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G-30-Empfehlungen zur Marktwertbilanzierung

20.01.2009

Am 15. Januar 2009 veröffentlichte die Gruppe der Dreißig (G-30) einen Bericht mit dem Titel 'Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität'.

In dem Bericht werden Mängel im globalen Finanzsystem adressiert und 18 spezifische Empfehlungen ausgesprochen: Verbesserung der Aufsichtssysteme, Stärkung der Rolle der Zentralbanken, Verbesserung von Regierungspraxis und -risikomanagement, Adressierung der Prozyklizität, Verbesserung der Bilanzierungspraxis, Stärkung der Finanzinfrastruktur, Erhöhung der internationalen Koordination. Das Projekt wurde von Paul Volcker als Vorsitzendem und Tommaso Padoa-Schioppa und Arminio Fraga Neto als stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Volcker und Padoa-Schioppa sind beide frühere Vorsitzende der IASC-Stiftung, der Dachorganisation des IASB. Die Gruppe der Dreißig ist ein privates, gemeinnütziges, internationales Gremium, das das Ziel verfolgt 'das Verständnis der internationalen Wirtschafts- und Finanzfragen zu vertiefen, die internationalen Auswirkungen von Entscheidungen im öffentlichen und im Privatsektor zu erforschen und die Wahlmöglichkeiten zu prüfen, die Marktteilnehmern und Entscheidungsträgern offenstehen'. Die Liste der Empfehlungen können Sie hierherunterladen (in englischer Sprache, 288 KB).

Kernempfehlungen im Bericht der G-30: Finanzreform: ein Rahmenkonzept für die finanzielle Stabilität

Kernempfehlung I Lücken und Schwächen im Geltungsbereich der Bankenaufsicht und -überwachung müssen beseitigt werden. Alle systemisch bedeutenden Finanzinstitutionen, gleich welcher Art, müssen sich in einem gewissen Maße der Bankenaufsicht unterwerfen.

Kernempfehlung II Die Qualität und Effizienz der Bankenaufsicht und -überwachung müssen verbessert werden. Dies wird besser ausgestattete Bankaufsichten und Zentralbanken erfordern, die in Strukturen tätig sind, die viele höhere Ebenen an nationaler und internationaler politischer Koordination erfordern.

Kernempfehlung III Institutionelle Verfahren und Standards müssen verstärkt werden, mit besonderer Betonung von Standards auf den Gebieten der Governance, des Risikomanagements, des Kapitals und der Liquidität. Aufsichtliche Verfahren und Bilanzierungsstandards müssen zudem Vorkehrungen gegen prozyklische Effekte treffen und mit der Aufrechterhaltung vorsichtiger Geschäftspraktiken in Einklang stehen.

Kernempfehlung IV Finanzmärkte und -produkte müssen transparenter gemacht und besser mit Risiko- und aufsichtsrechtlichen Anreizen in Einklang gebracht werden. Die Infrastruktur, die solchen Märkten zugrunde liegt, muss viel robuster und widerstandsfähiger gegen einen möglichen Ausfall selbst großer Finanzinstitutionen gemacht werden.

Eine der speziellen Empfehlungen unter der Kernempfehlung III bezieht sich auf die 'Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert':

Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert– Empfehlung 12:

a. Fair-Value-Bilanzierungsprinzipien und -standards sollten im Hinblick auf die Entwicklung realistischerer Leitlinien für den Umgang mit weniger liquiden Instrumenten und gestörten Märkten neu beurteilt werden.

b. Die Spannungen zwischen dem Geschäftszweck, dem beaufsichtigte Finanzinstitutionen, die als Intermediär von Kredit- und Liquiditätsrisiken auftreten, dienen, und den Interessen von Anlegern und Gläubigern sollte dadurch gelöst werden, dass prinzipienbasierter Standards, die das Geschäftsmodell dieser Institutionen besser abbilden, entwickelt, eine angemessene Strenge bei der Bewertung und der Einschätzung von Absichten angewendet sowie verbesserte Angaben und Transparenz gefordert werden. Diese Standards sollten zudem von den Bankaufsichten überprüft und mit ihnen abgestimmt werden, um eine Anwendung dergestalt sicherzustellen, dass sie mit einem sicheren und reibungslosen Geschäftsablauf solcher Institutionen in Einklang steht.

c. Bilanzierungsprinzipien sollten zudem flexibler hinsichtlich des aufsichtlichen Erfordernisses sein, wonach beaufsichtigte Institutionen eine angemessene Risikovorsorge für Kreditausfälle unterhalten können, die die erwarteten Verluste durch alle Portfolien über die Laufzeit der Vermögenswerte in diesen Portfolien ausreichend abdeckt. Die Art und Weise, in der die Risikovorsorge festgestellt und zugewiesen wird, sollte vollends transparent sein.

d. Wie im dritten Bericht der Gruppe für das Management von Adressenausfallrisiken (Counterparty Risk Management Policy Group, CRMPG) betont wurde, müssen einzelne Finanzinstitutionen unter jedweden Bilanzierungsstandards und in allen Marktsituationen sicherstellen, dass im Zentrum des Bewertungs- und Preisüberprüfungsprozesses vollends angemessene Ressourcen stehen, die durch absolut zuverlässige und unabhängige Entscheidungsbefugnis abgeschirmt sind.

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Mitschrift vom ersten Tag der IASB-Sitzung im Januar

20.01.2009

Der International Accounting Standards Board kam von Montag, 19. Januar, bis Freitag, 23. Januar 2009, zu seiner monatlichen Sitzung in London zusammen.

Die Übersetzung der inoffiziellen Mitschrift der Beobachter von Deloitte steht Ihnen auf einer eigenen Seite zur Verfügung.
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DSR verabschiedet Stellungnahme zu Eingebetteten Derivaten

20.01.2009

Der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) hat heute seine Stellungnahme zum IASB-Entwurf Eingebettete Derivate — Vorgeschlagene Änderungen an IFRIC 9 und IAS 39 (ED Embedded Derivatives — Proposed amendments to IFRIC 9 and IAS 39) verabschiedet.

Obwohl der DSR den Entwurf generell unterstützt, wird angemerkt, dass früher zulässige Ansätze, die nach dem Entwurf nicht länger gestattet sind, rückwirkend nicht als zu berichtigende Bilanzierungsfehler zu betrachten sein sollten. Die englischsprachige Stellungnahme des DSR gegenüber dem IASB (48 KB) wurde auch an EFRAG übermittelt, mit der Absicht, die Meinung des deutschen Standardsetzers in die Stellungnahme von EFRAG einzubringen.
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Zwei IVSC-Entwürfe mit IFRS-Bezug

20.01.2009

Der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) hat zwei Entwürfe zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Kommentierungsfrist endet am 30. April 2009. Die Wiedergabe auf IAS PLUS erfolgt mit freundlicher Genehmigung des IVSC:

Vorgeschlagene überarbeitete internationale Bewertungsleitlinie (International Valuation Guidance Note, GN) 4 Bewertung immaterieller Vermögenswerte (in englischer Sprache, 317 KB). Identifiziert und definiert die Hauptansätze und -methoden , die in der Bewertung immaterieller Vermögenswerte verwendet werden, mit dem Ziel die Terminologie zu vereinheitlichen und Bewertungsberichte für Nutzer weltweit verständlicher zu machen.

Vorgeschlagene überarbeitete internationale Bewertungsleitlinie (International Valuation Guidance Note, GN) 16 Bewertung immaterieller Vermögenswerte für die Zwecke der IFRS-Berichterstattung (in englischer Sprache, 255 KB). Lenkt die Aufmerksamkeit der Bewerter auf die Hauptbilanzierungsvorschriften der IFRS, unter denen die Bewertungen vorgenommen werden, und gibt Leitlinien hinsichtlich der daraufhin angemessenen Bewertung.

Presseerklärung des IVSC (in englischer Sprache, 68 KB)

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IFRS e-Learning für Vorstände

20.01.2009

Unsere kanadischen Kollegen haben ein IFRS e-Learning-Programm für Vorstände entwickelt.

Um ihre Aufsichtspflichten während und nach dem Übergang von kanadischen Rechnungslegungsstandards auf IFRS angemessen zu erfüllen, müssen Vorstände und Prüfungsausschussmitglieder ihre Finanzkenntnisse aktuell halten. Jetzt, während die Vorbereitungen auf die IFRS-Umstellung bereits angelaufen sind, ist es Zeit, in die IFRS-Bildung zu investieren. Das IFRS e-Learning-Programm für Vorstände von Deloitte legt den Schwerpunkt mehr auf eine Erhöhung der Aufmerksamkeit als auf fachliche Details. Das Programm, das on-line oder als CD zur Verfügung steht, kann für ein persönliches Einzelstudium genauso verwendet werden wie für Gruppensitzungen, die von einem IFRS-Experten von Deloitte moderiert werden. Das interaktive Material bietet:

Erörterung der Herausforderungen, denen sich Unternehmen während der Umstellung gegenüber sehen können

Hervorhebung der schwierigen Sachverhalte, auf die Unternehmensführung und Aufsichtsrat beim Umstellungsprozess stoßen können

Darstellung der Unterschiede zwischen IFRS und kanadischen Rechnungslegungsstandards für alle Schlüsselstandards

Angabe von praktischen Beispielen auf Grundlage von Deloitte-Erfahrungen bei IFRS-Umstellungen weltweit

Empfohlene Fragen, die Vorstände eventuell ihre Geschäftsführer oder internen oder externen Prüfer fragen sollten

Weitere Informationen über das Deloitte e-Learning-Programm für Vorstände (in englischer Sprache, 155 KB). Weitere Informationen zum Übergang auf IFRS in Kanada.

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Tagesordnung für die IASB-Sitzung im Januar erneut geändert

19.01.2009

Die Agenda für die Sitzung des International Accounting Standards Board im Januar ist abermals ergänzt worden.

Als zusätzlicher Punkt ist die Erörterung der Abzinsung tatsächlicher Steuern hinzugekommen. Der Vorschlag ist Teil des kommenden Standardentwurfs zur Überarbeitung von IAS 12, zu welchem dem Board in der letzten Woche eine Abstimmungsvorlage unterbreitet wurde, aus der die nun anstehenden Fragestellungen erwuchsen. Der Tagesordnungspunkt soll am Freitag unter den Restanten besprochen werden. Wir haben die Tagesordnung, die wir Ihnen am 9. Januar 2009 zur Verfügung gestellt hatten, entsprechend angepasst.
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Heads Up zur Wertminderung von Anlagen in verbriefte Vermögenswerte

19.01.2009

Die Fachabteilung unserer US-amerikanischen Kollegen hat einen Heads Up-Newsletter mit dem Titel 'FASB veröffentlicht Änderungen am OTTI-Modell für bestimmte Anlagen in verbriefte Vermögenswerte' herausgegeben (in englischer Sprache, 144 KB).

In dem Newsletter wird das kürzlich herausgegebene Positionspapier des FASB-Stabs (FASB Staff Position, FSP) EITF 99-20-1 erörtert, mit dem der Stab des US-amerikanischen Standardsetzers kürzlich sein kurzfristiges Projekt zur Überarbeitung der Leitlinien für andere als vorübergehende Wertminderungen von Nutzungsrechten an verbrieften finanziellen Vermögenswerten, die unter Sachverhalt 99-20 fallen, abgeschlossen hat.
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IFRS für bestimmte Unternehmen in Eritrea gefordert

19.01.2009

Wir haben Informationen zur Rechnungslegung in Eritrea erhalten, eine neue Länderseite Eritrea angelegt und unseren tabellarischen Überblick über die Anwendung der IFRS weltweit aktualisiert.

Der Rahmen der Finanzberichterstattung in Eritrea sieht derzeit wie folgt aus:

Börsennotierte Unternehmen: Es gibt keine Börse in Eritrea.

Nicht börsennotierte Unternehmen:IFRS vorgeschrieben für:

staatseigene Unternehmen

neu privatisierte Unternehmen (bedeutende Steuerzahler (large taxpaying offices (LTO))

Banken

Versicherungsunternehmen

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Designierte SEC-Vorsitzende ist bei IFRS zurückhaltend

19.01.2009

Am 15. Januar 2009 gab es im Ausschuss für Bank-, Wohnungs- und städtische Angelegenheiten des US-amerikanischen Senats eine Anhörung zur Nominierung von Mary Schapiro als Vorsitzende der Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC).

Schapiro deutete einige Bedenken hinsichtlich der kurzfristigen Übernahme der IFRS in den Vereinigten Staaten an und sagte, dass sie sich 'nicht notwendigerweise an den bestehenden Fahrplan, zu dem derzeit Stellung genommen werden kann, gebunden fühle'. Die Anhörung ist als Internetsendungim Netz verfügbar. Nachfolgend geben wir die nicht offizielle Niederschrift der Frage von Senator Reed bezüglich der IFRS und Schapiros Antwort darauf wieder.

Senator Jack Reed (Demokrat aus Rhode Island): Vieles von dem, was Sie tun werden, wird Komplikationen und Folgen im Ausland und in den Vereinigten Staaten haben. Eines der Gebiete ist der IFRS-Fahrplan. Wir haben den Vorsitzenden Cox wiederholt angeschrieben, dass er einen überaus deutlichen Fahrplan festlegen und entwickeln möge, und ich denke, dass es bei diesem Thema einer zügigen Entscheidung bedarf. Um präzise zu sein: Ich habe mich mit dem Vorstandsvorsitzende der Honeywell Corporation getroffen, der ähnliche Bedenken hinsichtlich ungleicher Behandlungsweisen nach internationalen Regeln hatte, nach denen man Erträge und Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen anders erfassen kann. Hier besteht eine Arbitragemöglichkeit zwischen den beiden Systemen, bei der ich denke, dass wir sie vermeiden müssen. Können Sie uns ein Bild davon vermitteln, wie Sie mit dieser internationalen Bilanzierungsbewegung verfahren wollen – mit einer Anerkennung, dass wir sie dereinst in einer globalen Wirtschaft haben und uns hoffnungsvollerweise auf einen Satz hochwertiger Standards zubewegen werden.

Mary Schapiro: Nun, ich würde mit großer Vorsicht verfahren, damit wir uns nicht in eine Abwärtsspirale begeben. Ich denke, wir alle stimmen darin überein, dass ein einziger Satz von Bilanzierungsstandards, die rund um den Globus angewendet werden, eine sehr vorteilhafte Sache wäre, Anleger ermöglichen würde, Unternehmen rund um die Welt zu vergleichen. Dieses vorausgeschickt, habe ich einige Bedenken hinsichtlich des Fahrplans, der von der SEC veröffentlicht wurde und zu dem derzeit Stellung genommen werden kann. Ich habe einige Bedenken hinsichtlich der IFRS-Standards im Allgemeinen. Sie sind nicht so detailliert wie die US-Standards. Da wird eine Menge der Auslegung überlassen. Selbst wenn wir sie übernähmen, wird es meiner Meinung nach keine Einheitlichkeit rund um die Welt zu der Frage geben, wie sie umgesetzt und durchgesetzt werden. Die Kosten eines Wechsels von US-GAAP auf IFRS werden außerordentlich sein, und ich habe einige Schätzungen gesehen, die von bis zu 30 Millionen US-Dollar für jedes US-amerikanische Unternehmen ausgehen, um dies zu erreichen. In dieser Zeit denke ich, dass wir sorgsam darüber nachdenken müssen, ob diese Größenordnung an Kosten für die US-Wirtschaft wirklich Sinn ergibt. Mein vielleicht größter Vorbehalt besteht in der Unabhängigkeit des International Accounting Standards Boards und die Fähigkeit, dessen Prozess für die das Setzen von Standards zu überwachen und dem Ausmaß an Strenge, der heutzutage in diesem Prozess besteht. Also sage ich Ihnen, dass ich tief Luft holen werde und mir das ganze Thema sorgsam erneut ansehen werde und nicht notwendigerweise an den bestehenden Fahrplan, zu dem derzeit Stellung genommen werden kann, gebunden fühle.

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EITF Snapshot für Januar 2009

18.01.2009

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben die Januarausgabe 2009 des EITF Snapshot-Newsletters herausgegeben (in englischer Sprache, 93 KB), in welchem die Ergebnisse der Sitzung der Emerging Issues Task Force (EITF) des FASB vom 15. Januar 2009 zusammengefasst werden.

Der EITF Snapshot ermöglicht Lesern, die für sie relevanten Sachverhalte zu identifizieren und die Ergebnisse der Sitzung schnell zu verstehen. Zurückliegende Ausgaben können Sie hierherunterladen.

In dieser Ausgabe von EITF Snapshot werden die folgenden Sachverhalte abgedeckt, die auf der EITF-Sitzung erörtert wurden:

Sachverhalt 08-10 Ausgewählte Fragestellungen zur Umsetzung von FAS 160 – vorläufige Beschlussfassung

Erstmalige Beschlussfassungen der EITF (sog. 'Beschlussfassungen zur Stellungnahme') werden mit der Bitte um Stellungnahme für eine bestimmte Zeit nach Ratifizierung durch den FASB veröffentlicht. Auf der ersten planmäßigen Sitzung nach Ablauf der Kommentierungsfrist erwägt die EITF die eingegangenen Stellungnahmen und bestätigt, sofern gerechtfertigt, seine Beschlussfassung zur Stellungnahme als endgültige Beschlussfassung. Diese Beschlussfassungen werden dann an den Board zur endgültigen Ratifizierung übermittelt.

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