Neue Entwicklungen bei AFRAC

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18.07.2022

Im August 2021 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Diskussionspapier mit dem Titel 'Bessere Informationen über immaterielle Werte – was ist der beste Weg vorwärts?' veröffentlicht. Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat jetzt seine Stellungnahme zum Diskussionspapier veröffentlicht. Außerdem gibt es eine überarbeitete AFRAC-Stellungnahme.

In dem Diskussionspapier erörtert EFRAG drei mögliche Ansätze für eine bessere Berichterstattung über immaterielle Werte. AFRAC schlägt dazu vor, die strengen Vorschriften für den Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Werten zu streichen und die Ansatzvorschriften in IAS 38 und in IFRS 3 stärker aneinander anzugleichen. AFRAC spricht sich nachdrücklich für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und nicht zum beizulegenden Zeitwert oder auf Basis einer anderen Bewertungsgrundlage aus. Mit einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten spricht sich AFRAC für die planmäßige Abschreibung dieser Vermögenswerte aus. Zur englischsprachigen Stellungnahme gelangen Sie hier.

Des Weiteren hat AFRAC die überarbeitete AFRAC-Stellungnahme 27 Personalrückstellungen (UGB) veröffentlicht, die Sie hier herunterladen können.

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