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Neue Ausgabe des 'Investor Update' mit Interview mit einem Treuhänder

17.03.2015

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In dieser Ausgabe sind folgende Themen enthalten:

  • Schwerpunktthema: Einführung einer neuen Publikationsreihe für Investoren mit dem Titel The Essentials, bei der in jeder Ausgabe gezeigt wird, welche Bedeutung ein Rechnungslegungsstandard (oder ein Aspekt eines Standards) auf die Abschlussanalyse hat
  • Im Profil: Interview mit dem Treuhänder der IFRS-Stiftung Dick Sluimers, der den Nutzen des Programms der Investoren in der Finanzberichterstattung erläutert und wie man durch einen Beitritt zum Standardsetzungsprozess beitragen kann
  • Überblick über aktuelle Termine

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung. Das Interview mit Sluimers wurde auch (in leicht längerer Fassung) separat auf der Internetseite des IASB zur Verfügung gestellt.

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Papier zum aktuellen Stand des Projekts zu Versicherungsverträgen

16.03.2015

Der Stab des IASB hat ein Papier erarbeitet, mit dem ein Überblick über das allgemeine Modell für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen ohne teilnehmenden Merkmalen geboten wird. Erläutert werden die bisherigen vorläufigen Entscheidungen bei den erneuten Erörterungen des Bords sowie die Gründe hinter den Schlussfolgerungen.

Der IASB hatte im Juni 2013 im Rahmen seines Projekts zu Versicherungsverträgen seine Vorschläge zu deren Bilanzierung erneut zwecks Stellungnahme veröffentlicht, der insbesondere fünf Kernthemen galt. Der IASB hat seine erneuten Erörterungen der Vorschläge in Bezug auf Versicherungsverträge ohne teilnehmende Merkmale auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen im Wesentlichen abgeschlossen; die Erörterung der Bilanzierung von Verträgen mit teilnehmenden Merkmalen muss allerding noch fortgesetzt werden, um zu eruieren, ob weitere Änderungen notwendig sind, bevor das Projekt abgeschlossen werden kann. Ein endgültiger IASB-Standard wird erst nach 2015 erscheinen.

Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.
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DRSC-Stellungnahme zum Entwurf ED/2014/5

16.03.2015

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2014/5 'Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung' eingereicht.

Der Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen wurde am 25. November 2014 veröffentlicht und gilt der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung. Mit dem Entwurf werden verschiedene Einreichungen beim IASB und beim IFRS Interpretations Committee adressiert, die der IASB in einem einzigen Projekt mit begrenzten Umfang abhandelt.

Grundsätzlich begrüßt der Fachausschuss die Vorschläge des IASB, da hiermit wesentlichen Unklarheiten in der Anwendung des Standards begegnet werde. Kritisiert wird jedoch der Standard im Allgemeinen, da dieser stark auf Einzelfälle fokussiere. Die damit verbundene hohe Komplexität von IFRS 2 nehme durch die vorgeschlagenen Änderungen weiter zu. Deshalb empfiehlt das DRSC die Durchführung einer Überprüfung nach der Einführung für IFRS 2.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Einbindungsveranstaltung mit dem islamischen Finanzsektor

16.03.2015

Am 9. April 2015 bietet die Prüfungs- und Rechnungslegungsorganisation für islamische Finanzinstitute (Accounting and Auditing Organisation for Islamic Financial Institutions, AAOIFI) gemeinsam mit dem IASB eine Einbindungsveranstaltung an, bei der Sachverhalte erörtert werden sollen, derer sich islamische Finanzinstitute bewusst sein sollten, wenn sie IFRS 9 'Finanzinstrumente' im Rahmen ihrer Finanzberichterstattung anwenden.

Der Generalsekretär der AAOIFI gab der Hoffnung Ausdruck, dass "Zusammenarbeit mit dem IASB zu größerer Einheitlichkeit und Transparenz der Finanzberichterstattung durch islamische Finanzinstitute weltweit führen wird". Erst kürzlich hatte eine Studie der Gruppe der Standardsetzer aus dem asiatisch-pazifischen Raum (Asian-Oceanian Standards Setters Group, AOSSG) gezeigt, dass die Vergleichbarkeit der Abschlüsse von islamischen Finanzinstituten verbessert werden muss.

Weitere Informationen zu der Einbindungsveranstaltung, die in Manama stattfinden wird, finden Sie auf der Internetseite der AAOIFI.

Nachtrag (hinzugefügt am 13. April 2015): Nach der Veranstaltung hat die AAOIFI eine englischsprachige Presseerklärung auf ihrer Internetseite veröffentlicht, in der es heißt: "Die Sitzung war extrem hilfreich für die Stärkung der Zusammenarbeit von AAOIFI und IASB mit dem Ziel des besseren Verständnisses von Sachverhalten, die sich auf Rechnungslegungsstandards für die islamische Finanzindustrie beziehen."

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Papier zu den vermuteten praktischen Auswirkungen des kommenden Leasingstandards

16.03.2015

Der Stab des IASB hat ein Papier erarbeitet, in dem die wahrscheinlichen Auswirkungen des neuen Standards zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen sowie die Abweichungen zwischen den Modellen von IASB und FASB erläutert werden.

Der IASB hatte im Mai 2013 im Rahmen seines Projekts zu Leasingverhältnissen seine Vorschläge zu deren Bilanzierung erneut zwecks Stellungnahme veröffentlicht, nachdem Rückmeldungen zum ersten Entwurf von 2010 ergeben hatten, dass die Auswirkungen des Leasingnehmermodells auf die Erfolgsrechnung wegen des Vorziehens der Aufwandserfassung keine entscheidungsnützlichen Informationen lieferten. Der IASB hat in diesem Projekt eng mit dem FASB zusammengearbeitet, die endgültigen Entscheidungen sind allerdings nicht konvergiert, auch wenn in weiten Teilen Ähnlickeit besteht. Die erneute Erörterung der Vorschläge auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen sind weit fortgeschritten, und ein endgültiger IASB-Standard soll noch vor Ende 2015 erscheinen.

Sie können sich das englischsprachige Papier direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.
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IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf des BilRUG

13.03.2015

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags Stellung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz – BilRUG) genommen.

Die Stellungnahme ergänzt eine frühere Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zum Referentenentwurf des BilRUG. In seiner Stellungnahme zum im Januar 2015 beschlossenen Regierungsentwurf äußert sich das IDW zu den Befreiungsmöglichkeiten von Aufstellungspflichten nach §§ 264, 291 HGB-E und zu der vorgesehenen Ausschüttungssperre bestimmter Beteiligungserträge. Weitere Themen sind die Änderungen in den Konzernrechnungslegungsvorschriften sowie die Möglichkeit einer frühzeitigen Anwendung der erhöhten Schwellenwerte.

Sie können sich die Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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DRSC veröffentlicht zwei Entwürfe Deutscher Rechnungslegungs Standards

12.03.2015

Das DRSC hat heute E-DRS 30 'Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss)' und E-DRS 31 'Konzerneigenkapital' veröffentlicht. Stellungnahmen zu beiden Entwürfen werden bis zum 22. Mai 2015 erbeten.

Mit der Veröffentlichung von E-DRS 30 verfolgt das DRSC das Ziel, die Vorschriften zur Kapitalkonsolidierung gem. §§ 301, 307 und 309 HGB, welche die Einbeziehung von Tochterunternehmen nach der Erwerbsmethode, die Behandlung ggf. bestehender Anteile anderer Gesellschafter sowie die Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. passiven Unterschiedsbetrags im Konzernabschluss regeln, zu konkretisieren. Dabei werden auch zahlreiche Anwendungsfragen der Erst-, Folge-, Ent- und Übergangskonsolidierung beantwortet. Der Aufbau des Standards orientiert sich unmittelbar an der Struktur der handelsrechtlichen Vorschriften sowie dem praktischen Prozess der Erstellung des Konzernabschlusses. Der Standard Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) wird nach seiner Verabschiedung den bisherigen Standard DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss ersetzen. Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

E-DRS 31 ist die überarbeitete Fassung von E-DRS 29. Der neue Entwurf fokussiert stärker auf die konzernabschlussspezifischen Fragestellungen, wie etwa die Behandlung des Erwerbs und der Veräußerung von Rückbeteiligungen der Tochterunternehmen am Mutterunternehmen sowie die Rücklagenverrechnung beim Erwerb eigener Anteile im Konzernabschluss. Ferner werden im Entwurf die Fragestellungen im Zusammenhang mit der Darstellung der Ergebnisverwendung im Konzerneigenkapitalspiegel von Mutterunternehmen in Form einer Personenhandelsgesellschaft ausführlicher behandelt. Sie können sich den Entwurf hier von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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Hans Hoogervorst spricht über Pensionsbilanzierung

12.03.2015

In einer Rede bei der Konferenz der britischen Vereinigung der Pensionsfonds (National Association of Pension Funds, NAPF) sagte der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst, dass realistische Zahlen zu Pensionsverpflichtungen zwar keine schöne Lektüre seien, sie aber zu informierten Anlageentscheidungen führen würden.

In seiner Rede ging Hoogervorst auf drei Aspekte der Pensionsbilanzierung näher ein. Er widmete sich zuerst der Frage, ob der IASB sich in seinen Standards zu sehr auf beizulegenden Zeitwerte stützen würde und ob diese zu zu viel Marktvolatilität führen würde, was nicht der langfristigen Perspektive langfristiger Anlagestrategien entspräche. Hoogervorst gestand ein, dass "kurzfristiges Denken an den Finanzmärkten weit verbeitet ist", aber er fügte auch hinzu, dass "die Märkte die Dinge sehr falsch sehen können". Er ermutigte langfristige Anleger, sich nicht von kurzfristigen Marktvolatilitäten und Anlagemoden abhalten zu lassen, sondern die beizulegenden Zeitwerte als ein Mittel zu nutzen, um fortwährend zu überprüfen, ob Marktveränderungen die Möglichkeiten beeinträchtigen können, die Ziele einer langfristigen Anlagestrategie zu erreichen.

Ähnlich argumentierte Hoogervorst dann auch in Bezug auf jüngere Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer. Im Rahmen der Neuveröffentlichung von IAS 19 im Jahr 2011 hat der IASB den sogenannten Korridoransatz zum 1. Januar 2013 gestrichen, mit dem der Ansatz von versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten aufgeschoben werden konnte. Hoogervorst betonte, dass als Ergebnis in der Bilanz dargestellte Pensionsverpflichtungen und -vermögen jetzt die tatsächliche Finanzierungssituation widerspiegelten. Er führte aus, dass Anleger dies allgemein als eine Verbesserung ansähen.

Schließlich sprach Hoogervorst noch an, dass sich Pensionspläne derzeit sehr stark änderten und dass immer mehr hybride Modelle aufkämen. Während diese Modelle sich für Unternehmen möglicherweise besser rechneten, würde ihre Bilanzierung komplizierter. Der binäre Ansatz in IAS 19 (leistungsorientiert oder beitragsorientiert) sei auf  "diese neue, unendlich wandelbare Pensionslandschaft" schwer anzuwenden. Deshalb, so Hoogervorst, habe der IASB ein Forschungsprojekt zur Pensionsbilanzierung aufgenommen, dessen Ziel es sei, einen Ansatz für die Bilanzierung zu finden, der auf alle Arten von Plänen angewendet werden könne.

Sie können sich den vollständigen Text der Rede von Hoogervorst in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

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Neuer Leitfaden zur Berichterstattung im Bereich soziales Unternehmertum und Behinderung

12.03.2015

Die Global Reporting Initiative (GRI) und die Fundación ONCE, die führende Organisation des Europäischen Netzwerks für unternehmerische Sozialveranwortung und Behinderung, haben gemeinsam 'Behinderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung' herausgegeben. Der Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, ihren Einsatz für die Respektierung und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen zu kommunizieren.

Der Leitfaden zielt darauf ab, Unternehmen verstehen zu helfen, welche Tätigkeiten Auswirkungen (sowohl positive als auch negative) auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben können und GRI-Angaben als Grundlage für die Berichterstattung über diese Auswirkungen genutzt werden können. Er soll Unternehmen auch zeigen, welchen Wert Transparenz über Behinderung haben kann, indem behindertengerechte Arbeitsplätze geschaffen werden, und wie der Umgang mit dem Thema Behinderung auch geschäftsfördernd wirken kann, indem neue Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsumgebungen entwickelt werden. Dem Leitfaden beigefügt sind Fallstudien aus Unternehmen weltweit, die sich der Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf die Rechte von Menschen mit Behinderung bewusst sind und Transparenz zu diesem Thema nutzen, um diese zu vebressern.

Angaben hinsichtlich unternehmerischer Sozialverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) werden zunehmend von Regierungen und Börsen weltweit gefordert, beispielsweise auch durch die neue EU-Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen (der Leitfaden wurde vom Europäischen Sozialfonds der EU mitfinanziert). Entsprechend enthält der Leitfaden auch einen Abschnitt mit zusätzlichen Ressourcen zur CSR- und Menschenrechtsberichterstattung.

Sie können sich den Leitfaden direkt von der Internetseite von GRI herunterladen. Er ist in englischer und spanischer Sprache verfügbar.

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XBRL-IFRS-Taxonomie 2015 verfügbar

11.03.2015

Die IFRS-Stiftung hat die IFRS-Taxonomie 2015 veröffentlicht. Die IFRS-Taxonomie ist eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).

Die Taxonomie für 2015 steht im Einklang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand 1. Januar 2015 herausgegeben wurden, und dem IFRS für KMU wie am 9. Juli 2009 herausgegeben und enthält die XBRL-Etiketten für sämtliche IFRS-Angabevorschriften. Die seit der Veröffentlichung der Taxonomie 2014 herausgegeben Ergänzungen vom Mai 2014 und November 2014 wurden in die Taxonomie 2015 integriert.Darüber hinaus wurde die vorgeschlagene Ergänzung der Taxonomie vom Dezember 2014 finalisiert - die endgültigen Änderungen wurden ebenfalls mit aufgenommen.

Die IFRS-Taxonomiedateien können Sie zusammen mit Begleitmaterialien hier von der Internetseite der IFRS-Stiftung herunterladen. Eine Presseerklärung zur Veröffentlichung finden Sie hier.

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