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EFRAG empfiehlt Übernahme von IFRS 15 mit dem vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens

18.03.2015

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' ausgesprochen. Als Teil der Erwägungen im Zusammenhang mit der Übernahme hatte EFRAG auch überlegt, ob ein Aufschub des Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2017 vorgeschlagen werden sollte. Allerdings hat man sich dagegen entschieden.

In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird den von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen. Der Standard bietet dafür ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. IFRS 15 wurde im Mai 2014 herausgegeben und ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass IFRS 15 alle fachlichen Übernahmekriterien der IAS-Verordnung erfüllt und dem öffentlichen Interesse der Europäischen Union dient. Deshalb empfiehlt EFRAG die Übernahme von IFRS 15 für die Anwendung in der EU.

Bei Beurteilung der Frage, ob IFRS 15 in der EU zum vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2017 angwendet werden kann und sollte, hat der EFRAG-Board die folgenden Punkte berücksichtigt:

  • Gegen einen Aufschub des Zeitpunkts des Inkrafttretens:
    • Ein Aufschub des Zeitpunkts des Inkrafttretens würde die Vergleichbarkeit innerhalb Europas weiter herabsetzen, da einige Unternehmen den Standard vorzeitig anwenden würden, während andere sich ein Jahr mehr Zeit lassen würden.
    • Unterschiedliche Zeitpunkte des Inkraftretens von IFRS 15 wie für die Anendung in Europa übernommen und IFRS 15 wie vom IASB herausgegeben würden die Vergleichbarkeit mit Unternehmen außerhalb Europas herabsetzen.
    • Viele Unternehmen haben bereits mit Umsetzungsvorbereitungen zum 1. Janaur 2017 begonnen; wenige Unternehmen haben gegenüber EFRAG Bedenken in Bezug auf diesen Zeitpunkt des Inkrafttretens zum Ausdruck gebracht.
  • Für einen Aufschub des Zeitpunkts des Inkrafttretens:
    • Einige, wenn auch wenige, Unternehmen haben gegenüber EFRAG Bedenken in Bezug auf den kurzen Umsetzungszeitraum zum Ausdruck gebracht.
    • Der IASB wird möglicherweise in Kürze geringfügige Änderungen an IFRS 15 (oder andere Formen der Klarstellung) veröffentlichen, um die Umsetzung zu erleichtern.

Nach Berücksichtigung dieser Faktoren ist der EFRAG-Borad zu dem Schluss gekommen, die Übernahme von IFRS 15 "mit dem vom IASB gesetzten Zeitpunkt des Inkrafttretens" zu empfehlen. Diese Formulierung stellt sicher, dass im Fall einer Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens durch den IASB zu einem späteren Zeitpunkt auch der Zeitpunkt des Inkraftretens in der EU mit aufgeschoben werden würde.

Auf der Internetseite von EFRAG stehen Ihnen die folgenden Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert.
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'Die Bewertung von Finanzinstrumenten sicher machen'

18.03.2015

Sir David Tweedie, der ehemalige Vorsitzende des IASB, hat seine Aufmerksamkeit der Problem der internationalen Bewertung - insbesondere der Bewertung von Finanzinstrumenten - zugewendet. Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, hat ein Interview mit ihm über Ziele und Absichten des internationalen Rats für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC), dessen Vorsitzender Tweedie ist, geführt.

Grundlage der neuen Kolumne von Robert Bruce ist ein Interview, in dem Tweedie darlegt, warum auch im Bereich der Bewertung eine internationale Vereinheitlichung notwendig ist. Sie können sich entweder die Aufzeichnung des Intervies ansehen oder Robert Bruces Analyse der Kernaussagen von Tweedie lesen.

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Neue Ausgabe des 'Investor Update' mit Interview mit einem Treuhänder

17.03.2015

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In dieser Ausgabe sind folgende Themen enthalten:

  • Schwerpunktthema: Einführung einer neuen Publikationsreihe für Investoren mit dem Titel The Essentials, bei der in jeder Ausgabe gezeigt wird, welche Bedeutung ein Rechnungslegungsstandard (oder ein Aspekt eines Standards) auf die Abschlussanalyse hat
  • Im Profil: Interview mit dem Treuhänder der IFRS-Stiftung Dick Sluimers, der den Nutzen des Programms der Investoren in der Finanzberichterstattung erläutert und wie man durch einen Beitritt zum Standardsetzungsprozess beitragen kann
  • Überblick über aktuelle Termine

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Das Interview mit Sluimers wurde auch (in leicht längerer Fassung) separat auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

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Papier zum aktuellen Stand des Projekts zu Versicherungsverträgen

16.03.2015

Der Stab des IASB hat ein Papier erarbeitet, mit dem ein Überblick über das allgemeine Modell für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen ohne teilnehmenden Merkmalen geboten wird. Erläutert werden die bisherigen vorläufigen Entscheidungen bei den erneuten Erörterungen des Bords sowie die Gründe hinter den Schlussfolgerungen.

Der IASB hatte im Juni 2013 im Rahmen seines Projekts zu Versicherungsverträgen seine Vorschläge zu deren Bilanzierung erneut zwecks Stellungnahme veröffentlicht, der insbesondere fünf Kernthemen galt. Der IASB hat seine erneuten Erörterungen der Vorschläge in Bezug auf Versicherungsverträge ohne teilnehmende Merkmale auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen im Wesentlichen abgeschlossen; die Erörterung der Bilanzierung von Verträgen mit teilnehmenden Merkmalen muss allerding noch fortgesetzt werden, um zu eruieren, ob weitere Änderungen notwendig sind, bevor das Projekt abgeschlossen werden kann. Ein endgültiger IASB-Standard wird erst nach 2015 erscheinen.

Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.
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DRSC-Stellungnahme zum Entwurf ED/2014/5

16.03.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/5 'Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung' eingereicht.

Der Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen wurde am 25. November 2014 veröffentlicht und gilt der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung. Mit dem Entwurf werden verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee adressiert, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abhandelt.

Grundsätzlich begrüßt der Fachausschuss die Vorschläge des IASB, da hiermit wesentlichen Unklarheiten in der Anwendung des Standards begegnet werde. Kritisiert wird jedoch der Standard im Allgemeinen, da dieser stark auf Einzelfälle fokussiere. Die damit verbundene hohe Komplexität von IFRS 2 nehme durch die vorgeschlagenen Änderungen weiter zu. Deshalb empfiehlt das DRSC die Durchführung einer Überprüfung nach der Einführung für IFRS 2.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Einbindungsveranstaltung mit dem islamischen Finanzsektor

16.03.2015

Am 9. April 2015 bietet die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) gemeinsam mit dem IASB eine Einbindungsveranstaltung an, bei der Sachverhalte erörtert werden sollen, derer sich islamische Finanzinstitute bewusst sein sollten, wenn sie IFRS 9 'Finanzinstrumente' im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung anwenden.

Der Generalsekretär der AAOIFI gab der Hoffnung Ausdruck, dass "Zusammenarbeit mit dem IASB zu größerer Einheitlichkeit und Transparenz der Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute weltweit führen wird". Erst kürzlich hatte eine Studie der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) gezeigt, dass die Vergleichbarkeit der Abschlüsse von islamischen Finanzinstituten verbessert werden muss.

Weitere Informationen zu der Einbindungsveranstaltung, die in Manama stattfinden wird, finden Sie auf der Internetseite der AAOIFI.

Nachtrag (hinzugefügt am 13. April 2015): Nach der Veranstaltung hat die AAOIFI eine englischsprachige Presseerklärung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, in der es heißt: "Die Sitzung war extrem hilfreich für die Stärkung der Zusammenarbeit von AAOIFI und IASB mit dem Ziel des besseren Verständnisses von Sachverhalten, die sich auf Rechnungslegungsstandards für die islamische Finanzindustrie beziehen."

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Papier zu den vermuteten praktischen Auswirkungen des kommenden Leasingstandards

16.03.2015

Der Stab des IASB hat ein Papier erarbeitet, in dem die wahrscheinlichen Auswirkungen des neuen Standards zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen sowie die Abweichungen zwischen den Modellen von IASB und FASB erläutert werden.

Der IASB hatte im Mai 2013 im Rahmen seines Projekts zu Leasingverhältnissen seine Vorschläge zu deren Bilanzierung erneut zwecks Stellungnahme veröffentlicht, nachdem Rückmeldungen zum ersten Entwurf von 2010 ergeben hatten, dass die Auswirkungen des Leasingnehmermodells auf die Erfolgsrechnung wegen des Vorziehens der Aufwandserfassung keine entscheidungsnützlichen Informationen lieferten. Der IASB hat in diesem Projekt eng mit dem FASB zusammengearbeitet, die endgültigen Entscheidungen sind allerdings nicht konvergiert, auch wenn in weiten Teilen Ähnlickeit besteht. Die erneute Erörterung der Vorschläge auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sind weit fortgeschritten, und ein endgültiger IASB-Standard soll noch vor Ende 2015 erscheinen.

Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.
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IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des BilRUG

13.03.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags Stellung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) genommen.

Die Stellungnahme ergänzt eine frühere Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Referentenentwurf des BilRUG. In seiner Stellungnahme zum im Januar 2015 beschlossenen Regierungsentwurf äußert sich das IDW zu den Befreiungsmöglichkeiten von Aufstellungspflichten nach §§ 264, 291 HGB-E und zu der vorgesehenen Ausschüttungssperre bestimmter Beteiligungserträge. Weitere Themen sind die Änderungen in den Konzernrechnungslegungsvorschriften sowie die Möglichkeit einer frühzeitigen Anwendung der erhöhten Schwellenwerte.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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DRSC veröffentlicht zwei Entwürfe Deutscher Rechnungslegungs Standards

12.03.2015

Das DRSC hat heute E-DRS 30 'Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)' und E-DRS 31 'Konzerneigenkapital' veröffentlicht. Stellungnahmen zu beiden Entwürfen werden bis zum 22. Mai 2015 erbeten.

Mit der Veröffentlichung von E-DRS 30 verfolgt das DRSC das Ziel, die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung gem. §§ 301, 307 und 309 HGB, welche die Einbeziehung von Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode, die Behandlung ggf. bestehender Anteile anderer Gesellschafter sowie die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss regeln, zu konkretisieren. Dabei werden auch zahlreiche Anwendungsfragen der Erst-, Folge-, Ent- und Übergangskonsolidierung beantwortet. Der Aufbau des Standards orientiert sich unmittelbar an der Struktur der handelsrechtlichen Vorschriften sowie dem praktischen Prozess der Erstellung des Konzernabschlusses. Der Standard Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) wird nach seiner Verabschiedung den bisherigen Standard DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss ersetzen. Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

E-DRS 31 ist die überarbeitete Fassung von E-DRS 29. Der neue Entwurf fokussiert stärker auf die konzernabschlussspezifischen Fragestellungen, wie etwa die Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung von Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen sowie die Rücklagenverrechnung beim Erwerb eigener Anteile im Konzernabschluss. Ferner werden im Entwurf die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzerneigenkapitalspiegel von Mutterunternehmen in Form einer Personenhandelsgesellschaft ausführlicher behandelt. Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Hans Hoogervorst spricht über Pensionsbilanzierung

12.03.2015

In einer Rede bei der Konferenz der britischen Vereinigung der Pensionsfonds (National Association of Pension Funds, NAPF) sagte der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst, dass realistische Zahlen zu Pensionsverpflichtungen zwar keine schöne Lektüre seien, sie aber zu informierten Anlageentscheidungen führen würden.

In seiner Rede ging Hoogervorst auf drei Aspekte der Pensionsbilanzierung näher ein. Er widmete sich zuerst der Frage, ob der IASB sich in seinen Standards zu sehr auf beizulegenden Zeitwerte stützen würde und ob diese zu zu viel Marktvolatilität führen würde, was nicht der langfristigen Perspektive langfristiger Anlagestrategien entspräche. Hoogervorst gestand ein, dass "kurzfristiges Denken an den Finanzmärkten weit verbeitet ist", aber er fügte auch hinzu, dass "die Märkte die Dinge sehr falsch sehen können". Er ermutigte langfristige Anleger, sich nicht von kurzfristigen Marktvolatilitäten und Anlagemoden abhalten zu lassen, sondern die beizulegenden Zeitwerte als ein Mittel zu nutzen, um fortwährend zu überprüfen, ob Marktveränderungen die Möglichkeiten beeinträchtigen können, die Ziele einer langfristigen Anlagestrategie zu erreichen.

Ähnlich argumentierte Hoogervorst dann auch in Bezug auf jüngere Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Im Rahmen der Neuveröffentlichung von IAS 19 im Jahr 2011 hat der IASB den sogenannten Korridoransatz zum 1. Januar 2013 gestrichen, mit dem der Ansatz von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aufgeschoben werden konnte. Hoogervorst betonte, dass als Ergebnis in der Bilanz dargestellte Pensionsverpflichtungen und -vermögen jetzt die tatsächliche Finanzierungssituation widerspiegelten. Er führte aus, dass Anleger dies allgemein als eine Verbesserung ansähen.

Schließlich sprach Hoogervorst noch an, dass sich Pensionspläne derzeit sehr stark änderten und dass immer mehr hybride Modelle aufkämen. Während diese Modelle sich für Unternehmen möglicherweise besser rechneten, würde ihre Bilanzierung komplizierter. Der binäre Ansatz in IAS 19 (leistungsorientiert oder beitragsorientiert) sei auf  "diese neue, unendlich wandelbare Pensionslandschaft" schwer anzuwenden. Deshalb, so Hoogervorst, habe der IASB ein Forschungsprojekt zur Pensionsbilanzierung aufgenommen, dessen Ziel es sei, einen Ansatz für die Bilanzierung zu finden, der auf alle Arten von Plänen angewendet werden könne.

Sie können sich den vollständigen Text der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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