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EFRAG-Stellungnahme zum vorgeschlagenen neuen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften

28.02.2022

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ihre endgültige Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/7 'Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben' veröffentlicht.

In der Stellungnahme bringt EFRAG Unterstützung für die Absicht hinter den Vorschlägen im Entwurf zum Ausdruck, aber erhebt auch Bedenken und unterbreitet Verbesserungsvorschläge. EFRAG:

  • erkennt die Vorteile und die Unterstützung ihrer Wählerschaft für die Vorschläge des IASB an, den in Frage kommenden Tochterunternehmen die Anwendung der IFRS-Standards mit reduzierten Angabepflichten zu gestatten;
  • nimmt zur Kenntnis, dass die europäischen Anwendern den IASB auffordern, eine Ausweitung des Anwendungsbereichs in Betracht zu ziehen, und erkennt an, dass ein breiterer Anwendungsbereich potenzielle Vorteile mit sich bringt, weist jedoch darauf hin, dass kein Konsens darüber besteht, ob und in welchem Umfang der Anwendungsbereich erweitert werden sollte und daher jede Entscheidung über die Ausweitung des Anwendungsbereichs schwierig und umstritten sein dürfte - daher befürwortet EFRAG zum gegenwärtigen Zeitpunkt, dass der IASB sein Projekt mit dem derzeitigen Anwendungsbereich fortsetzt;
  • empfiehlt EFRAG, dass der IASB vor der Veröffentlichung eines neuen Standards zu reduzierten Angaben das Konzept des treuhänderischen Haltens von Vermögenswerten klärt (da beispielsweise Versicherer sich im Allgemeinen nicht als treuhänderische Halter von Vermögenswerten betrachten) und daher die Anwendbarkeit des Entwurfs auf den Versicherungssektor untersucht;
  • ist ferner der Ansicht, dass der IASB parallel zur Finalisierung dieses Projekts die Möglichkeit prüfen sollte, die vorgeschlagenen Vorteile auf andere Arten von Unternehmen auszuweiten (assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, gemeinsame Tätigkeiten, nicht börsennotierte Banken, die Tochterunternehmen sind, Einzelabschlüsse von obersten Mutterunternehmen und alle Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht);
  • hebt hervor, dass die Vorschläge des IASB in diesem Projekt wahrscheinlich Druck auf die Definition von "zur öffentlichen Verwendung verfügbar" und "öffentliche Rechenschaftspflicht" ausüben werden, und begrüßt weitere Anwendungsleitlinien in diesem Bereich; und
  • äußert einige Bedenken und unterbreitet Vorschläge zum Ansatz des IASB für die Entwicklung des Standardentwurfs, zur vorgeschlagenen Struktur des Standardentwurfs, zur vorgeschlagenen Liste der Angabevorschriften (einschließlich der Nichtreduzierung der Angabevorschriften für IFRS 17 Versicherungsverträge) und zu einigen anderen Themen.

Die englischsprachige EFRAG-Stellungnahme steht Ihnen hier auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung.

EFRAG hat außerdem ein Briefing-Papier zu der Frage erarbeitet, wie die Vorschläge des IASB im Einklang mit der EU-Rechnungslegungsrichtlinie stehen. Und EFRAG stellt eine Zusammenfassung der Rückmeldungen der europäischen Anwender zur Verfügung, die sich aus einer entsprechenden EFRAG-Umfrage ergeben haben. Schließlich bietet EFRAG einen Bericht, in dem gezeigt wird, wie die Rückmledungen zum Stellungnahmeentwurf in der endgültigen Stellungnahme berücksichtigt wurden.

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Papiere für die nächste Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung

28.02.2022

Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC wird am 2. März 2022 per Videokonferenz zu seiner dritten Sitzung zusammenkommen.

Während seiner Sitzung wird der Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

  • ESRS E1 Klimawandel — Ergebnisse aus der Befassung der Arbeitsgruppe
  • ESRS 2 bis 5 — Unterrichtseinheit
  • Überblick über ESRS 1, ESRS SEC 1 sowie ESRS E2 Verschmutzung, ESRS E3 Wasser- und Meeresressourcen und ESRS E5 Kreislaufwirtschaft

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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EFRAG veröffentlicht weiteres Arbeitspapier zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards

25.02.2022

Die Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat ein weiteres Arbeitspapier zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten wider, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt.

Nach der Veröffentlichung von sechs ersten Arbeitspapieren im Januar 2022 und drei weiteren Papieren im Februar 2022 enthält der dritte Satz nun nur ein einziges Papier:

ESRS SEC 1 dient der Identifizierung branchenspezifischer Nachhaltigkeitsaspekte, die das berichtende Unternehmen berücksichtigen muss. Die vorgenommene Branchenklassifizierung basiert auf der European Classification of Economic Activities (NACE) und den in der EU-Taxonomie vorgenommenen Klassifizierungen. Es werden 14 Sektorgruppen unterteilt, die sich in 40 Sektoren aufteilen, für die im Anhang zu ESRS SEC1 branchenspezifische Aspekte dargelegt werden.

Die PTF betont erneut, dass die Veröffentlichung dieser Arbeitspapiere Transparenz schaffen soll, jedoch ausdrücklich nicht als öffentliche Konsultation zu verstehen ist; diese sei für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, der jedoch nicht konkreter genannt wurde. Unter anderem das DRSC ist jedoch der Meinung, dass eine frühzeitige Kommentierung dieser Arbeitspapiere erforderlich ist, weil EFRAG die Entwürfe bereits im Juni 2022 an die Europäische Kommission übergeben soll.

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EFRAG veröffentlicht weitere Arbeitspapiere zu den europäischen Nachhaltigkeitberichterstattungsstandards

20.02.2022

Die Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung der EU-Nachhaltigkeitsberichtsstandards (EU Sustainability Reporting Standards, ESRS) der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen zweiten Satz von Arbeitspapieren zu den ersten Standardentwürfen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht.

Die Papiere reflektieren den aktuellen Arbeitsstand der Standardsetzungsaktivitäten wider, die die Projektarbeitsgruppe nach dem von ihr selbst definierten Entwicklungsprozess durchführt.

Nach der Veröffentlichung von sechs ersten Arbeitspapieren im Januar 2022 enthält der zweite Satz nun drei Standards in Bezug auf Umweltthemen (alle Verknüpfungen auf die Internetseite von EFRAG):

Damit ist nur noch ESRS E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme ausstehend. ESRS E1 Klimawandel wurde bereits im Januar veröffentlicht.

Die PTF hat im Begleitschreiben angekündigt, weitere Arbeitspapiere in den nächsten Wochen zu veröffentlichen. Die PTF betont erneut, dass die Veröffentlichung dieser Arbeitspapiere Transparenz schaffen soll, jedoch ausdrücklich nicht als öffentliche Konsultation zu verstehen ist; diese sei für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, der jedoch nicht konkreter genannt wurde.

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    Zwei weitere Berufungen in den Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC

    20.02.2022

    Der Verwaltungsrat des DRSC hat zwei weitere Mitglieder in den Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung berufen.

    Mit Martin Bolten und Noura Rhemouga hat der Fachausschuss jetzt 11 Mitglieder und ist vollständig besetzt. Die Amtszeiten der Mitglieder wurden gestaffelt vergeben.

    Eine vollständige List der Mitglieder finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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    Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

    18.02.2022

    Der IASB wird vom 21. bis 24. Februar 2022 in seinen Räumen in London tagen. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

    Die folgenden Tagesordnungspunkte sollen erörtert werden:

    Dynamisches Risikomanagement

    Der IASB hat bei der Entwicklung des Kernmodells für dynamisches Risikomanagement vorläufig beschlossen, dass die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts solcher Derivate im sonstigen Gesamtergebnis erfasst werden, wenn die Derivate das Vermögensprofil mit dem Zielprofil in Einklang bringen. Die Volatilität des Eigenkapitals, die sich aus der Erfassung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis ergibt, war eine der drei wichtigsten Herausforderungen, die als entscheidend für die Tragfähigkeit und Funktionsfähigkeit des Modells des dynamischen Risikomanagements identifiziert wurden. Der Stab untersucht zwei potenzielle Alternativen für die Mechanismen, die der IASB für das Modell des dynamischen Risikomanagements in Betracht ziehen könnte. Beide Ansätze zielen darauf ab, die Risikomanagementaktivitäten in den Abschlüssen besser abzubilden und die während der Einbindungsveranstaltung geäußerten Bedenken zu berücksichtigen. Der Stab möchte in dieser Sitzung die Meinung des IASB über die Richtung der zukünftigen Arbeit einholen, ohne den IASB um Entscheidungen zu bitten.

    Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angabevorschriften auf Standardebene

    Die Stellungnahmefrist für den Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz endete am 12. Januar. Zweck dieser Sitzung ist es, eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Feldarbeit und der Rückmeldungen der Interessengruppen zu geben und den IASB zu fragen, ob er Fragen oder Anmerkungen hat.

    Preisregulierte Geschäftsvorfälle

    Der Stab empfiehlt dem IASB, den Vorschlag zu bestätigen, dass ein Unternehmen den endgültigen Standard auf alle regulatorischen Vermögenswerte und regulatorischen Schulden anwenden muss. Der Entwurf spezifiziert nicht, ob eine bestimmte Art von Einrichtung, wie z. B. eine Regulierungsbehörde, erforderlich ist, damit ein regulatorischer Vermögenswert oder eine regulatorische Verbindlichkeit vorliegt. Der Stab empfiehlt, dass der endgültige Standard das Vorhandensein einer Regulierungsbehörde in die Bedingungen aufnimmt, die für das Vorhandensein eines regulatorischen Vermögenswertes oder einer regulatorischen Verbindlichkeit erforderlich sind.

    Finanzialinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital

    Der Stab fragt den IASB nach vorläufigen Entscheidungen über vorgeschlagene Klarstellungen im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Finanzinstrumenten unter Anwendung von IAS 32, wenn die Zahlung im Ermessen der Anteilseigner des Emittenten liegt. Der Stab empfiehlt dem IASB, als Anwendungsleitlinien in IAS 32 Faktoren aufzunehmen, die für ein Unternehmen relevant sein können, um zu beurteilen, ob eine Entscheidung der Anteilseigner bei der Klassifizierung von Finanzinstrumenten als finanzielle Verbindlichkeiten oder Eigenkapital in der Verfügungsgewalt des Unternehmens liegt.

    Primäre Abschlussbestandteile

    Der Stab prüft das Verhältnis zwischen dem allgemeinen Prinzip der Disaggregation für die Darstellung von Informationen in den primären Abschlussbestandteilen und den Vorschriften in IAS 1 für bestimmte Posten in diesen Abschlussbestandteilen. Der Stab analysiert auch die Rückmeldungen zu den Vorschlägen für vorgeschriebene Ausweiszeilen.

    Agendakonsultation

    Der IASB setzt auf dieser Sitzung die Erörterung der Rückmeldungen zur Bitte um Informationsübermittlung fort, die sich auf Projekte des aktuellen Arbeitsprogramms, Querschnittsthemen (Auswirkungen auf die Kapazität, Verbindung mit dem IASB, weitere Partnerschaften mit nationalen Standardsetzern), die Priorität von Themen, die bei Überprüfungen nach der Einführung ermittelt wurden, sowie die strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Tätigkeiten des IASB von 2022 bis 2026 beziehen.

    Standardpflege und einheitliche Anwendung

    Verfügbarkeit einer Erstattung: 2015 schlug der IASB eng umrissene Änderungen an IFRIC 14 vor. Der Stab empfiehlt dem IASB, das Projekt aus seinem Arbeitsprogramm zu streichen.

    Rückstellungen — Gezielte Verbesserungen: Der IASB hat in seinem Arbeitsprogramm ein Projekt zur gezielten Verbesserung von IAS 37 vorgesehen. Der IASB hat dieses Projekt schon seit einiger Zeit nicht mehr erörtert. Zweck dieser Sitzung ist es, die Fortschrittsaussichten des Projekts zu überprüfen und zu entscheiden, ob das Projekt im Arbeitsprogramm des IASB verbleiben soll. Der Stab empfiehlt dem IASB, das Projekt in seinem Arbeitsprogramm zu belassen.

    Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion: Im Dezember 2021 beschloss der IASB, seine im Entwurf ED/2020/4 Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-leaseback-Transaktion (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) veröffentlichten Änderungsvorschläge zu IFRS 16 mit einigen Änderungen fortzuführen. In dieser Sitzung fragt der Stab IASB, ob er mit der Empfehlung des Stabs in Bezug auf die Übergangsbestimmungen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IFRS 16 einverstanden ist. Der Stab ist der Ansicht, dass die Unternehmen genügend Zeit hätten, sich auf die neuen Vorschriften vorzubereiten, wenn der IASB ein Datum des Inkrafttretens für jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2024 beginnen, festlegen würde.

    Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10-12

    Der Stab fasst die im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung geleistete Arbeit zusammen. Der IASB wird gefragt, ob er der Meinung ist, dass die Arbeiten ausreichend abgeschlossen sind, um die Überprüfung nach der Einführung abzuschließen und den Stab zu beauftragen, die Zusammenfassung der Rückmledungen zur Überprüfung nach der Einführung zu erstellen.

    Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

    Der IASB wird auf dieser Sitzung weiterhin über bestimmte Abschnitte des IFRS für KMU beraten, die im Rahmen der zweiten umfassenden Überprüfung des IFRS für KMU an die IFRS, Änderungen an den IFRS und IFRIC-Interpretationen angeglichen werden könnten: IFRS 9 (Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten); IFRS 15; Kryptowährungen; Ansatz und Bewertung von Entwicklungskosten; IFRS 3 (Definition eines Geschäftsbetriebs und rückerworbene Rechte); und Folgeänderungen aus der Angleichung an IFRS 3, IFRS 10 und IFRS 11).

    Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

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    EFRAG benennt Mitglieder des neuen Verwaltungsrats, DRSC-Präsident wird Vizepräsident

    18.02.2022

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Mitglieder des neuen Verwaltungsrats bekanntgegeben, der über dem bisherigen EFRAG-Board und dem neuen Standardsetzungs-Board für Nachhaltigkeitsstandards angesiedelt sein wird.

    Präsident des Verwaltungsrats wird zunächst Jean-Paul Gauzès bis zum Ende seiner laufenden Amtszeit sein, danach folgt ihm Hans Buysse. Zum Vizepräsidenten des Verwaltungsrats wurde Georg Lanfermann, Präsident des DRSC berufen.

    Eine vollständige Auflistung aller Mitglieder finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

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    EFRAG-Fragebogen zum Portfolio-Hedging

    18.02.2022

    Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) lädt Bankanalysten und Investoren ein, an einer Umfrage teilzunehmen, um Meinungen über die derzeitige Berichterstattung über die Portfolio-Absicherung des Zinsrisikos und die Nutzung der EU-Ausnahmeregelung in IAS 39 'Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung' einzuholen.

    Der Fragebogen kann über die Pressemitteilung auf der Internetseite der EFRAG abgerufen werden. Die Teilnahme ist bis zum 2. März 2022 möglich.

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    Sitzung des EFRAG-Boards nächste Woche

    18.02.2022

    Der Board der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird am 22. Februar 2022 per Videokonferenz tagen.

    Während der Sitzung soll die EFRAG-Stellungnahme zum Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben finalisiert werden.

    Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

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    Ergebnisse der zweiten Sitzung des Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC

    17.02.2022

    Der neue Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung des DRSC ist am 1. Februar 2022 in Berlin zu seiner zweiten Sitzung zusammengekommen. Zu der Sitzung steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

    Während der Sitzung hat der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung die folgenden Themen besprochen:

    • Unterrichtseinheit zu den Entwürfen der EFRAG-Projektarbeitsgruppe für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstandards (PTF) zu Themenschwerpunkt 1 „Konzeptionelle Leitlinien & übergreifende Standards”
    • Unterrichtseinheit zum Entwurf der PTF zu Themenschwerpunkt 2 „Umwelt - Klima, Eindämmung und Anpassung“

    Den Ergebnisbericht finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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