Diskussionspapier zu Leasinggeschäften erschienen

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19.03.2009

Das heute morgen von uns avisierte Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung ist nun erschienen (in englischer Sprache, 594 KB).

Es beschränkt sich weitgehend auf Vorschläge zur Änderung der Leasingbilanzierung beim Leasingnehmer — die Bilanzierung beim Leasinggeber soll zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines weiteren Projekts überarbeitet werden. Das Diskussionspapier steht Ihnen bis zum Ende der Kommentierungsfrist am 17. Juli 2009 in der Rubrik "Open to Comment" auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch einen englischsprachigen Snapshot (90 KB), in dem die folgenden Fragen erläutert werden:

Warum hat der IASB dieses Projekt unternommen?

Was ist der Umfang des Projekts?

Welche Sachverhalte werden abgedeckt?

Welche Ideen stehen hinter dem Ansatz?

Wie geht es weiter?

Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (60 KB). Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus dem Diskussionspapier:

Bilanzierung durch den Leasingnehmer

Ansatzprinzip.Für alle Leasinggeschäfte hat der Leasingnehmer folgendes anzusetzen:

einen Vermögenswert, der sein Recht darstellt, den Leasinggegenstand während der Leasingdauer zu nutzen (der 'Right-of-use'-Vermögenswert) und

eine Verbindlichkeit über künftig zu leistende Leasingzahlungen.

Bestandteile eines Leasingvertrags.Der Leasingnehmer erfasst die einzelnen Bestandteile eines Leasingvertrags (wie beispielsweise Verlängerungs- oder Kaufoptionen, Vereinbarungen über bedingte Leasingzahlungen oder Restwertgarantien) nicht separat. Stattdessen würde der Leasingnehmer folgendes ansetzen:

einen einzigen 'Right-of-use'-Vermögenswert, der erworbene Optionen einschließt, und

eine einzige Verpflichtung, Leasingzahlungen zu leisten, die Verpflichtungen einschließt, die aus Vereinbarungen über bedingte Leasingzahlungen und Restwertgarantien entstehen.

Bewertung der Schuld. Die Verpflichtung des Leasingnehmers ist anfänglich zum Barwert der Leasingzahlungen (einschließlich einer wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzung der bedingten Leasingzahlungen) abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens anzusetzen. Folgebewertungen erfolgen zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bewertung des Vermögenswerts. Der 'Right-of-use'-Vermögenswert des Leasingnehmers ist anfänglich zu Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten entsprechen dem Barwert der Leasingzahlungen über die wahrscheinlichste Leasingdauer (dies kann Verlängerungen einschließen), abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens. Der Leasingnehmer schreibt den 'Right-of-use'-Vermögenswert über den kürzeren der beiden Zeiträume, wahrscheinlichste Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des Vermögenswerts, ab.

Bilanzierung durch den Leasinggeber

Das Diskussionspapier widmet sich hauptsächlich der Bilanzierung durch den Leasingnehmer. Es werden jedoch auch einige Sachverhalte beschrieben, die in einem künftigen vorgeschlagenen Standard zur Bilanzierung durch den Leasinggeber adressiert werden müssen.

Zugehörige Themen

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