Nachrichten

Estland Image

Estland wird IFRS im Einzelabschluss zulassen

25.07.2003

Estland wird eines der ersten europäischen Länder sein, dass die Anwendung der IFRS für statutarische Zwecke auch im Einzelabschluss des Mutterunternehmens zulässt.

Diese Reform wurde durch die Tatsache unterstützt, dass die Unternehmenssteuer auf die Dividenden erhoben wird und nicht auf den Gewinn. Deshalb hat der Bilanzierungsrahmen auf die Steuerbasis und die Einnahmen des Staates keinen Einfluss.

Alle börsennotierten Unternehmen müssen die IFRS in ihren Konzern- und Einzelabschlüssen ab dem 1. Januar 2005 anwenden (die meisten tun dies bereits).

Neue estnische Rechnungslegungsgrundsätze – Bilanzierungsprinzipien vollständig mit den IFRS harmoniert, aber weniger Angaben vorgeschrieben

Zusätzlich fordert das neue Gesetz, dass die estnischen Rechnungslegungsgrundsätze mit den IFRS in Einklang gebracht werden und Querverweise auf die entsprechenden IFRS-Paragrafen enthalten. Jegliche Unterschiede zwischen den lokalen Standards und den IFRS müssen erläutert und gerechtfertigt werden. Die Bilanzierungsgrundsätze in den neuen Standards der estnischen Rechnungslegungsgrundsätze stehen mit den IFRS vollständig in Einklang (in sehr seltenen Fällen sind vereinfachte Methoden erlaubt), sehen aber weniger Angaben als die IFRS vor. Auf Gebieten, die durch die Leitlinien der estnischen Rechnungslegungsgrundsätze nicht abgedeckt sind, wird die Anwendung der IFRS empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben.

Der Estonian Accounting Standards Board (EASB) hat bereits die meisten seiner Standards neu abgefasst und sie mit den Vorschriften des neuen Gesetzes und der IFRS in Einklang gebracht.

Von großen Unternehmen wird erwartet, dass sie das Wahlrecht in Richtung der vollen IFRS ausüben, kleine und mittelgroße Unternehmen werden wahrscheinlich die estnischen Rechnungslegungsgrundsätze ('vereinfachte IFRS')als ihren Bilanzierungsrahmen verwenden.

Sehr wahrscheinlich werden Gewinn und Eigenkapital 2003 grundlegend identisch nach IFRS und estnischen Rechnungslegungsgrundsätzen sein, aber die Abschlüsse nach estnischen Rechnungslegungsgrundsätzen werden weniger informativ als IFRS-Abschlüsse sein.

Tschechien Image

Alle börsennotierten Unternehmen in der Tschechischen Republik dürfen ab jetzt die IFRS verwenden

19.07.2003

Mit Beginn des Jahres 2002 wird allen börsennotierten Unternehmen in der Tschechischen Republik gestattet, Konzernabschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS aufzustellen.

Für einige börsennotierte Unternehmen – ungefähr ein Dutzend, die im Hauptsegment der Prager Wertpapierbörse gehandelt werden – sind IFRS-Abschlüsse von nun an verpflichtend.

2003apr.gif Image

Mitschrift von der IASB-Sitzung mit dem FASB

23.04.2003

Am Donnerstag und Freitag, den 21.-22. April 2005, hielt der IASB eine gemeinsame Sitzung mit dem US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) ab.

Wir haben unsere Mitschrift in einer einzelnen Seite zusammengefasst.
Guatemala Image

Guatemala übernimmt die IFRS mit Wirkung von 2002

15.04.2003

Guatemala hat seinen nationalen Rechnungslegungsgrundsätze durch die IFRS mit Wirkung für Finanzberichte des Jahres 2002 ersetzt.

Die SIC-Interpretationen wurden unter der Gesetzgebung bislang noch nicht übernommen, aber es wird erwartet, dass dies bald geschieht.

IFAD - GAAP 2002 Image

Studie zeigt weltweiten Trend in Richtung Konvergenz von Rechnungslegungsprinzipien

13.02.2003

Die sechs größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, darunter Deloitte Touche Tohmatsu, haben eine gemeinsame Studie mit dem Titel GAAP-Konvergenz 2002 herausgegeben, die im Vergleich zu früheren Jahren einen deutlichen Sprung vorwärts bei der weltweiten Bewegung in Richtung einer Konvergenz mit den IFRS zeigt.

In 58% der 59 untersuchten Länder werden die nationalen Bilanzierungsstandards für alle börsennotierten Unternehmen durch die IFRS ersetzt (ausgenommen jene Sachgebiete, auf denen nationale Sachverhalte weiterhin nicht durch die neuen Standards abgedeckt werden). Weitere 22% sagten, dass sie die IFRS Standard für Standard übernähmen, und nochmals 20% sagten, dass man Unterschiede zwischen den nationalen Standards und den IFRS soweit wie praktisch vertretbar beseitige.

57% all jener, die eine Übernahme der IFRS beabsichtigen, folgen einer Regierungs- oder aufsichtsrechtlichen Vorschrift, 13% entsprechenden Vorgaben von Standardsetzern. 51% der 59 Länder deuteten an, dass das komplexe Wesen einiger internationaler Standards - insbesondere jener, die sich auf Finanzinstrumente bezögen sowie andere, die die Einführung einer Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert vorsähen - sich als Hinternis auf dem Weg zur Konvergenz in ihrem Land darstelle. Zudem gaben 49% der befragten Länder auch das steuergetriebene Wesen ihres nationalen Bilanzierungsregimes als Hürde an. Dementsprechend beschränken derzeit viele Länder die Einführung der IFRS auf börsennotierte Unternehmen, statt sie auf alle Unternehmen auszuweiten.

Die in der Studie befragten Unternehmen betonten auch die Bedeutung eines besseren und zeitnaheren Zugangs zu Übersetzungen der neuen Standards und Interpretationen in ihre Heimatsprache. obgleich Übersetzungen der IAS in 70% der abgedeckten Länder verfügbar waren, unterlagen die Übersetzungen in vielen Ländern keine Authorisierung durch den IASB, und in annähernd einem Drittel der Länder, in denen die IFRS in Heimatsprache verfügbar waren, wurden die Übersetzungen nicht als schnell genug verfügbar eingestuft. Eine weitere angeführte Herausforderung wurde in der Verfügbarkeit von IFRS-Schulungen gesehen, für die ein deutlich steigender Bedarf erwartet wird, wenn die Welt sich in Richtung der neuen Standards bewegt.

Die Studie GAAP Convergence 2002 können Sie hier herunterladen (2.262 KB).

Hinweis: Die IFRS und nationale Rechnungslegungsgrundsätze haben sich deutlich verändert, seit diese Studie durchgeführt wurde. Dementsprechend sind der Überblick über die nationalen Regelungen mit den IFRS veraltet. Wir haben den Bericht hier lediglich aus historischen Gründen belassen.

Italien Image

Neuer italienischer Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung

25.01.2002

Am 27. November 2001 wurde in Italien ein neuer Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung gegründet – der italienische Ausschuss für Bilanzierung (Organismo Italiano di Contabilità, OIC).

Der OIC wurde in der Rechtsform einer Stiftung verfasst, die von einem 15-köpfigen Vorstand geleitet wird. Die Mitglieder wurden durch eine breite Vertretung italienischer Einrichtungen ernannt, darunter der italienische Nationalrat der Wirtschaftprüfer, die 'ABI' (der nationale Bankenverband), der 'Confcommercio' (der nationale Wirtschaftsverband), die 'Assirevi' (die Vereinigung der italienischen Wirtschaftsprüfer), die italienischen Staatsprüfer, die Confindustria (der italienische Industrieverband), die italienische Börse u.a.

Der Vorstand wird in Kürze die Mitglied eines Exekutivausschusses ernennen (sieben Mitglieder und ein Vorsitzender). Der Exekutivausschuss wird zudem einen fachlich-wissenschaftlichen Ausschuss ernennen, dessen Ziel darin besteht, nationale Bilanzierungsprinzipien auszuarbeiten, die dann vom Exekutivausschuss verabschiedet werden müssen. Der Vorstand besteht aus: Sechs Mitgliedern des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer, fünf Erstellern, zwei Nutzern, einem Vertreter der italienischen Wertpapierbörse und einem Vertreter der öffentlichen Verwaltung. Der OIC wird seine Arbeit in einigen Monaten aufnehmen, wenn er die Formalitäten im Zusammenhang mit der rechtlichen Anerkennung hinter sich gebracht hat. Der OIC wird Ansprechpartner für das entsprechende europäische Gremium, EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), und das internationale Gremium, den IASB, sein. Die wesentlichen Aktivitäten des OIC werden in folgendem bestehen:

  • Herausgabe von Bilanzierungsprinzipien für die Aufstellung von Abschlüssen, für die die Anwendung der internationalen Bilanzierungsprinzipien noch keine Regelung vorsieht, im Wege einer abgestimmten Tätigkeit mit anderen europäischen Standardsetzern;
  • Herausgabe von Bilanzierungsprinzipien für die Aufstellung von Abschlüssen gemeinnütziger Unternehmen und der nationalen und kommunalen öffentlichen Verwaltung;
  • Leistung von Unterstützung bei der Anwendung der internationalen Bilanzierungsprinzipien in Italien.

In der Zwischenzeit hat der Ausschuss für Bilanzierungsstandards des italienischen Nationalrats der Wirtschaftsprüfer (des vorherigen italienischen Standardsetzers auf dem Gebiet der Bilanzierung) kürzlich sein letztes Bilanzierungsprinzip verabschiedet: AP 30 Zwischenberichterstattung. Dieses Bilanzierungsprinzip steht im Wesentlichen im Einklang mit IAS 34.

Jamaika Image

IAS und ISA in Jamaika übernommen

11.12.2001

Das Institut der Wirtschaftprüfer von Jamaika hat mit Wirkung vom 1. Juli 2002 alle International Accounting Standards und sämtliche International Standards on Auditing als Jamaikas nationale Standards übernommen.

Die Pressemitteilung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 82 KB).

IFAD - GAAP 2001 Image

IFAD veröffentlicht Bericht 'GAAP 2001'

11.12.2001

Das internationale Forum für die Entwicklung der Rechnungslegung (International Forum for Accountancy Development, IFAD) hat seinen Überblick 'GAAP 2000' zu nationalen Bilanzierungsregeln aktualisiert und erweitert.

Im Dezember 2001 hat IFAD seine Studie GAAP 2000 zu nationalen Bilanzierungsvorschriften aktualisiert und erweitert. In der Studie GAAP 2001 wird wiederum hervorgehoben, wo die Regeln eines Landes per Dezember 2000 eine bilanzielle Behandlung nach IAS nicht zulassen oder fordern. Der Bericht von 2001 beinhaltet nunmehr 62 Länder, verglichen mit den 53 aus dem Bericht von 2000. Ferner deckt der überarbeitete Bericht nunmehr ungefähr 80 Bilanzierungs- und Angabevorschriften ab (gegenüber 60 aus dem Bericht des Vorjahres).

Sie können die Studie GAAP 2001 hier herunterladen (792 KB). Neben der Studie selbst gibt es eine eigenständige sechsseitige Einführung in GAAP 2001, einschließlich eines Überblick, der wichtigsten Ergebnisse sowie einer Beschreibung der Erhebungsmethodik. Die Einführung erhalten Sie hier (199 KB).

Hinweis: Die IFRS und nationale Rechnungslegungsgrundsätze haben sich deutlich verändert, seit diese Studie durchgeführt wurde. Dementsprechend sind der Überblick über die nationalen Regelungen mit den IFRS veraltet. Wir haben den Bericht hier lediglich aus historischen Gründen belassen.

Israel Image

Neue Bilanzierungsstandards in Israel

26.07.2001

In Israel sind zwei neue Bilanzierungsstandards veröffentlicht worden.

Im Mai 2001 hat der israelische Accounting Standards Board die folgenden neuen Bilanzierungsstandards herausgegeben:

  • Bilanzierungsstandard Nr. 7 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, der auf IAS 10 fußt. Im Hinblick auf nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Veröffentlichung des Abschlusses bekanntgegebene Dividenden wird wie nach IAS 10 keine Verbindlichkeiten für diese Dividenden angesetzt. Allerdings muss die Dividende in einem eigenen Eigenkapitalposten in der Bilanz und im Anhang angegeben werden, wohingegen IAS 10 lediglich eines von beiden verlangt.
    Der Standard tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am 31. Dezember 2001 enden, um Zeit dafür einzuräumen, dass die Wertpapierverordnungen geändert werden können, um mit den Prinzipien des neuen Standards in Einklang zu stehen.
  • Bilanzierungsstandard Nr. 8 Aufgabe von Geschäftsbereichen, der auf IAS 35 basiert. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass der israelische Standard die Trennung von aufzugebenden und fortzuführenden Geschäftsbereiche in der Bilanz, der GuV, der Kapitalflussrechnung und im Anhang verlangt. Der Standard findet auf sämtliche aufzugebenden Geschäftsbereiche aller Unternehmen Anwendung und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2002 beginnen (wobei eine frühere Anwendung empfohlen wird).
Israel Image

Ein Jahr Aufschub für den israelischen Bilanzierungsstandard Nr. 12 - Aufgabe der Anpassung des Abschlusses für Inflationszwecke

14.07.2001

Die hohen Inflationsraten, die in Israel seit Ende der Siebziger vorherrschten, hatten vormals dazu geführt, dass das israelische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Certified Public Accountants in Israel, ICPAI) der Ansicht war, dass die Rechnungslegung zu historischen Nominalwerten den Adressaten des Abschluss nicht nutzbringend sei.

Dementsprechend gab das ICPAI zwischen 1979 und 1985 verschiedene Verlautbarungen heraus, nach denen Unternehmen gezwungen waren, ihre Abschlüsse im Hinblick auf Änderungen der allgemeinen Kaufkraft der israelischen Währung anzupassen (wie sie im Anstieg der israelischen Verbraucherpreisindex zum Ausdruck kam). Bestimmte Unternehmen wurden ferner verpflichtet, ergänzende Daten hinsichtlich des Effekts, den die Änderungen des Verbraucherpreisindex auf irhen Abschluss hatten, zur Verfügung zu stellen.

Da Israel in den letzten Jahren niedrige Inflationsraten verzeichnete und damit gerechnet wird, dass dieser Trend anhält, hatte der israelische Accounting Standards Board im Februar 2001 eine Entwurf herausgegeben, in dem die Notwendigkeit einer Rückkehr zur Nominalwertbilanzierung zum Ausdruck gebracht wurde. Das ursprüngliche Datum des Inkrafttretens, das in dem Entwurf vorgesehen war, war der 31. Dezember 2001. Dies wurde nun kürzlich verschoben, so dass das neue Datum des Inkrafttretens der 31. Dezember 2002 ist.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.