Nachrichten

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Satzungsänderungen treten in Kraft

04.03.2010

Auf ihrer Sitzung in Brasilien am 26. und 27. Januar 2010 haben die Treuhänder der IASC-Stiftung Änderungen an der Satzung der Stiftung verabschiedet.

Diese Änderungen sind am 1. März 2010 in Kraft getreten. Details zu den verschiedenen Änderungen der Satzung finden Sie hier. Eine der Änderungen bestand darin, drei Organe der Organisation umzubenennen, um ihre Verbundenheit mit den Standards (IFRS) stärker zu betonen. Die Umbenennungen sind die folgenden:

Aus der IASC-Stiftung wurde die IFRS-Stiftung.

Das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wurde das IFRS Interpretations Committee (IFRSIC).

Der Standardbeirat heißt nun IFRS Advisory Council.

Diese Namensänderungen haben durchgreifende Auswirkungen auf IAS PLUS und werden im Laufe der Zeit auf allen Seiten eingeführt.

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IDW zum IFRS für KMU

04.03.2010

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich in einem Schreiben (in englischer Sprache, 79 KB) zum Konsultationspapier der EU-Kommission zur Frage der Verankerung des IFRS für KMU im europäischen Recht geäußert.

Das IDW äußert Bedenken, ob der Standard tatsächlich den Bedürfnissen der Abschlussadressaten von KMU gerecht wird, da der IFRS für KMU auf demselben Rahmenkonzept wie die für börsennotierte Unternehmen konzipierten Original-IFRS basiert. Daher fordert das IDW die EU-Kommission auf, bei den Überlegungen zur Modernisierung der Bilanzrichtlinien eine Analyse der Informationsinteressen von Abschlussadressaten mittelständischer Unternehmen zugrunde zu legen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass der Jahres- anders als der Konzernabschluss nicht nur Informationszwecken, sondern auch der Ermittlung ausschüttbarer Gewinne dient. Das IDW sieht das BilMoG als Vorbild für eine Modernisierung der Bilanzrichtlinien an und äußert sich gegen eine explizite Aufnahme eines Mitgliedstaaten- oder Unternehmenswahlrechts zur Anwendung des IFRS für KMU in das europäische Recht.
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IVSC-Bewertungsleitlinie zu immateriellen Vermögenswerten

03.03.2010

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine aktualisierte Fassung der Bewertungsleitlinie (Guidance Note, GN) Nr. 4 zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte veröffentlicht.

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat eine aktualisierte Fassung der Bewertungsleitlinie (Guidance Note, GN) Nr. 4 zur Bewertung immaterieller Vermögenswerte veröffentlicht.
In der geänderten GN 4 werden die Haupttechniken aufgeführt, die für die Bewertung immaterieller Vermögenswerte wie Markenzeichen, intellektuellem Vermögen und Kundenbeziehungen anerkannt sind, und Leitlinien zu ihrer Anwendung gegeben. Die Presseerklärung des IVSC können Sie hier einsehen (in englischer Sprache), GN 4 können Sie hier herunterladen (in englischer Sprache, 1,69 MB).
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Accounting Roundup — Ausgabe Februar 2010

03.03.2010

Die Februarausgabe 2010 von "Accounting Roundup" (in englischer Sprache, 299 KB), einer Publikation, die von unseren amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, ist nun online verfügbar.

Der Newsletter ist nun nach Themen statt nach Standardsetzern organisiert. Die in dieser Ausgabe behandelten Themen umfassen:

Konsolidierung

FASB gibt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards zum Aufschub von Statement 167 für bestimmte Investmentfonds heraus

Ertragsteuern

IRS schlägt vor, bestimmte Steuerzahler zur Berichterstattung über unsichere Steuerpositionen zu verpflichten

Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode

FASB schließt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards zu Ereignissen nach dem Ende der Berichtsperiode ab

Sonstige Rechnungslegungsthemen

AICPA, FAF und NASBA geben Mitglieder des 'Blue-Ribbon Panel' bekannt, das sich mit Standards für nicht börsennotierte Unternehmen befassen soll

FAF beruft neuen Treuhänder für den Board

FAF wird XBRL-Taxonomie für US-GAAP beibehalten

FASB gibt Aktualisierung an den Bilanzierungsstandards zu fachlichen Korrekturen verschiedener Sachverhalte der Kodifizierung heraus

SEC-Angelegenheiten

SEC gibt endgültige Regeln heraus

SEC wird Seminar abhalten, um Unternehmen bei der Befolgung der Regeln zur XBRL-Berichterstattung zu helfen

SEC gibt fachliche Korrekturen an den Verbesserungen zu Angaben zu Stimmrechtsvollmachten heraus

SEC gibt C&DIs in Bezug auf Verordnung S-K und Formular 8-K heraus

SEC gibt erläuternde Leitlinien zu Angaben in Bezug auf den Klimawandel heraus

Sonstige Prüfungsthemen

PCAOB gibt Stabsleitlinien zu Prüfungsstandard Nr. 7 heraus

ASB gibt verschiedene Prüfungsstandards heraus

ASB gibt Vorschläge für Prüfungsstandards heraus

GASB-Angelegenheiten

GASB schlägt Verbesserungen an der Kodifizierung für Adressaten vor

Sonstige internationale Themen

SEC veröffentlicht Arbeitsplan für das weitere Vorgehen in Sachen IFRS für US-amerikanische Emittenten vor

IASC-Stiftung schlägt IFRS-Taxonomie für 2010 vor

Neue Mitglieder in den IASB berufen

Zurückliegende Ausgaben von Accounting Roundup finden Sie hier.

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Neue IDW Verlautbarung zur Vollständigkeitserklärung

03.03.2010

Der Hauptfachausschuss (HFA) hat den überarbeiteten IDW Prüfungshinweis: Prüfung der "Vollständigkeitserklärung" für in den Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen (IDW PH 9.950.3) verabschiedet.

Darin wurde die vom DIHK vorgenommene Überarbeitung des mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versehenden Formulars berücksichtigt. Der IDW PH 9.950.3 wird in Heft 3/2010 der IDW Fachnachrichten veröffentlicht werden.
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Weitere Schulungsmodule zum IFRS für KMU

03.03.2010

Die IASC-Stiftung hat den zweiten Satz an Schulungsmaterialien zum IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht.

Es wird für jeden der 35 Abschnitte des IFRS für KMU ein Schulungsmodul geben. Bislang wurden 17 Module eingestellt. Die verbleibenden Module werden im Laufe dieses Jahres eingestellt, sobald sie fertigstellt sind. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier herunterladen (137 KB). Das Schulungsmaterial, das kostenfrei ist, kann hier heruntergeladen werden.
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Internetsendung des IASB zur Ablösung von IAS 37

02.03.2010

Wir erinnern noch einmal daran, dass der IASB eine live ausgestrahlte Internetsendung zum Projekt zur Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen abhalten wird.

Wir erinnern noch einmal daran, dass der IASB eine live ausgestrahlte Internetsendung zum Projekt zur Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungenabhalten wird:

Thema der Internetsendung: IASB-Projekt zur Ablösung von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen

Datum und Uhrzeit: Mittwoch, 3. März 2010 um 11:00 Uhr und als Wiederholung um 16 Uhr (deutscher Zeit)

Moderator: Robert Garnett, IASB-Mitglied, und Joan Brown, IASB-Projektmanagerin

Weitere Informationen und Anmeldung: hier

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Vereinbarkeit des IFRS für KMU mit der 4. und 7. EU-Richtlinie

02.03.2010

Im November 2009 hat die EU-Kommission die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) beauftragt, eine detaillierte Untersuchung durchzuführen, in welchen Punkten der IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) nicht im Einklang mit der 4. und 7. EU-Richtlinie (78/660/EU und 83/349/EWG) steht.

Die Studie mit den Ergebnissen von EFRAG kann hier heruntergeladen werden (in englischer Sprache, 138 KB). Stellungnahmen werden bis zum 19. April 2010 erbeten. EFRAG stellt außerdem ein Arbeitspapier zur Verfügung, in dem jeder Abschnitt des IFRS für KMU den Vorschriften der EU-Richtlinien gegenüber gestellt wird (in englischer Sprache, 1,91 MB).
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IFRS-Newsletter zur Versicherungsbilanzierung in deutscher Übersetzung

02.03.2010

Unsere Kollegen haben eine Übersetzung der Februarausgabe 2010 des englischsprachigen Newsletters zur Versicherungsbilanzierung erstellt (357 KB).

Diese Ausgabe trägt den Titel Der Weg zur Harmonisierung und dreht sich um die Diskussionen, die auf der dreistündigen gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB am 19. Januar 2010 und der nachfolgenden Sitzung des FASB am 27. Januar 2010 geführt wurden. Wir haben dauerhafte Verknüpfungen auf alle Ausgaben des Newsletters auf unserer IAS PLUS-Seite zum Versicherungsprojekt angelegt.
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Unsere Sichtweise zum Entwurf zur Lageberichterstattung

02.03.2010

Wir haben unsere Stellungnahme zum Entwurf ED/2009/6: Lageberichterstattung an den IASB übermittelt (in englischer Sprache, 25 KB).

In dem Entwurf, der am 23. Juni 2009 herausgegeben worden war, werden unverbindliche Leitlinien für die Auf- und Darstellung eines Lageberichts vorgeschlagen. Wir unterstützen die Fertigstellung des Entwurfs als Leitliniendokument:

Wir sind der Ansicht, dass der Lagebericht ein wichtiges Element der Berichterstattung darstellt und den Adressaten entscheidungsnützliche Informationen bereitstellt. Die jüngste Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass Adressaten von erläuternden Informationen profitieren, die zusätzlich zum Abschluss gegeben werden und die ihnen helfen, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens zu beurteilen. Wir unterstützen den Board bei der Aufstellung grober Prinzipien, welche die Vergleichbarkeit zwischen nach IFRS bilanzierenden Unternehmen erleichtern und die Nützlichkeit ihrer Berichterstattung verbessern helfen sollen.

Wir stimmen dem IASB zu, dass ein endgültiges Dokument den Rang unverbindlicher Leitlinien haben sollte. Um dies aber unmissverständlich deutlich zu machen, schlagen wir dem IASB vor, klarzustellen, dass die Fähigkeit eines Unternehmens, für sich die Befolgung der IFRS in seinem Abschluss in Anspruch zu nehmen, nicht davon abhängt, ob es diese unverbindlichen Leitlinien zur Lageberichterstattung befolgt (BC46 des Entwurfs könnte anders gelesen werden).

Dementsprechend unterstützen wir die Herausgabe des Entwurfs in der endgültigen Form eines Leitliniendokuments, vorbehaltlich einiger Klarstellungen, wie unten ausgeführt. Angesichts der sehr groben Natur der Leitlinien mag es Ansinnen geben, im Hinblick auf die Lageberichterstattung weitere Leitlinien zur Verfügung zu stellen. In Anbetracht des aktuellen Arbeitsprogramms des IASB sind wir der Ansicht, dass der IASB solchen Aufrufen in der näheren Zukunft widerstehen und derartige Eingaben zukünftig nur in Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden rund um den Globus, die mit der Überwachung der Abschlüsse, die Anlegern zur Verfügung gestellt werden, beauftragt sind, erwägen sollte.

Alle unseren zurückliegenden Stellungnahmen an IASB, IFRIC, IASCF, IASC und SIC finden Sie hier. Zu unserer Agendaseite zum Projekt Lageberichterstattung kommen Sie hier.

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