DRSC-Stellungnahme zu den EFRAG-KMU-Entwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Ergebnisse des Feldversuchs

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25.05.2024

Das DRSC hat gegenüber EFRAG Stellung zu den Entwürfen von EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards für die Berichterstattung durch kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) genommen. Außerdem liegen die Ergebnisse eines Feldversuchs von DRSC und DIHK vor.

In der Stellungnahme zu den Standardentwürfen hält das DRSC fest, dass der modular aufgebaute Standard für die freiwillige Berichterstattung durch KMU zwar einen weitgehend geeigneten Ausgangspunkt für KMU und die Bedarfe der Interessenten dargestelle, aber es insbesondere erforderlich sei, den Standard für die verpflichtende Berichterstattung weiter zu vereinfachen. Vorgeschlagen wird, diesen in Anlehnung an den freiwilligen Standard auszugestalten, wobei neben den Angaben gemäß der drei Module auch die sogenannten EU-Datenpunkte verpflichtend sind. Dadurch soll zum einen den Besonderheiten der Anwender dieses Standards und zum anderen auch hier bestehenden Informationsbedarfen Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sei es erforderlich, den verpflichtenden Standard auch auf Konzernebene anwendbar zu machen. Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

Zu Standard für die freiwillige Anwendung hat EFRAG auch Feldversuche durchgeführt, an denen sich auch zahlreiche Unternehmen aus Deutschland beteiligt haben. Zusätzlich haben sich deutschlandweit zwölf Mitgliedsunternehmen der IHKs im Rahmen eines Projekts der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und DRSC mit dem Vorschlag von EFRAG befasst. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Befassung der Unternehmen mit dem Entwurf für die freiwillige Anwendung ist hier auf der Internetseite des DRSC verfügbar. 

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