Diskussionspapier zu Leasinggeschäften erschienen
19.03.2009
Das heute morgen von uns avisierte Diskussionspapier zur Leasingbilanzierung ist nun erschienen (in englischer Sprache, 594 KB).
Warum hat der IASB dieses Projekt unternommen? |
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Was ist der Umfang des Projekts? |
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Welche Sachverhalte werden abgedeckt? |
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Welche Ideen stehen hinter dem Ansatz? |
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Wie geht es weiter? |
Die englischsprachige Presseerklärung des IASB finden Sie hier (60 KB). Nachfolgend die wichtigsten Punkte aus dem Diskussionspapier:
Bilanzierung durch den Leasingnehmer | ||||||||
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Ansatzprinzip.Für alle Leasinggeschäfte hat der Leasingnehmer folgendes anzusetzen:
Bestandteile eines Leasingvertrags.Der Leasingnehmer erfasst die einzelnen Bestandteile eines Leasingvertrags (wie beispielsweise Verlängerungs- oder Kaufoptionen, Vereinbarungen über bedingte Leasingzahlungen oder Restwertgarantien) nicht separat. Stattdessen würde der Leasingnehmer folgendes ansetzen:
Bewertung der Schuld. Die Verpflichtung des Leasingnehmers ist anfänglich zum Barwert der Leasingzahlungen (einschließlich einer wahrscheinlichkeitsgewichteten Schätzung der bedingten Leasingzahlungen) abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens anzusetzen. Folgebewertungen erfolgen zu fortgeführten Anschaffungskosten. Bewertung des Vermögenswerts. Der 'Right-of-use'-Vermögenswert des Leasingnehmers ist anfänglich zu Anschaffungskosten zu bewerten. Die Anschaffungskosten entsprechen dem Barwert der Leasingzahlungen über die wahrscheinlichste Leasingdauer (dies kann Verlängerungen einschließen), abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Unternehmens. Der Leasingnehmer schreibt den 'Right-of-use'-Vermögenswert über den kürzeren der beiden Zeiträume, wahrscheinlichste Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des Vermögenswerts, ab. |
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Bilanzierung durch den Leasinggeber | ||||||||
Das Diskussionspapier widmet sich hauptsächlich der Bilanzierung durch den Leasingnehmer. Es werden jedoch auch einige Sachverhalte beschrieben, die in einem künftigen vorgeschlagenen Standard zur Bilanzierung durch den Leasinggeber adressiert werden müssen. |