Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung

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10.09.2009

Die IASC-Stiftung hielt am 9. September 2009 in London die erste der drei Gesprächsrunden zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung ab.

Gerrit Zalm, der Vorsitzende der IASCF, leitete die Gesprächsrunde und wurde dabei vom Stab der IASCF und vom IASCF-Treuhänder Sir Bryan Nicholson unterstützt. Nachfolgend geben wir Ihnen die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift wieder, die Beobachter von Deloitte bei dieser Sitzung angefertigt haben. Die nächsten Gesprächsrunden werden in New York am 6. Oktober 2009 und in Tokio am 21. Oktober 2009 stattfinden.

Mitschrift vom Runden Tisch zur IASCF-Satzung London, 9. September 2009

Allgemeine Themen

Verschiedene Teilnehmer wiesen darauf hin, dass von der IASCF und dem IASB große Anstrengungen unternommen worden sind, um die Führung, die Struktur, die Konsultation und andere praxisbezogene Aspekte der Aktivitäten zu verbessern, aber dass die Organisation weiterhin eher negativ wahrgenommen würden. Die Treuhänder und der IASB müssten alles, was möglich ist, unternehmen, um diese Wahrnehmungen zu ändern. Die von den Treuhändern vorgeschlagenen Änderungen könnten den Grundstein für eine solche Änderung der Wahrnehmung bilden.

Die Teilnehmer drückten allgemeine Zustimmung zur Mehrheit der Vorschläge aus. Fünf Themen wurden von den Teilnehmer allerdings immer wieder angesprochen.

Agendasetzung

Die Teilnehmer forderten von den Treuhändern, mutiger zu sein und eine formelle öffentliche Konsultation im Hinblick auf das Arbeitsprogramm des IASB und seine Prioritäten zu fordern, nicht notwendigerweise jedes Jahr aber regelmäßig. Der SAC kann selbst in seiner neuen Form nicht alle Anwender vertreten. Daher ist eine öffentliche Konsultation notwendig, um sicherzustellen, dass die Agenda des IASB und die Prioritäten, die er den einzelnen Projekten darauf zumisst, von so vielen Anwendern wie möglich unterstützt werden. Ein Teilnehmer formulierte den Punkt so: Der IASB sollte sich bei der Agendasetzung ebenso viel Mühe geben wie bei den Standards selbst.

Die Notwendigkeit, einen Rückmeldungsprozess zu den Agendasetzungsaktivitäten des IASB einzurichten, die eine Möglichkeit sind, die Anwender wirksam einzubinden, und als solche wahrgenommen werden, wurde von fast allen Teilnehmern erwähnt.

Die Teilnehmer und die Treuhänder gaben der Hoffnung Ausdruck, dass ein solcher Prozess entwickelt werden könnte, ohne ihn übermäßig bürokratisch werden zu lassen.

Konsultationsprozess des IASB

Viele Teilnehmer schlugen vor, dass vom IASB gefordert werden sollte, Rückmeldung an die Anwender zu geben, insbesondere an den SAC, wie die eingegangenen Stellungnahmen zu Agendavorschlägen und offiziellen Konsultationsdokumenten verwendet worden seien. Dies gelte nicht nur, wenn der Board Vorschläge annehme, sondern insbesondere auch dann, wenn er Vorschläge oder angebotene alternative Ansätze ablehne. Diese Rückmeldung wurde von vielen als unabdingbar für den Erhalt der Legitimierung des IASB als verantwortlicher und reagibler unabhängiger Standardsetzer angesehen.

Einige Teilnehmer empfahlen, dass vom IASB gefordert werden solle, eine umfassende erneute Erörterung eines Themas durchzuführen, wenn es bedeutenden, nicht abgestimmten Widerstand gegen ein Prinzip gebe. Darüber hinaus sollte der IASB ermutigt werden, Feldversuche zu Vorschlägen durchzuführen, die umstritten sind oder die bestehende Praxis in ungeprüfter Weise ändern.

Beschleunigter Konsultationsprozess

Dies war das Thema, zu dem am häufigsten Stellung genommen wurde. Während einige, unter anderem der Vertreter der Europäischen Kommission, Satzungsvorschläge unterstützten, die dies ermöglichen sollten, waren viele dagegen. Die, die dagegen waren, hielten fest, dass der derzeitige Konsultationsprozess von 30 Tagen das absolute Minimum sei, wenn von den Anwendern und insbesondere Organisationen, die Anwender vertreten, erwartet würde, dass sie ihre Mitglieder konsultieren und eine durchdachte Reaktion auf den Vorschlag liefern. Andere sahen den beschleunigten Konsultationsprozess einfach als unnötig und Missbrauch gegenüber offen an.

Überwachung durch die IASCF

Die meisten Teilnehmer waren der Meinung, dass die Vorkehrungen für die Überwachung des IASB durch die IASCF in der Satzung ausreichend seien. Dennoch sollten praktische Aspekte dieser Vorkehrungen (Schwellenwerte etc.) sauber dokumentiert werden, so dass sich die Anwender ihre eigene Meinung bilden könnten, ob die Treuhänder (und das Überwachungsgremium) tatsächlich eine angemessen verlässliche Aufsicht über den IASB ausübten.

Finanzierung

Viele Teilneher erkannten zwar an, dass die IASCF ein schwierige Aufgabe mit der Verhandlung mit so vielen verschiedenen Rechtskreisen und Regionen habe, aber sie hielten fest, dass die IASCF so schnell wie möglich einen nachhaltigen Finanzierungsplan entwickeln müsse. Eine angemessene Finanzierung helfe, die Unabhängigkeit sicherzustellen, während ein Mangel von Unabhängigkeit die Gefahr einer Abweichung vom Konsultationsprozess berge. Im Hinblick auf die Vorschläge der Europäischen Kommission bezüglich einer Finanzierung auf EU-Ebene hielten einige Teilnehmer fest, dass eine solche Form der Finanzierung nicht so wünschenswert (und vielleicht nicht so nachhaltig) wäre wie die Finanzierung durch Erstellerunternehmen und Adressaten von Abschlüssen.

Andere Sachverhalte

Einige Teilnehmer nahmen Stellung zu den Amtszeiten der IASB-Mitglieder: Während die meisten den Vorschlag der "5+3" Regel unterstützten, betonten andere, dass Flexibilität wichtiger sei, solange sie einer Gesamtlänge der Amtszeit unterliege (wie jetzt). Es wurden Bedenken ausgedrückt, dass Erfahrungen verloren gehen könnten und dass es als Ergebnis zu Unterbrechungen im Standardsetzungsprozess kommen könnte.

Einige Teilnehmer waren der Meinung, dass die Beziehung zwischen der IASCF und dem Überwachungsgremium immer noch nicht klar sei und verdeutlicht werden solle. Die Treuhänder hatten ausgesagt, dass das Überwachungsgremium eigenständig sei und außerhalb der IASCF liege. Die Zuständigkeiten der IASCF und des Überwachungsgremiums schienen dies aber zu widerlegen.

Viele Teilnehmer sprachen sich für die Möglichkeit aus, zwei stellvertretende Vorsitzende jeweils für die IASCF und den IASB ernennen zu können. Dies würde die Anwendereinbindungsaktivitäten beider Teile der Organisation unterstützen.

Einige Teilnehmer wollten eine deutlichere Aussage in der Satzung im Hinblick auf die Rolle und die Interessen der Aufsichtsbehörden im Zusammenhang mit den Aktivitäten des IASB und den von ihm herausgegebenen Standards. Andere Teilnehmer waren jedoch ebenso unabrückbar der Meinung, dass die Anleger als die Hauptadressaten anerkannt werden sollten. Aufsichtsbehörden hätten zusätzliche Möglichkeiten, weitere Informationen von Unternehmen zu erlangen – Möglichkeiten, die den Anwendern nicht zur Verfügung ständen. Die Teilnehmer waren sich jedoch einig, dass es einen Dialog zwischen dem IASB und den Aufsichtsbehörden sowie anderen Parteien, die ein legitimes Interesse an Finanzberichterstattungsstandards haben, geben solle.

Die Begeisterung im Hinblick auf die Namensänderung hielt sich zum Teil deutlich in Grenzen. Einige sahen die Änderung zwar als längst überfällig an, die meisten anderen jedoch als irrelevant.

Zugehörige Themen

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