Nachrichten

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EFRAG Update Januar 2010 erschienen

19.02.2010

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Januarausgabe 2010 des EFRAG Update-Newsletters veröffentlicht.

Darin werden die Erörterungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) des letzten Monats zusammengefasst.

EFRAG Update-Newsletter vom Januar 2010 (in englischer Sprache, 339 KB)

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Mitschrift vom vierten Tag der IASB-Sitzung im Februar 2010

19.02.2010

Der IASB hält seine reguläre monatliche Sitzung im Februar 2010 von Montag bis Freitag, 15.-19. Februar 2010, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift des vierten Tages, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
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Neue IFRIC-Mitglieder gesucht

19.02.2010

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, sucht vier neue Mitglieder für das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC).

Interpretationen der IAS und IFRS werden von IFRIC entwickelt. Das Gremium wurde geschaffen, um die strenge Anwendung und weltweite Vergleichbarkeit von Abschlüssen, die auf der Grundlage der internationalen Standards erstellt werden, zu verbessern, indem möglicherweise umstrittene Bilanzierungssachverhalte ausgelegt werden. Die entwickelten Interpretationen sind Teil der verbindlichen Verlautbarungen des IASB. Die Amtszeit der neu zu ernennenden IFRIC-Mitglieder soll am 30. Juni 2013 enden. Bewerbungen werden bis zum 12. März 2010 erbeten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung des IASB.
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Was Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse in Bezug auf die IFRS bedenken sollten

19.02.2010

Die IFRS sind auch 2010 weiterhin ein Thema, auf das führende Finanzverantwortliche in den Vereinigten Staaten viel Aufmerksamkeit richten sollten.

Die Bewegung hin zu den IFRS hat nicht nur amerikanische Regulierer dazu gebracht, gegenwärtige Berichterstattungsvorschriften und die Bedürfnisse von Anlegern neu zu überdenken, sie hat auch wichtige Fragen für amerikanische Unternehmensführungen dahingehend aufgeworfen, wie man mit den Änderungen umgehen soll, die mit den internationalen Bilanzierungsstandards im Zusammenhang stehen. Um Aufsichtsräten und Prüfungsausschüssen dabei zu helfen, auf dem aktuellen Stand hinsichtlich dieses wichtigen und sich stets weiter entwickelnden Themas zu bleiben, haben unsere US-amerikanischen Kollegen eine Veröffentlichung mit dem Titel IFRS: Was sollten Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse jetzt bedenken?herausgegeben. Darin werden die Hauptfragen angesprochen, und es finden sich auch einige praktische Hinweise und Informationen. Unter anderem sind die folgenden Abschnitte enthalten:

Vorwort von Jim Quigley, Gesamtvorsitzender von Deloitte Touche Tohmatsu

Wo stehen wir jetzt?

Was machen US-amerikanische Firmen heute?

Was sollten Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse jetzt bedenken?

Ein praxisbezogener "Problemkatalog", in dem einige mögliche Bilanzierungsunterschiede zwischen IFRS und US-GAAP dargestellt werden sowie Fragen aufgeführt werden, die der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss mit der Unternehmensführung bedenken können.

Sie können sich die englischsprachige Publikation IFRS: What Should Boards and Audit Committees be Considering Now? kostenfrei herunterladen (623 KB). Viele weitere Publikationen von Deloitte stehen Ihnen in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

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FEI spricht Empfehlungen zu Konvergenz von IASB und FASB aus

19.02.2010

Der Ausschuss für Unternehmensberichterstattung (Committee on Corporate Reporting, CCR) des US-amerikanischen Instituts Financial Executives International (FEI) hat zwei Schreiben an den Financial Accounting Standards Board (FASB) sowie an den International Accounting Standards Board (IASB) gesendet.

Sie enthalten Empfehlungen zum Projekt der Boards zur Harmonisierung ihrer Standards:

In einem der Schreiben(in englischer Sprache, 111 KB) werden die Daten des Inkrafttretens und die Art des Übergangs bei den großen zu harmonisierenden Standards angesprochen. Der CCR äußert die Meinung, dass die gegenwärtig vorgeschlagenen Daten Herausforderungen hinsichtlich einer hochwertigen Umsetzung darstellen. Der CCR empfiehlt, dass die Boards die Daten des Inkrafttretens überdenken und den Übergang auf die großen Harmonisierungsstandards als Paket anbieten und nicht auf Einzelstandardgrundlage. Dies sei deshalb sinnvoll, da die Standards einen inneren Zusammenhang aufweisen und bedeutende Auswirkungen auf Unternehmen haben. Der CCR nennt die Darstellung des Abschlusses, Leasingverhältnisse, Pensionen und die Berichterstattung über Kapitalflüsse aus der operativen Tätigkeit nach der direkten Methode als die Aspekte, die die größten Auswirkungen auf die Bilanzierungsinformationssysteme haben werden. Der CCR empfiehlt,

ein gemeinsames Datum des Inkrafttretens für die endgültigen Harmonisierungsstandards einzurichten, das eine Umsetzungsfrist von drei Jahren gewährt, wobei einen vorzeitige Anwendung gestattet sein soll, und

den Erstellern soviel Flexibilität wie möglich dabei einzuräumen, die Art der erstmaligen Anwendung selbst zu bestimmen (rückwirkende Neudarstellung, Darstellung der kumulativen Auswirkungen oder prospektive Anwendung).

In dem anderen Schreiben (in englischer Sprache, 84 KB) bietet der CCR an, dem IASB und dem FASB bei den laufenden Projekten des Arbeitsabkommens zu helfen. Der CCR hält fest, dass diese Projekte eine "Vielzahl möglicher Herausforderungen" enthalten würden. Dazu zählten die Verlässlichkeit der geforderten Informationen, das Sammeln solcher Daten in einem global aufgestellten Unternehmen sowie die Umsetzung und die Kosten von Systemänderungen in disparaten Systemumfeldern, die in den meisten Unternehmen vorkommen würden. Der CCR schlägt vor, dass die Mitgliedorganisationen von FEI Vertreter aus dem Unternehmensbereich zur Verfügung stellen, die im Rahmen kleinerer Informationslieferungsgruppen mit den Projektmanagern von IASB und FASB zusammenarbeiten, während die Harmonisierungsprojekte weiter vorangetrieben werden.

Die englischsprachige Presseerklärung von FEI finden Sie hier.

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Hochinflationsländer

19.02.2010

Sowohl nach IFRS als auch nach US-GAAP ist vorgeschrieben, dass der Abschluss eines Unternehmens, das in der Währung eines Hochinflationslandes Bericht erstattet, in der Bewertungseinheit erstellt werden muss, die zum Bilanzstichtag gilt.

Anders ausgedrückt, die Beträge in dem Abschluss müssen nach Maßgabe der Änderungen in der Kaufkraft der Berichtswährung neu dargestellt werden. Seit einer Reihe von Jahren hat die Arbeitsgruppe für Fragen internationaler Praxis des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) inoffizielle Leitlinien zum Inflationsstatus von Ländern herausgegeben, in denen anscheinend Hochinflation herrscht oder die diesem Status sehr nahe kommen. Das AICPA hat soeben (über sein Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ)) den CAQ Alert Nr. 2010-11 Überwachung des Inflationsstatus bestimmter Länderherausgegeben. Darin wird die folgende Einschätzung der Arbeitsgruppe wiedergegeben:

Die Währungen der folgenden Länder sollten mit Stand vom 30. September 2009 weiterhin als hochinflationär angesehen werden:

Myanmar

Simbabwe

Die Währungen der folgenden Länder sollten für Perioden, die am oder nach dem 1. Dezember 2009 beginnen, als hochinflationär angesehen werden:

Venezuela

Die folgenden Länder stehen auf der Beobachtungsliste der Arbeitsgruppe:

Äthiopien

Guinea

Iran

Irak

Demokratische Republik Kongo

São Tomé und Príncipe

Seychellen

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Bekanntmachung von DRÄS 4 und DRÄS 5

18.02.2010

Im Bundesanzeiger Nr. 27 sind zwei Änderungsstandards bekannt gemacht worden.

Im Bundesanzeigen Nr. 27 vom 18. Februar 2010 (Beilage 27a) sind der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 4 (DRÄS 4) zu Anpassungen in den Standards nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und der Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 5 (DRÄS 5) zur Lageberichterstattung durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.
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Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Februar 2010

18.02.2010

Der IASB hält seine reguläre monatliche Sitzung im Februar 2010 von Montag bis Freitag, 15.-19. Februar 2010, in seinen Büroräumen in London ab.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift des dritten Tages, die Beobachter von Deloitte bei der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
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Gesamtausgabe der IFRS wird im kommenden Monat erscheinen

18.02.2010

Der IASB hat bekanntgegeben, dass die Gesamtausgabe der IFRS für 2010 (das 'rote Buch') im März als zweibändiges Werk erscheinen wird.

Dabei handelt es sich um die herkömmliche Gesamtausgabe, die die jeweils aktuelle Fassung der IFRS und der sie unterstützenden Materialien (veranschaulichende Beispiele, Umsetzungsleitlinien, die Grundlage für Schlussfolgerungen sowie abweichende Meinungen) enthält, wie sie vom IASB bis zum 1. Januar 2010 herausgegeben worden sind. Das schließt jene Standards ein, die erst nach dem 1. Januar 2010 verpflichtend anzuwenden sind. Im Januar hatte der Board eine Fassung der Gesamtausgabe veröffentlicht (das 'blaue Buch'), die lediglich jene Verlautbarungen enthält, deren Anwendung zum 1. Januar 2010 verpflichtend ist. Die wesentlichen Änderungen im roten Buch betreffen die Einfügung

eines neues Standards: IFRS 9

eines überarbeiteten Standard: IAS 24 (die Fassung 2003 von IAS 24, die ersetzt wurde, hat man weggelassen – die ersetzte Fassung kann für 2009 und 2010 weiterhin angewendet werden)

Änderungen an den IFRS, die als eigenständige Dokumente erschienen sind

Änderungen an den IFRS, die im Rahmen des zweiten jährlichen Verbesserungsprojekt erschienen sind

Änderungen an anderen IFRS infolge der Änderung überarbeiteter oder geänderter Standards ('Folgeänderungen')

zwei neue Interpretationen: IFRIC 18 und 19

Aufgrund des zunehmenden Umfangs der Inhalte wird das rote Buch 2010 in zwei Bänden erscheinen:

Band A enthält die IFRS ohne Anhänge nebst Einführungen und erläuternden Überschriften.

Band B enthält die (unverbindlichen) Begleitmaterialien wie die Grundlage für Schlussfolgerungen, Umsetzungsleitlinien und veranschaulichende Beispiele.

Sie können das Werk auf der Internetseite des IASB vorbestellen. Sie werden dann benachrichtigt, wenn das rote Buch verfügbar ist.

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Veröffentlichung von Deloitte zu sogenannten 'Cap and Trade'-Programmen

18.02.2010

Das Centre von Deloitte für Klimawandel- und Nachhaltigkeitsdienstleistungen hat eine Veröffentlichung zu Handelsprogrammen mit festgelegter Obergrenze und freiem Handel ('cap and trade') für Treibhausgase herausgegeben.

Sorgen wegen möglicher Auswirkungen des Klimawandels bringt Regierungen dazu, Vorgehensweisen und Programme zu bedenken, die zu einer Reduzierung von Treibhausgasemissionen führen können. 'Cap and Trade'-Programme sind eine Möglichkeit, von der erwartet wird, dass sie durch Einrichtung eines finanziellen Anreizes dazu führen wird, Emissionen großer Verschmutzer im Industriebereich zu verringern. Der Zweck der Publikation ist es, die Hauptmerkmale des 'Cap and Trade'-Programms für Treibhausgase vorzustellen. Eine Kenntnis von 'Cap and Trade'-Programmen ist grundlegend für das Verständnis ihrer Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit einschließlich Emissionsverwaltung, -bilanzierung und steuerliche Auswirkungen.

Das IASB-Projekt zu Emissionshandelsprogrammen

Der IASB hat auf seiner Agenda ein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen. Ziel des Projekts, das gemeinsam mit dem FASB durchgeführt wird, liegt darin, umfassende Leitlinien für die Bilanzierung von Emissionshandelsprogrammen zu entwickeln. Der Board hat vorläufig entschieden, dass ein Unternehmen wie folgt verfahren soll, wenn es Verschmutzungsrechte kostenfrei vom Staat erhält:

Das Unternehmen setzt die Verschmutzungsrechte als Vermögenswerte an und bewertet sie erstmalig zum beizulegenden Zeitwert.

Da das Unternehmen eine Verpflichtung eingeht, seine Emissionen unter die Marke abzusenken, die durch seine Verschmutzungsrechte vorgegeben ist (also die Obergrenze oder Cap), setzt das Unternehmen eine Schuld an, die seiner Zusage entspricht, die Verschmutzungsrechte über den Verpflichtungszeitraum hin zu zahlen. Die Schuld besteht unabhängig davon, ob das Unternehmen bereits Emissionen produziert hat.

Sie können sich die Veröffentlichung Cap and Trade Programs for Greenhouse Gas hier kostenfrei herunterladen (in englischer Sprache, 1.123KB).

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