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Mitschriften von der IASB-Sitzung im Oktober 2022

28.10.2022

Der IASB hat vom 18. bis 20. Oktober 2022 in London getagt und zehn Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Auf der Tagesordnung standen die folgenden Themen:

Preisregulierte Geschäftsvorfälle

Der IASB hat entschieden, dass der endgültige Standard die im Entwurf vorgeschlagene Definition des bilanzierungsfähigen Aufwands beibehält, klarstellt, dass eine regulatorische Vereinbarung den Betrag, der einen bilanzierungsfähigen Aufwand ausgleicht, auf derselben oder einer anderen Grundlage bestimmen kann als die Grundlage, die ein Unternehmen für die Bewertung des bilanzierungsfähigen Aufwands gemäß den IFRS verwendet, und die Behandlung von auf Benchmarks basierenden bilanzierungsfähigen Aufwendungen klarstellt und Beispiele enthält, die Unternehmen dabei helfen sollen, Unterschiede im Zeitablauf in diesen Fällen zu erkennen. Der IASB entschied außerdem, dass der finale Rechnungslegungsstandard die Vorschläge des Entwurfs beibehält, wonach Unternehmen regulatorische Vermögenswerte oder regulatorische Schulden bilanzieren, die sich aus Unterschieden zwischen dem regulatorischen Einbringungszeitraum und der Nutzungsdauer von Vermögenswerten ergeben, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen der regulatorischen Kapitalbasis eines Unternehmens und seinen Sachanlagen besteht; er stellt Leitlinien zur Verfügung, die Unternehmen dabei helfen zu bestimmen, wann kein direkter Zusammenhang zwischen ihrer regulatorischen Kapitalbasis und ihren Sachanlagen besteht; und er schreibt Unternehmen, die zu dem Schluss gekommen sind, dass kein direkter Zusammenhang zwischen ihrer regulatorischen Kapitalbasis und ihren Sachanlagen besteht, vor, Angaben zu machen, die es Adressaten des Abschlusses ermöglichen, die Gründe für ihre Schlussfolgerung zu verstehen

Vertraglich festgelegte Cashflow-Merkmale

Der IASB hat entschieden, IFRS 7 dahingehend zu ändern, dass für jede Klasse von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden, eine qualitative Beschreibung der Art der bedingten Ereignisse, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnten, quantitative Informationen über die potenzielle Bandbreite der Änderungen der vertraglichen Zahlungsströme, die sich aus den Vertragsbedingungen ergeben könnten, sowie der Bruttobuchwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten, die diesen Vertragsbedingungen unterliegen, anzugeben sind. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens würde festgelegt, nachdem die Vorschläge zur Kommentierung gestellt wurden.

Bilanzierung nach der Equity-Methode

Der Zweck dieser Sitzung war es, den Fortschritt des Forschungsprojekts zur Equity-Methode zu überprüfen. Der Stab räumte ein, dass die Entwicklung von Lösungen für die Anwendungsfragen mehr Zeit in Anspruch genommen hat als erwartet, aber er hält es immer noch für möglich, Lösungen zu entwickeln. Der IASB entschied, das Forschungsprojekt mit seinem derzeitigen Ziel und Ansatz fortzusetzen.

IFRS-Taxonomie

Der IASB entschie, dieStellungnahmefrist für die vorgeschlagene Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion und Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (erwartet im November 2022) auf 30 Tage zu verkürzen.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

Der IASB hat in seinem Arbeitsprogramm ein Projekt für drei gezielte Verbesserungen an IAS 37 vorgesehen, darunter eine in Bezug auf den Abzinsungssatz, den ein Unternehmen bei der Bewertung einer Rückstellung anwendet. Der IASB zieht die Ausarbeitung von Vorschlägen in Betracht, um in IAS 37 festzulegen, ob dieser Zinssatz das eigene Leistungsrisiko widerspiegeln soll. Der Stab sammelt Informationen, die dem IASB helfen sollen, in einer zukünftigen Sitzung eine vorläufige Entscheidung zu dieser Frage zu treffen. Der IASB wurde außerdem gefragt werden, ob Mitglieder Einwände gegen die Veröffentlichung von drei Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee haben: Mehrwährungsgruppen von Versicherungsverträgen (IFRS 17 und IAS 21), Spezielle Erwerbsgesellschaften (SPAC): Bilanzierung von Optionsscheinen beim Erwerb und Verzicht des Leasinggebers auf Leasingzahlungen (IFRS 9 und IFRS 16). Dies war nicht der Fall.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene

Der IASB entschied, einen Mittelweg für die Formulierung von Angabevorschriften zu entwickeln, um ein besseres Rahmenkonzept für Unternehmen zu schaffen, das ihnen die Möglichkeit gibt, nützliche Informationen für die Adressaten von Abschlüssen zu ermitteln und offenzulegen. Bei einem solchen Ansatz würden die Angabeziele von einer präskriptiven Liste von Informationen begleitet, die ein Unternehmen angeben sollte, um die Ziele zu erreichen. Der IASB entschied außerdem, die Leitlinien für den Board als ein Dokument auf der Internetseite der IFRS-Stiftung zu veröffentlichen. Schließlich entschied der IASB außerdem, nicht weiter an den Angabenvorschriften in IFRS 13 und IAS 19 zu arbeiten.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung

Der IASB beschloss, keine Änderungen an den Vorschriften in IFRS 9 vorzunehmen. Er entschied jedoch, Textziffer 11A von IFRS 7 dahingehend zu ändern, dass der aggregierte beizulegende Zeitwert von Kapitalbeteiligungen, für die das Wahlrecht zur Darstellung im sonstigen Gesamtergebnis angewendet wurde, am Ende der Berichtsperiode sowie die während der Periode im sonstigen Gesamtergebnis erfassten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts angegeben werden müssen, um den Nutzen und die Transparenz der Informationen über die Gesamtleistung von Kapitalbeteiligungen zu erhöhen, für die das Wahlrecht zur Darstellung im sonstigen Gesamtergebnis ausgeübt wurde. Der IASB hat außerdem beschlossen, im Rahmen dieser Überprüfung weiterhin die Bilanzierung von BACS-Überweisungen zu prüfen und zu untersuchen, ob die Ausbuchung von Finanzverbindlichkeiten vor dem Erfüllungsdatum zulässig ist, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Der Stab plant, im November ein Papier vorzulegen. 

Angabeninitiative — Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Der IASB hat in dieser Sitzung die Zielsetzung des neuen Standards, den Ansatz zur Entwicklung von Angabevorschriften und die Struktur des neuen Standards erörtert. Der Board stimmte allen Empfehlungen des Stabs zu.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

Der IASB hat mit dieser Sitzung die Diskussion über die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten eingeleitet. Der IASB wurde bei diesem Treffen nicht um eine Entscheidung gebeten. Der Stab erinnerte den IASB an seine vorläufige Entscheidung, das reine Wertminderungsmodell für die Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten beizubehalten. Der Stab gab auch einen Überblick über die Rückmeldungen der Stellungnehmenden zu dem Diskussionspapier und eine Zusammenfassung zusätzlicher Informationen und jüngster Entwicklungen seit den Rückmeldungen zu dem Diskussionspapier. Es wurden keine Entscheidungen getroffen, aber der IASB gab an, dass er über genügend Informationen verfügt, um auf einer zukünftigen Sitzung eine Entscheidung treffen zu können.

Aktuelles vom ISSB

Der ISSB-Vorsitzende gab einen Überblick über die ersten Sitzungen des ISSB, einschließlich der Sitzung in dieser Woche und der bisher getroffenen Entscheidungen. Der ISSB-Vorsitzende betonte erneut, wie wichtig es ist, eine globale Grundlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu schaffen. Aus diesem Grund arbeitet der ISSB eng mit der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zusammen, die derzeit europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) entwickelt. Er nannte auch die verschiedenen beratenden Gruppen, die in den letzten Monaten eingerichtet wurden, um den Standardisierungsprozess des ISSB zu unterstützen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Eine Analyse, wie sich das Arbeitsprogramm des IASB als Ergebnis des Sitzung verändert hat, finden Sie hier.

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Sitzung des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards am 31.10.2022

28.10.2022

Der Nachhaltigkeits-Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 31. Oktober 2022 per Videokonferenz tagen.

Die Sitzung am Vormittag ist für registrierte Beobachter von 07:00 bis 09:00 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente für diese Sitzung finden Sie hier. Um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung zu sehen, klicken Sie bitte hier.

Die Sitzung am Nachmittag ist für registrierte Beobachter von 17:00 bis 20:00 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente für diese Sitzung finden Sie hier. Um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung zu sehen, klicken Sie bitte hier.

EFRAG behält sich das Recht vor, zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Debatten geschlossene Sitzungen abzuhalten.

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ESMA veröffentlicht gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte

28.10.2022

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre jährliche öffentliche Erklärung zu den gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten für das Geschäftsjahr 2022 betreffende Jahresabschlüsse veröffentlicht.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre jährliche öffentliche Erklärung zu den gemeinsamen europäischen Durchsetzungsprioritäten veröffentlicht. Die diesjährigen Prioritäten betreffen klimabezogene Angelegenheiten in finanziellen und nichtfinanziellen Informationen, die Auswirkungen des russischen Einmarsches in der Ukraine sowie das makroökonomische Umfeld.

Die Erklärung hebt auch die Bedeutung umfassender Offenlegungen gemäß Artikel 8 der Taxonomieverordnung und die sachgerechte Verwendung alternativer Leistungskennzahlen hervor.

Die ESMA und die nationalen Durchsetzungsbehörden werden die Anwendung der in der Erklärung dargelegten Empfehlungen überwachen und beaufsichtigen, wobei die nationalen Durchsetzungsbehörden diese in ihre Prüfungen einbeziehen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen werden. Die ESMA wird diese Daten erfassen und über die Feststellungen im Frühjahr 2024 berichten.

Die Pressemitteilung der ESMA finden sie hier. Außerdem bieten wir Ihnen einen iGAAP fokussiert-Newsletter mit einer deutschsprachigen Erläuterung der Prüfungsschwerpunkte.

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ISSB ernennt Sonderberater für den Vorsitzenden des ISSB

27.10.2022

Das ISSB hat Ken Shibusawa zum Sonderberater des Vorsitzenden ernannt. In dieser Funktion wird Herr Shibusawa den ISSB-Vorsitzenden strategisch beraten, mit besonderem Schwerpunkt auf juristischen Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der IFRS-Standards für die Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in Japan.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite der IASB-Stiftung.

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DRSC und RNE starten Pilotgruppe für KMU-Nachhaltigkeitsberichterstattung

27.10.2022

Mit einer gemeinsamen Pilotgruppe unter Leitung von RNE-Mitglied Professor Alexander Bassen wollen das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) und der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) kleine und mittelgroßen Unternehmen (KMU) unterstützen.

Mit der Ausweitung der Berichtspflicht zu Nachhaltigkeitsinformationen werden künftig etwa 15.000 Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen müssen. Die Regelungen sehen eine gestaffelte Erstanwendung beginnend ab 2024 vor. 

Die Pilotgruppe wird die Arbeit im November 2022 aufnehmen und sich in einem ersten Schritt mit Erfolgsfaktoren für die kommenden europäischen Berichtsanforderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU befassen.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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Notizen von der Oktobersitzung des ISSB

27.10.2022

Der International Sustainability Standards Board (ISSB) hat vom 18. bis 21. Oktober 2022 in Montreal getagt. Beobachter des IFRS and Corporate Reporting Centre of Excellence von Deloitte Deutschland haben die Sitzung für Sie beobachtet und Fragen und Erörterungen für Sie zusammengefasst.

Der ISSB hat sich weiter mit den Rückmeldungen auseinandergesetzt, die zu seinen Entwürfen IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen (grundlegende Konzepte) und IFRS S2 Klimabezogene Angaben (Treibhausgasemissionen) eingegangen sind. Wichtige Themen waren auch Interoperabilität und branchenbezogene Materialien

Die Notizen der Beobachter von Deloitte können Sie hier nach Themen geordnet einsehen.

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Sitzung des EFRAG Nachhaltigkeits-Boards am 26. und 27.10.2022

26.10.2022

Der Nachhaltigkeits-Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 26. und 27. Oktober 2022 tagen.

Die Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober, ist für registrierte Beobachter von 11:00 bis 17:00 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente für die Sitzung am Mittwoch, 26. Oktober, finden Sie hier. Um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung vom Mittwoch, 26. Oktober, zu sehen, klicken Sie bitte hier.

Die Sitzung am Donnerstag, 27. Oktober, ist für registrierte Beobachter von 09:30 bis 15:30 Uhr (MEZ) geöffnet. Die Tagesordnung und die öffentlichen Dokumente für die Sitzung am Donnerstag, den 27. Oktober, finden Sie hier. Um den Live-Webcast oder die On-Demand-Aufzeichnung der Sitzung am Donnerstag, den 27. Oktober, zu sehen, klicken Sie bitte hier.

EFRAG behält sich das Recht vor, zu einem beliebigen Zeitpunkt während der Debatten geschlossene Sitzungen abzuhalten.

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Tagesordnung für die Sitzung der Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte des IASB

26.10.2022

Für die Sitzung der Beratungsgruppe für islamische Finanzgeschäfte, die am 1. und 2. November 2022 per Videokonferenz und vor Ort in Kuala Lumpur stattfinden wird, wurde eine Tagesordnung veröffentlicht.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Dienstag, 1. November 2022 (09:00h-17:00h)

  • Aktuelle Informationen vom MASB
    • Standardsetzungsaktivitäten und Konsultationsprozess
    • Forschungsprojekte
    • Umsetzung
  • Aktuelle Informationen vom IASB
    • Entwurf der dritten Version des IFRS für KMU
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9
    • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 15
  • IFRS-Stiftung zu den Entwicklungen des ISSB und dessen Konsultation zu Agendaprioritäten

Mittwoch, 2. November 2022 (09:30h-12:55h)

  • Dritte Agendakonsultation des IASB
  • Aktuelle Informationen vom IFRS Interpretations Committee
  • Entwicklung des islamischen Finanzwesens in Malaysia
    • Wertorientierte Intermediation: Verstärkung der Nachhaltigkeitsagenda
    • Ta'awun in Takaful: Stärkung der allgemeinen sozioökonomischen Widerstandsfähigkeit
    • Islamische Fintechs: Digitales Banking und finanzielle Inklusion

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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IASB-Podcast zu den jüngsten Boardentwicklungen (Oktober 2022)

26.10.2022

Das IASB hat einen Podcast veröffentlicht, in dem der IASB-Vorsitzende Andreas Barckow und die Technische Direktorin Nili Shah über die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Oktober 2022 sprechen.

In dem Podcast wird auf folgende Themen eingegangen:

  • zwei Projekte der Angabeninitiative zur gezielten Überprüfung von Offenlegungsanforderungen auf Standardebene sowie von Tochterunternehmen ohne öffentliche Abschlusserstellungspflicht;
  • preisregulierte Geschäftsvorfälle;
  • Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • Equity-Methode;
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 — Klassifizierung und Bewertung;
  • Drei Agendaentscheidungen des IFRS Interpretation Committee;
  • Vorgeschlagene Aktualisierung der Taxonomy.

Der Podcast kann über die entsprechende Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Unsere deutschsprachigen Mitschriften von der Sitzung finden Sie hier.

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Zusammenfassung der Sitzung der ISSB-Arbeitsgruppe von Rechtskreisvertretern im September 2022

26.10.2022

Die Arbeitsgruppe aus Vertretern verschiedener Rechtskreise des ISSB hat am 19. September getagt. Eine Zusammenfassung von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Während der Sitzung erörterten die Teilnehmer die laufenden bilateralen Gespräche zwischen dem ISSB und der Europäischen Union sowie die Arbeitspapiere des ISSB vom September 2022. Die Zusammenfassung der Sitzung finden Sie auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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