Nachrichten

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Audit Committee Brief – Prüfungsschwerpunkte der SEC

25.02.2010

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe ihres Audit Committee Brief-Newsletters zu Prüfungsschwerpunkten der SEC herausgegeben (in englischer Sprache, 116 KB).

In dem Newsletter wird hervorgehoben, dass Mitglieder des Prüfungsausschuss sich der folgenden aktuellen Themen und Trends in Stellungnahmen der SEC und in der Öffentlichkeit getätigten Äußerungen von SEC-Stabsmitarbeitern bewusst sein sollten:

Lageberichterstattung (Management's Discussion & Analysis, MD&A)

Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert

Wertberichtigungen auf latente Steuern und Rückführung ausländischer Ergebnisse

Beizulegender Zeitwert

Schulden

nicht nur vorübergehende Wertminderungen (other than temporary impairments, OTTI) von Beteiligungstiteln

Pensionen

Vergütung der Leitungsebene

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Sierra Leone übernimmt den IFRS für KMU

25.02.2010

Am 30. Dezember 2009 hat der Rat für Bilanzierungs-, Prüfungs- sowie Unternehmensführungsstandards (Council for Standards of Accounting, Auditing, Corporate and Institutional Governance, CSAAG) von Sierra Leone einstimmig eine Resolution verabschiedet, wonach der IFRS für KMU für gewinnorientierte Unternehmen, auf die die Bedingungen für die Anwendung der vollen IFRS nicht zutreffen, übernommen wird.

Der IFRS für KMU ist freiwillig (d.h. zulässigerweise) für Berichtsperioden, die am 1. Januar 2010 beginnen, anwendbar und muss verpflichtend für Berichtsperioden angewendet werden, die am 1. Januar 2011 beginnen. Börsennotierte Unternehmen, Banken, Versicherungsunternehmen und andere von Rechtswegen anerkannten Finanzinstitutionen müssen die vollen IFRS in der vom IASB herausgegebenen Fassung anwenden.
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Neue Satzung der IASCF verfügbar

25.02.2010

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben am 15. Februar 2010 Verbesserungen an ihrer Führungsstruktur bekanntgegeben.

Damit ist auch der zweite Teil der Überarbeitung der Satzung abgeschlossen. Auf der Internetseite des IASB stehen jetzt folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

derzeit gültige Satzung, die am 1. Februar 2009 in Kraft trat und den ersten Teil der Überarbeitung der Satzung beinhaltet (95 KB),

überarbeitete Satzung, die am 1. März 2010 in Kraft tritt und auch den zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung beinhaltet (260 KB).

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Beratendes Panel zu Wertminderungen wird tagen

24.02.2010

Im November 2009 hatte der IASB bei der Herausgabe des Standardentwurfs zur Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden bekanntgegeben, dass er infolge der erheblichen praktischen Herausforderungen beim Übergang auf ein Modell der erwarteten Verluste ein beratendes Expertenpanel einsetzen wird, das aus Experten auf dem Gebiet des Kreditrisikomanagements besteht und den Board beraten soll.

Das beratende Panel wurde im Dezember 2009 gebildet und hielt dann auch seine erste Sitzung ab. Es wird seine zweite Sitzung am kommenden Donnerstag (25. Februar) von 10:30 bis 18:00 Uhr und am Freitag (26. Februar) von 9:00 bis 14:00 Uhr in den Büroräumen des IASB in London abhalten. Die Sitzung ist öffentlich und kann besucht werden. Unterlagen wurden bislang noch nicht eingestellt, auch ist eine Tagesordnung noch nicht frei verfügbar. Wenn Sie der Sitzung als Beobachter beiwohnen wollen, können Sie Ihre Teilnahme aber bereits hier anmelden (auf der Seite werden dann auch die Unterlagen eingestellt werden). Eine Liste der Mitglieder des beratenden Expertenpanels finden Sie hier (18 KB).
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IFRS für KMU in Mauritius

24.02.2010

Im Dezember berichteten wir über einen Vorschlag in Mauritius, die Bilanzierungsvorschriften zu ändern und den IFRS für KMU wahlweise für kleine Unternehmen im Staatsbesitz zuzulassen.

Das Gesetz (Finanzgesetz 2009) wurde nun durch das Parlament in Kraft gesetzt. Damit sieht die Struktur der Bilanzierungsstandards in Mauritius nunmehr wie folgt aus:
  1. Börsennotierte Unternehmen wenden die vollen IFRS an.
  2. Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien (ungefähr 1,15 Millionen Euro) wenden die vollen IFRS an.
  3. Einige Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger werden die Wahl zwischen den vollen IFRS und dem IFRS für KMU haben.
  4. Die restlichen Unternehmen im Staatsbesitz mit einem Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger können sich zwischen dem IFRS für KMU und dem Rechnungslegungsrahmen und den Standards nach Abschnitt 72 des Rechnungslegungsgesetzes entscheiden. Die Standards werden vom Rechnungslegungsrat von Mauritius entwickelt (ein Vorschlag war im September 2009 veröffentlicht worden).
  5. Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Rupien haben, müssen die vollen IFRS anwenden.
  6. Unternehmen in Mauritius, die nicht im Staatsbesitz sind und einen Umsatz von 50 Millionen Rupien oder weniger haben, sind von der Aufstellung von Abschlüssen befreit, müssen aber eine Aufstellung mit Finanzinformationen bereitstellen (eine Bilanz und GuV in verkürzter Fassung ohne Angaben).

Darüber hinaus laufen derzeit Beratungen zu einem Vorschlag, das Wahlrecht zur Anwendung des IFRS für KMU auf alle Unternehmen, die nicht im Staatsbesitz stehen und einen Umsatz von mehr als 50, jedoch weniger als 200 Millionen Rupien haben, auszudehnen. Damit würde sich der Anwendungsbereich des IFRS für KMU auf die Mehrzahl der in Mauritius domizilierten Unternehmen erstrecken, die Abschlüsse aufstellen müssen.

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19. Mitgliederversammlung des DRSC

23.02.2010

Am Montag, 22. März 2010, treffen sich die Mitglieder des DRSC in Berlin in den Räumen der KPMG AG um 11.00 Uhr zu ihrer 19. Mitgliederversammlung.

Auf der Tagesordnung stehen u.a. die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2009, die Wahl neuer Mitglieder in den Vorstand und den Vorstandsausschuss sowie die Berichte des Vorstandes des DRSC und der Präsidentin des Deutschen Standardisierungsrates über die im Jahr 2009 geleistete Arbeit und über die Aufgaben, die in 2010 anstehen.
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Internetpräsentation zur Bewertung von Schulden nach IAS 37

23.02.2010

Am 3. März 2010 bietet der IASB eine live ausgestrahlte Internetpräsentation zum Projekt zur Ersetzung von IAS 37 an.

Robert Garnett, Mitglied des IASB, und Joan Brown, Projektmanagerin, werden über die überarbeiteten Bewertungsvorschläge und ihr Zusammenwirken mit den anderen Vorschlägen sprechen, die im Arbeitsentwurf enthalten sind. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hin, dass der Entwurf ED/2010/1 Bewertung von Schulden in IAS 37 auch Gegenstand der öffentlichen Diskussion des DRSC am 8. März 2010 am Frankfurter Flughafen sein wird. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung zur DRSC-Veranstaltung finden Sie hier.
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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zu fortgeführten Anschaffungskosten und Wertminderung bei Finanzinstrumenten

23.02.2010

Im November 2009 hat der International Accounting Standards Board (IASB) einen Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten und zu ihrer Wertminderung zwecks öffentlicher Stellungnahme veröffentlicht (weitere Informationen).

Auf Grundlage erster Untersuchungen hat die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB erarbeitet, in der sie vorsichtige Unterstützung für den Entwurf äußert, obwohl sie auch größere Bedenken hegt. Die praktischen Auswirkungen der Vorschläge hat EFRAG noch nicht untersucht. EFRAG bittet nun um Rückmeldungen europäischer Anwender, die in der abschließenden Stellungnahme berücksichtigt werden sollen. Den Stellungnahmeentwurf in englischer Sprache finden Sie hier (235 KB).
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Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

23.02.2010

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 22. Februar 2010 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Derzeit wurden die folgenden acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

IFRS 9 Finanzinstrumente

Interpretationen

Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Änderungen

Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen

IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7

Sie können den jeweils aktuellen Stand des Übernahmeprozesses in Europa auch über unserer Verknüpfung Status des Übernahmeprozesses in Europa in der linken Spalte auf der IAS PLUS Startseite in der Rubrik Ressourcen abfragen.

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Die Rechnungslegung einfacher und nützlicher gestalten

22.02.2010

Die Global Accounting Alliance (GAA), eine Vereinigung von elf Wirtschaftsprüferinstituten aus Ländern mit bedeutenden Kapitalmärkten, hat einen Bericht mit dem Titel "Die Rechnungslegung einfacher und nützlicher gestalten: der weitere Weg" veröffentlicht (in englischer Sprache, 873 KB), welcher auf einer Reihe von Gesprächsrunden fußt, die 2009 in London, Peking und New York abgehalten wurden.

In dem Bericht wird die Bandbreite der Diskussionen und der bei den Gesprächsrunden zum Ausdruck gebrachten Ansichten zusammengefasst, indem viele der aufgebrachten Gedanken, Ideen und vorgeschlagenen Maßnahmen untersucht werden. Zum Abschluss werden in dem Bericht Maßnahmen umrissen, die dazu führen sollen, dass die Rechnungslegung einfacher und nützlicher wird.

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