikanischen Kollegen haben die Mitschrift eines Deloitte Insight-Podcasts mit dem Titel Sich auf den Wechsel vorbereiten: Warum US-Unternehmen von den International Financial Reporting Standards profitieren könnten eingestellt.

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Globale Steuerauswirkungen der IFRS in spanischer Sprache

21.10.2008

Unsere kolumbianischen Kollegen haben Implicaciones tributarias globales de los Estándares Internacionales de Información Financiera (in spanischer Sprace, 2.447 KB) veröffentlicht.

Dabei handelt es sich um eine Übersetzung der englischsprachischen Deloitte-Publikation Globale Steuerauswirkungen der IFRS. Sämtliche Deloitte-Publikationen in spanischer Sprache finden Sie auf Nuestros Recursos en Español von IAS PLUS.com.
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Heutige Sitzung der EU-Kommission zu IAS 39

21.10.2008

In unserer Nachricht vom 16. Oktober 2008 wiesen wir darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Sitzung der 'an IAS 39 Interessierten' einberufen hat, um mögliche Sachverhalte aus der Finanzmarktkrise nach IAS 39 und IFRS 7 neben denen zu erörtern, die in den jüngsten Änderungen hinsichtlich Umklassifizierungen IASB adressiert werden.

Die Kommission hat die Teilnehmer dazu aufgerufen, Sachverhalte zu identifizieren, die erörtert werden sollten und hat die Stellungnahmen der Teilnehmer hier eingestellt.
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Stellungnahme des DSR zur EG-Verordnung zu Änderungen an IAS 39

21.10.2008

Am 15.10.2008 hat die Europäische Kommission die Verordnung Nr.

14284/08 veröffentlicht, in dem vom International Accounting Standards Board (IASB) im Lichte der Finanzmarktkrise weitere Änderungen an IAS 39 verlangt werden – über die am 13.10.2008 vom IASB verabschiedeten Änderungen hinaus. Der Deutsche Standardisierungsrat hat in einer Stellungnahme seine Meinung bekräftigt, dass es zwar Themenbereiche gibt, die von den jüngsten Änderungen vom 13.10.2008 nicht adressiert werden und daher diskussionswürdig sind; jegliche Änderungen sollten aber ausschließlich vom IASB als dem hierzu berufenen Standardsetter und im Rahmen des Standardsetzungsprozesses des IASB erfolgen.
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Gemeinsames Schreiben an die US SEC zur Fair-Value-Bewertung

21.10.2008

Am 15. Oktober 2008 haben das Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ), das CFA Institute, der US-amerikanische Konsumentenverband (Consumer Federation of America) und der Rat der institutionellen Anleger (Council of Institutional Investors) ein Gemeinsames Schreiben an den Christopher Cox, Vorsitzender der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht, gerichtet (in englischer Sprache, 60 KB), in der sie die SEC auffordern, die Leitlinien zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts, die jüngst vom Financial Accounting Standards Board herausgegeben wurden FSP FAS 157-3 Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines finanziellen Vermögenswerts wenn der Markt für diesen Vermögenswert inaktiv ist (FSP), nicht außer Kraft zu setzen.

In dem Schreiben heißt es:

Mit einer Entscheidung, die Fair-Value-Bilanzierung auszusetzen, würde die SEC den Kapitalmärkten keinen Gefallen tun. Eine solche Entscheidung stände auch nicht in Einklang mit den Ansichten der Anleger im Einklang stände, die Glaubwürdigkeit und die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses beeinträchtigen würde und in Widerspruch zu den grundlegenden Inkenntnissetzungs- und Kommentierungsprinzipien stehen würde. Die Abschlüsse zum dritten Quartal befinden sich derzeit in Erstellung, und die Jahresabschlüsse 2008 stehen vor der Tür – ein derartiger Eingriff könnte das eh schon fragile Anlegervertrauen gefährden.

Niemand bestreitet, dass wir uns in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten befinden. Die derzeitige Liquiditäts-, Kredit und Vertrauenskrise wurde jedoch nicht durch die Fair-Value-Bilanzierung ausgelöst. Vielmehr haben solide Bilanzierungsprinzipien dabei geholfen, das Problem aufzudecken. Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert in Verbindung mit belastbaren Angaben stellen akkuratere, zeitnahe und vergleichbare Informationen für Anleger zu Verfügung als Beträge, die nach anderen Bilanzierungsansätzen ermittelt würden.

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US SEC wird Gespräche am Runden Tisch zur Marktbewertung abhalten

20.10.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) wird Gastgeber für das erste von zwei Gesprächen am Runden Tisch zur 'Marktbewertung' und aktuellen Marktgegebenheiten am 29. Oktober 2008 um 9 Uhr EDT sein.

Die Gesprächsrunden sind dazu gedacht, der SEC Input für die im Notfallgesetz 2008 durch den Kongress vorgeschriebene Untersuchung zu geben. Tag und Uhrzeit der zweiten Gesprächsrunde werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Gespräche am Runden Tisch werden aus zwei Panels bestehen. Das erste Panel wird die Wechselwirkung von Marktbewertung für Finanzinstitutionen und aktueller wirtschaftlicher Lage erörtern. Das zweite Panel wird sich mit möglichen Verbesserungen am aktuellen Bilanzierungsmodell und Auswirkungen möglicher Änderungen befassen. Die Panels werden mit Anlegern, Prüfern, Standardsetzern, Wirtschaftslenkern und anderen interessierten Parteien besetzt sein. Vertreter von FASB, IASB und PCAOB werden als Beobachter teilnehmen. Die Paneldiskussionen werden sich auf folgende Themen richten:

Die Auswirkungen der Marktwertbilanzierung auf die Rechnungslegung von Finanzinstitutionen

Mögliche Marktverhaltenseffekte einer Marktwertbilanzierung

Die Nützlichkeit der Marktwertbilanzierung für Anleger und Aufsichtsbehörden

Aspekte gegenwärtiger Bilanzierungsstandards, die verbessert werden können

Die Presseerklärung der SEC können Sie hier einsehen.

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Prüfungsüberlegungen zur Finanzmarktkrise

19.10.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) wird mit ihrem Ständigen Beirat am 22. und 23. Oktober 2008 in Washington tagen.

Einer der Sachverhalte, die der Beirat erörtern wird, besteht in Überlegungen hinsichtlich des gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfelds. In der Tagungsunterlage für dieses Thema werden mögliche Überlegungen bei kommenden Prüfungen erörtert, einschließlich:

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Nicht vorübergehende Wertminderungen

Kreditderivative

Fortführung der Geschäftstätigkeit

Pensionen/sonstige Leistungen nach dem Ende des Arbeitslebens

Forderungen

Vorräte

Abschreibungen auf andere Vermögenswerte

Angaben

Die Tagungsunterlage für dieses Thema können Sie durch Anklicken des nachfolgenden Links herunterladen: Aufkommendes Thema – Prüfungsüberlegungen im gegenwärtigen wirtschaftlichen Umfeld (in englischer Sprache, 177 KB).

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Mitschrift vom fünften Tag der IASB-Sitzung vom Oktober 2008

18.10.2008

Der International Accounting Standards Board kam von Montag bis Freitag, 13.-17. Oktober 2008, zu seiner monatlichen Sitzung 2008 in den Räumen des Boards, Cannon Street 30, London, zusammen.

Die Sitzung war öffentlich und wird per Webcast übertragen. Nachfolgend finden Sie die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der Beobachter von Deloitte vom fünften und letzten Sitzungstag.

17. Oktober 2008, London

Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 2 und IFRIC 11 – Aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden

Das Ziel dieser Sitzung bestand darin, dass der Stab dem Board die Erörterungen und Empfehlungen von IFRIC aus dessen Sitzungen im Mai und Juli 2008 zusammenfasst, zusammen mit der Logik, die den empfohlenen Änderungen gegenüber den Vorschlägen aus dem Standardentwurf zugrundeliegt. Die Vorgehensweise des Stabs bestand darin, zunächst den Anwendungsbereich zu erörtern und dann eine gemeinsame Position zur Bewertung zu finden. Der Board erörterte, wie aktienbasierte Vergütungen, die im Konzern durch Barausgleich erfüllt werden, im Einzelabschluss des Tochterunternehmens behandelt werden sollten. Es gab unterschiedliche Ansichten zu der Frage, ob die Geschäftsvorfälle tatsächlich im Anwendungswendungsbereich von IFRS 2 lägen oder unter IAS 19 oder IAS 39 erwogen werden sollten. Man kam überein, dass, wenn Dienstleistungen durch die Arbeitnehmer erbracht würden, die Sollbuchung (zumindest teilweise) im Anwendungsbereich von IFRS 2 oder IAS 19 läge. Es wurden keine weiteren Beschlüsse gefasst.

Restant: Umklassifizierung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 – mögliche Beseitigung der Unterschiede zu US-GAAP

Der Stab brachte ein Thema im Zusammenhang mit den Übergangsvorschriften der Änderungen an IAS 39 vom Oktober 2008 auf. Nach IAS 39.103G soll 'jede Umklassifizierung eines finanziellen Vermögenswerts, die in Perioden vorgenommen wird, die am oder nach dem 1. November 2008 beginnen, erst ab dem Tag in Kraft treten, an dem die Umklassifizierung vorgenommen wird.' In einigen Ländern werden Unternehmen diese Änderung nicht anwenden können, bis sie durch die nationale Gesetzgebung verabschiedet worden ist. In einigen Fällen wird dies erst nach dem 1. November 2008 sein. Der Stab stellte die Frage, ob solchen Unternehmen nach dem 1. November 2008 eine Art rückwirkende Anwendung ermöglicht werden solle, die an die Übernahme in das nationale Recht geknüpft ist.

Der Board erklärte sich mit diesem Vorgehen nicht einverstanden. Er hofft, dass die nationalen Rechtskreis diese Änderung zügig übernehmen. Unternehmen sollten vor dem 1. November 2008 entscheiden, ob sie – vorbehaltlich der Anforderungen des nationalen Rechts – Umklassifizierungen beabsichtigen oder nicht, und die Auswirkungen errechnen. Wenn die Übernahme zu einem späteren Datum erfolgt, wäre es nicht hinzunehmen, dass Unternehmen eine Entscheidung hinsichtlich dieser Änderung aufschieben und sie nachträglich rückwirkend anwenden.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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