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Aktualisierte Liste der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte

01.02.2010

Wir haben unsere Liste der von IFRIC nicht auf die Agenda genommenen Sachverhalte aktualisiert, um die Entscheidungen der IFRIC-Sitzung vom Januar 2010 widerzuspiegeln.

Unsere nach Standards sortierte Liste umfasst jetzt über 175 Sachverhalte mit jeweils einer Beschreibung des Sachverhalts, dem Datum der endgültigen Agendaentscheidung und der Begründung. Folgende Sachverhalte sind neu dazugekommen:

IFRS 2: Geschäftsvorfälle, bei denen die Art der Erfüllung von künftigen Ereignissen abhängt

IFRS 4 und IAS 32: Frage des Anwendungsbereichs in Bezug auf REITs

IAS 18: Erhalt einer Dividende in Form von Eigenkapitalinstrumenten

IAS 27: Kombinierte Abschlüsse und Neudefinition der Berichtseinheit

IAS 27: Darstellung von Vergleichszahlen bei Anwendung der Pooling-of-Interests-Methode

IAS 32: Anwendung der "fest gegen fest"-Bedingung

IAS 38: Abschreibungsmethode für immaterielle Vermögenswerte

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EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zu den Änderungen an IFRS 1

01.02.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme der Änderungen an IFRS 1 vom 28. Januar 2010.

Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung der Änderungen vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme der Änderungen in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen. In der entsprechenden Presserklärung von EFRAG finden Sie eine Verknüpfung auf die Auswirkungsanalyse.
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Neuer Standard im öffentlichen Sektor zu immateriellen Vermögenswerten

31.01.2010

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) hat IPSAS 31 Immaterielle Vermögenswerte veröffentlicht.

IPSAS 31 deckt die Bilanzierung von und Angaben zu immateriellen Vermögenswerten ab. Er beruht vorrangig auf IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte. Er enthält zudem Auszüge aus SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Kosten einer Website, unter Hinzufügung von Anwendungsleitlinien und Veranschaulichungen, die bislang nicht in den IAS übernommen wurden. Zu diesem Zeitpunkt befasst sich IPSAS 31 nicht mit Sachverhalten, die ausschließlich den öffentlichen Sektor betreffen, wie qua Gesetz, Verfassung oder vergleichbare Weise gewährte Macht und Rechte; der IPSASB wird die Anwendbarkeit des Standards auf diese Rechte im Zusammenhang mit seinem Projekt zum Rahmenkonzept neu erwägen, das derzeit in Arbeit ist. Der IPSASB hat ferner Verbesserungen an den IPSASs veröffentlicht, um den Einklang mit kleineren Änderungen an den IFRS herzustellen, die der IASB seit der ursprünglichen Herausgabe der entsprechenden IPSAS vorgenommen hat. Diese sind Teil einer Reihe jährlicher Verbesserungen, das nach dem erfolgreichen Programm jährlicher Aktualisierungen des IASB geschaffen wurde. Die englischsprachige Presseerklärung können Sie hier einsehen.
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Japan schlägt 'Benennung' zusätzlicher IFRS vor

31.01.2010

Die Finanzmarktaufsicht von Japan (Financial Services Agency, FSA) hat vorschlagen, die Liste der IFRS, die für die Anwendung durch Unternehmen, welche die IFRS in Japan freiwillig anwenden, benannt wurden, zu aktualisieren.

Dieser Vorschlag ist eine Erweiterung der Verordnungen, welche die FSA am 11. Dezember 2009 verabschiedet hat (siehe dazu unsere Nachricht auf IAS PLUS vom gleichen Tag). Diese Verlautbarungen gestatten japanischen börsennotierten Unternehmen, die bestimmte Anforderungen erfüllen, freiwillig die durch den Kommissar der FSA durch öffentliche Bekanntmachung benannten IFRS für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 31. März 2010 enden, anzuwenden. Am 11. Dezember 2009 hatte der Kommissar der FSA sämtliche IFRS einschließlich der IFRIC-Interpretationen, die vom IASB am oder vor dem 30. Juni 2009 herausgegeben worden waren, benannt. Dieser neue Vorschlag würde dem Kanon der 'benannten IFRS' die folgenden IFRS und IFRIC-Interpretationen hinzufügen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2009 herausgegeben wurden:

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (Änderung)

IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis (Änderung)

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen (Änderung)

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung (Änderung)

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Die Presseerklärung der FSA in englischer Sprache können Sie hier einsehen. Stellungnahmen zu dem Vorschlag werden bis zum 22. Februar 2010 erbeten und sind an die FSA zu richten.

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Neue Leitlinien der SEC zu klimabezogenen Angaben

31.01.2010

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat dafür gestimmt, öffentlichen Unternehmen Auslegungsleitlinien zu bestimmten bestehenden Angaberegeln zur Verfügung zu stellen, die vorsehen mögen, dass ein Unternehmen die Auswirkungen anzugeben hat, die unternehmens- oder rechtliche Entwicklungen in Bezug auf den Klimawandel auf dieses haben mögen.

Die maßgeblichen Regeln decken die Risikofaktoren eines Unternehmen, eine Beschreibung des Unternehmens, Rechtsvorgänge sowie den Lagebericht ab. Die Auslegungsleitlinien der SEC stellen die folgenden Gebiete beispielhaft heraus, wo der Klimawandel Angabevorschriften auslösen mag:

Auswirkung von Gesetzgebung und Regulierung

Auswirkung internationaler Vereinbarungen

Indirekte Auswirkungen der Regulierung oder Unternehmenstrends

Physikalische Auswirkungen des Klimawandels

Die englischsprachige Presseerklärung der SEC können Sie hier einsehen. Die Auslegungsleitlinien der SEC werden in Kürze auf der Internetseite der SEC eingestellt werden.

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Countdown-Newsletter von Deloitte Kanada zum Übergang auf IFRS

31.01.2010

Unsere kanadischen Kollegen haben die Januarausgabe ihres Countdown-Newsletters zum Übergang auf IFRS freigegeben.

Im Newsletter werden praktische Fragen erörtert, denen kanadische Unternehmen beim Übergang auf IFRS gegenüberstehen, und die jüngsten Ereignisse im Bereich der IFRS zusammengefasst. Zu den in dieser Ausgabe behandelten Themen gehören:
  • IFRS-Voraussagen für 2010
  • iGAAP: IFRSs for Canada – zweite Auflage jetzt verfügbar
  • Der 'Hammer' – Ein Schwerpunkt in diesem Monat auf Fragen der doppelten Berichterstattung und ein Schattenbilanzierungskalender 2010
  • Es ist offiziell – Die IFRS sind jetzt im Handbuch
  • Aktueller Stand bei internationalen Standardsetzungsaktivitäten

Englische oder französische Fassung des Newsletters:

Weitere Informationen:

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IASB und Brasilien unterzeichnen Arbeitsabkommen

30.01.2010

Am 28. Januar 2010 haben zwei Rechnungslegungsgremien in Brasilien ein Arbeitsabkommen (Memorandum of Understanding, MOU) mit dem IASB unterzeichnet, in dem Prinzipien für die künftige Zusammenarbeit festgelegt werden, die zum Ziel haben sollen, die Einführung der IFRS in Brasilien zu unterstützen und die Einbindung des brasilianischen Standardsetzers in den Prozess internationaler Standardsetzung zu fördern.

Die beiden brasilianischen Gremien sind die folgenden:
  • Conseho Federal de Contabilidade (CFC, brasilianischer Rat des Bundes zur Rechnungslegung) und
  • Comitê de Pronunciamentos Contábieis (CPC, brasilianischer Ausschuss für Rechnungslegungsverlautbarungen – der Standardsetzer).

Der IASB-Vorsitzende Sir David Tweedie ist nach Brasilien zur Unterzeichnung gereist. Die vollen IFRS treten in Brasilien ab 2010 für börsennotierte Unternehmen und Finanzinstitute in Kraft. Der CPC wird die verbleibenden Unterschiede zwischen den brasilianischen Rechnungslegungsstandards und den IFRS bis Ende 2010 beseitigen. In Bezug auf kleine und mittelgroße Unternehmen heißt es im Arbeitsabkommen:

 

Der CPC wird Anstrengungen unternehmen, um alle relevanten Verlautbarungen des IASB oder der IASCF hinsichtlich KMU einschließlich der Lehrmaterialien in brasilianisches Portugiesisch übersetzen zu lassen. Der CPC wird auch größte Mühe in den Übernahmeprozess investieren ebenso wie in die allgemeine Verbreitung und die Unterstützung von Ausbildung mit dem Ziel, eine Übernahme des IFRS für KMU in Brasilien zu fördern.

Eine zweisprachige Fassung des Arbeitsabkommens können Sie hier herunterladen (2,31 MB).

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IASB und IASCF schließen die ersten beiden Workshops zum IFRS für KMU ab

29.01.2010

Der IASB und die IASC-Stiftung haben die ersten beiden ihrer dreitägigen Workshops zur "Ausbildung der Ausbilder" zum IFRS für KMU abgeschlossen.

Die beiden Workshops wurden von der Vereinigung der Wirtschaftsprüfer im asiatisch-pazifischen Raum (Confederation of Asian and Pacific Accountants, CAPA) organisiert und zum Teil von der asiatischen Entwicklungsbank finanziert. Sie fanden am 20. bis 22. Januar 2010 in Kuala Lumpur und vom 25. bis 27. Januar 2010 in Hyderabad statt. Letzteres ist ein neues Ausbildungszentrum des Instituts der Wirtschaftsprüfer von Indien. Geleitet wurden die Workshops von Paul Pacter, dem IASB-Direktor für KMU-Standards, und Michael Wells, dem IASCF-Direktor für die IFRS-Ausbildung. Es gab 85 Teilnehmer aus 14 Rechtskreisen: Bangladesch, Hongkong, Indien, Indonesien, Kambodscha, Malaysia, Nepal, Nordkorea, Papua-Neuguinea, den Philippinen, Samoa, Singapur, Sri Lanka und Vietnam. Alle Teilnehmer haben sich verpflichtet, ähnliche Ausbildungsveranstaltungen zum IFRS für KMU in ihren eigenen Rechtskreisen anzubieten. Der IASB wird die Lehrmaterialien und Präsentationen für diese Veranstaltungen zu Verfügung stellen. Weitere Informationen erhalten Sie von Michael Wells unter mwells@iasb.org.
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Überarbeitete Leitlinien zu Bankenangaben in Europa

29.01.2010

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat überarbeitete Leitlinien für Bankenaufsichtsangaben herausgegeben.

Das Rahmenkonzept für Bankenaufsichtsangaben von CEBS wird seit Anfang 2007 sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene umgesetzt. Diese Überarbeitung ist das Ergebnis einer öffentlichen Konsultationvom September 2009.

Überarbeitete CEBS-Leitlinien (in englischer Sprache, 283 KB)

CEBS-Presseerklärung (in englischer Sprache)

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Sondersitzung des IASB am 2. Februar – Agendapapiere und Anmeldung

29.01.2010

Für die Sondersitzung des IASB am 2. Februar 2010 stehen jetzt die Agendapapiere auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Eine Anmeldung als Beobachter ist dort jetzt ebenfalls möglich.

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