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Deloitte Comment Letter Image

Wir nehmen Stellung zu den Vorschlägen zu aufgegebenen Geschäftsbereichen

23.01.2009

Deloitte hat eine Stellungnahme (in englischer Sprache, 117 KB) zum IASB-Entwurf Aufgegebene Geschäftsbereiche - Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5 eingereicht.

Die Vorschläge zielen darauf ab, die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereichezu überarbeiten und zusätzliche Angaben über Bestandteile eines Unternehmens zu fordern, die veräußert wurden oder als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert wurden. In unserem Schreiben drücken wir Unterstützung für das gemeinsame Projekt von IASB und FASB aus, in dem eine gemeinsame Definition von und Angabeforderungen für aufgegebene Geschäftsbereiche erarbeitet werden. Wir weisen jedoch darauf hin, dass selbst bei Übernahme dieses Entwurfs keine Konvergenz erzielt würde:

Obwohl wir die Zielsetzung der Konvergenz in dieser vorgeschlagenen Änderung unterstützen, bleiben doch aufgrund von Differenzen im Anwendungsbereich zwischen IFRs 5 und SFAS 144 Bilanzierung von Wertminderungen von Veräußerungen von langfristigen Vermögenswerten weiterhin Unterschiede in der Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche. So werden in SFAS 144 beispielsweise Beteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, aus dem Anwendungsbereich ausgeschlossen, während das in IFRS 5 nicht der Fall ist. Daher kann die Veräußerung einer Beteiligung, die nach der Equity-Methode bilanziert wird, unter US-GAAP nicht als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt werden; unter IFRS könnte das in Frage kommen. Obwohl diese Unterschiede nicht im Umfang dieses Projekts enthalten sind, sind wir der Meinung, dass die Boards die Unterschiede im Anwendungsbereich in weiteren Konvergenzprojekten berücksichtigen sollten.

Frühere Stellungnahmen von Deloitte finden Sie hier.
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IAS 32 (rev. 2008) Finanzinstrumente - Kündbare Instrumente für die Anwendung in Europa übernommen

22.01.2009

Die Europäische Union hat die Verordnung (EG) Nr. 53/2009 im Amtsblatt vom 22. Januar 2009der Kommission vom 21. Januar 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden die Änderungen an IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung und IAS 1 Darstellung des Abschlusses in Bezug auf Kündbare Instrumente, die der IASB im Februar 2008 verabschiedet hatte, in europäisches Recht übernommen. Mit diesen Änderungen wird Unternehmen bestimmter Rechtsformen (insbesondere Personenhandelsgesellschaften) ermöglicht, ihr gesellschaftsrechtliches Kapital unter bestimmten Bedingungen als Eigenkapital auszuweisen.
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Mitschrift vom dritten Tag der IASB-Sitzung im Januar

22.01.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Unter anderem entschied der Board, dass im Rahmen des KMU-Projekts die Bezeichnung wieder "nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Unternehmen" lauten soll (Non-publicly Accountable Entities, NPAE) und dass immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Laufzeit einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte über eine Nutzungsdauer von höchstens zehn Jahren abgeschrieben werden sollen.
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Neuer IDW EPS und neue IDW Prüfungshinweise verabschiedet

21.01.2009

Der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in seiner letzten Sitzung die unten genannten Verlautbarungen verabschiedet.

Sie werden in den nächsten Heften der IDW Fachnachrichten und im kommenden Supplement der Zeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung" veröffentlicht werden.

Entwurf IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 16d Abs. 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag (IDW EPS 721). Der Entwurf steht auf der Seite des IDW zum Herunterladen zur Verfügung.

IDW Prüfungshinweis: Prüfung von IT-gestützten Geschäftsprozessen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.2)

IDW Prüfungshinweis: Berichterstattung über die Prüfung der Verwendung pauschaler Fördermittel nach Landeskrankenhausrecht (IDW PH 9.420.1)

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Anwendbarkeit der RzA im Rahmen des neuen Revisionsrechts

21.01.2009

Die Schweizerische Treuhand-Kammer hat eine Mitteilung der Kommission für Wirtschaftsprüfung hinsichtlich der Anwendbarkeit der Richtlinien zur Abschlussprüfung (RzA) im Rahmen des neuen Revisionsrechts veröffentlicht (185 KB).

Danach gilt folgendes:

RzA 2 ist außer Kraft gesetzt worden.

Die Grundsätze von RzA 3 haben zunächst weiterhin Gültigkeit.

RzA 4 ist außer Kraft gesetzt worden.

RzA 5 ist außer Kraft gesetzt worden.

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Mitschrift vom zweiten Tag der IASB-Sitzung im Januar

21.01.2009

Der International Accounting Standards Board kommt von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung. Unter anderem wurden folgende Entscheidungen getroffen:

Verabschiedung, vorbehaltlich schriftlicher Abstimmung, von IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden.

Änderung von IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb, um die Beschränkung aufzuheben, dass das Sicherungsinstrument für die Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb nicht durch den ausländischen Geschäftsbetrieb gehalten werden kann, dessen Nettoinvestition abgesichert wird. Diese Änderung wird einem verkürzten Konsultationsprozess unterworfen, damit sie für Zwischenberichte zum 30. Juni 2009 zur Verfügung steht.

Änderung des Anwendungsbereichs von IFRIC 9 Erneute Beurteilung eingebetteter Derivate. Es wird ein Entwurf mit einer Kommentierungsfrist von 30 Tagen herausgegeben, so dass die Änderung zum 1. Juli 2009 in Kraft treten könnte (zeitgleich mit der Überarbeitung von IFRS 3 aus dem Jahr 2008).

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Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar erneut geändert

21.01.2009

Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist abermals geändert worden.

Der erste Tagesordnungspunkt am Donnerstagmorgen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, der für die Fortsetzung der Diskussion vom heutigen Tag gedacht war, ist gestrichen worden. Die Sitzung beginnt mit der Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 7 — Fair-Value-Hierarchie und Angaben zum Liquiditätsrisiko um 10:15 Uhr Londoner Zeit.
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Mitschnitt der 127. DSR-Sitzung

21.01.2009

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 127. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) vom 5. und 6. Januar 2009 sind jetzt archiviert und können abgerufen werden.

Dazu ist eine einmalige Registrierung erforderlich, die für circa ein Jahr gültig sein wird.
Waehrungssymbole (Finanzkrise) Image

Erste Tagung der Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise

21.01.2009

Die Beratungsgruppe zur Finanzmarktkrise (Financial Crisis Advisory Group, FCAG) wurde gemeinsam von IASB und FASB eingerichtet, um Rechnungslegungssachverhalte zu erwägen, die im Zuge der weltweiten Finanzmarktkrise entstanden sind (siehe dazu unsere Meldung vom 30. Dezember 2008).

Ihr Zweck liegt darin, beiden Boards deutlich zu machen, welche Rolle die Bilanzierung während der Krise gespielt hat, und mögliche Änderungen vorzuschlagen. Gestern hielt die FCAG ihre erste Sitzung ab. Wir sind gegenwärtig bei der Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte und werden sie Ihnen sobald als möglich zur Verfügung stellen.

Sitzung der Beratungsgruppe von IASB und FASB zur Finanzmarktkrise20. Januar 2009

Der Vorsitzende erinnerte die Teilnehmer in seinen einführenden Bemerkungen an die Gründe, warum der beizulegende Zeitwert jüngst soviel Aufmerksamkeit erregt hat, insbesondere in den Fällen, in denen er auf Instrumente in 'ausgetrockneten' Märkten angewendet wurde. Er fuhr mit der Erläuterung fort, dass das Konzept des beizulegenden Zeitwerts breitere Anwendung nach der 'Sparkassenkrise' in den USA gefunden hat und es weiterhin 'in Arbeit' sei. Er sagte, dass die beiden wesentlichen Fragen gestellt würden:

In welchen Fällen war die Rechnungslegung hilfreich bei der Identifizierung von Sachverhalten?

In welchen Fällen war die Rechnungslegung nicht hilfreich?

Die Vorsitzenden von FASB und IASB vermittelten kurz den aktuellen Stand bei den Tätigkeiten der beiden Boards. Sie berichteten, dass es Druck gegeben habe, fundamentalere Änderungen an der Rechnungslegung vorzunehmen und dass aufsichtsrechtliche Reformen auf die Rechnungslegung ausstrahlen könnten. Sie nannten fünf Kernsachverhalte, die im Zuge der Krise zutage traten:

Beizulegender Zeitwert

Außerbilanzielle Geschäfte (Konsolidierung)

Verbriefungen (Ausbuchung)

Wertminderungen

Risikoberichterstattung (Nutzer sahen die Risiken in den Unternehmen nicht)

Beide Vorsitzende betonten, dass die getroffenen und geplanten Maßnahmen auf diese Sachverhalte gerichtet seien.

Der Stab beider Boards vermittelte detailliert den aktuellen Stand zu den bislang entwickelten Antworten. Man hob hervor, dass mehrere vorgeschlagene Änderungen an den IFRS und US-GAAP veröffentlicht worden seien und so bald wie möglich erneut erörtert würden. Darüber hinaus erwartet der IASB, Vorschläge zur Ausbuchung und zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im ersten Quartal 2009 herauszugeben. Beide Boards werden weiter daran arbeiten, die Tätigkeiten hinsichtlich einer umfassenden Überprüfung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten zu beschleunigen.

Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) stellte eine Zusammenfassung des kürzlich veröffentlichten SEC-Berichts zu den Auswirkungen der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert auf die Finanzmarktkrise in den USA vor. Er stellte fest, dass die Mehrheit der Vermögenswerte im Abschluss von Finanzinstitutionen in den USA nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet worden seien und dass lediglich ein Teil erfolgswirksam so bewertet worden sei. In dem Bericht kam man zu dem Schluss, dass der beizulegende Zeitwert keine bedeutende Rolle in der Krise gespielt habe. Ferner wurde festgestellt, dass der beizulegende Zeitwert von Anlegern als nützlich angesehen werde und dass viele der vorgeschlagenen Alternativen dieses Maß an Nützlichkeit nicht aufwiesen. Darüber hinaus wurde in dem Bericht hervorgehoben, dass das Vorgehen des FASB sachgerecht sei. Der kommissarische Leiter der Abteilung Rechnungslegung stellte fest, dass der Bericht mehrere Empfehlungen enthalte, darunter den Vorschlag, die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert nicht auszusetzen (siehe dazu unsere Nachricht vom 31. Dezember 2008).

Die Mitglieder der FCAG brachten sodann ihre Meinung zum Ausdruck. Die wesentlichen Themenkomplexe, die in den Sichtweisen der Teilnehmer zum Ausdruck kamen, sind nachfolgend zusammengefasst.

Hat der beizulegende Zeitwert die Finanzmarktkrise beschleunigt oder verschlimmert?

Viele Teilnehmer vertraten die Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert 'eine gewisse' Rolle während der Finanzmarktkrise gespielt habe, vor allem hinsichtlich des Effekts der Prozyklizität. Als Grund dafür wurde die größere Verwendung von Rechnungslegungszahlen durch die Aufsichtsbehörden genannt. Allerdings war die Mehrheit der Ansicht, dass der beizulegende Zeitwert keine größere Rolle gespielt habe, und kein Teilnehmer schlug seine Abschaffung vor – es seien die Geschäftsrisiken gewesen, die Finanzinstitutionen eingegangen seien und nicht angemessen gemanagt hätten.

Es wurde hervorgehoben, dass Unternehmen mehr Leitlinien hinsichtlich der Frage benötigten, wie der beizulegende Zeitwert in bestimmten Umständen festgestellt werden solle, vor allem in einem inaktiven Markt. Die Arbeit des beratenden Expertenpanels des IASB und dessen Abschlussdokument wurden als Schritt in die richtige Richtung genannt. Andere FCAG- Mitglieder äußerten Bedenken, dass der Bewertungsprozess als solcher nicht transparent sei und dies ebenfalls ein Thema sei, dessen man sich annehmen müsse.

Viele FCAG-Mitglieder hoben hervor, dass außerbilanzielle Aktivitäten und damit Konsolidierungsregeln die Entwicklung einer Schattenbuchhaltung zugelassen hätten, bei denen Risiken nicht im Abschluss dargestellt worden seien. Man stellte fest, dass die Geschäftsleitung im ihrem Abschluss erklären müsse, warum Unternehmen konsolidiert worden seien oder nicht.

Ein Mitglied stellte fest, dass die Anreizsysteme für die Führungskräfte die Situation verschärft hätten und dass diese Systeme nicht angemessen in den Berichten der Unternehmen dargestellt worden seien. Einige meinten, dass die Bilanzierung künftige Krisen nicht verhindern könne.

Verfahrensweise beim Setzen von Standards

Viele betonten die Wichtigkeit, sich auch unter Druck an den Standardsetzungsprozess zu halten, in schwierigen Zeiten möglicherweise beschleunigt. Ein Mitglied stellte fest, dass der Zeitraum September/Oktober 2008 ein Tiefpunkt in dem Setzen internationaler Rechnungslegungsstandards gewesen sei. Im diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass Standards durchsetzbar seien müssten: Wenn Standards nicht sachgerecht angewendet würden, helfe das beste Rahmenkonzept für die Bilanzierung nicht. Einige Mitglieder betonten die Notwendigkeit für einen weltweit einzigen Satz an Standards.

Anlegervertrauen

Ein weiteres Kernthema bestand darin, dass das Vertrauen der Anleger in die Rechnungslegung der Schlüssel zur Verbesserung der Marktsituation sei – Anleger seien an einer Rechnungslegung interessiert, die die ökonomische Realität abbilde. Die Standardsetzer wurden eindringlich gebeten, sich dies bei der Verfolgung weiterer Schritte in Erinnerung zu rufen. Dieses sei verbunden mit der Verringerung der Komplexität in der Rechnungslegung und der Vermeidung einer Überfrachtung mit Informationen. Eines der anwesenden Boardmitglieder sagte, dass es eine Menge Zynismus im Markt über die Rechnungslegung gebe und dass alle weiteren Schritte dürften diesen Zynismus nicht verstärken, sondern die Glaubwürdigkeit in die Rechnungslegung wiederherstellen müssten. Dieses Mitglied stellte fest, dass viele der Ansinnen von Politikern auf Änderungen in der Bilanzierung nur Werkzeuge zur Ergebnisgestaltung schaffen und dementsprechend das Anlegervertrauen unterminieren würden.

Wertminderungen

Viele FCAG-Mitglieder äußerten sich besorgt über die komplexen Regelungen zu Wertminderungen und den Unterschieden zwischen IFRS und US-GAAP. Einige Teilnehmer äußerten Bedenken hinsichtlich der fehlenden Möglichkeit, Risikovorsorge in guten Zeiten zu bilden, die in schlechten Zeiten genutzt werden könne, d.h. Vorsorge für erwartete Verluste zu bilden und nicht für eingetretene Verluste, wie dies derzeit in den Wertminderungsmodellen nach IFRS und US-GAAP vorgesehen ist. Andere meinten, dass dies ein aufsichtsrechtlichen Thema sei und so gelöst werden könne, dass eine angemessene Zuweisung zu den Rücklagen erfolge und ausschüttungsfähige Gewinne begrenzt würden.

Zielsetzung der Rechnungslegung

Es wurde hervorgehoben, dass bevor man Schlüsse zu irgendeinem der Sachverhalte ziehe, die Zielsetzung der Rechnungslegung klar sein müsse. Man hob hervor, dass die derzeitigen Rahmenkonzepte Aufsichtsbehörden nicht als Kernnutzer von Abschlüssen ansähen und die finanzielle Stabilität dementsprechend kein Ziel der Rechnungslegung sei.

Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern bei der Sitzung der FCAG gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

Heads Up Image

Heads Up zur Modernisierung der Rechnungslegung von Öl- und Gasunternehmen

21.01.2009

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel 'SEC modernisiert Rechnungslegung von Unternehmen der Öl- und Gasbranche' herausgegeben (in englischer Sprache, 157 KB).

In dem Newsletter wird die endgültige Regelung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) erörtert, durch die die Berichtsanforderungen für Unternehmen in der Öl- und Gasbranche geändert werden (siehe dazu unsere Nachricht vom 5. Januar).

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