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Neue Ausgabe der Single Market News und neues E-Bulletin

27.02.2009

Die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen der Europäischen Kommission hat auf ihrer Internetseite die Ausgabe für das erste Quartal 2009 der englischsprachigen Single Market News (Inhaltsverzeichnis mit Verknüpfungen auf einzelne Beiträge) eingestellt.

Das Design der Publikation wurde überarbeitet, ansonsten bleibt die inhaltliche Ausrichtung auf kurze, leicht lesbare Hintergrundberichte mit Verknüpfungen auf weitere Informationen für interessierte Leser. Zunehmend sollen Interviews und Standpunkte von Interessengruppen eingebunden werden. Die Single Market News erscheinen vierteljährlich kostenfrei in gedruckter und elektronischer Form in englischer Sprache und (mit zeitlicher Verzögerung) auf deutsch und französisch. Zusätzlich hat die Generaldirektion jetzt einen E-Bulletin ins Leben gerufen, der alle zwei Wochen in elektronischer Form und englischer Sprache aktuelle europäische Neuigkeiten vom Binnenmarkt liefert. Eine Möglichkeit zu Registrierung als Abonnent des E-Bulletins finden Sie hier.
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Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise wird am 5. März tagen

26.02.2009

Die gemeinsame Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wird ihre dritte Sitzung am Donnerstag, 5. März 2009, von 9:15 bis 15:15 Uhr im Baruch College, Newman Conference Center, 151 East 25th Street, 7th Floor, New York, NY 10010, USA, abhalten.

Die Sitzung ist öffentlich und wird per Internetsendung übertragen. Die wesentlichen Tagesordnungspunkte sind nachfolgend wiedergegeben (weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des FASB):

Teil I: Weitere Untersuchung von Sachverhalten, die auf der Sitzung am 13. Februar erörtert wurden:

Darstellung von Risikovorsorge in Mehrzweckabschlüssen durch das Jahr hindurch

Mögliche Ansätze zur Verbesserung und Vereinfachung der Bilanzierung von und Berichterstattung über Finanzinstrumente

Teil II: Beizulegender Zeitwert, Fortsetzung:

Ist es sachgerecht und nützlich, nicht realisierte Erfolge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der eigenen Verschuldung des Berichtsunternehmens zu zeigen? Warum oder warum nicht?

Welche weitergehenden Leitlinien, sofern überhaupt, sind auf dem Gebiet der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erforderlich?

Teil III: Außerbilanzielle Posten:

Was sind die besten Mittel zur Vermittlung nützlicher Informationen hinsichtlich Verbriefungen und anderer strukturierter Unternehmen?

Unter der Annahme, dass ein Konsolidierungs-/Ausbuchungsansatz verwendet würde, nach welchen Prinzipien sollte dann festgelegt werden, ob eine Verbriefung oder ein anderes strukturiertes Unternehmen in die Bilanz des Originators aufgenommen wird?

Teil IV: Unternehmensverfassung von Standardsetzern und Standardsetzungsprozess:

Wie (und durch wen) sollte eine Beaufsichtigung von Standardsetzern auf dem Gebiet der Bilanzierung national (oder international) erfolgen, um ein angemessenes Maß an Unabhängigkeit, Rechenschaft und Transparenz im Standardsetzungsprozess sicherzustellen?

Welche Kriterien sollten Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung bei der Abwägung der Notwendigkeit einer zeitnahen Lösung eines 'Notfallsachverhalts' und der Notwendigkeit einer aktiven Beteiligung der Adressaten über den Standardsetzungsprozess in Erwägung ziehen?

IASB und FASB haben die FCAG als Reaktion auf die jüngste globale Finanzmarktkrise eingerichtet. Ihr Zweck besteht darin, die Boards zur Rolle der Bilanzierung während der Krise und zu möglichen Änderungen zu beraten. Die vorläufigen und inoffiziellen Mitschriften der Beobachter von Deloitte von den beiden ersten FCAG-Sitzungen finden Sie hier:

13. Februar 2009

20. Januar 2009

Die FCAG wird am Montag, den 20. April 2009 im Crowne Plaza Hotel London-The City, 19 New Bridge Street, London, zu einer weiteren Sitzung zusammenkommen.

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Kommission veröffentlicht Leitfaden für Umgang mit Risikoaktiva im EU-Bankensektor

26.02.2009

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung mit Leitlinien zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor veröffentlicht.

Während die Leitlinien die Bemessung und die Angabe der Wertminderung abdecken, wird auch zum Management wertgeminderter Vermögenswerte Stellung genommen, einschließlich Staatshilfen und Rettungsmaßnahmen. Die Leitlinien fußen auf einer Reihe von Prinzipien:

uneingeschränkte Transparenz und volle Offenlegung der Wertminderungen vor jeglicher staatlichen Rettungsmaßnahme;

koordiniertes Vorgehen bei der Ermittlung der für Rettungsmaßnahmen in Betracht kommenden Aktiva durch Abgrenzung entsprechender Kategorien von Wertpapieren;

koordiniertes Vorgehen bei der Ex-ante-Bewertung der Aktiva auf der Grundlage einheitlicher Grundsätze wie der Bewertung anhand des realen wirtschaftlichen Werts (und nicht anhand des Marktwerts); diese Bewertung ist von unabhängigen Sachverständigen vorzunehmen und von den Aufsichtsbehörden zu bestätigen;

Validierung der Vermögensbewertung durch die Kommission im Rahmen der Beihilfeverfahren anhand einheitlicher Kriterien;

angemessene Aufteilung der mit den wertgeminderten Aktiva verbundenen Kosten auf Anteilseigner, Gläubiger und Staat;

angemessene Vergütung für den Staat, die mindestens der Vergütung für staatliche Rekapitalisierungsmaßnahmen entsprechen muss;

Deckung der Verluste aufgrund der Vermögensbewertung zum realen wirtschaftlichen Wert durch die Banken, die die Rettungsmaßnahmen in Anspruch nehmen;

Ausrichtung der Teilnahmeanreize für Banken an gesamtgesellschaftlichen Zielen durch Beschränkung des Zeitraums, in dem Banken ihre wertgeminderten Aktiva offenlegen können, auf sechs Monate;

Wahl einer Form des Managements für die Risikoaktiva, bei der Interessenkonflikte vermieden werden; sowie

angemessene Umstrukturierungsmaßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen nach einer Einzelfallprüfung und unter Berücksichtigung des Gesamtumfangs der gewährten Hilfen (Rekapitalisierung, Garantien oder Rettungsmaßnahmen für Risikoaktiva), damit die langfristige Rentabilität und das normale Funktionieren der europäischen Bankenindustrie sichergestellt werden.

Weitere Informationen:

Mitteilung der EU-Kommission zur Behandlung wertgeminderter Vermögenswerte im europäischen Bankensektor (in englischer Sprache, 193 KB)

Presseerklärung (77 KB)

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Europäische Kommission will Bilanzierungshürden für Kleinstunternehmen beseitigen

26.02.2009

Die Europäische Kommission hat an das Europäische Parlament und den Ministerrat einen Vorschlag übermittelt, demzufolge 'Kleinstunternehmen' von den Bilanzierungs- und Rechnungslegungsanforderungen der 4. und 7. EG-Richtlinien ausgenommen werden sollen.

Um die Erleichterungen nach diesem Vorschlag in Anspruch nehmen zu können, müssen die Unternehmen zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:

eine Bilanzsumme von nicht mehr als €500.000;

einen Nettoumsatz von nicht mehr als €1.000.000;

nicht mehr als zehn durchschnittlich im Geschäftsjahr beschäftigte Arbeitnehmer.

Gegenwärtig sind in Europa nach den Bilanzrichtlinien um die fünf Millionen Unternehmen mit beschränkter Haftung verpflichtet, Abschlüsse zu erstellen und - in den meisten Fällen - sie prüfen zu lassen. In dem Vorschlag erkennt die Kommission an, dass die Bilanzrichtlinien 'zu einer verbesserten Rechnungslegungsumgebung in der EU geführt haben'. Gleichzeitig kommt die Kommission allerdings zu dem Schluss, dass die Richtlinien Kleistunternehmen Hürden auferlegen, die man herunterschrauben könne. Nach dem Vorschlag der Kommission würden die Mitgliedstaaten der EU entscheiden, ob die Vorschriften der Bilanzrichtlinien für Kleinstunternehmen aufrechterhalten oder sie von diesen befreit werden sollen. Abgesehen von den Bilanzrichtlinien haben die EU-Mitgliedstaaten im Allgemeinen natürlich ihre eigenen nationalen Rechnungslegungsvorschriften. Diese würden durch den Vorschlag nicht berührt. Die Mitgliedstaaten könnten ihre bestehenden Vorschriften beibehalten oder vereinfachter Regeln für Kleinstunternehmen schaffen. Weiterführende Informationen:

Richtlinienvorschlag (56 KB)

Presseerklärung (96 KB)

FAQs (in englischer Sprache, 67 KB)

Bürgerinfo (28 KB)

Folgenabschätzung (in englischer Sprache, 393 KB)

Zusammenfassung der Folgenabschätzung (52 KB)

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18. Mitgliederversammlung des DRSC

26.02.2009

Am Donnerstag, 26. März 2009, treffen sich die Mitglieder des DRSC in Berlin in den Räumen der Ernst & Young AG um 10:00 Uhr zu ihrer 18. Mitgliederversammlung.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008, Satzungsänderungen sowie die Berichte des Vorstandes des DRSC, der Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates und des Generalsekretärs des DRSC über die im Jahr 2008 geleistete Arbeit sowie über die Aufgaben, die im Jahr 2009 anstehen.
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Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats

25.02.2009

Der Standardbeirat (Standards Advisory Council, SAC) hielt am 23. und 24. Februar 2009 eine zweitägige Sitzung mit dem IASB in London ab.

Nachfolgend geben wir die vorläufige und nicht offizielle Mitschrift vom zweiten Sitzungstag wieder, die von Beobachtern von Deloitte getätigt wurden.

Mitschrift von der Sitzung des Standardbeirats
Dienstag, 24. Februar 2009

Die Reaktion des IASB auf die weltweite Finanzmarktkrise

Der SAC erörterte die aktuelle globale Finanzmarktkrise und die Reaktion des IASB auf diese. Der IASB-Vorsitzende und der Direktor für Kapitalmarktangelegenheiten des IASB umrissen die Tätigkeiten des IASB und des Stabs seit der Herausgabe des Aktionsplans des Finanzstabilitätsforums (Financial Stability Forum, FSF) im April 2008. U.a. wurden die folgenden Sachverhalte angesprochen oder erörtert:

Reaktionen von regulatorischer Seite tendierten (unhilfreicherweise) dazu, Sachverhalte in Bezug die Finanzstabilität (aufsichtsrechtliche Regulierung) und 'dynamische Risikovorsorge' zu vermischen. Dies seien getrennte Sachverhalte, die getrennt angegangen werden müssten, aber nicht notwendigerweise von einem Standardsetzer auf dem Gebiet der Bilanzierung.

Die jüngsten Tätigkeiten des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board im Hinblick auf den vorgeschlagenen FAS 133 Umsetzungssachverhalt C22 Ausnahme in Bezug auf eingebettete Kreditderivate wurden als noch in der Beratung des FASB befindlich zur Kenntnis genommen. Der Stab des IASB und SAC-Mitglieder stellten fest, dass, falls er in derselben Form wie vorgeschlagen herausgegeben werden sollte, C22 einen Unterschied zwischen IFRS und US-GAAP vermindern, jedoch nicht beseitigen würde. IASB und FASB würden auf ihrer gemeinsamen Sitzung im März insbesondere Sachverhalte im Zusammenhang mit Wertminderungen untersuchen.

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise von FASB und IASB war der Ansicht, dass 'finanzielle Stabilität' in den Verantwortungsbereich von Regulatoren falle, wohingegen dem Interesse der Anleger (die nicht über einen statutarischen Zugang zu Informationen verfügen, die üblicherweise Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen) am besten durch eine transparente Rechnungslegung gedient sei, die die wirtschaftlichen Vorgänge des Unternehmens wiederspiegelt.

Die SAC-Mitglieder unterstützten diese Schlussfolgerund, hoben allerdings hervor, dass transparente Rechnungslegung notwendig für Regulatoren sie, um finanzielle Stabilität zu erreichen. Während die SAC-Mitglieder feststellten, dass die Bilanzierung eine wichtige Rolle bei der Regulierung der Märkte zu spielen habe, sollte sie nicht durch das aufsichtsrechtliche Bedürfnis von Regulatoren getrieben sein. Wie ein SAC-Mitglied es formulierte: 'Finanzielle Stabilität ist wichtig, aber nicht um den Preis, mit den Zahlen zu spielen'.

Es wurde geäußert, dass der IASB zu Beginn der Krise nur 'langsam aus dem Loch' gekommen sei, gepaart mit einer schlechten Kommunikationspolitik. Die Kommunikationspolitik habe sich verbessert, müsse aber anerkennen, dass, auch wenn die Bilanzierung nicht für die Krise verantwortlich sei, sie untrennbar mit ihr verwoben sei.

Während die Verwendung bei beizulegenden Zeitwert grundsätzlich noch viel Unterstützung erfährt, bedürfe es einer größeren Disziplin bei der Frage, wie das Konzept in der Praxis angewendet werde. Ein SAC-Mitglied mit dem Hintergrund eines Finanzregulators sagte, dass es hilfreich wäre, wenn bspw. alle Banken dieselben Bewertungsprinzipien auf dieselben Instrumente anwendeten.

Während IASB (und FASB) sich auf das Ziel einer umfassenden Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert für alle Finanzinstrumente konzentrierten, mögen sie erfolgreicher sein, wenn sie einen 'evolutionären' statt einen 'revolutionären' Ansatz wählten und zuließen, dass die Finanzmärkte ihre Glaubwürdigkeit wiedererlangten, bevor drastische Änderungen an der Bilanzierung von Finanzinstrumenten vorgenommen würden.

Die Leitlinien des beratenden Expertenpanels zur Anwendung des Konzepts des beizulegenden Zeitwerts auf illiquiden und inaktiven Märkten wurden als sehr nützlich angesehen und gelobt.

Im Zuge der Mitteilung von Ergebnissen einer Studie zu der Verwendung der Umklassifizierungsänderungen an IAS 39, die im Oktober 2008 verabschiedet worden waren, wurde dem SAC gesagt, dass Vermögen mit einem Wert von etwa €7,5 Milliarden umklassifiziert worden sei, was zu einem positiven Effekt für die Gewinn- und Verlustrechnung in Höhe von ca. €5,5 Milliarden geführt habe. Die Umklassifizierung wurden in erster Linie aus Gründen des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen. Die Untersuchung zeige den fundamentalen Konflikt zwischen den Interessen von Anlegern und Aufsichtsbehörden.

Der IASB-Vorsitzende legte nahe, dass der IASB in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Allgemeinen drei realistische, alternative Ansätze habe:

(A) Beizulegender Zeitwert für alle Finanzinstrumente

(B) Alle Finanzinstrumente, die 'gehandelt' werden, sollen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden; alle anderen würden mit fortgeführten Anschaffungskosten bewertet ('gehandelt' wurde nicht definiert, schien in diesem Zusammenhang aber zu bedeuten, dass der beizulegende Zeitwert verlässlich auf der Grundlage von Preisquotierungen oder Geschäftsvorfällen auf einem aktiven Markt bemessen werden kann).

(C) Alle Finanzinstrumente mit Vertragsbedingungen, die die Bestimmung einer Grundlage für Amortisationen zuließen, würden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, alle anderen zum beizulegenden Zeitwert.

(Es wurde angenommen, dass bestimmte Finanzinstrumente wie bspw. sämtliche derivativen Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden.)

Die SAC-Mitglieder wurden nach ihrer persönlichen Sichtweise befragt. Nach einiger Diskussion fügte der SAC einen zusätzlichen Ansatz D hinzu, nach dem Finanzinstrumente entsprechend der Absicht der Geschäftsleitung entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet würden. Dies wurde später mit 'auf subjektiven Kriterien basierend' beschrieben.

Bei der Meinungsdarstellung der SAC-Mitglieder ergab sich folgende Verteilung: (A) 2 Mitglieder; (B) oder (C) 'objektive Kriterien': 14; (D) 'subjektive Kriterien': 18. Danach gefragt, ob – falls der IASB ein Modell allein auf Grundlage 'objektiver Kriterien' entwickeln würde – sie Ansatz (B) oder (C) bevorzugten, sprach sich der SAC deutlich für Ansatz (B) aus.

Der SAC-Vorsitzende stellte fest, dass die Kernbotschaft aus dieser Übung darin bestünde, dass eine durchgehende Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf kurze oder mittlere Sicht keine Antwort darstelle.

Überprüfung der Satzung der IASC-Stiftung

Der Stab der IASC-Stiftung führte in die zweite Phase der Überprüfung der Satzung ein und bat um Stellungnahmen zu vier Sachverhalten:

Sollte der Board erwägen, den Anwendungsbereich der IFRS zu erweitern, um sich eigens gemeinnützigen und Unternehmen des öffentlichen Sektors anzunehmen?

Sollte die Satzung den Gedanken 'prinzipienbasierter Standards' bewahren?

Sollte der IASB eine formelle Verfahrensweise für 'eilbedürftige' Sachverhalte haben?

Sollte der IASB eine größere Rolle bei der Übersetzung der IFRS spielen, bspw. der Veröffentlichung von Dokumenten in mehr als nur einer Sprache?

Viele SAC-Mitglieder beteiligten sich an der Diskussion, wobei eine große Bandbreite an Sichtweisen zum Vorschein kam; die einhellige Meinung aus dieser Sitzung schien folgende zu sein:

Der IASB sollte nicht gebeten werden, Rechnungslegungsstandards für gemeinnützige oder Unternehmen des öffentlichen Sektors zu behandeln, zumindest nicht zu dieser Zeit. In den Worten eines SAC-Mitglieds würde die Erweiterung des Aufgabenbereichs des IASB auf diese Gebiete einige 'nicht triviale' Sachverhalte beinhalten. Ein anderes Mitglied stellte fest, dass der International Public Sector Accounting Standards Board (IAASB) der bereits gut wahrgenommene Standardsetzer zur Bilanzierung auf diesem Gebiet und sollte dies auch weiterhin sein dürfen.

Es bestand ein klares Einvernehmen, dass die Rechnungslegungsstandards des IASB prinzipienbasiert sein sollten, es gab aber keine einhellige Meinung zu der Frage, ob dies in der Satzung niedergelegt werden sollte.

Es bestand Unterstützung für irgendeine Art von 'eilbedürftiger' Verfahrensweise, allerdings unter dem Vorbehalt, dass immer eine Verpflichtung auf ein Mindestmaß an Konsultation besteht, die allen Interessenten die Möglichkeit eröffne, aussagekräftige Stellungnahmen abzugeben.

Die Rolle der IASC-Stiftung bei der Übersetzung der Arbeiten der IASCF sollte darin bestehen, die einheitlich hohe Qualität der Übersetzungen sicherzustellen.

Scrollen Sie nach unten für unsere Mitschrift vom ersten Tag.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung des SAC gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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DSR verabschiedet Stellungnahme zu vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16

25.02.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahmen gegenüber dem IASB und EFRAG zum IASB Entwurf ED/2009/01 Überarbeitungen nach Einführung von IFRIC-Interpretationen — Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IFRIC 16 (ED/2009/01: Post-implementation Revisions to IFRIC Interpretations — Proposed amendments to IFRIC 9 and IFRIC 16) verabschiedet.

Die Stellungnahmen an den IASB finden Sie hier, jene an EFRAG hier.
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Ergebnisse der 128. DSR-Sitzung

25.02.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hielt am 2. und 3. Februar 2009 seine 128. Sitzung in Berlin ab.

Die Inhalte und Beschlüsse der DSR-Sitzung werden erstmals in einem neu gestalteten Ergebnisbericht wiedergegeben (siehe den nebenstehenden Bildausschnitt), den Sie von der Internetseite des DSRC herunterladen können (72 KB). Das aktuelle Arbeitsprogramm des DSR und des Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) mit Stand vom Februar 2009 können Sie hier herunterladen (60 KB).
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Gegenseitige Anerkennung der Beaufsichtigungen von Prüfungen

24.02.2009

Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat eine Erklärung herausgegeben (in englischer Sprache, 17 KB), in der er Bedenken darüber äußert, dass sich die Vereinigten Staaten noch nicht auf ein System der gegenseitigen Anerkennung nationaler Beaufsichtigungen des Berufsstand der Prüfer verständigt hätten.

Ein Ausschnitt:

Das Ziel der EU war es immer, sich in Richtung eines vollen Vertrauens in die Prüfungsuntersuchungen öffentlicher Aufsichtsgremien in diesen Drittstaaten zu bewegen. Praktisch würde dies bedeuten, dass Prüfungsfirmen aus diesen Ländern nicht länger durch europäische öffentliche Aufsichtsgremien untersucht werden müssen, da wir in der EU uns auf die Prüfungsuntersuchungen verlassen können, die durch deren Pendant in diesen Ländern durchgeführt werden. Im Gegenzug würden die europäischen Aufsichtsgremien natürlich erwarten, dass ihnen dieselbe Behandlung für europäische Prüfungsfirmen zuteil wird. Die Einführung dieses Modells der Kooperation würde einen guten Weg in Richtung der Wiederherstellung des Anlegervertrauens bedeuten. Es muss aber natürlich auf gegenseitigem Vertrauen ruhen.

Während einige unserer Handelspartner, namentlich Kanada und Japan, so einem Vorgehen offen gegenüber zu stehen scheinen, ist dies nicht der Fall bei den Vereinigten Staaten. So wie die Dinge derzeit stehen, wird sich die EU selbst dazu verpflichten, Untersuchungen der Vereinigten Staaten zu ermöglichen, wir haben gegenwärtig aber keinerlei Garantie, dass die Vereinigten Staaten uns dasselbe zubilligen werden. Dies ist nicht gut für das Vertrauen unserer Anleger hier in der EU. Auch sendet es nicht das richtige Signal an die eigenen Aufsichtsgremien der EU aus, an deren Einrichtung wir hier in der EU hart gearbeitet haben.

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Erste Sitzung des Überwachungsgremiums am 1. April 2009

24.02.2009

Die erste Sitzung des neuen Überwachungsgremiums der IASC-Stiftung (IASC Foundation, IASCF) wird gleichzeitig mit der Sitzung der IASC-Treuhänder, die für den 1. und 2. April 2009 in London angesetzt ist, am Mittwoch, 1. April 2009, in London stattfinden.

Die Sitzung wird öffentlich sein. Im Januar 2009 hatten die Treuhänder die IASCF-Satzung geändert und ein Überwachungsgremium als Vehikel für einen formellen Austausch zwischen den Aufsichtsbehörden der Kapitalmärkte und der IASCF geschaffen. Dies wird dabei helfen, den Aufsichtsbehörden der Kapitalmärkte, die die Anwendung der IFRS in ihrem Rechtskreis zulassen oder vorschreiben, dabei behilflich zu sein, ihrer Aufgabe in Bezug auf den Anlegerschutz, die Marktintegrität und die Kapitalbildung effektiv nachzukommen. Die ersten Mitglieder des Überwachungsgremiums werden die maßgeblichen Leiter der folgenden Organisationen sein:

der Europäischen Kommission

der japanischen Finanzmarktaufsicht

der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht

des Ausschusses für aufstrebende Märkte von IOSCO sowie

des Fachausschusses von IOSCO

Der Vorsitzende des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht wird nicht stimmberechtigter Beobachter sein.

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