Nachrichten

Spanische Publikationen Image

Deloitte-Newsletter zu Bezugsrechten in spanischer Sprache

28.10.2009

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die spanische Übersetzung eines IAS Plus Update-Newsletters veröffentlicht.

Unsere kolumbianischen Kollegen haben die spanische Übersetzung des nachfolgenden IAS Plus Update-Newsletters veröffentlicht:

Boletín de Actualización IAS Plus – Clasificación de las emisiones de derechos (19 KB) Spanische Fassung von: IAS Plus Update-Newsletter Oktober 2009 – Klassifizierung von Bezugsrechten (in englischer Sprache, 55 KB)

Unsere spanischsprachigen Veröffentlichungen finden Sie hier.

Heads Up Image

Heads Up-Newsletter zu Finanzinstrumenten

28.10.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel Ein aktueller Stand zum gemeinsamen Projekt von FASB und IASB zu Finanzinstrumenten veröffentlicht.

Dieser 20-seitige Newsletter vermittelt einen umfassenden Überblick über die Ansätze von FASB und IASB zur Änderungen der Bilanzierung von Finanzinstrumenten, wie sie sich bei der Diskussion auf der gemeinsamen Boardsitzung am 26. Oktober 2009 widerspiegelten. Beide Boards erwarten, ihre jeweiligen neuen Standards zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten irgendwann im Jahr 2010 zu finalisieren. Sie können diese Ausgabe von Heads Up hierherunterladen (in englischer Sprache, 194 KB). Ein Ausschnitt aus dem Newsletter:

Die Änderungen, die von den beiden Boards ausgeführt wurden, lassen erahnen, dass Unternehmen sich bald auf radikale Änderungen hinsichtlich der Art und Weise vorbereiten müssen, wie sie für eine große Bandbreite an Finanzinstrumenten Rechnung legen; dazu zählen Anlagen in schuldrechtlichen und Beteiligungstiteln, Kredite, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Anlagen in strukturierte Finanzverträge sowie vom Unternehmen emittierte eigene Schuldverschreibungen. Auch wenn die Änderungen bei Unternehmen, die Finanzinstrumente in großem Ausmaß verwenden, die größten Auswirkungen haben werden – Banken, Versicherungsunternehmen und sonstige Unternehmen im Finanzdienstleistungssektor –, wird praktisch keine Branche unangetastet bleiben. Die Änderungen betreffen den Ansatz, die Klassifizierung und die Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten, die Art und Weise, wie Wertberichtigungen von Krediten, Forderungen und sonstigen Finanzinstrumenten erfasst und bemessen werden, sowie die Art und Weise, wie sie die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf ihre derivativen und Sicherungsmaßnahmen anwenden.

Derzeit unterscheiden sich die Ansätze der zwei Boards in wesentlichen Punkten. So sind im vom FASB vorgeschlagenen Ansatz beispielsweise mehr Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert vorgesehen, als das nach den derzeitigen US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS der Fall ist, wohingegen im vom IASB vorgeschlagenen Ansatz ein Modell gemischter Bewertungsmaßstäbe beibehalten wird, welches den derzeitigen Regelungen in US-GAAP und IFRS ähnlicher ist; allerdings werden andere Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten vorgeschrieben. Zudem unterscheiden sich die Ansätze beider Boards hinsichtlich der Erfassung und Bemessung von Kreditverlusten.

Oesterreich Image

Kodex Rechnungslegung und Prüfung

28.10.2009

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (iwp) hat gemeinsam mit dem Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) einen Kodex veröffentlicht, der die Stellungnahmen, Fachgutachten und Richtlinien dieser drei Organisationen sowie wesentliche Rechtsvorschriften (WTBG, A-QSG) beinhaltet.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Bestellung finden Sie hier.
IASB und FASB Image

Mitschrift vom zweiten Tag der gemeinsamen Sitzung von IASB und FASB im Oktober

28.10.2009

IASB und US-amerikanischer FASB kommen vom 26. bis 28. Oktober zu einer gemeinsamen Sitzung in den Geschäftsräumen des FASB in Norwalk, Connecticut (USA), zusammen.

Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte vom zweiten Tag der Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.
Europaeische Union Image

Weitere Legislativvorschläge zur Stärkung der Finanzaufsicht

27.10.2009

Um die Finanzaufsicht in Europa weiter zu stärken, hat die Europäische Kommission gestern ergänzende Legislativvorschläge angenommen.

Nach dem am 23. September 2009 gebilligten Legislativpaket zur Stärkung der Finanzaufsicht in Europa, in dem u.a. die Schaffung eines Europäischen Finanzaufsichtssystems mit drei neuen Europäischen Finanzaufsichtsbehörden vorgesehen ist (s. unsere Nachricht vom 24. September 2009), schlägt die Kommission nun gezielte Änderungen an den bestehenden Finanzdienstleistungsrichtlinien vor, die eine reibungslose Funktionsweise dieser Behörden sicherstellen sollen. Mit den Vorschlägen sollen insbesondere die Befugnisse der Behörden genau festgelegt und diesen die Möglichkeit gegeben werden, Entwürfe technischer Standards zu erarbeiten, Meinungsverschiedenheiten zwischen nationalen Aufsichtsbehörden beizulegen und den Austausch der bei der Einzelaufsicht gewonnenen Informationen zu erleichtern und so ein stärker harmonisiertes Regelwerk zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in der deutschsprachigen Presseerklärung der Kommission (24 KB).
EFRAG Image

EFRAG-Übernahmeempfehlungen

27.10.2009

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Übernahmeempfehlungen ausgesprochen.

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ist im Rahmen des Übernahmeprozesses der IFRS für die Anwendung zu folgenden Ergebnissen gekommen:

EFRAG bittet um Stellungnahmen in Bezug auf die Übernahme des IASB-Entwurfs zur Klassifizierung von Bezugsrechten für die Anwendung in Europa. Es wird sowohl um Stellungnahme zur Einschätzung des Entwurfs vor dem Hintergrund der Übernahmekriterien der EU als auch um Stellungnahme zur Einschätzung der Kosten und Nutzen gebeten, die sich aus der Übernahme des Entwurfs in der EU ergeben würden. EFRAG ist in beiden Fragen zu einem positiven Schluss gekommen und erwägt, die Übernahme für eine Anwendung in Europa zu empfehlen (Presseerklärung von EFRAG).

EFRAG hat den Konsultationsprozess zu den Änderungen an IFRS 1 hinsichtlich zusätzlicher Ausnahmen für Erstanwenderabgeschlossen und eine Auswirkungsanalyse erstellt. EFRAG empfiehlt eine Übernahme für die Anwendung in der EU (Presseerklärung von EFRAG).

Der EFRAG-Aufsichtsrat hat entschieden, dass der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) die Entwicklung der Übernahmeempfehlungen in Bezug auf den IFRS, der die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften in IAS 39 ersetzen soll, einem beschleunigten Konsultationsprozess unterziehen darf. Dies sei notwendig, um der europäischen Forderung gerecht werden zu können, dass dieser Standard für die Abschlüsse 2009 zur Verfügung soll (Presseerklärung von EFRAG).

IASB Image

Gemeinsame Sitzung von ARG und GPF mit dem IASB

27.10.2009

Am Dienstag, 10. November 2009, werden Vertreter des IASB mit der Gruppe der Analystenvertreter und dem Globalen Forum der Ersteller in den Sitzungsräumen des IASB zusammenkommen.

Die Sitzung wird öffentlich sein.

Die Gruppe der Analystenvertreter (Analyst Representative Group, ARG) des IASB ist eine Gruppe professioneller Finanzanalysten, die sich dreimal im Jahr mit fünf Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln

Das Globale Forum der Ersteller (Global Preparers Forum, GPF) des IASB ist eine Gruppe von Vertretern aus Unternehmen, die die IFRS anwenden. Das GPF macht Eingaben zu Konzepten und Vorschlägen, die der IASB entwickelt, und gibt dem IASB Rat zu Praxisauswirkungen seiner beabsichtigten Vorschläge auf die Abschlussersteller.

Oesterreich Image

Überarbeitungen zu den Musterberichten zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen

27.10.2009

Das Institut Österreichischer Wirtschaftsprüfer (IWP) verabschiedete Überarbeitungen zu den Musterberichten zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen.

Bei den Überarbeitungen handelt es sich um geringfügige Änderungen, die sich aufgrund von Anregungen ergeben haben. Die Musterberichte stehen Ihnen als Word-Dateien auf der entsprechenden Seite des IWP zur Verfügung.
Oesterreich Image

Österreichisches Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz

27.10.2009

Die österreichische Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 27. April 2006 beschlossen, die Verwaltungskosten für Unternehmen aus der Erfüllung bundesgesetzlicher Informationsverpflichtungen bis 2010 um 25 % zu reduzieren.

Im Rahmen dieser Initiative wurden auch die Rechnungslegungsbestimmungen des Unternehmensgesetzbuches auf mögliche Vereinfachungen überprüft. Mit dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf ist als Sofortmaßnahme in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Finanzen zunächst die Anhebung des für die Rechnungslegungspflicht von Einzelunternehmen und Personengesellschaften maßgeblichen Schwellenwerts sowie die Beseitigung diverser Bewertungswahlrechte in Angleichung an die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften vorgesehen. Einen Überblick über den Gesetzentwurf mit dem genauen Gesetzestext, erläuternden Bemerkungen, einer Textgegenüberstellung und einer Presserklärung finden Sie hier.
AFRAC Image

Neue AFRAC-Stellungnahmen

27.10.2009

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen und einen Entwurf einer Stellungnahme zur Verfügung.

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei neue Stellungnahmen und einen Entwurf einer Stellungnahme zur Verfügung:

Sonderfragen zur unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen (Stellungnahme, 96 KB)

Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß §§ 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB (Stellungnahme, 72 KB)

Die Angabe von Vorjahreszahlen gemäß § 223 Abs. 2 UGB (Stellungnahmeentwurf, 54 KB)

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.