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Öffentliche Gesprächsrunde zum Entwurf zu Strombezugsverträgen

14.06.2024

Am 4. Juli 2024 laden DRSC, IASB, AFRAC und EFRAG zu einer virtuellen Gesprächsrunde zum Entwurf IASB/ED/2024/3 'Verträge über Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7)' ein.

Zunächst werden die Kerninhalte des Entwurfs vorgestellt. Anschließend sind Unternehmensvertreter, Prüfer und Nutzer eingeladen, ihre Meinungen zu den Vorschlägen sowie Fragen im IASB-Entwurf vorzutragen. Ferner werden die vorläufigen Positionen der beteiligten Standardsetzer vorgestellt.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Strombezugsverträge

14.06.2024

EFRAG hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 hinsichtlich Verträgen über Strom aus erneuerbaren Energiequellen veröffentlicht.

In dem Stellungnahmeentwurf begrüßt EFRAG die Bemühungen und den Ansatz des IASB, der sowohl die Vorschriften für die Eigenverbrauchsausnahme als auch die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften adressiert.

  • EFRAG unterstützt im Allgemeinen den engen Anwendungsbereich des Entwurfs, stellt jedoch fest, dass der vorgeschlagene Anwendungsbereich derzeit auf Verträge beschränkt ist, die ein "Pay-as-produced"-Merkmal enthalten, während eine Vielzahl von Verträgen andere Merkmale enthalten, die ähnliche Anwendungsprobleme aufwerfen.
  • EFRAG stimmt der Ausrichtung der Vorschläge zu, was ein Unternehmen bei der Beurteilung der Frage, ob der vertraglich vereinbarte Strom mit den erwarteten Vorschriften des Unternehmens für den Erwerb oder die Nutzung übereinstimmt, berücksichtigen sollte, sieht jedoch Probleme bei der Anwendung voraus.
  • EFRAG begrüßt den sorgfältigen Ansatz des IASB, bei den Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften für die in den Anwendungsbereich des Entwurfs fallenden Verträge zwischen Verkäufern und Käufern zu unterscheiden.
  • EFRAG schlägt vor, dass die vorgeschlagenen Angabenvorschriften nur auf Verträge angewendet werden sollten, die in den Anwendungsbereich des Entwurfs fallen und für die die Eigenverbrauchsausnahme gilt.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 15. Juli 2024 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Direkten Zugang zum Stellungnahmeentwurf haben Sie hier.

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IVSC-Perspektivenpapier zu materiellen Vermögenswerten

12.06.2024

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat ein neues Perspektivenpapier herausgegeben, das sich mit der Prüfung von materiellen Vermögenswerten im Rahmen des Bewertungsprozesses befasst.

Das Papier befasst sich mit dem Thema Bewertungsinspektionen und betrachtet die Vorteile und Herausforderungen, die mit verschiedenen Arten von Inspektionen verbunden sind, einschließlich traditioneller physischer Inspektionen und technologiebasierter virtueller Bewertungen. Es soll die Bewertungsgemeinschaft unterstützen, indem es Einblicke und praktische Leitlinien für die Navigation durch die Komplexität von Vermögenswertinspektionen bietet und so die Zuverlässigkeit und Genauigkeit von Bewertungen gewährleistet.

Zugang zu dem Papier erhalten Sie über die Pressemitteilung auf der Internetseite des IVSC.

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IPSASB entwickelt Standard für klimabezogene Angaben für den öffentlichen Sektor

12.06.2024

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) entwickelt derzeit mit Unterstützung der Weltbank einen Standard für klimabezogene Angaben für den öffentlichen Sektor. Dies wird der erste IPSASB-Standard zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (IPSASB SRS) sein. Ein Entwurf zwecks öffentlicher Stellungnahme soll im vierten Quartal 2024 veröffentlicht werden.

Der Standard wird mit Unterstützung der Weltbank entwickelt, einer Institution, die sich der Bereitstellung von Finanzmitteln, politischer Beratung und fachlicher Unterstützung für Regierungen von Entwicklungsländern widmet. Er soll die Transparenz erhöhen und Regierungen und andere öffentliche Stellen in die Lage versetzen, fundiertere Entscheidungen über ihre Beiträge zur Bewältigung der Klimakrise zu treffen, sie für ihre Handlungen verantwortlich zu halten und das Vertrauen in ihre Bemühungen zu stärken.

Das IPSASB hat auch einen Plan für die Einbindung der Interessengruppen veröffentlicht, in dem dargelegt wird, wie die Interessengruppen Rückmeldungen zu dem Projekt geben können, und zwar über Mechanismen, die bereits ein zentraler Bestandteil des Konsultationsprozesses des IPSASB sind.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IPSASB.

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Monitoring Board begrüßt die Fortschritte bei der Standardsetzung

12.06.2024

Auf der Sitzung des Überwachungsgremiums (Monitoring Board) der IFRS-Stiftung letzte Woche in Singapur begrüßte der Board die Fortschritte des IASB und des ISSB bei ihrer Standardsetzung. Der Board wies auch auf die Bedeutung eines strengen Konsultationsprozesses bei der Entwicklung qualitativ hochwertiger IFRS-Rechnungslegungsstandards und IFRS-Standards für Nachhaltigkeitsangaben hin.

Der Board lobte insbesondere die Fertigstellung des ersten Leitfadens für die Übernahme oder sonstige Anwendung der ISSB-Standards im Mai 2024, der die verschiedenen Möglichkeiten zur Übernahme, Anwendung oder Nutzung nachhaltigkeitsbezogener Angaben aufzeigt. Der Board erkannte auch die Entscheidungsnützlichkeit von Konsistenz, Vergleichbarkeit und Interoperabilität nachhaltigkeitsbezogener Informationen an, um Investoren zu unterstützen, und die Bemühungen des ISSB bezüglich des Aufbaus von Kapazitäten, während Rechtskreise die Aufnahme klimabezogener und anderer Angaben in ihre Unternehmensberichterstattungssysteme in Betracht ziehen.

Der Board wird weiterhin mit den Treuhändern der IFRS-Stiftung zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die IFRS-Standards im Rahmen einer soliden Governance, eines Konsultationsprozesses und der Aufsicht entwickelt werden und gleichzeitig die Unabhängigkeit der einzelnen Gremien bei der Standardsetzung gewährleistet ist.

Was die allgemeinen Strategien der IFRS-Stiftung betrifft, so bekräftigte der Monitoring Board, dass eine stabile und diversifizierte Finanzierung auf transparente Weise erreicht werden sollte, um die Aktivitäten des IASB und des ISSB zu unterstützen. Der Board stellte auch fest, wie wichtig die Verbindung zwischen den beiden Boards ist.

Die veröffentlichte Erklärung des Monitoring Boards in ganzer Länge und englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite von IOSCO.

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Ghana veröffentlicht Fahrplan für die Übernahme der ISSB-Standards

11.06.2024

Das Institute of Chartered Accountants, Ghana (ICAG) hat einen Fahrplan für die Einführung von IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. In dem Dokument werden drei Phasen für die Übernahme festgelegt.

Phase 1 sieht die freiwillige Übernahme und Umsetzung der ISSB-Standards für die Rechnungslegungsperiode vor, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnt; dies ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens der ISSB-Standards.

In Phase 2 ist eine verpflichtende Anwendung ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen von bedeutendem öffentlichen Interesse (SPIEs) und ab dem 1. Januar 2028 für andere verpflichtende Anwender (OMAs) vorgesehen. Die Definition von SPIEs umfasst börsennotierte Unternehmen, regulierte Banken, Versicherungs- und Pensionsgesellschaften sowie börsennotierte Unternehmen. Sie umfasst auch den Rohstoffsektor, den Energiesektor, Zement- und Automobilhersteller sowie Unternehmen, die erneuerbare Energie erzeugen. OMAs sind definiert als alle anderen Unternehmen, die nach dem ghanaischen Unternehmensgesetz gegründet wurden, mit Ausnahme derjenigen, die als SPIEs klassifiziert sind, Regierungsorganisationen und nicht-verpflichtende Unternehmen.

Phase 3 betrifft die Annahme von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für öffentliche Einrichtungen und wird auf staatliche und gemeinnützige Organisationen angewendet. Die ICAG wird den Zeitpunkt der verpflichtenden Übernahme prüfen und entscheiden, wenn diese Standards vom International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) veröffentlicht werden.

Alle Übergangserleichterungen in IFRS S1 und IFRS S2 werden verfügbar sein, und die Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Jahresbericht vor dem geprüften Jahresabschluss ausgewiesen werden.

Vorgeschrieben ist eine Prüfung unter Verwendung von ISSA 5000, wobei der Grad der Prüfung nicht spezifiziert ist. In dem Fahrplan heißt es, dass die Einholung einer Güteaussage für Nachhaltigkeitsangaben im ersten Jahr der Einführung freiwillig ist und ab dem zweiten Jahr verpflichtend wird.

Weiterführende Informationen finden Sie im Fahrplan auf der Internetseite des ICAG.

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Berufungen in das IFRS Interpretations Committee

11.06.2024

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung von Mark Mahar, Natsumu Tsujino und Leon Yongbum Kim in das IFRS Interpretations Committee bekanntgegeben.

Sie werden die Nachfolge von Guy Jones, Goro Kumagai bzw. Jon Nelson antreten. Die neuen Committee-Mitglieder werden ihre dreijährige Amtszeit am 1. Juli 2024 beginnen.

Weiterführende Informationen und die biografischen Hintergründe der neu ernannten Mitglieder entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung auf der Internetseite der IFRS-Stiftung.

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GRI konsultiert überarbeitete Standards für Beschäftigungspraktiken und Arbeitsbedingungen

11.06.2024

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat eine Konsultation zur Überarbeitung ihrer Standards 'GRI 202: Marktpräsenz', 'GRI 401: Beschäftigung' und 'GRI 402: Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensleitung' angestoßen. Die Stellungnahmefrist für die überarbeiteten Standards endet am 4. Oktober 2024.

Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf Angaben in den folgenden Bereichen:

  • Beschäftigung: nicht-standardisierte Beschäftigungsformen, Auszubildende und Praktika, faire Rekrutierung, Leistungsmanagement, Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre, Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Einstellungs- und Fluktuationskennzahlen.
  • Entlohnung und Arbeitszeit: Dazu gehören Strategien und Kennzahlen zu Lebenshaltungskostenschätzungen, geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden und sozialer Absicherung.
  • Wesentliche Änderungen für Arbeitnehmer: Anhörung und Kündigungsfristen für Arbeitnehmervertreter, Versetzung, Höher- und Umschulung sowie Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Der Pressemitteilung zufolge zielen die vorgeschlagenen Änderungen auf eine größere Transparenz der Beschäftigungspraktiken und Arbeitsbedingungen ab, indem sie die Vorgehensweise in Bezug auf Beschäftigungsverhältnisse, Entlohnung und Arbeitszeiten sowie den Umgang der Unternehmen mit wesentlichen Veränderungen für die Arbeitnehmer adressieren.

Die Überarbeitungen stellen die erste von drei Phasen des GRI- Projekts zum Thema Arbeit dar. Phase zwei wird das Arbeitsleben und die berufliche Entwicklung adressieren, während sich Phase drei auf die Rechte und den Schutz der Arbeitnehmer konzentrieren wird. Insgesamt werden im Rahmen des Projekts elf GRI-Standards überarbeitet, die sich an dem menschenrechtsbasierten Ansatz und der Sorgfaltspflicht orientieren.

Weiterführende Informationen, einschließlich Links zu den Konsultationsdokumenten und zwei Internetseminaren, die am 20. und 25. Juni stattfinden, finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von GRI.

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Zusammenfassung des Agendapapiers für die ISSB-Sitzung diese Woche

10.06.2024

Der ISSB wird am 12. Juni 2024 in Frankfurt tagen. Wir haben eine deutschsprachige Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestattet, die Entscheidungsfindung des ISSB besser zu verfolgen. Wir heben außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der ISSB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Das folgende Thema steht auf der Tagesordnung:

Pflege der SASB-Standards: Der ISSB wird die Kriterien erörtern, die für die Bewertung der Priorität der Arbeitsbereiche, die sich auf die Verbesserung der Standards des Sustainability Accounting Standards Board (SASB) konzentrieren, verwendet werden könnten. Die Mitglieder des ISSB werden um Rückmeldungen zur Analyse des Stabs gebeten, einschließlich der Frage, ob der ISSB einem der Kriterien besondere Bedeutung beimessen sollte. Es werden keine Entscheidungen getroffen.

Eine detaillierte Zusammenfassung des Agendapapiers für die Sitzung finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Diskussionen und Entscheidungen des Boards ergänzen.

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Accountancy Europe beginnt 'ESRS perspectives'-Publikationsreihe

10.06.2024

Accountancy Europe hat eine neue Publikationsreihe mit dem Titel 'ESRS perspectives' aufgenommen. Das erste Papier der Reihe erörtert das Konzept der Wesentlichkeitsbewertung im Rahmen der Europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (ESRS).

In der neuen Publikationsreihe fasst Accountancy Europe die Anforderungen der ESRS zusammen und äußert sich zu Aspekten, die weiterer Anleitung und Klärung bedürfen. Wo zutreffend, enthalten die Veröffentlichungen EFRAG-Leitlinien, aber Accountancy Europe nimmt keine Auslegungen vor und stellt keine Leitlinien zu den einzelnen Punkten zur Verfügung.

Die Pressemitteilung auf der Internetseite von Accountancy Europe enthält auch einen Link zur ersten Veröffentlichung der Reihe.

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