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IAASB ändert Standards zur Beauftragung von Durchsichten

04.02.2008

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat die beiden folgenden internationalen Standards zur Beauftragung einer Durchsicht (International Standards on Review Engagements, ISRE) geändert, um klarzustellen, auf welche Beauftragungen jeder genau anzuwenden ist: .

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) hat die beiden folgenden internationalen Standards zur Beauftragung einer Durchsicht (International Standards on Review Engagements, ISRE) geändert, um klarzustellen, auf welche Beauftragungen jeder genau anzuwenden ist:

ISRE 2400 Beauftragungen zur Durchsicht von Abschlüssen und

ISRE 2410 Durchsicht von Zwischenfinanzinformationen, die vom unabhängigen Prüfer des Unternehmens durchgeführt werden

ISRE 2410 wird geändert, um nicht nur auf Durchsichten von Zwischenfinanzinformationen durch den Prüfer des Unternehmens anwendbar zu sein, sondern auch auf Durchsichten vergangenheitsbezogener Finanzinformationen durch den Prüfer. ISRE 2400 wird geändert, um dessen Anwendungsbereich auf Durchsichten jedweder vergangenheitsbezogener Finanzinformation durch einen Berufsangehörigen, der nicht der Prüfer des Unternehmens ist, zu beschränken. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen.

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Ein 'Fahrplan' in Richtung IFRS für US-amerikanische Unternehmen

03.02.2008

In einer Rede, die der Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Christopher Cox, am 1. Februar 2008 vor dem europäisch-amerikanischen Wirtschaftsrat hielt, sagte er, dass die SEC im Verlauf des Jahres 2008 "einen Fahrplan für die Zukunft US-amerikanischer Unternehmen und International Financial Reporting Standards vorlegen werde".

Die Rede können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Hier ist ein Ausschnitt:

Im letzten Jahr sprach sich die Kommission einstimmig dafür aus, europäischen und anderen nicht-amerikanischen Emittenten zu gestatten, ihre SEC-Abschlüsse unter Anwendung der International Financial Reporting Standards zu erstellen, ohne das Erfordernis, einen zweiten Satz Bücher nach US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien vorhalten zu müssen. Dies war nur deshalb möglich, weil der International Accounting Standards Board große Fortschritte bei der Entwicklung der IFRS zu einem einzigen, hochwertigen Rechnungslegungsstandard gemacht hat, der einheitlich in einer Vielzahl von Rechtskreisen rund um die Welt eingeführt wird.

In diesem Jahr wird die Kommission erwägen, wir wir einen Fahrplan für die Zukunft US-amerikanischer Firmen und International Financial Reporting Standards vorlegen können. Aber eines ist sicher: Die größere Verwendung eines einzigen, qualitativ hochwertigen Rechungslegungsstandards wird Anleger letztlich in die Lage versetzen, Anlageentscheidungen besser informiert zu tätigen, indem man ihnen Informationen zur Verfügung stellt, die besser vergleichbar sind.

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Sitzung der Gruppe der Analystenvertreter am 13. Februar 2008

02.02.2008

Der IASB wird am 13. Februar 2008 von 9 bis 17 Uhr zu einer Sitzung mit der Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group, ARG) in den Geschäftsräumen des IASB in der Cannon Street 30, London, zusammenkommen.

Die Sitzung ist öffentlich. Die auf der Tagesordnung stehenden Sachverhalte sind:

Marktbezogene Themen

Neues zum arbeitsprogramm des IASB

Aktuelle Auslegungsfragen

Konsolidierung

Berichtseinheit

Bewertung

Finanzinstrumente

Ergebnis je Anteil

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Weitere Leitlinien zu den neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards

01.02.2008

Im Februar 2006 hatte das chinesische Rechnungslegungsstandardkomitee (Chinese Accounting Standards Committee, CASC) einen umfassenden Kanon von neuen chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards, CAS) herausgegeben, die ab dem 1. Januar 2007 für in China börsennotierte Unternehmen in Kraft getreten sind.

Nicht börsennotierte Unternehmen werden ermutigt, diese Standards (in englischer und chinesischer Sprache, 123 KB) ebenfalls anzuwenden. Die neuen CAS decken fast alle Sachverhalte ab, die unter den derzeitigen IFRS abgedeckt sind, und sind, mit ein paar Ausnahmen, im Wesentlichen identisch mit den IFRS. Seit damals hat das Finanzministerium sowohl verpflichtende als auch eher allgemeine Leitlinien für die Umsetzung der neuen Standards herausgegeben (in chinesischer Sprache, 4.009 KB). Diese Leitlinien, die von einer Expertengruppe des CASC erarbeitet werden, beinhalten auch zwei Sätze von Fragen und Antworten, die im Februar und im April 2007 veröffentlicht wurden (jeweils in chinesischer Sprache, 163 bzw. 131 KB). Am 21. Januar 2008 hat die Expertengruppe einen dritten Satz von Fragen und Antworten herausgegeben (in chinesischer Sprache, 96 KB), die sich den folgenden Aspekten widmen:
  • Bilanzierung von verbleibsabhängigen Aktien durch einen Anleger, der weder eine Kontrolle ausübt, eine gemeinschaftliche Kontrolle oder einen erheblichen Einfluss,
  • Bilanzierung von Optionsscheinen, die gemeinsam mit einer Anleihe emittiert werden,
  • rückwirkende Anwendung der Interpretation zu CAS 1 auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, die vor der erstmaligen Anwendung der neuen CAS erworben wurden,
  • Bestimmung des Wertes des zugrundeliegenden Vermögens und der zugrundeliegenden Verbindlichkeiten in einer Unternehmensumstrukturierung bei Unternehmen im Staatsbesitz,
  • Rechnungslegung bei Wertpapierfonds und ähnlichen Unternehmen.
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Koreanische Übersetzung der IFRS abgeschlossen

01.02.2008

Das koreanische Institut für Rechnungslegung (한국회계기준원, Korean Accounting Institute, KAI), das für die Verabschiedung von Rechnungslegungsstandards in Korea verantwortlich ist, hat eine koreanische Übersetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht.

Diese Übersetzung ist Bestandteil eines im März 2007 durch das KAI und die koreanische Finanzaufsichtsbehörde angekündigten Plans, koreanische Äquivalente der IFRS (sogenannte K-IFRS) einzuführen. Alle börsennotierten Unternehmen werden ab 2011 ihre Abschlüsse nach K-IFRS erstellen müssen. Börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Finanzinstitutionen ist eine vorzeitige Anwendung ab 2009 gestattet. Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen die K-IFRS ebenfalls anwenden. Die Übersetzung der IFRS ins Koreanische ist eine wortwörtliche Übersetzung der Standards des IASB einschließlich aller verpflichtenden Leitlinien und Interpretationen. Derzeit erfolgt die Übersetzung der nicht verpflichtenden Leitlinien, die manchen IFRS beigegeben sind; sie wird Ende 2008 abgeschlossen sein.

Die Übersetzung kann von der Internetseite des KAI kostenfrei für eine Verwendung in der Republik Korea oder durch eine ausländische Tochtergesellschaft, ein Joint Venture, ein assoziiertes Unternehmen oder eine Zweigniederlassung eines koreanischen Unternehmens heruntergeladen werden.

Laden Sie sich die folgen Dokumente herunter:

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Israel – IFRS jetzt für börsennotierte Unternehmen vorgeschrieben, Wahlfreiheit für andere

01.02.2008

Seit dem 1. Januar 2008 ist in Israel die Anwendung von IFRS für börsennotierte Unternehmen verpflichtend; andere Unternehmen können freiwillig IFRS anwenden.

Die Anwendung von IFRS war börsennotierten Unternehmen seit Juli 2006 gestattet. Nachfolgend einige Details zu den neuen Anforderungen:

Welche Unternehmen?? Alle Unternehmen, die an der Börse in Tel Aviv notiert sind (rund 650 Unternehmen), müssen IFRS anwenden. Es gibt allerdings eine gesetzlich vorgeschriebene Ausnahme und eine Wahlmöglichkeit für eine Gruppe von Unternehmen:

Banken.. Banken müssen auch weiterhin ein Rechnungslegungsregelwerk anwenden, dass den amerikanischen Rechnungslegungsstandrads ähnelt.

Unternehmen mit Doppelnotierungen. Unternehmen, die sowohl in den USA als auch in Israel gelistet sind, haben die Möglichkeit, US-GAAP anstelle von IFRS anzuwenden. Es gibt allerdings nur wenige solche Unternehmen.

Alle nicht börsennotierten Unternehmen mit Ausnahme von Banken haben die Wahl, IFRS anstelle von israelischen Rechnungslegungsgrundsätzen anzuwenden.

Zwischenberichte. Unternehmen, die IFRS anwenden, werden dies bereits in den Zwischenberichten für das Jahr 2008 tun. Börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, vierteljährlich Bericht zu erstatten.

Prüfungsberichte. Die Abschlussprüfungsberichte werden eine Beurteilung hinsichtlich der Übereinstimmung mit den IFRS beinhalten. Die genaue Formulierung für die Berichte der Abschlussprüfer ist vom israelischen Institut der Wirtschaftsprüfer noch nicht festgelegt worden.

Angabe der Grundlage der Darstellung. Wird sich auf die Übereinstimmung mit den IFRS wie in Paragraph 14 von IAS 1 gefordert beziehen.

Zukünftige Änderungen an den IFRS. Diese werden in Israel automatisch verpflichtend werden. Es wird keinen separaten Übernahmeprozess geben.

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Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich IFRS stellen könnte

31.01.2008

Die Ausgabe für das vierte Quartal 2007 des Kurzberichts des Prüfungskomitees (Audit Comittee Brief) (in englischer Sprache, 292 KB), der von unseren amerikanischen Kollegen erstellt wird, enthält Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich der International Financial Reporting Standards stellen könnte (Questions an audit committee might ask concerning the International Financial Reporting Standards) – s. Aufzählung im unten stehenden Kästchen.

Darüber hinaus wird Deloitte USA eine Dbriefs-Webcast-Sendung zum Thema International Financial Reporting Standards: Strategien für die Übernahme eines einzelnen Satzes von Rechnungslegungsstandards (Strategies for Adopting a Single Set of Standards) am 20. Februar 2008 um 14:00h amerikanischer Ostküstenzeit (20:00h MEZ) ausstrahlen. Die Sendung wird sich folgenden Themen widmen:

Schlüsselstrategien für die Handhabung der aufkommenden IFRS-Bewegung,

Chancen und Risiken eines Übergangs auf IFRS auf Ebene von Tochterunternehmen,

Effektive Methoden für den Übergang auf IFRS.

Weitere Informationen zu der Sendung finden Sie hier.

Fragen, die ein Prüfungskomitee hinsichtlich der International Financial Reporting Standards stellen könnte:

Viele tausend Unternehmen haben im vergangenen Jahr International Financial Reporting Standards (IFRS) als Grundlage ihrer Berichterstattung übernommen. In fast jedem Land sind IFRS auf die ein oder andere Art und Weise eingeführt worden.

Hat das Unternehmen eine Aufstellung der derzeit geltenden IFRS-Anforderungen (wenn gegeben) erstellt?

Auf welchem Stand befinden sich die im Unternehmen vorhandenen IFRS-Kenntnisse sowohl innerhalb des Landes als auch international?

Wenden die Mitbewerber des Unternehmens bereits IFRS an, oder besteht Grund zu der Annahme, dass sie dies tun würden, wenn sie die Wahl hätten?

Welche Auswirkungen hätte eine mögliche IFRS-Forderung in den USA auf das Unternehmen?

Hat das Unternehmen die Kosten und den Nutzen eines Übergangs auf IFRS bereits analysiert?

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Europäisches Diskussionspapier zur finanziellen Berichterstattung über Pensionsverpflichtungen

31.01.2008

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und verschiedene europäische Standardsetzer haben gemeinsam ein Diskussionspapier zur finanziellen Berichterstattung über Pensionsverpflichtungen im Rahmen der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) herausgegeben.

Stellungnahmen zu dem englischsprachigen Diskussionspapier mit dem Titel The Financial Reporting of Pensions (237 Seiten, 2.197 KB) werden bis zum 14. Juli 2008 erbeten. Der IASB hat ein Projekt zu dem Thema aus seiner Agenda, ebenso der FASB (Verknüpfung auf die Projektseiten des FASB). Nach Erörterung der Stellungnahmen, die auf das Diskussionspapier eingehen werden, beabsichtigt EFRAG, einen Bericht zu veröffentlichen, in dem endgültige Empfehlungen zu diesem Sachverhalt dem IASB und dem FASB zu Erwägung nahegelegt werden sollen. Einige Informationen zu dem Diskussionspapier von EFRAG:

Anstatt eine Verbesserung der bestehenden Standrads vorzuschlagen, wird in dem Diskussionspapier empfohlen, die Rechnungslegung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses grundlegend neu zu überdenken. Daher weichen einige der in dem Papier dargelegten Ansichten deutlich von den bestehenden Standards zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab. Die geäußerten Empfehlungen schließen die folgenden ein:

Die gleichen Prinzipien sollten für alle Vereinbarungen zu Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten – unabhängig davon, ob es sich um beitrags- oder leistungsorientierte Pläne handelt.

Die erwarteten Erträge aus dem Planvermögen sollten nicht Teil der Gewinn- und Verlustrechung des entsprechenden Berichtsjahres sein.

Nur Leistungen, die zu leisten das Unternehmen gegenwärtig verpflichtet ist (aus gesetzlichen oder faktischen Verpflichtungen), sollten als Schuld dargestellt werden. Wenn das Unternehmen eine echte Ermessensfreiheit bezüglich des Betrages einer zukünftigen Leistung hat, ist diese nicht als Schuld darzustellen.

Der Schwerpunkt sollte nicht mehr auf Mechanismen gelegt werden, die Pensionsaufwendungen über die Dienstzeit der Arbeitnehmer aufwenden, sondern auf das Prinzip, dass nur gegenwärtige Verpflichtungen als Schuld erfasst werden sollten. Daher sollten also im Falle von Leistungen, die an das Gehalt eines Arbeitnehmers gegen oder am Ende seiner Dienstzeit geknüpft sind, zukünftige Gehaltssteigerungen nur dann als Schuld erfasst, wenn diese Gehaltssteigerungen gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben wären oder als nicht im Ermessen des Unternehmens liegend erachtete werden. Nach diesem Ansatz steigen also Pensionsaufwendungen und Pensionsverpflichtungen nur, wenn das dem Pensionsanspruch zugrunde liegende Gehalt tatsächlich steigt. (Der Bericht weist auf abweichende Meinungen zu diesem Punkt hin).

Änderungen in der Bewertung von Planvermögen und Verbindlichkeiten in Bezug auf Pensionspläne sollten nicht aufgeschoben werden, beispielsweise durch Verteilung auf die durchschnittliche verbleibende Dienstzeit der Arbeitnehmer oder durch einen „Korridor"-Ansatz, nach dem Veränderungen gar nicht erfasst werden, solange sie nicht einen bestimmten Schwellenwert überschreiten.

Pensionsverpflichtungen sollten mit ihrem Gegenwartswert bewertet werden, der als der Erfüllungsbetrag definiert ist, der den Aufwand an Barmitteln reflektiert, der gegenwärtig oder zukünftig erforderlich ist, um die Verbindlichkeit zu begleichen.

Pensionsverpflichtungen sollten dadurch bewertet werden, dass zukünftige Cashflows mit eine Diskontierungssatz abgezinst wird, der den derzeitigen Marktgegebenheit entspricht und nur den Zeitwert des Geldes widerspiegelt, ein risikofreier Satz also. Über Risiken wie beispielsweise das Mortalitätsrisiko würde in Form von Angaben berichtet.

Planvermögen, dass zur Zahlung von Leistungen gehalten wird, sollte zum Gegenwartswert erfasst werden.

Bezüglich der Berichterstattung über die Pensionspläne selbst sollte der IASB erwägen, IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Alterversorgungsplänen zurückzunehmen und stattdessen vorzuschreiben, dass die Standards für die allgemeine Berichterstattung über Pensionspläne mit den IFRS im Allgemeinen übereinstimmen sollten. Die Verpflichtung eines Plans, zukünftig Leistungen auszuzahlen, sollte also nach den gleichen Prinzipien bewertet werden wie die Verpflichtung eines Arbeitgebers.

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PCAOB äußert sich zu Konsistenz von Abschlüssen und zur Hierarchie von US-GAAP

30.01.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat den Prüfungsstandard Nr. 6 Bewertung der Konsistenz von Abschlüssen (Evaluating Consistency of Financial Statements) und damit verbundenen Folgeänderungen an anderen Prüfungsstandards der PCAOB verabschiedet.

Die PCAOB verabschiedete den Prüfungsstandard vor dem Hintergrund des vom FASB herausgegebenen Standards SFAS 154 Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Korrekturen von Schätzungen und Fehlern (Accounting Changes and Error Corrections) und dem ausstehenden Standard zur Hierarchie der US-amerikanischen Rechungslegungsstandards (The Hierarchy of Generally Accepted Accounting Principles). Der Prüfungsstandard Nr. 6 fasst die Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers bezüglich der Bewertung von und der Berichterstattung über die Konsistenz der Abschlüsse eines Unternehmens zusammen und bringt diese Verantwortlichkeiten mit SFAS 154 überein. In dem neuen Prüfungsstandard wird außerdem vorgeschrieben, dass im Bericht des Prüfers angegeben werden muss, ob eine nachträgliche Änderung früherer Abschlüsse aus einer Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden resultiert oder das Ergebnis der Korrektur einer Falschdarstellung sind. Die PCAOB hat außerdem die Hierarchie der amerikanischen Rechnungslegungsstandards aus ihren Prüfungsstandards genommen. Diese GAAP-Hierarchie stellt die Quellen der Rechungslegungsprinzipien und des Rahmenkonzepts fest, die für die Auswahl der bei der Abschlusserstellung zu verwendenden Prinzipien auszuwählen sind. Die PCAOB ist der Meinung, dass diese Hierarchie eher in den Rechnungslegungsstandards enthalten sein sollte.

Lesen Sie hierzu die englischsprachige Presseerklärung der PCAOB.

Die vom IASB festgeschriebenen Hierarchie findet sich in den Paragraphen 7 - 12 von IAS 8.

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Tagesordnung für die SAC-Sitzung am 14. und 15. Februar 2008

29.01.2008

Der International Accounting Standards Board wird sich am Donnerstag und Freitag, den 14. und 15. Februar 2008, mit dem Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) treffen.

Die Zusammenkunft findet im Renaissance Chancery Court Hotel, 252 High Holborn in London statt. Nachfolgend geben wir die vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wieder, die Beobachtern offensteht.

14. - 15. Februar 2008, London

Donnerstag, 14. Februar 2008 (Beginn 11:30)

Bericht des SAC-Vorsitzenden

Vortrag von Wang Jun, chinesisches Finanzministerium: Entwicklung der IFRS-Konvergenz in China

Bericht des IASB-Vorsitzenden: Erörterung des Arbeitsprogramms des IASB – dies schließt Erläuterungen zu Unternehmenszusammenschlüssen, zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, zum Zusammenhang der Subprime-Krise und der Finanzberichterstattung, zu den jährlichen Verbesserungen und zur Zusammenarbeit mit dem FASB im Hinblick auf Konvergenz mit den US-GAAP ein

Vorgeschlagener IFRS für KMU: Stellungnahmen, Feldversuche, Arbeitsplan für die Fertigstellung des IFRS

Freitag, 15. Februar 2008 (Beginn 9:00)

Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital: Ausstehendes Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit den Merkmalen von Eigenkapital (Financial Instruments with Characteristics of Equity)

Finanzinstrumente: Ausstehendes Diskussionspapier zur Verringerung der Komplexität der Berichterstattung über Finanzinstrumente (Reducing Complexity in Reporting Financial Instruments)

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Überblick über das ausstehende Diskussionspapier

Ausführungen des Vorsitzenden der IASC-Stiftung, Gerrit Zalm

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