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Zwei EFRAG-Stellungnahmen

19.07.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite zwei neue Stellungnahme gegenüber dem IASB zur Verfügung.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite zwei neue Stellungnahme gegenüber dem IASB zur Verfügung:

Stellungnahme zur Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten: EFRAG unterstützt die Vorschläge mit einer gewissen Zurückhaltung und ist der Meinung, dass das Thema grundlegender erörtert werden sollte. Details und eine Verknüpfung auf die Stellungnahme finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

Diskussionspapier zu Rohstoffindustrien: EFRAG ist ebenso wie der IASB der Meinung, dass angesichts der Bandbreite von Bilanzierungsmodellen in der Praxis allgemeingültige Richtlinien entwickelt werden sollten. Dennoch ist EFRAG der Meinung, dass in dem Diskussionspapier die wichtigsten Bilanzierungsfragen der Branche nicht erörtert werden und äußert deshalb schwerwiegende Bedenken im Hinblick auf die Vorschläge im Diskussionspapier. Eine Verknüpfung auf die Stellungnahem finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung von EFRAG.

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Kanadische Wertpapierregulatoren veröffentlichen Ergebnisse des fortwährenden Programms zur Überprüfung der Angaben

17.07.2010

Am 7. Juli 2010 haben die kanadischen Wertpapierregulatoren (Canadian Securities Administrators, CSA) die CSA-Stabsmitteilung Nr. 51-3324 Maßnahmen im fortwährenden Programm zur Überprüfung der Angaben für das am 31. März 2010 endende Geschäftsjahr (in englischer Sprache, 137 KB) veröffentlicht.

Am 7. Juli 2010 haben die kanadischen Wertpapierregulatoren (Canadian Securities Administrators, CSA) die CSA-Stabsmitteilung Nr. 51-3324 Maßnahmen im fortwährenden Programm zur Überprüfung der Angaben für das am 31. März 2010 endende Geschäftsjahr (in englischer Sprache, 137 KB) veröffentlicht. In der Mitteilung werden die Ergebnisse der fortwährenden Überprüfung zusammengefasst, zu welcher die folgenden sachverhaltsbezogenen Überprüfungen gehörten:

Zertifizierung

Angaben zum Übergang auf die IFRS

Vergütung der Führungskräfte

Fachliche Angaben zum Bergbau

Fachliche Angaben zu Öl und Gas

Unternehmensfortführung

Wertminderung von Vermögen

Zukunftsgerichtete Informationen

Presseerklärungen

Leistungsorientierte Pensionspläne

Beschwerden

Weitere Informationen zur Rechnungslegung in Kanada finden Sie auf unserer Länderseite Kanada.

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Wir nehmen Stellung zur Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten

17.07.2010

Wir haben unsere Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2010/4 Fair Value Option für finanzielle Verbindlichkeiten an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 45 KB).

Nachfolgend geben wir einen Ausschnitt wieder.

Wir stimmen dem Board in seiner Zielsetzung zu, den Sachverhalt des eigenen Kreditrisikos bei der Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten zu behandeln. Wir stimmen zudem der Entscheidung des Boards zu, das grundlegende Modell, das in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten enthalten ist, beizubehalten. Allerdings stimmen wir der Schlussfolgerung des Boards, wonach das Kreditrisiko durch Befolgung des Ansatzes, der in IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben enthalten ist, ermittelt werden kann, nicht zu. Der Board muss das Prinzip, das dem Prozess der Ermittlung des Kreditrisikos zugrundeliegt, klar artikulieren, und wir denken, dass es lediglich jene Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts sind, die auf Veränderungen des eigenen Kreditrisikos sind, welche getrennt ermittelt und im sonstigen Gesamtergebnis gezeigt werden sollten. Unseres Erachtens stellt das eigene Kreditrisiko das Risiko dar, dass eine Berichtseinheit seine finanziellen Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht bedienen wird.

Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IASB finden Sie hier.

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CESR-Mitglieder wählen neuen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

17.07.2010

Am 16. Juli 2010 wählten die Mitglieder des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators, CESR) Carlos Tavares, Vorsitzender der portugiesischen Wertpapierbörsenaufsicht (Comissão do Mercado de Valores Mobiliários, CMVM), zum Vorsitzenden und Jean Guill, Generaldirektor der französischen Aufsicht über den Finanzsektor (Commission de Surveillance du Secteur Financier, CSSF), zum stellvertretenden Vorsitzenden von CESR.

Die englischsprachige Presseerklärung von CESR können Sie hier einsehen (137 KB).
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Wir nehmen Stellung zum Rahmenkonzept für die Rechnungslegung

16.07.2010

Wir haben unsere Stellungnahme zum Standardentwurf ED/2010/2 Rahmenkonzept zur Rechnungslegung – Phase D: Die Berichtseinheit an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 51 KB).

Nachfolgend geben wir einen Ausschnitt aus dem Schreiben wieder.

Wir stimmen den Vorschlägen im Grundsatz zu. Insbesondere stimmen wir der vorgeschlagenen Definition einer Berichtseinheit und der Vorschrift zu, wonach ein Mutterunternehmen Konzernabschlüsse vorzulegen hat, wenn es ein anderes Unternehmen beherrscht. Allerdings glaube wir nicht, dass es sachgerecht ist, das Konzept der Beherrschung in diesem Abschnitt des Rahmenkonzepts zu definieren.

Wir stimmen der Schlussfolgerung zu, dass der Einzelabschluss des Mutterunternehmens nützliche Informationen vermitteln kann. Allerdings sind wir nicht der Ansicht, dass das Rahmenkonzept den Zeitpunkt und die Art und Weise festlegen sollte, in der Einzelabschlüsse von Mutterunternehmen in Hinblick auf die Konzernabschlüsse vorgelegt werden sollten.

Alle unsere zurückliegenden Stellungnahmen an den IASB finden Sie hier.

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Entwurf zur Änderung des IDW PS 400

16.07.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat den Entwurf zur Änderung des IDW Prüfungsstandards: Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen (IDW PS 400) verabschiedet.

Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich auf Prüfungen von Abschlüssen für am oder nach dem 15. Dezember 2010 beginnende Geschäftsjahre. Der Entwurf ist abrufbar in der Rubrik Verlautbarungen, Download von Entwürfen der Internetseite des IDW und wird abgedruckt in Heft 08/2010 der IDW Fachnachrichten und im Supplement 3/2010 der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung". Eine Möglichkeit zur Stellungnahme besteht bis zum 1. November 2010.
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EFRAG-Stellungnahme zur Berichtseinheit

16.07.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite ihre Stellungnahme gegenüber dem IASB bezüglich dessen Standardentwurf ED/2010/2: Rahmenkonzept – Die Berichtseinheit zur Verfügung. EFRAG unterstützt die Entwicklung des Konzepts einer Berichtseinheit, das im bisherigen im Rahmenkonzept nicht enthalten war, äußert jedoch bedeutende Bedenken hinsichtlich der Erörterung der Definition von "Beherrschung", die diesem Konzept zugrunde liegt.

Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG beinhaltet eine Verknüpfung auf die Stellungnahme.
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Geänderte Richtlinien des iwp

16.07.2010

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) hat mehrere Richtlinien inhaltlich oder redaktionell bearbeitet und weitere Richtlinien zurückgezogen.

Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik Aktuelle Meldungen der Internetseite des iwp.
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IDW-Stellungnahme zur Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten

16.07.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2010/4: Fair-Value-Option für finanzielle Verbindlichkeiten Stellung genommen.

Darin wird der Vorschlag des IASB abgelehnt, Änderungen des Kreditrisikos des Bilanzierenden in die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert einzubeziehen und die daraus resultierenden Auswirkungen auf das Ergebnis im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen. Statt dessen schlägt das IDW vor, Änderungen des eigenen Kreditrisikos bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen. Die Stellungnahme in englischer Sprache finden Sie hier (85 KB).
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US-Reformgesetz führt zu neuen Angaben zu Bergbau und setzt IASB unter Druck bei Angaben zu PWYP

15.07.2010

Der US-amerikanische Senat hat das Dodd-Frank Wall-Street-Reform- und Verbraucherschutzgesetz verabschiedet.

Mit dem Gesetz werden – vorbehaltlich der Zustimmung des Präsidenten – eine Menge Reformen am US-amerikanischen Finanzsystem bei der Regulierung, dem Anleger- und Verbraucherschutz, der Unternehmensverfassung sowie der Rechnungslegung eingeführt. Mit dem Gesetz werden auch neue Angaben im Hinblick auf schürfende Tätigkeiten zu den Beträgen, die an Regierungen gezahlt werden, eingeführt. Nach dem Gesetz ist Folgendes vorgeschrieben:

 

Öffentliche Angaben. Vorgeschrieben sind öffentliche Angaben gegenüber der US-amerikanischen Börsen- und Wertpapieraufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) zu Zahlungen, die an US- und ausländische Regierungen im Hinblick auf die kommerzielle Entwicklung von Öl, Erdgas und Mineralien geleistet wurden.

Angaben zu Einreichungen bei der SEC. Die SEC muss jene Unternehmen, die zu kommerziell bei der Entwicklung von Öl, Erdgas und Mineralien betätigen, verpflichten, Informationen zu Zahlungen, die sie oder ihre Tochterunternehmen, Partner oder Verbundenen an die US- oder ausländische Regierungen für solche Entwicklungen geleistet haben, in ihren Jahresabschluss aufzunehmen und diese Informationen in das Internet einzustellen.

Mit dieser Reform werden de facto die 'Veröffentliche, was Du zahlst' ('Publish What You Pay', PWYP)-Vorschläge, die derzeit im Rahmen des IASB-Projekts zu schürfenden Tätigkeiten erwogen werden, bereits eingeführt. Es hat bereits Rufe gegeben, dass der IASB die entsprechenden Vorschriften im Diskussionspapier so schnell wie möglich übernehmen möge. Jedwede Antwort durch den IASB wäre durch dessen Vorschriften zum Standardsetzungsprozess beschränkt, einschließlich einer ersten Entscheidung des IASB, das Projekt zu schürfenden Tätigkeiten in sein aktuelles Arbeitsprogramm aufzunehmen. Diese Entwicklung kann dazu führen, dass Antworten zum IASB-Diskussionspapier durch die Adressaten nun noch wichtiger werden. Das Diskussionspapier des IASB DP/2010/1 Schürfende Tätigkeiten kann bis zum 30. Juli 2010 kommentiert werden. Weiterführende Information finden Sie auf unserer Projektseite zu Rohstoffindustrien.

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