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IDW nimmt Stellung zum IASB-Entwurf zu Finanzinstrumenten

10.09.2009

In einem Schreiben an den International Accounting Standards Board äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum IASB-Entwurf 2009/7 Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung.

Zwar begrüßt das IDW die geplante Reduktion der Anzahl der Kategorien für Finanzinstrumente, es stellt aber zugleich Schwachstellen des Entwurfs heraus und unterbreitet hiervon ausgehend einen eigenen Vorschlag für eine Neuregelung. Die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier(105 KB)
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Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung

10.09.2009

Die IASC-Stiftung hielt am 9. September 2009 in London die erste der drei Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung ab.

Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASCF, leitete die Gesprächsrunde und wurde dabei vom Stab der IASCF und vom IASCF-Treuhänder Sir Bryan Nicholson unterstützt. Nachfolgend geben wir Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben. Die nächsten Gesprächsrunden werden in New York am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 stattfinden.

Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung London, 9. September 2009

Allgemeine Themen

Verschiedene Teilnehmer wiesen darauf hin, dass von der IASCF und dem IASB große Anstrengungen unternommen worden sind, um die Führung, die Struktur, die Konsultation und andere praxisbezogene Aspekte der Aktivitäten zu verbessern, aber dass die Organisation weiterhin eher negativ wahrgenommen würden. Die Treuhänder und der IASB müssten alles, was möglich ist, unternehmen, um diese Wahrnehmungen zu ändern. Die von den Treuhändern vorgeschlagenen Änderungen könnten den Grundstein für eine solche Änderung der Wahrnehmung bilden.

Die Teilnehmer drückten allgemeine Zustimmung zur Mehrheit der Vorschläge aus. Fünf Themen wurden von den Teilnehmer allerdings immer wieder angesprochen.

Agendasetzung

Die Teilnehmer forderten von den Treuhändern, mutiger zu sein und eine formelle öffentliche Konsultation im Hinblick auf das Arbeitsprogramm des IASB und seine Prioritäten zu fordern, nicht notwendigerweise jedes Jahr aber regelmäßig. Der SAC kann selbst in seiner neuen Form nicht alle Anwender vertreten. Daher ist eine öffentliche Konsultation notwendig, um sicherzustellen, dass die Agenda des IASB und die Prioritäten, die er den einzelnen Projekten darauf zumisst, von so vielen Anwendern wie möglich unterstützt werden. Ein Teilnehmer formulierte den Punkt so: Der IASB sollte sich bei der Agendasetzung ebenso viel Mühe geben wie bei den Standards selbst.

Die Notwendigkeit, einen Rückmeldungsprozess zu den Agendasetzungsaktivitäten des IASB einzurichten, die eine Möglichkeit sind, die Anwender wirksam einzubinden, und als solche wahrgenommen werden, wurde von fast allen Teilnehmern erwähnt.

Die Teilnehmer und die Treuhänder gaben der Hoffnung Ausdruck, dass ein solcher Prozess entwickelt werden könnte, ohne ihn übermäßig bürokratisch werden zu lassen.

Konsultationsprozess des IASB

Viele Teilnehmer schlugen vor, dass vom IASB gefordert werden sollte, Rückmeldung an die Anwender zu geben, insbesondere an den SAC, wie die eingegangenen Stellungnahmen zu Agendavorschlägen und offiziellen Konsultationsdokumenten verwendet worden seien. Dies gelte nicht nur, wenn der Board Vorschläge annehme, sondern insbesondere auch dann, wenn er Vorschläge oder angebotene alternative Ansätze ablehne. Diese Rückmeldung wurde von vielen als unabdingbar für den Erhalt der Legitimierung des IASB als verantwortlicher und reagibler unabhängiger Standardsetzer angesehen.

Einige Teilnehmer empfahlen, dass vom IASB gefordert werden solle, eine umfassende erneute Erörterung eines Themas durchzuführen, wenn es bedeutenden, nicht abgestimmten Widerstand gegen ein Prinzip gebe. Darüber hinaus sollte der IASB ermutigt werden, Feldversuche zu Vorschlägen durchzuführen, die umstritten sind oder die bestehende Praxis in ungeprüfter Weise ändern.

Beschleunigter Konsultationsprozess

Dies war das Thema, zu dem am häufigsten Stellung genommen wurde. Während einige, unter anderem der Vertreter der Europäischen Kommission, Satzungsvorschläge unterstützten, die dies ermöglichen sollten, waren viele dagegen. Die, die dagegen waren, hielten fest, dass der derzeitige Konsultationsprozess von 30 Tagen das absolute Minimum sei, wenn von den Anwendern und insbesondere Organisationen, die Anwender vertreten, erwartet würde, dass sie ihre Mitglieder konsultieren und eine durchdachte Reaktion auf den Vorschlag liefern. Andere sahen den beschleunigten Konsultationsprozess einfach als unnötig und Missbrauch gegenüber offen an.

Überwachung durch die IASCF

Die meisten Teilnehmer waren der Meinung, dass die Vorkehrungen für die Überwachung des IASB durch die IASCF in der Satzung ausreichend seien. Dennoch sollten praktische Aspekte dieser Vorkehrungen (Schwellenwerte etc.) sauber dokumentiert werden, so dass sich die Anwender ihre eigene Meinung bilden könnten, ob die Treuhänder (und das Überwachungsgremium) tatsächlich eine angemessen verlässliche Aufsicht über den IASB ausübten.

Finanzierung

Viele Teilneher erkannten zwar an, dass die IASCF ein schwierige Aufgabe mit der Verhandlung mit so vielen verschiedenen Rechtskreisen und Regionen habe, aber sie hielten fest, dass die IASCF so schnell wie möglich einen nachhaltigen Finanzierungsplan entwickeln müsse. Eine angemessene Finanzierung helfe, die Unabhängigkeit sicherzustellen, während ein Mangel von Unabhängigkeit die Gefahr einer Abweichung vom Konsultationsprozess berge. Im Hinblick auf die Vorschläge der Europäischen Kommission bezüglich einer Finanzierung auf EU-Ebene hielten einige Teilnehmer fest, dass eine solche Form der Finanzierung nicht so wünschenswert (und vielleicht nicht so nachhaltig) wäre wie die Finanzierung durch Erstellerunternehmen und Adressaten von Abschlüssen.

Andere Sachverhalte

Einige Teilnehmer nahmen Stellung zu den Amtszeiten der IASB-Mitglieder: Während die meisten den Vorschlag der "5+3" Regel unterstützten, betonten andere, dass Flexibilität wichtiger sei, solange sie einer Gesamtlänge der Amtszeit unterliege (wie jetzt). Es wurden Bedenken ausgedrückt, dass Erfahrungen verloren gehen könnten und dass es als Ergebnis zu Unterbrechungen im Standardsetzungsprozess kommen könnte.

Einige Teilnehmer waren der Meinung, dass die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium immer noch nicht klar sei und verdeutlicht werden solle. Die Treuhänder hatten ausgesagt, dass das Überwachungsgremium eigenständig sei und außerhalb der IASCF liege. Die Zuständigkeiten der IASCF und des Überwachungsgremiums schienen dies aber zu widerlegen.

Viele Teilnehmer sprachen sich für die Möglichkeit aus, zwei stellvertretende Vorsitzende jeweils für die IASCF und den IASB ernennen zu können. Dies würde die Anwendereinbindungsaktivitäten beider Teile der Organisation unterstützen.

Einige Teilnehmer wollten eine deutlichere Aussage in der Satzung im Hinblick auf die Rolle und die Interessen der Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des IASB und den von ihm herausgegebenen Standards. Andere Teilnehmer waren jedoch ebenso unabrückbar der Meinung, dass die Anleger als die Hauptadressaten anerkannt werden sollten. Aufsichtsbehörden hätten zusätzliche Möglichkeiten, weitere Informationen von Unternehmen zu erlangen – Möglichkeiten, die den Anwendern nicht zur Verfügung ständen. Die Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass es einen Dialog zwischen dem IASB und den Aufsichtsbehörden sowie anderen Parteien, die ein legitimes Interesse an Finanzberichterstattungsstandards haben, geben solle.

Die Begeisterung im Hinblick auf die Namensänderung hielt sich zum Teil deutlich in Grenzen. Einige sahen die Änderung zwar als längst überfällig an, die meisten anderen jedoch als irrelevant.

Spanische Publikationen Image

Deloitte-Newsletter zum IFRS für KMU in spanischer Sprache

09.09.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen veröffentlichen eine Reihe spanischsprachiger Broschüren zum neuen IFRS für KMU.

Die Merkblätter Nr. 1 bis 8 hatten wir bereits zuvor eingestellt — die Links finden Sie hier. Wir haben nun auch die Ausgabe Nr. 9 eingestellt:

In Merkblatt Nr. 9 (8. September 2009) wird die Erörterung der Behandlung von Finanzinstrumenten fortgesetzt, die in Merkblatt Nr. 6 begonnen worden war. Laden Sie sich Bulletin Nr. 9 herunter (in spanischer Sprache, 269 KB).

Weitere Materialien in spanischer Sprache finden Sie hier.

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Neue Länderseiten für Guam und Guyana

09.09.2009

Wir haben neue Länderseiten für Guam und Guyana erstellt.

Auf unseren Länderseiten bieten wir unter anderem ein Beschreibung des Rahmens der Finanzberichterstattung für das jeweilige Land:

Guam. Unternehmen in Guam wenden US-GAAP wie vom US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) herausgegeben als Hauptquelle für verbindliche Rechnungslegungsliteratur an. Derzeit gibt es noch verschiedene Abweichungen zwischen US-GAAP und den IFRS, obwohl in verschiedenen Bereichen Anstrengungen unternommen werden, mehr Übereinstimmung zwischen diesen beiden Rechnungslegungsrahmenwerken zu erzielen.

Guyana. Im Aktiengesetz wird dem Institut der Wirtschaftsprüfer von Guyana (Institute of Chartered Accountants of Guyana, ICAG) das Recht verliehen, Bilanzierungsstandards für Guyana zu übernehmen, die für alle Unternehmen verpflichtend sind. Bis zum Jahr 2000 hat das ICAG jeden IAS einzeln geprüft und dann für die Anwendung in Guyana übernommen. Dies geschah allerdings zu späteren Zeitpunkten als zu den in den Standards genannten. Mit dem 1. Juli 2000 wurden alle bestehenden IAS und IFRS übernommen, und alle künftigen IAS/IFRS werden bei Veröffentlichung automatisch für die Anwendung in Guyana übernommen. Daher müssen alle Unternehmen IFRS anwenden. Das ICAG erwägt gegenwärtig eine Übernahme des IFRS für KMU.

Eine Übersicht über alle von uns bisher erstellten Länderseiten finden Sie hier.

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IASB und ASBJ bekräftigen ihre Zusammenarbeit

09.09.2009

Der japanische Standardsetzer ASBJ und der IASB haben am 7. und 8. September 2009 in London eine weitere gemeinsame Sitzung abgehalten, um die Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsstandards mit den IFRS zu beschleunigen.

Die Vertreter des ASBJ berichteten, dass bei diesem Projekt gute Fortschritte erzielt würden. Wie in der Vereinbarung von Tokio festgehalten, beziehen sich die Konvergenzbemühungen auf alle Projekte auf der Agenda des IASB. Einen Überblick über die erörterten Themen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB (124 KB).
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TEG-Sitzung am 16. September

09.09.2009

Der Fachexpertenausschuss (Technical Expert Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am Mittwoch, 16. September 2009, von 9:00h bis 16:00h in Brüssel zu einer Sitzung zusammenkommen.

Auf der Tagesordnung steht die Erörterung der folgenden beiden Themen:

Entwurf zu Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung

Entwurf zu preisregulierten Geschäftsvorfällen

Die Sitzung steht Beobachtern offen; weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.

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Mitschnitte der 134. und 135. DSR-Sitzung verfügbar

09.09.2009

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 134. und der 135. DSR-Sitzung archiviert wurden und ab sofort von der Internetseite des DRSC abgerufen werden können. .

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) gibt bekannt, dass die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 134. und der 135. DSR-Sitzung archiviert wurden und ab sofort von der Internetseite des DRSC abgerufen werden können.

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IASCF-Vorschläge für die Überarbeitung der Satzung

09.09.2009

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben Vorschläge zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben, die den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung der IASCF bilden.

Die Vorschläge zielen auf die Verbesserung der Führung der Organisation, die Stärkung der Einbindung von Interessengruppen und einer großen Bandbreite von Perspektiven sowohl der Industriestaaten als auch der aufstrebenden Märkte sowie Verbesserungen bei der praktischen Umsetzung ab.

Die wichtigsten Vorschläge bezüglich Änderungen an der Satzung der IASCF

Änderung des Namens der IASC-Stiftung in IFRS-Stiftung und des Namens des IASB in IFRS Board

Ersetzung aller Verweise auf 'Bilanzierungsstandards' durch 'Finanzberichterstattungsstandards' in der gesamten Satzung

Klarstellung der Zielsetzung der Organisation, insbesondere

Klarstellung der Notwendigkeit, aufstrebenden Märkten und (wo angemessen) den besonderen Bedürfnissen von kleinen und mittelgroßen Unternehmen Rechnung zu tragen

keine Ausweitung des Umfangs auf Standards für staatliche und gemeinnützige Unternehmen

Eindeutige Anerkennung der Rolle, die das Aufsichtsgremium (Monitoring Board) jetzt in der Führungsstruktur der Organisation spielt

Offizielle Nennung von Afrika und Südamerika bei der Zusammensetzung der Treuhänder und Forderung nach jeweils einem Treuhänder aus den beiden Regionen

Einrichtung eines formalen Prozesses für einen beschleunigten Konsultationsprozess unter außergewöhnlichen Umständen

Möglichkeit der Ernennung von bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden sowohl der Treuhänder als auch beim IFRS Board

Änderung der Länge einer möglichen zweiten Amtszeit von Mitgliedern des IFRS Boards, um eine angemessene Übergabe zu ermöglichen, wie folgt:

Boardmitglieder würden anfangs für eine Periode von fünf Jahren ernannt mit der Möglichkeit einer Verlängerung um drei Jahre; dies gälte nicht für den Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit um fünf Jahre verlängert werden könnte.

Der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürften nicht länger als zehn Jahre in Folge Mitglieder sein.

Ausdrückliches Festschreiben, dass der IFRS Board mit den Treuhändern und dem SAC bei der Entwicklung des Arbeitsprogramms Rücksprache halten muss

Stellungnahmen müssen bis zum 30. November 2009 eingehen. Weitere Informationen:

Presseerklärung der IASCF (in englischer Sprache, 102 KB)

Vollständiger Text der Vorschläge (in englischer Sprache, 393 KB)

Hintergrundinformationen zur Überarbeitung der Satzung einschließlich der Entscheidungen, die im ersten Teil der Überarbeitung getroffen wurden

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Neuer Newsletter zur Finanzberichterstattung aus südostasiatischer Perspektive

08.09.2009

Unsere Kollegen aus dem Bereich der prüfungsnahen Beratung im südostasiatischen Raum haben die erste Ausgabe eines Newsletters herausgegeben, dessen Schwerpunkt auf der Finanzberichterstattung aus südostasiatischer Perspektive liegen soll.

Dieser Newsletter wird gemeinsam von unseren Schwesterfirmen in Brunei, Guam, Indonesien, Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam erarbeitet. Er bietet neueste Nachrichten zum Stand sowohl der internationalen als auch der regionalen Entwicklungen in der Bilanzierung sowie Sachthemen, die für unsere Mandanten und unsere Mitarbeiter von Interesse sind. Viele unserer Mandanten haben um mehr Informationen über die Auswirkungen der jüngsten Verlautbarungen, zu branchenspezifischen Bilanzierungsfragen und den Unterschieden zwischen den IFRS und den Rechnungslegungsstandards im jeweiligen Land gebeten. Dieser Newsletter soll eine Antwort auf diese Bitten darstellen. Die erste Ausgabe bietet als Einstieg einen Überblick über den Rahmen der Finanzberichterstattung in den einzelnen Rechtskreisen der Region und den jeweiligen Stand der Übernahme der IFRS. Darüber hinaus gibt es kurze Nachrichten zu den IFRS und zu lokalen Standardsetzungsaktivitäten. Alan Nisbet, Leiter für prüfungsnahe Beratungsdienstleitungen in Südostasien, äußert sich außerdem zu der Frage, wie die wichtigsten Änderungen an den IFRS die Berichterstattung für 2009 beeinflussen werden.
  • Die erste Ausgabe des Point of View-Newsletters können Sie sich hier herunterladen (in englischer Sprache, 320 KB).
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RIC veröffentlicht Anwendungshinweis zu REACH

08.09.2009

Der Entwurf des RIC Anwendungshinweises IFRS (E/2009/01) Bilanzierung von Ausgaben zur Registrierung nach der EU-Chemikalienverordnung REACH steht auf der Internetseite des DRSC zum Herunterladen bereit (232 KB).

Stellungnahmen können bis zum 8. Oktober 2009 beim RIC eingereicht werden.

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