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Acht Verlautbarungen warten auf Übernahme durch die EU

23.02.2010

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 22. Februar 2010 herunter (in englischer Sprache, 128 KB). Derzeit wurden die folgenden acht IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

Standards

IFRS 9 Finanzinstrumente

Interpretationen

Änderungen an IFRIC 14 Vorauszahlungen im Rahmen einer Mindestfinanzierungsvorschrift

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente

Änderungen

Änderungen an verschiedenen IFRS, die sich aus dem jährlichen Verbesserungsprozess ergeben

IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen – Bilanzierung von in bar erfüllten anteilsbasierten Vergütungen im Konzern

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Änderungen bezüglich der rückwirkenden Anwendung der IFRS auf bestimmte Situationen

IAS 24 Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards – Begrenzte Ausnahme von Vergleichsangaben nach IFRS 7

Sie können den jeweils aktuellen Stand des Übernahmeprozesses in Europa auch über unserer Verknüpfung Status des Übernahmeprozesses in Europa in der linken Spalte auf der IAS PLUS Startseite in der Rubrik Ressourcen abfragen.

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Die Rechnungslegung einfacher und nützlicher gestalten

22.02.2010

Die Global Accounting Alliance (GAA), eine Vereinigung von elf Wirtschaftsprüferinstituten aus Ländern mit bedeutenden Kapitalmärkten, hat einen Bericht mit dem Titel "Die Rechnungslegung einfacher und nützlicher gestalten: der weitere Weg" veröffentlicht (in englischer Sprache, 873 KB), welcher auf einer Reihe von Gesprächsrunden fußt, die 2009 in London, Peking und New York abgehalten wurden.

In dem Bericht wird die Bandbreite der Diskussionen und der bei den Gesprächsrunden zum Ausdruck gebrachten Ansichten zusammengefasst, indem viele der aufgebrachten Gedanken, Ideen und vorgeschlagenen Maßnahmen untersucht werden. Zum Abschluss werden in dem Bericht Maßnahmen umrissen, die dazu führen sollen, dass die Rechnungslegung einfacher und nützlicher wird.
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EFRAG-Übernahmeempfehlung und Auswirkungsanalyse zur Änderung von IFRS 1

22.02.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Konsultationsprozess zur Änderung IFRS 1 abgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt.

EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU. In der entsprechenden Presserklärung von EFRAG finden Sie Verknüpfungen auf die Auswirkungsanalyse und das Empfehlungsschreiben.
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IPSASB schlägt Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionen auf Seiten des Garantiegebers vor

22.02.2010

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) bittet um Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Standard zur Bilanzierung von Dienstleistungskonzessionen auf Seiten des Garantiegebers.

Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen – oftmals als Private-Public Partnerships oder PPPs bezeichnet – bringen einen Betreiber ins Spiel, der Dienstleistungen für die Allgemeinheit für den Garantiegeber (üblicherweise eine Regierung oder eine andere Gebietskörperschaft) anbietet. Für viele Länder stellen derartige Vereinbarungen ein Mittel dar, um große Infrastrukturprojekte sicherzustellen, wie beispielsweise den Bau von Straßen und Flughäfen, die entwickelt der Allgemeinheit zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird. In einigen Fällen werden sie aber nicht im Abschluss angesetzt, was de facto zu einer Verschleierung der Vermögenslage des Garantiegebers führt. Der IPSASB hat Leitlinien vorgeschlagen, wie Garantiegeber Vermögenswerte aus Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ansetzen, bilanzieren und angeben sollen. Gegenwärtig gibt es keinen internationalen Standard, der die Bilanzierung solcher Vereinbarungen aus Sicht des Garantiegebers adressiert. IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen ist lediglich auf den Betreiber dieser Vereinbarungen anwendbar. Die englischsprachige Presseerklärung des IPSASB können Sie hier einsehen.
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Arbeitsentwurf des IFRS zu Schulden ist verfügbar

22.02.2010

Der Stab beim IASB hat einen Arbeitsentwurf des IFRS zu Schulden freigegeben (dem geplanten Nachfolger von IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen).

Der Arbeitsentwurf fußt auf den Vorschlägen, die mit der Bitte um Stellungnahme im Juni 2005 veröffentlicht worden waren, und wurde um die Beschlüsse angepasst, die der IASB angesichts der eingegangenen Stellungnahmen getroffen hat. Der Board hat sich insbesondere entschlossen, mehr Leitlinien für die Anwendung der vorgeschlagenen Bewertungsvorschriften zur Verfügung zu stellen. Am 5. Januar 2010 hatte er den Standardentwurf zu den vorgeschlagenen Leitlinien erneut veröffentlicht. Stellungnahmen werden bis zum 12. April 2010 erbeten. Der Arbeitsentwurf des endgültigen IFRS kann von der entsprechenden Projektseite auf der Internetseite des IASB heruntergeladen werden.
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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur vorgeschlagenen Bewertung von Schulden nach IAS 37

22.02.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB hinsichtlich dessen Entwurfs eines Abschnitts des Ersatzes für IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Der Abschnitt enthält überarbeitete Vorschläge für Schulden, die in den Anwendungsbereich von IAS 37 fallen. EFRAG hegt bedeutende Bedenken hinsichtlich der Vorschläge im Entwurf und unterstützt des vorgeschlagene Bewertungsmodell nicht. Den Stellungnahmeentwurf in englischer Sprache finden Sie hier (165 KB).
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Prinzipien für periodische Angaben börsennotierter Unternehmen von IOSCO

22.02.2010

Der Fachausschuss der internationalen Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) hat einen Bericht mit dem Titel Prinzipien für periodische Angaben börsennotierter Unternehmen herausgegeben.

Der Bericht enthält eine Reihe von Empfehlungen zu Angaben, die in den Periodenberichten (insbesondere in Jahresberichten) von Unternehmen geleistet werden können, deren Aktien an einem regulierten Markt gehandelt werden oder zum Handel zugelassen sind, an dem auch Einzelanleger teilnehmen. Die Angabeprinzipien decken auch andere Sachverhalte ab, die Bezug zu periodischen Angaben haben, beispielsweise die Aktualität von Angabe, Angabekriterien und Bereithaltung von Informationen. Die Prinzipien sind dafür gedacht, einen Rahmen für Wertpapierregulierer zu liefern, die ihr regulatorisches Angabesystem für Periodenberichte überprüfen oder überarbeiten.

In dem IOSCO-Bericht werden die folgenden Prinzipien als unabdingbar für jede Art eines periodischen Angabesystems identifiziert:

  1. Periodenberichte sollten relevante Informationen enthalten (im IOSCO-Bericht wird dieses Prinzip ausführlich erörtert).
  2. In denjenigen Periodenberichten, die einen Abschluss enthalten, sollten die für den erstellten Abschluss Verantwortlichen eindeutig identifiziert werden, und es sollte die Aussage enthalten sein, dass die genannten Finanzinformationen im Bericht korrekt dargestellt sind.
  3. Die interne Kontrolle des Emittenten über die Finanzberichterstattung sollte eingeschätzt oder geprüft werden.
  4. Die Informationen sollten der Öffentlichkeit zeitnah zur Verfügung stehen.
  5. Periodenberichte sollten beim entsprechenden Regulierer eingereicht werden.
  6. Die Informationen sollten gespeichert werden, um öffentlichen Zugang zu den Informationen zu erleichtern.
  7. Es gibt bestimmte Angabekriterien (unter anderem korrekte Darstellung, keine Irreführung, keine wesentlichen Auslassungen, klare und präzise Sprache).
  8. Es sollte gleichen Zugang zu den Angaben für alle Anleger zu gleicher Zeit geben.
  9. Es sollten die gleichen Angaben an allen Märkten zu Verfügung stehen, an denen das Unternehmen gehandelt wird.

Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

IOSCO-Bericht Prinzipien für periodische Angaben börsennotierter Unternehmen (3,09 MB)

Presseerklärung von IOSCO (323 KB)

SEC und IFRS Image

SEC wird am Mittwoch die IFRS diskutieren

22.02.2010

Am Mittwoch, 24. Februar 2010, wird die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) im Rahmen einer öffentlichen Sitzung erwägen, "ob eine Verlautbarung herausgegeben werden soll, die ihrer fortwährenden Unterstützung eines einzelnen Satzes hochwertiger weltweit gültiger Rechnungslegungsstandards sowie ihrer fortdauernden Erwägung der Übernahme der International Financial Reporting Standards in das Finanzberichterstattungssystem für US-amerikanischen Emittenten gilt".

Es wird nicht erwartet, dass die Verlautbarung eine Entscheidung zur Einführung der IFRS in den Vereinigten Staaten beinhalten wird. Die englischsprachige Sitzungsankündigung der SEC finden Sie hier.
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Zusammenfassung der IPSAS von Deloitte

22.02.2010

Deloitte hat eine Broschüre veröffentlicht, in der die Vorschriften aller internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zusammengefasst werden, die vom Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) bis zum 1. Februar 2010 herausgegeben worden sind: IPSAS 1 bis 31. In der Broschüre wird außerdem ein Entwurf von IPSAS 32 zusammengefasst, der noch nicht vom IPSASB verabschiedet worden ist.

Die Zusammenfassungen sollen der allgemeinen Information dienen und ersetzen eine Lektüre des gesamten Standards nicht. Sie können sich die englischsprachige Broschüre hier kostenfrei herunterladen (414 KB).
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PCAOB veröffentlicht Antwort zu einer Umsetzungsfrage bei der Auftragsqualität

22.02.2010

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat eine Frage mit der entsprechen Antwort des Stabs zu Prüfungsstandard Nr. 7 herausgegeben.

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat eine Frage mit der entsprechen Antwort des Stabs zu Prüfungsstandard Nr. 7 Prüfung der Auftragsqualität herausgegeben (in englischer Sprache, 84 KB). Prüfungsstandard Nr. 7 gibt einen Rahmen für den Prüfer der Auftragsqualität vor, mit dessen Hilfe er die bedeutenden getroffenen Ermessensentscheidungen und die entsprechenden Schlussfolgerungen beurteilen kann, die das Prüfungsteam getroffen hat, sodass er zu einer abschließende Beurteilung des Auftrags gelangen kann. Wir hatten bereits früher über die Verabschiedung von Prüfungsstandard Nr. 7 berichtet.

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