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Geänderte Tagesordnung für die laufende IASB-Sitzung

22.09.2021

Der IASB hat gestern seine Erörterungen zum Thema primäre Abschlussbestandteile nicht abschließen können und wird diese am Freitag fortsetzen.

Beginn der Diskussion wird um 11:45h britischer Zeit sein. Wir haben unsere Tagesordnung für die Sitzung entsprechend aktualisiert.

IFRS IC - Sitzung Image

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im September 2021

21.09.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat am 14. und 15. September 2021 per Videokonferenz getagt und fünf Themen erörtert.

Das Committee hat die Analysen der Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen, mögliche Sichtweisen zu einem Projekt des Boards und zwei neue Themen erörtert.

IFRS 16 — Nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer auf Leasingzahlungen: Im März 2021 erörterte das Committee eine Einreichung zu der Frage, ob ein Leasingnehmer die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer als Teil der Leasingzahlungen ausweist. In der Sitzung stimmten die Mitglieder des Committees im Allgemeinen der Schlussfolgerung in Bezug auf die Rechnungslegung zu, aber einige von ihnen waren nicht davon überzeugt, dass die Angelegenheit nicht wesentlich oder weit verbreitet ist, da der Stab sie nur in begrenztem Umfang untersucht hat. Die Rückmeldungen in den Stellungnahmen spiegelten ähnliche Ansichten wider, und einige Stellungnehmende forderten eine Erläuterung der bilanziellen Behandlung der nicht erstattungsfähigen Umsatzsteuer in der Agendaentscheidung. Das Committee entschied dennoch, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

IAS 32 — Bilanzierung von Bezugsscheinen, die zunächst als Schulden klassifiziert werden: Im März 2021 erörterte das Committee eine Einreichung, in der die Frage gestellt wurde, ob der Emittent den Optionsschein (der beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeit eingestuft wird) in Eigenkapital umklassifiziert, wenn der Ausübungspreis später festgelegt wird. Der Stab kam zu dem Schluss, dass die Frage für sich genommen zu eng gefasst ist, um beantwortet zu werden, und empfahl die Veröffentlichung einer vorläufigen Agendaentscheidung, um dies zu erläutern. Andererseits ist er der Meinung, dass die umfassenderen Fragen der Umklassifizierung von Finanzinstrumenten besser im Rahmen des IASB-Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital adressiert werden sollten. In der Sitzung stimmten die Mitglieder des Committee im Allgemeinen mit den Empfehlungen des Stabs überein, ebenso wie die meisten Stellungnehmenden zur vorläufigen Agendaentscheidung. Das Committee entschied, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

IFRS 16 — Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion: Im November 2020 veröffentlichte der Board den Entwurf Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion, der eine Änderung von IFRS 16 vorsieht. Die Stellungnahmefrist endete im März 2021, und der Board erörterte die Rückmeldungen zu dem Entwurf bei seiner Sitzung. Der Stab analysierte die Rückmeldungen und gab im Agendenpapier Empfehlungen zur weiteren Ausrichtung des Projekts. Die meisten Mitglieder des Committee befürworteten die "Methode der erwarteten Zahlung" als Zwischenlösung, einige schlugen jedoch vor, die Frage zum jetzigen Zeitpunkt offen zu lassen, da keiner der Ansätze perfekt ist. 

IAS 7 — Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen: Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage, ob ein Unternehmen Sichteinlagen mit Verwendungsbeschränkungen als Bestandteil der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrachtet. Die Bedingungen der Sichteinlage hindern das Unternehmen nicht daran, auf die auf der Sichteinlage gehaltenen Beträge zuzugreifen, aber das Unternehmen kann die Barmittel nur für den in der Vereinbarung festgelegten Zweck verwenden. Der Stab hat analysiert, dass solche Sichteinlagen in der Kapitalflussrechnung in den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten enthalten sein sollten und in der Bilanz als Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ausgewiesen werden könnten, es sei denn, der gesonderte Ausweis in einem zusätzlichen Posten ist für das Verständnis der Finanzlage des Unternehmens relevant. Die Angaben zu den Beschränkungen sind nach verschiedenen IFRSs vorgeschrieben.

Das Committee entschied, diesen Sachverhalt nicht auf die Standardsetzungsagenda aufzunehmen und stattdessen eine vorläufige Agendaentscheidung zu dieser Frage zu veröffentlichen, die einige Formulierungsänderungen enthalten wird, die während der Sitzung erörtert wurden.

IFRS 9 — Durch elektronische Übertragung erhaltene Barmittel als Erfüllung eines finanziellen Vermögenswertes: Das Committee erhielt eine Einreichung mit der Frage nach dem Zeitpunkt der Erfassung von über Bacs, einem formalen automatisierten Abwicklungsverfahren, erhaltenen Barmitteln als Ausgleich für einen finanziellen Vermögenswert. Der Einreicher fragte, ob es für das Unternehmen akzeptabel ist, die Forderung aus Lieferungen und Leistungen auszubuchen und die Barmittel am Tag der Einleitung der Überweisung und nicht am Tag der Erfüllung der Überweisung zu erfassen. Der Stab kam zu dem Schluss, dass die Forderung aus Lieferungen und Leistungen im Allgemeinen am Erfüllungstag ausgebucht wird, d. h. an dem Tag, an dem das vertragliche Recht auf die Cashflows aus der Forderung ausläuft. Außerdem sollten Zahlungsmittel am Erfüllungstag erfasst werden, da das Unternehmen nur dann ein Recht auf den Erhalt von Zahlungsmitteln von der Bank hat, wenn die Zahlungsmittel auf seinem Bankkonto eingezahlt werden.

Das Committee entschied, diesen Sachverhalt nicht auf die Standardsetzungsagenda aufzunehmen und stattdessen eine vorläufige Agendaentscheidung zu dieser Frage zu veröffentlichen, die einige Formulierungsänderungen enthalten wird, die während der Sitzung erörtert wurden.

Laufende Arbeiten: Der Stab ist dabei, drei Sachverhalte zu analysieren:

  • Prinzipal gegenüber Agent — IT-Weiterverkäufer (IFRS 15)
  • Defizite bei Gutschriften für Niedrig-/Neuenergiefahrzeuge (IAS 37)
  • Mietkonzessionen — Leasinggeber und Leasingnehmer (IFRS 16 und IFRS 9)
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DRSC reicht Anwendungsfragen zur Taxonomie-Verordnung bei der Europäischen Kommission ein

21.09.2021

Das DRSC hat einen ersten Satz verschiedener Themenstellungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung in Form einer Anfrage bei der Europäischen Kommission eingereicht.

Die darin aufgeworfenen Fragen waren zuvor in den DRSC-Anwenderforen zur Taxonomie-Verordnung diskutiert worden.

Das Dokument soll der Europäischen Kommission und der Plattform für nachhaltige Finanzen dabei helfen, weitere Leitlinien herauszugeben; in Ermangelung solcher Leitlinien kann das Dokument als Referenzpunkt für Unternehmen dienen, die die Vorschriften der EU-Taxonomie-Verordnung anwenden. Das Dokument soll regelmäßig aktualisiert und als „lebendes“ Dokument geführt werden, sodass eine Themensammlung entsteht, die zukünftig auf Internetseite des DRSC zur Verfügung stehen wird.

Zugang zuzur Einreichung bei der Kommission haben Sie hier.

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Neue Ausgabe der 'Investor Perspectives' zu Angaben im Abschluss

21.09.2021

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine weitere Ausgabe seiner 'Investor Perspectives' freigegeben. Darin erörtert IASB-Mitglied Nick Anderson den neuen Ansatz zur Entwicklung und Formulierung von Angabenvorschriften in den IFRS.

In dieser Ausgabe wird ein Einblick in den vorgeschlagenen Ansatz gegeben und es werden einige der Änderungen erörtert, die die Anleger in den Jahresabschlüssen sehen würden, da die Anleger schon lange bessere Angaben in den Jahresabschlüssen gefordert haben.

Disclosures in financial statements to better reflect investor needs steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Dort finden Sie auch ein Archiv aller bisher erschienenen Ausgaben.

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DRSC-Stellungnahmen zur Agendakonsultation des IASB und zur daran geknüpften Konsultation zum EFRAG-Arbeitsprogramm

20.09.2021

Der IASB hat im März eine öffentliche Konsultation angestoßen, mit der Meinungen zur strategischen Ausrichtung und zur Gesamtbalance seines künftigen Arbeitsprogramms eingeholt werden sollen. EFRAG hat Mai einen Stellungnahmeentwurf zur Konsultation veröffentlicht und daran eine Konsultation zum eigenen Arbeitsprogramm geknüpft. Das DRSC hat zu beiden Konsultation jetzt Stellung genommen.

In der Stellungnahme an den IASB stimmt das DRSC der strategischen Ausrichtung des IASB und dessen Kriterien zur Bestimmung der Priorität eines Projekts grundsätzlich zu. Allerdings sieht man wenig Spielraum für neue Projekte – insb. aufgrund der begrenzten Kapazitäten beim Standardsetzer und bei den Interessengruppen. Das DRSC hält nur einzelne Projekte für so dringlich, dass sie – neben den fortlaufenden Projekten – Teil des neuen Arbeitsprogramms werden sollen. Schließlich regt das DRSC an, einige noch nicht erledigte laufende Projekte ohne absehbare Ergebnisse zur Disposition zu stellen – somit würde zusätzlich Raum für neue Themen/Projekte geschaffen.

In der Stellungnahme gegenüber EFRAG äußert sich das DRSC skeptisch zum grundsätzlichen Ansinnen der EFRAG, eigene Projekte zu starten, sofern der IASB diese nicht in sein Arbeitsprogramm aufnimmt. Wenn ein Projekt ausreichend bedeutend sei, sollte es in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen werden. Das DRSC steht dann gerne bereit, EFRAG bei einem begleitenden Projekt zu unterstützen. Wenn aber der IASB zu dem Schluss komme, dass ein Projekt nicht ausreichend bedeutend sei, um trotz der begrenzten Ressourcen beim Standardsetzer und bei den Interessengruppen in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen zu werden, sollte EFRAG nicht versuchen, ein Konkurrenzarbeitsprogramm zu betreiben.

Die beiden Stellungnahmen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung:

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Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

17.09.2021

Der IASB wird am 20., 21., 23. und 24. September 2021 erstmals wieder physisch in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Die folgenden Themen stehen auf der Tagesordnung:

Aktueller Stand des Arbeitsprogramms des IASB: Der Stab wird in dieser Sitzung einen Überblick über die fachlichen Projekte des Boards geben, um Entscheidungen über die Hinzufügung oder Streichung von Projekten und die Bewertung des Gesamtfortschritts des Arbeitsprogramms, einschließlich der Festlegung von Projektprioritäten und des Zeitplans, zu ermöglichen.

Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten: Auf der Julisitzung erklärte der Board, dass er zusätzliche Informationen über die vorzuschlagenden Angaben zu Unternehmenszusammenschlüssen und eine weitere Analyse der Rückmeldungen zur Folgebilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts wünscht, um seine Entscheidungen treffen zu können. Der Stab hat daraufhin den Projektplan aktualisiert, um dem Board diese Informationen zur Verfügung zu stellen, und wird den Boardmitgliedern nun den aktualisierten Projektplan zur Kommentierung vorlegen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9: In dieser Sitzung wird der Stab den Board bitten, die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung zu genehmigen, die, wenn sie genehmigt wird, in der letzten Septemberwoche 2021 veröffentlicht werden soll. Der Stab wird den Board auch fragen, ob er mit einer 120-tägigen Stellungnahmefrist für die Bitte um Informationsübermittlung einverstanden ist.

Primäre Abschlussbestandteile: Der Board wird bei seiner Sitzung seine Überlegungen zu den eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf ED/2019/7 fortsetzen, insbesondere zu von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen, den Grundsätzen der Aggregierung und Disaggregierung, der Analyse der betrieblichen Aufwendungen sowie zu assoziierten Unternehmen und Joint Ventures. Der Board wird gebeten werden, Entscheidungen zu all diesen Themen zu treffen.

Dynamisches Risikomanagement: Der Stab wird in dieser Sitzung seine vorläufigen Sichtweisen zu möglichen Verfeinerungen des Modells des dynmaischen Risikomanagements darlegen, die darauf abzielen, das Modell des dynmaischen Risikomanagements durch die Einbeziehung des Konzepts der Risikolimits in das Zielprofil enger an die Risikomanagementpraxis der Unternehmen anzupassen. Der Board wird nicht gebeten, eine Entscheidung zu treffen. Der Stab bittet vielmehr um Rückmeldungen des Boards zu den möglichen Verbesserungen, die dann in die Ausarbeitung der Verbesserungen einfließen und dem Board in einer künftigen Sitzung vorgelegt werden.

Rohstoffindustrien: Der Board wird seine Diskussionen über Rohstoffaktivitäten fortsetzen. Der Stab wird seine weitere Analyse zu den Themen Explorations- und Evaluierungsausgaben und -aktivitäten, zu den Themen, die sich hauptsächlich auf Entwicklungs- und Produktionstätigkeiten beziehen, sowie zu den Informationen über Reserven und Ressourcen vorlegen. Auf der Grundlage dieser Analyse empfiehlt der Stab, dass der Schwerpunkt des Projekts zu Rohstoffaktivitäten auf der Entwicklung von Vorschriften oder Leitlinien zur Verbesserung der Angabeziele und -vorschriften in IFRS 6 über die Ausgaben und Aktivitäten eines Unternehmens im Bereich Exploration und Evaluierung liegen sollte. Der Stab empfiehlt außerdem, die Grundlage für Schlussfolgerungen von IFRS 6 zu ändern, um den temporären Status des Standards aufzuheben.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Der Board wird in dieser Sitzung die Bilanzierung von Finanzinstrumenten, die bedingte Erfüllungsrückstellungen enthalten, und die Auswirkungen von Gesetzen auf Vertragsbedingungen diskutieren. Der Stab hat in dieser Sitzung keine Empfehlungen für den Board und wird stattdessen die Boardmitglieder um ihre Meinung zu diesen beiden Praxisfragen bitten. Der Stab wird dann die Rückmeldungen des Boards aufgreifen, um Vorschläge für klargestellte Prinzipien zu entwickeln und eine weitere Analyse in einer zukünftigen Sitzung vorzulegen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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IFAC fordert die Staats- und Regierungschefs der G-20 auf, einen Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu legen

16.09.2021

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat den Aufruf 'Four themes, two actions, one goal: G20 Call to Action 2021' veröffentlicht, in dem die Staats- und Regierungschefs der G-20 aufgefordert werden, ihr Engagement für Nachhaltigkeit, Inklusion, Wohlstand und globale Zusammenarbeit fortzusetzen.

Um das Ziel einer nachhaltigeren, inklusiveren und wohlhabenderen Wirtschaft und Gesellschaft zu erreichen, beschreibt IFAC vier Bereiche, auf die sich die G-20 konzentrieren sollte:

  1. Beschleunigung von Nachhaltigkeit und Inklusivität
  2. Erneute Selbstverpflichtung zur globalen Zusammenarbeit
  3. Verzicht auf regulatorisch Fragmentierung
  4. Fokus auf Transparenz und Integrität im öffentlichen Sektor

IFAC merkt an, dass die Erreichung dieser Ziele eine gemeinsame Anstrengung von politischen Entscheidungsträgern, Unternehmen, anderen Organisationen, Investoren und Einzelpersonen erfordern wird.

IFAC ist der Ansicht, dass diese Prioritäten zwei dringende Maßnahmen erfordern:

Zum ersten Punkt heißt es in der Presseerklärung:

Die Entwicklung einer globalen Grundlage von Nachhaltigkeitsstandards gewinnt an Dynamik, und die IFRS-Stiftung steht bereit, diese zu liefern. IFAC unterstützt diese wichtige Initiative ausdrücklich.

Der Aufruf zum Handeln steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung.

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Sonderpublikation zum CSRD-Entwurf

15.09.2021

Das DRSC und das Audit Committee Institute (ACI) haben eine Gemeinschaftspublikation zur vorgeschlagenen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) verfasst.

Die Publikation umfasst Beiträge zu folgenden Bereichen der Vorschläge der CSRD:

  • Erweiterter Anwendungsbereich
  • Erweiterter Informationsgehalt
  • Standardisierung und Berichtsstandards
  • Form und Veröffentlichung der Berichterstattung
  • Verlässlichkeit der Berichterstattung und
  • Corporate Governance-Auswirkungen

Alle Beiträge werden von den Ergebnisse der CSR-Studie des DRSC für das BMJV flankiert.

Die Publikation ist auf der ACI-Internetseite abrufbar.

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IVSC-Perspektivenpapier zu immateriellen Vermögenswerten

15.09.2021

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat ein Perspektivenpapier 'Time to get Tangible about Intangible Assets' veröffentlicht, in dem festgestellt wird, dass trotz der Bedeutung immaterieller Vermögenswerte für die Kapitalmärkte nur ein geringer Prozentsatz in den Bilanzen ausgewiesen wird.

Um die öffentliche Diskussion zu diesem Thema zu unterstützen, veröffentlicht der IVSC eine mehrteilige Artikelserie, die sich mit einigen grundsätzlichen Fragen in diesem Bereich beschäftigt. Der erste Teil The Case for Realigning Reporting Standards with Modern Value Creation ist über die Pressemitteilung auf der Internetseite des IVSC abrufbar.

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Endgültige EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf zu Mangel an Umtauschbarkeit

15.09.2021

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (Europeihreden Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/4 'Mangel an Umtauschbarkeit (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 21)' veröffentlicht.

In der Stellungnahme zu den IASB-Vorschlägen vom April 2021 unterstützt die EFRAG die Gesamtzielsetzung des Entwurfs, hat aber Verbesserungsvorschläge zu bestimmten Aspekten der Beurteilung der Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen, der Bestimmung des Devisenkassakurses bei mangelnder Umtauschbarkeit sowie bei den Angaben.

Die englischsprachige Stellungnahme ist auf der Internetseite von EFRAG zugänglich.

Aktualisierung 2. November 2021: EFRAG hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf erstellt, in der die wesentlichen Rückmeldungen, die bei EFRAG zum Stellungnahmeentwurf eingegangen sind, vorgestellt und deren Berücksichtigung in der endgültigen Stellungnahme dargestellt werden. Die Zusammenfassung der Rückmeldungen ist hier verfügbar.

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