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'Globales Erstellerforum' des IASB tagt am 26. März 2009

09.03.2009

Der IASB wird am 26. März 2009 mit Vertretern von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, im Rahmen eines globalen Erstellerforums von 10:00h bis 16:30h Londoner Zeit in seinen Büroräumen 30 Cannon Street, London zusammenkommen.

Der Zweck des globalen Erstellerforums liegt darin, Meinungen zu Konzepten und Vorschlägen einzuholen, die der IASB derzeit entwickelt. Dazu sollen Ratschläge hinsichtlich der praktischen Auswirkungen der beabsichtigten Vorschläge für die Ersteller von IFRS-Abschlüssen erfragt werden. Die Sitzung steht Beobachtern offen.

 

Agenda für das Globale Erstellerforum, 26. März 2009

Vormittag (10:00h-12:30h):

 

Nachmittag (13:15h-16:30h):

  • Arbeitsprogramm des IASB
  • Reaktionen aus Stellungnahmen zu vergangen Projekten
  • Rechtskreisspezifische Entwicklungen (EU/USA/Asien)
  • Auswirkungen der Finanzmarktkrise auf die IFRS
  • Erkenntnisse aus den Abschlüssen zum Jahresende 2008
    • Entwicklungen bei Finanzinstrumenten im Dezember 2008
    • Praktische Fragen der Wertminderung
  • Dynamische Risikovorsorge
  • Konsolidierte Abschlüsse (Entwurf ED10)
  • Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Leasinggeschäfte
  • Erlöserfassung
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11. Ergänzungslieferung DRS erhältlich

09.03.2009

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 11. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die Rechnungslegungs Interpretation Nr. 3. Genios bietet die Online-Textversion an.
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EFRAG nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung Teil II

09.03.2009

Die europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat bei der IASC-Stiftung ihre Stellungnahme zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung eingereicht (in englischer Sprache, 146 KB).

Drei Punkte hebt EFRAG besonders hervor:

Der Agendasetzungsprozess des IASB müsse geändert und stärker konsultativ angelegt werden. Das beträfe auch Priorisierungsfragen und Projektumfangsentscheidungen.

Entscheidungen über eine erneute Veröffentlichung zwecks Stellungnahme von Entwürfen, an denen noch bedeutende Änderungen vorgenommen wurden, müssten im Rahmen eines definierten Prozesses getroffen und begründet werden, dessen Einhaltung von den Treuhändern überwacht werden müsse.

Die Umsetzung der neuen Satzung und ihrer Prozesse müsse sorgfältig überwacht werden.

Des Weiteren ist EFRAG der Meinung, dass die Rolle der Bilanzierung in der Entwicklung der gegenwärtigen Finanzmarktkrise untersucht werden müsse. Insbesondere müsse vor dem Hintergrund der gewonnenen Erfahrungen der Standardsetzungsprozess noch einmal genau geprüft werden. Dies hat nach Meinung von EFRAG nicht unbedingt im Rahmender Überarbeitung der Satzung zu erfolgen, sollte aber in den nächsten Monaten und nicht erst bei der nächsten turnusgemäßen Überprüfung der Satzung in fünf Jahren geschehen.
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US-Bedenken über Risikovorsorge nach dem 'Modell der eingetretenen Verluste'

08.03.2009

In seinen Bemerkungen zu Wertberichtigungen auf Kredite und Prozyklizität (in englischer Sprache, 35 KB) vor dem Institut internationaler Bankiers (Institute of International Bankers, IIB) am 2. März 2009 äußerte der Vorsitzende des US-Rechnungshofes John C. Dugan Bedenken über Bilanzierungsstandards, die Banken dazu verpflichten, ihre Wertberichtigungen auf Kredite auf 'eingetretene' Verluste zu begrenzen statt auf 'erwartete' Verluste abzustellen.

Aus Sicht von Dugan ist die 'Bildung von Risikovorsorge folglich entschieden prozyklisch geworden und hat die Auswirkung des Abschwungs erhöht'. Hier ist ein Ausschnitt aus seinen Bemerkungen:

Die aktuell in Kraft befindlichen Bilanzierungsstandards für die Kreditrisikovorsorge fußen sowohl hier wie im Ausland auf einem Modell der 'eingetretenen Verluste'. Nach diesem Modell kann eine Bank Vorsorge für Kreditverluste durch eine Zuführung zu einem Wertberichtigungskonto nur dann betreiben, wenn dieser Verlust 'eingetreten' ist, was bedeutet, dass der Verlust wahrscheinlich ist und vernünftig abgeschätzt werden kann. Um diesen Standard zu befolgen, müssen Banken dokumentieren, warum ein Verlust wahrscheinlich und vernünftig abschätzbar ist, und der einfachste Weg, dies zu tun, ist, sich auf die historischen Ausfallraten und die eigene vergangene Erfahrung mit Kreditausfällen bei der in Frage stehenden Art von Vermögenswerten zu beziehen. Leider wird die Verwendung historischer Ausfallraten zur Rechtfertigung wesentlicher Vorsorgen in einer längeren Periode vorteilhafter Wirtschaftsbedingungen schwieriger, wenn die Kreditausfallraten sinken. In der Tat wird es immer schwieriger, eine annehmbare Dokumentation auf der Grundlage der Vergangenheit und den jüngsten Erfahrungen zur Rechtfertigung bedeutender Vorsorge beizubringen, je länger das freundliche Umfeld andauert. Als die Bankenvertreter nicht mehr in der Lage waren, derartige annehmbare vergangenheitsorientierte Dokumentationen anzufertigen, begannen die Prüfer, sie aufzufordern, entweder die Vorsorge zu verringern oder, in einigen Fällen, den extremen Schritt zu gehen, die Kreditrisikovorsorge durch Freigabe so genannter 'negativer Vorsorgen', die als Ergebnis zählten, zu verringern.

Unnötig zu erwähnen, dass Bankaufsichtsbehörden, die Risikovorsorge genauso mögen wie wir, über das Ergebnis nicht erfreut waren.

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US-Kongress untersucht 'Marktwertbilanzierung'

08.03.2009

Der Unterausschuss zum Ausschuss für Finanzdienstleistungen des US-Repräsentantenhauses für Kapitalmärkte, Versicherungen und staatlich gelenkte Unternehmen wird in der kommenden Woche eine Sitzung zur Marktwertbilanzierung von Finanzinstrumenten abhalten.

Die Anhörung wird am 12. März 2009 in Washington stattfinden und um 10 Uhr beginnen. Die Ankündigung der Anhörung gibt als Zweck derselben Folgendes an:

die Marktwertbilanzierungsregeln zu untersuchen, bei denen viele die Meinung vertreten, dass sie die gegenwärtigen Turbulenzen in der Finanzbranche und der Wirtschaft im weiteren verschärft haben. Der Standard verpflichtet Unternehmen, gehaltene Vermögenswerte mit dem aktuellen Marktwert zu bewerten. Für Vermögenswerte, die eingefroren sind und einen verminderten aktuellen Marktwert haben, deren Wert sich aber in der Zukunft erholen mag, hat sich der Standard als problematisch herausgestellt. Unternehmen sind dann dazu verpflichtet, Abschreibungen auf Vermögenswerte in Milliardenhöhe vorzunehmen, die zu weiteren Abschreibungen an anderer Stelle führen können.

Bei der Bekanntgabe der Anhörung sagte der Kongressabgeordnete Paul E. Kanjorski, der den Vorsitz in dem Unterausschuss innehat:

Illiquide Märkte haben zu großen Schwierigkeiten bei der Bewertung von Vermögenswerten bestimmter Größe geführt. Einige haben sich deshalb über die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert beschwert und danach getrachtet, sie abzuschaffen. Während Unternehmen stabile Verhältnisse brauchen, benötigen Anleger weiterhin verlässliche Informationen. Wir können deshalb keine Fantasiebilanzierung zulassen, die sich die schlechten Vermögenswerte wegwünscht, in dem sie schlicht weggeschlossen werden. Dementsprechend werden wir bei dieser Anhörung versuchen, in einen konstruktiven und bedachten Dialog mit einer großen Bandbreite an Sichtweisen einzutreten, der darauf abzielt, gewissenhafte und machbare Lösungen dieses Problems Schritt für Schritt zu untersuchen. Kurz, ich möchte einen Weg finden – innerhalb der bestehenden unabhängigen Standardsetzerstruktur –, um Anleger weiterhin mit den Informationen zu versorgen, die benötigt werden, um effiziente Entscheidungen zu treffen, ohne Finanzinstitutionen weiter mit unverhältnismäßigen Bürden zu belegen. Jeder unserer erwarteten Zeugen wird die Gelegenheit haben, dazu beitragen, wie wir alle nach einer Konsenslösung bei diesem dornigen und umstrittenen Sachverhalt streben.

Die Ankündigung der Anhörung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Die Liste der Sachverständigen und der vorbereiteten Aussagen und Bezeugungen werden hier verfügbar sein. Auf einer Pressekonferenz (in englischer Sprache) am 5. März 2009 antwortete der Abgeordnete und Vorsitzende des Ausschusses für Finanzdienstleistungen, Barney Frank, auf eine Frage, ob der Kongress tätig werden und die Marktwertbilanzierung aussetzen solle, wie folgt:

Ich denke nicht, dass es dem Kongress gut ansteht, die Bilanzierung durch Gesetze zu regeln. Wissen Sie, es gibt ein Prinzip, wonach, wenn man glaubt, dass ein Sachverhalt zu einem gewissen Maße nicht politisch behandelt werden sollte, man nicht 535 Politiker bitten sollte, darüber zu entscheiden.

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Dritte Sitzung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

07.03.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008).

Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Die FCAG hielt ihre dritte Sitzung am 5. März 2009 in New York ab. Nachfolgend finden Sie die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift, die die Beobachter von Deloitte von der Sitzung angefertigt haben. Für weitergehende Informationen verweisen wir auf unsere Seite zur Finanzmarktkrise.

 

Sitzung der Beratungsgruppe von FASB und IASB zur Finanzmarktkrise
5. März 2009

Der Vorsitzende der FCAG, Harvey J. Goldschmid, eröffnete die Sitzung, indem er Teilnehmer und Beobachter davon in Kenntnis setzte, dass die FCAG um Rückmeldungen aus der Branche zu bestimmten Fragestellungen/Themen bittet, die bei der nächsten Sitzung in London, die für den 20. April 2009 angesetzt ist, diskutiert werden sollen. Die FCAG gedenkt, diese Fragestellungen/Themen auf ihrer Internetseite am Montag einzustellen. Die Mitglieder der FCAG erörterten verschiedene Themen, einschließlich einiger Sachverhalte, die aus Zeitgründen auf der Februarsitzung 2009 nicht diskutiert werden konnten. Nachfolgend geben wir die Höhepunkte der erörterten Sachverhalte wieder.

Dynamische Risikovorsorge

Der Vorsitzende Goldschmid stellte fest, dass dies vermutlich der wichtigste Sachverhalt sei, den die Gruppe an diesem Tag erörtern werde. Die Diskussion zu diesem Thema drehte sich um ein Diskussionspapier, das von der FCAG erstellt worden war. Höhepunkte dieses Diskussionspapiers waren den Sitzungsunterlagen als Anhang A beigefügt und können von der Internetseite der FCAG heruntergeladen werden.

Bestimmte Mitglieder stellten fest, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge ähnliche Merkmale aufweise wie das Modell der eingetretenen Verluste und dass das Konzept auf tatsächlichen Verlusten fuße, die statistisch über die Zeit geschätzt würden. Des weiteren wiesen mehrere Mitglieder darauf hin, dass das Konzept der dynamischen Risikovorsorge eher ein aufsichtsrechtliches als ein Bilanzierungsthema darstelle und dass ein Wechsel in der Bilanzierung zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorschriften adverse Auswirkungen haben könne, die zu einer erhöhten Zyklizität führen könnten.

Mitglieder wiesen ferner darauf hin, dass das gegenwärtige Modell der eingetretenen Verluste fehlerhaft sei, weil Verluste nicht zum 'richtigen Zeitpunkt' erfasst würden, und ob nicht ein neues Modell – wie das Modell des Gegenwartswerts – eine bessere Abbildung der wirtschaftlichen Realität wäre.

Viele Teilnehmer stimmten dem allgemeinen Konzept der dynamischen Risikovorsorge zu. Leisenring sagte, dass jedwede Diskussion um dynamische Risikovorsorge damit beginnen sollte, den Terminus begrifflich abzugrenzen. Herz deutete an, dass die Bedenken auf Seiten der Standardsetzer die Sicherstellung beinhalteten, dass es eine objektiv nachvollziehbare Methodologie bei der Festlegung der Rücklagen bei einer dynamischen Risikovorsorge geben müsse. Die Gruppe verständigte sich darauf, dass FASB, IASB und der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht eine Arbeitsgruppe ins Leben rufen werden, die die verschiedenen Sachverhalte/Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dynamischer Risikovorsorge aufgeworfen wurden, untersuchen soll, einschließlich einer Betrachtung der sachgerechten Methodik für die Reservenbildung (d.h. eingetretene Verluste, erwartete Verluste, dynamische Risikovorsorge oder beizulegender Zeitwert). Zudem wurde festgestellt, dass diese neue Arbeitsgruppe bis zum Ende dieses Jahres Empfehlungen zu dem sachgerechten Modell abgeben würde.

Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente

Herz vermittelte den aktuellen Stand zu Finanzinstrumente: Verbesserungen bei Ansatz und Bewertung, einem gemeinsamen Projekt von IASB und FASB. Herz stellte fest, dass die Board diese Gruppe um Input ersuchten, um die Zielsetzung bei diesem gemeinsamen Projekt festzulegen. Herz und seine Boardkollegin, Leslie Seidman, stellten zudem heraus, dass die Board sich nicht den Luxus von drei bis fünf Jahren Zeit gönnen könnten, was der übliche Zeitraumen für größere Projekte sei.

Die Mitglieder stimmten der Ansicht von Herz hinsichtlich der zeitlichen Planung des vorgeschlagenen Projekts zu und stellten fest, dass der Schlüssel zu diesem Projekt in der Konvergenz und der Vereinfachung der Bilanzierungsmodelle für Finanzinstrumente liege.

Die Gruppe erörterte, dass der Weg in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts bedeutende Herausforderungen darstelle und dass in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Berichts zur Marktwertbilanzierung der SEC (der am 30. Dezember 2008 als Reaktion auf eine vom Kongress vorgeschriebene Studie erschienen war) jedwede Bewegung in Richtung eines vollständigen Modells des beizulegenden Zeitwerts nicht ohne eine Behandlung der bestehenden Praxisprobleme erfolgen sollte. Die Mitglieder erörterten die Vorteile und den möglichen Untergang zweier Modelle (z.B. beizulegender Zeitwert und erwartete Verluste). Die Gruppe stimmte im Großen und Ganzen darin überein, dass die Erreichung von Erleichterungen eingedenk der komplexen Natur von Finanzinstrumenten nicht ohne Herausforderungen sein könne. Folglich verständigte sich die Gruppe darauf, dass Einheitlichkeit und Konvergenz im Mittelpunkt stehen sollten. Darüber hinaus verständigten sich die Teilnehmer darauf, dass dieser Sachverhalt der Gruppe an Themen hinzugefügt werden sollte, mit denen sich die neue Arbeitsgruppe befassen solle.

Erfassung von nicht realisierten Erfolgen aus der Bewertung von Schulden des eigenen Unternehmens

Das Panel diskutierte die Vor- und Nachteile der Erfassung von Erfolgen bei der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert, die sich aus einer Veränderung der eigenen Verschuldung ergäben. Die allgemeine Sichtweise der Gruppe bestand darin, dass Erfolge aus der Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden könnten, wenn (a) es sich um die Veränderung der Verschuldung eines speziellen Schuldners handele, (b) solche Erfolge realisierbar seien und (c) sachgerecht offengelegt würden. Die Teilnehmer erörterten, dass die Standardsetzer für die Realisierbarkeit von Erfolgen bestimmten Kriterien festlegen sollten, die erfüllt werden müssten (z.B., dass ein Unternehmen über hinreichend Liquidität verfügen müsse, um die Schulden zurückzunehmen und die Gegenpartei willens ist, sie zurückzuverkaufen usw.).

Weitere Leitlinien zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Die beiden Vorsitzenden der FCAG hoben die zusätzlichen Kurzfristprojekte hervor, die der FASB unternommen habe, um die Leitlinien zur Anwendung und Offenlegung von FASB Statement Nr. 157 anzugehen. Diese Projekte beinhalteten (a) Anwendungsleitlinien zur Feststellung, wann ein Markt für einen Vermögenswert oder eine Schuld als aktiv oder inaktiv einzustufen sei; die Feststellung, wann ein Geschäftsvorfall unter Zwang erfolge; und die Anwendung der beizulegenden Zeitwerts auf Anlagen in alternativen Instrumenten wie bspw. Hedge Fonds und Fonds für Risikokapital, und (b) verbesserte Angaben über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, nach denen zusätzliche Angaben zu Sachverhalten wie Sensitivitäten der Bewertung auf wesentliche Inputfaktoren und Übertragungen von Posten zwischen den Stufen der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erforderlich seien.

Die Teilnehmer erörterten auch die Notwendigkeit regulatorischer Maßnahmen bei der Herstellung gesunder Märkte und stellten fest, dass einige der Probleme, die wir heutzutage sähen, auf verschleierte Märkte für unregulierte Finanzinstrumente zurückzuführen seien.

Außerbilanzielle Sachverhalte

Die Mitglieder erörterten die Projekte von FASB und IASB zu Konsolidierung und Ausbuchung. Die Teilnehmer gaben an, dass die komplexen Strukturen, die in den Märkten geschaffen und nicht bilanziert worden waren, der wesentliche Grund für die Finanzmarktkrise gewesen seien. Sie ermunterten die Boards, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen, wozu auch verbesserte Angaben gehören mögen. Das Panel beschloss, dieses Thema ausführlicher auf der Sitzung am 20. April zu diskutieren.

Verfassung und Standardsetzungsprozess

Die Teilnehmer waren sich darin einig, dass die Unabhängigkeit von Standardsetzern entscheidend sei, um einen unverzerrten und transparenten Standardsetzungsprozess zu gewährleisten. Die Mitglieder stimmten darin überein, dass eine Rücksprache mit den Adressaten auch im Falle einer Notfallstandardsetzung erforderlich sein solle. Sie begrüßten allerdings die Schritte von FAF und IASCF zur Einrichtung des Aufsichtsgremiums.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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Neuer Global IFRS and Offerings Services-Newsletter erschienen

07.03.2009

Auf IAS Plus.com haben wir die Ausgabe Februar 2009 des Global IFRS and Offerings Services (GIOS)-Newsletters zum Herunterladen bereitgestellt (in englischer Sprache, 236 KB), in der die aktuellen Geschehnisse bis einschließlich 15. Februar zusammengefasst sind.

Global IFRS and Offerings Services ist ein internationales Team von Deloitte-Praxisexperten, die nicht-amerikanischen Unternehmen und nicht-amerikanischen Beratungsteams bei der Anwendung US-amerikanischer und internationaler Rechnungslegungsstandards (d.h. US GAAP und IFRS) und bei der Befolgung der SEC-Berichtsanforderungen behilflich sind. Der GIOS-Newsletter ist eine Aktualisierung der relevanten Rechnungslegungsvorschriften, aufsichtsrechtlicher und anderer Themen, Webcasts und Publikationen mit Links zu den Quellen. Frühere Ausgaben finden Sie hier(in englischer Sprache).

In dieser Ausgabe des GIOS-Newsletters:

IFRS-Sachverhalte

IASB schlägt neuen Konsolidierungsstandard vor

IFRIC gibt Interpretation zu Kundenbeiträgen heraus

IASB stellt vorgeschlagenen Standard zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erneut zur Diskussion

Tipps zur Anwendung der IFRS

IFRS-Werkzeuge

US GAAP-Sachverhalte

Hauptthemen der EITF-Sitzung

FASB gibt vorgeschlagene Leitlinien zur Umsetzung von Derivateregeln heraus

SEC verabschiedet Änderungen zur Modernisierung der Rechnungslegungsvorschriften in der Öl- und Gasbranche

Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) gibt Weißbuch zu Kreditänderungen heraus

FASB gibt vorgeschlagenen FSP zu Angaben im Zwischenbericht über beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten heraus

AICPA gibt Entwurf eines Themenpapiers zu alternativen Anlagen heraus

AICPA gibt Fachlichen Hilfestellungshinweis (Technical Practice Aid, TPA) zur prospektiven Lockerung heraus

SEC gibt Bericht zu Angabeinitiativen im 21. Jahrhundert heraus

SEC verlängert Stellungnahmefrist zum IFRS-Fahrplan für US-Emittenten

Die Konferenz 'Die SEC spricht 2009'

SEC gibt Rechnungslegungshandbuch heraus

Die Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) erörtert vier Sachverhalte auf ihrer Sitzung am 5. Februar

Neue Veröffentlichung zu Stellungnahmen der SEC gegenüber inländischen, bei ihr registrierten Unternehmen

Aufsichtsrechtliche Sachverhalte

SEC verschafft vorübergehend Erleichterungen bei qualifizierenden Credit Default Swaps

SEC gibt endgültige Regelung zu Angaben und der Abgabe von Prospekten durch bestimmte Fonds heraus

SEC gibt endgültige XBRL-Regelung heraus

sonstige Sachverhalte

COSO, PCAOB und CAQ nehmen Stellung zu internen Kontrollen

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Präsentationen und Protokoll zur öffentlichen Diskussion vom 4. März 2009

06.03.2009

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Mittwoch, 4. März 2009, ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main zu einem Diskussionsforum eingeladen.

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Mittwoch, den 4. März 2009 ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main zu einem Diskussionsforum zu folgenden Entwürfen eingeladen:

Vorläufige Ansichten zur Ertragsvereinnahmung in Verträgen mit Kunden (in englischer Sprache, 813 KB)

Vorläufige Ansichten zur Darstellung des Abschlusses(in englischer Sprache, 1.792KB)

Die Präsentationen und das Protokoll der öffentlichen Diskussion stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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Tagesordnung für die IASB-Sitzung im März

06.03.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 16. März, bis Freitag, 20. März 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in seinen Londoner Büroräumen, 30 Cannon Street, zusammen.

Die Sitzung ist öffentlich und wird über das Internet per Webcast übertragen. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die IASB Sitzung wieder.

Tagesordnung der IASB-Boardsitzung
16.-20. März 2009, London

Montag, 16. März 2009 (nur vormittags)

Gemeinsame Sitzung des IASB mit der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG)

Dienstag, 17. März 2009

Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2008-2009:

IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate – Anwendungsbereich von IFRS 3

IFRIC 16 Absicherungen einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb — Änderungen an der Beschränkung, welches Unternehmen das Sicherungsinstrument halten kann

IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung – Ausnahme vom Anwendungsbereich für Verträge über Unternehmenszusammenschlüsse

Erlöserfassung

Mittwoch, 18. März 2009

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Finanzinstrumente: Umfassendes Projekt

Bericht von der Sitzung des Standardbeirats im Februar 2009

Bericht von der Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter im Februar 2009

Donnerstag, 19. März 2009

IFRS für nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen (vormals KMU und nicht börsennotierte Unternehmen)

Rahmenkonzept Phase A: Zielsetzung und qualitative Anforderungen

Rahmenkonzept Phase D: Berichtseinheit

Versicherungsverträge – Phase II

Eigen- und Fremdkapital

Emissionshandelsprogramme

Freitag, 20. März 2009 (nur vormittags)

Rahmenkonzept Phase C: Bewertung

Restanten (sofern erforderlich)

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IFRS aus der Sicht eines Finanzanalysten

06.03.2009

In der Titelgeschichte der Winterausgabe 2009 der Zeitschrift The Investment Professional wird eine Reihe von Sichtweisen – hauptsächlich von professionellen Anlegern und Analysten – zu den Vor- und Nachteilen der Vorschreibung von IFRS für alle bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registrierten Unternehmen vorgestellt.

The Investment Professional ist die vierteljährlich erscheinende Zeitschrift der New Yorker Gesellschaft der Wertpapieranalysten (New York Society of Security Analysts, NYSSA). Alle Rechte des Artikels mit dem Titel Ein aggressiver Verkauf – SEC in der Zwickmühle bei ihrer Forderung nach IFRS(in englischer Sprache, 551 KB) liegen bei der NYSSA, mit deren freundlicher Genehmigung der Artikel auf IAS PLUS zur Verfügung gestellt wird. Nachfolgend übersetzen wir einen kurzen Auszug für Sie:

Der scheinbar nicht zu bremsende Schwerlastzug der IFRS-Einführung in den Vereinigten Staaten ist mit der globalen Finanzmarktkrise zusammengestoßen, einer der wenigen Hindernisse, die in der Lage sein könnten, den Drang nach weltweit einheitlichen Rechnungslegungsstandards aus dem Gleis zu werfen. Die Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten ist nun längst kein Selbstläufer mehr, und selbst der Fahrplan, der von der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht im November 2008 veröffentlicht worden war, wird möglicherweise zu Umwegen führen oder aufs Abstellgleis geschoben, seit Präsident Obama einen neuen Regierungsapparat benannt hat....

Vom philosophischen Standpunkt geht es bei der Diskussion um die IFRS-Einführung um die Frage, ob weltweit gültige Rechnungslegungsstandards möglich und wünschenswert sind. Politisch sind die IFRS im Regierungswechsel in den Vereinigten Staaten und dem unausweichlichen Kleinkrieg zwischen Unternehmen und Standardsetzern gefangen, die über bestimmte vom IASB erlassene Verlautbarungen streiten. Aus wirtschaftlicher Sicht sind die wichtigen Fragen Steuerfragen, die Kosten für einen Übergang auf IFRS und die Frage, ob weltweit einheitliche Standards schließlich zu mehr Transparenz und größerem Nutzen für Anleger und Interessengruppen führen werden.

Jeder Beschluss, der börsennotierte Unternehmen zwingt, IFRS einzuführen, hat Auswirkungen, die weit über fachliche Bilanzierungsfragen hinausgehen – der Übergang würde im Prinzip die gesamte Geschäftstätigkeit eines Unternehmens betreffen. Anleger müssen verstehen lernen, was die Auswirkungen sein werden, wie bestimmte Unternehmen den Übergang angehen und wie deren IFRS-Abschlüsse von ihren US-GAAP-Abschlüssen abweichen werden.

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