Gegenseitige Anerkennung der Beaufsichtigungen von Prüfungen

  • Europaeische Union Image

24.02.2009

Charlie McCreevy, der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat eine Erklärung herausgegeben (in englischer Sprache, 17 KB), in der er Bedenken darüber äußert, dass sich die Vereinigten Staaten noch nicht auf ein System der gegenseitigen Anerkennung nationaler Beaufsichtigungen des Berufsstand der Prüfer verständigt hätten.

Ein Ausschnitt:

Das Ziel der EU war es immer, sich in Richtung eines vollen Vertrauens in die Prüfungsuntersuchungen öffentlicher Aufsichtsgremien in diesen Drittstaaten zu bewegen. Praktisch würde dies bedeuten, dass Prüfungsfirmen aus diesen Ländern nicht länger durch europäische öffentliche Aufsichtsgremien untersucht werden müssen, da wir in der EU uns auf die Prüfungsuntersuchungen verlassen können, die durch deren Pendant in diesen Ländern durchgeführt werden. Im Gegenzug würden die europäischen Aufsichtsgremien natürlich erwarten, dass ihnen dieselbe Behandlung für europäische Prüfungsfirmen zuteil wird. Die Einführung dieses Modells der Kooperation würde einen guten Weg in Richtung der Wiederherstellung des Anlegervertrauens bedeuten. Es muss aber natürlich auf gegenseitigem Vertrauen ruhen.

Während einige unserer Handelspartner, namentlich Kanada und Japan, so einem Vorgehen offen gegenüber zu stehen scheinen, ist dies nicht der Fall bei den Vereinigten Staaten. So wie die Dinge derzeit stehen, wird sich die EU selbst dazu verpflichten, Untersuchungen der Vereinigten Staaten zu ermöglichen, wir haben gegenwärtig aber keinerlei Garantie, dass die Vereinigten Staaten uns dasselbe zubilligen werden. Dies ist nicht gut für das Vertrauen unserer Anleger hier in der EU. Auch sendet es nicht das richtige Signal an die eigenen Aufsichtsgremien der EU aus, an deren Einrichtung wir hier in der EU hart gearbeitet haben.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.