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Financial Reporting Alert in spanischer Sprache

08.12.2008

Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende Veröffentlichung erstellt: .

Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende Veröffentlichung erstellt:

Unsere internationalen Kollegen haben eine eigene Seite zu Materialien und Veröffentlichungen in spanischer Sprache eingerichtet: Pagina de Recursos en Español.

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IASCF bittet um Stellungnahme zur Überarbeitung der Satzung

08.12.2008

Die Treuhänder der IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), der Dachorganisation des IASB, haben ein Diskussionspapier zum zweiten Teil der Überarbeitung der Satzung, die im Fünfjahresrhythmus stattfinden soll, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

In dem Papier werden Satzungsfragen adressiert, die nicht im ersten Teil der Überarbeitung abgedeckt worden waren. Dies schließt unter anderem die folgenden ein:

Einige der Fragen, zu denen die IASCF um Stellungnahme bittet

  • ob der Abschnitt der Satzung, der sich mit der Führung der Stiftung befasst und in dem bisher nur die IASCF genannt wird, auch auf das neue Überwachungsgremium Bezug nehmen soll, das in Teil 1 der Überarbeitung der Satzung vorgeschlagen worden war
  • geografische Mischung der Treuhänder
  • Wirksamkeit der Aufsichtsaktivitäten der Treuhänder
  • Finanzierungsvereinbarungen
  • Agendasetzungsprozess des IASB
  • bestehender Konsultationsprozess des IASB
  • möglicher Bedarf an einem "abgekürzten" Konsultationsprozess
  • prinzipienbasierter Ansatz von Standards
  • ob der IASB Standards für gemeinnützige Organisationen und den öffentlichen Sektor setzen soll
  • Prozesse und Zusammensetzung des Standardbeirats (Standards Advisory Council, SAC)

Die Kommentierungsfrist endet am 31. März 2009. Die Treuhänder beabsichtigen dann, ihre Beratungen mit einer Reihe von Gesprächen am Runden Tisch fortzusetzen, um die Anwender weltweit dazu zu ermutigen, die Diskussion fortzusetzen und ihre Meinungen einzubringen. Die Treuhänder beabsichtigen, den zweiten Teil der Überarbeitung mit ihrer Sitzung im Oktober 2009 abzuschließen. Die Änderungen an der Satzung würden am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Folgende Dokumente stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung:

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Newsletter zu den jüngsten Überarbeitungen von IFRS 1

08.12.2008

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters mit dem Titel Überarbeitungen von IFRS 1 zur erstmaligen Anwendung der IFRS herausgegeben (in englischer Sprache, 94 KB).

IFRS 1 wurde zuerst im Juni 2003 herausgegeben und seitdem oft geändert. In der Folge wurde der Standard komplizierter und weniger klar. Die jetzt veröffentlichte Fassung von IFRS 1 bewahrt den Inhalt der vorangegangenen Version in einer geänderten Struktur. Sie ersetzt die vorangegangene Version und tritt für Unternehmen, die erstmalig die IFRS anwenden, für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich auch für ein kostenfreies Emailabonnement eintragen.
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IFRS gewinnen an Akzeptanz unter US-amerikanischen Prüfern

06.12.2008

Der US-amerikanische Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist der Ansicht, dass internationale Bilanzierungsstandards in den Vereinigten Staaten eingeführt werden und beginnt damit, sich auf den Wandel vorzubereiten – so eine Studie, die vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) durchgeführt wurde.

Die Studie zeigt eine signifikante und positive Veränderung bei der Anzahl der Prüfungsgesellschaften und Unternehmen, die damit beginnen, sich auf die mögliche Übernahme der IFRS vorzubereiten.

55% derjenigen, die landesweit über den Titel eines CPAs verfügen und in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder einem Unternehmen arbeiten, gaben an, dass sie sich auf verschiedenste Weise auf die Übernahme der IFRS vorbereiten, ein Anstieg von 14 Prozentpunkten gegenüber 41 Prozent, die sich auf den Wandel vorbereiten, nach einer Studie des AICPA vom April 2008.

65% der CPAs sagen, dass sie über IFRS-Kenntnisse verfügen, aber mehr lernen müssten.

Die Ergebnisse der Studie basieren auf den Antworten von 1.495 AICPA-Mitgliedern, die zwischen dem 22. September und dem 2. Oktober 2008 an einer Online-Befragung teilgenommen haben. Die Irrtumswahrscheinlichkeit liegt bei unter drei Prozentpunkten. Folgende englischsprachige Dokumente können Sie herunterladen:

Ausführliche Ergebnisse (109 KB)

Presseerklärung des AICPA (104 KB)

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Mitschrift von den Gesprächen am Runden Tisch zur Finanzmarktkrise

05.12.2008

Als Reaktion auf die Herausforderungen der Finanzmarktkrise haben der IASB und der FASB beschlossen, eine Reihe von Gesprächen am Runden Tisch anzubieten, um die Meinung der Anwender zu den dringendsten Bilanzierungsfragen und ihrer Lösung einzuholen.

Die erste Gesprächsrunde wurde am 14. November 2008 in London abgehalten (Mitschrift von Deloitte-Beobachtern). Eine zweite fand in den Räumen des FASB in Norwalk in Connecticut am 25. November 2008 statt. Nachfolgend geben wir die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschrift von der Gesprächsrunde in Norwalk wieder, die die Beobachter von Deloitte erstellt haben. Unsere umfassende Seite zur Finanzmarktkrise finden Sie hier.

Mitschrift von der Gesprächsrunde von IASB und FASB zur FinanzmarktkriseBüroräume des FASB, Norwalk (CT), 25. November 2008

Am 25. November 2008 hielten IASB und FASB eine Gesprächsrunde in den Büroräumen des FASB in Norwalk (CT) zu Rechnungslegungsthemen ab, die sich infolge der weltweiten Finanzmarktkrise ergeben. Das Ziel der Gesprächsrunde bestand darin, dass die Boards Rückmeldungen von einer großen Zahl von Interessengruppen zu Bilanzierungsthemen erhalten, die umgehend Aufmerksamkeit erfordern, um dabei zu helfen, das Vertrauen der Anleger in die Finanzmärkte zu erhöhen.

Die wesentlichen Themen, die erörtert wurden bestanden in (1) der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte, (2) der Fair Value Option, (3) der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert sowie (4) Angaben. Nachfolgend geben wir die wichtigsten Ergebnisse der Gesprächsrunde wieder.

Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte

Der Großteil der Diskussion am Runden Tisch drehte sich um Sachverhalte im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Wertminderungsmodellen für Gläubigertitel. Mehrere Themen wurden aufgeworfen:

Der Sinn einer 'Wertminderung' in der Rechnungslegung wird nicht gut verstanden. Es besteht keine vereinheitlichte Definition, und es gibe mehrere Modelle in Abhängigkeit der Art des finanziellen Vermögenswerts.

Auslösende Ereignisse werden nicht gut verstanden. Einige sind der Ansicht, dass die Sichtweise der Geschäftsleitung eine wesentliche Rolle bei der Frage spielen sollte, ob ein auslösendes Ereignis aufgetreten ist. Andere deuteten an, dass sich die Sichtweise der Geschäftsleitung ändern kann und subjektiv ist; für sich genommen sollte die Sichtweise der Geschäftsleitung kein Faktor bei der Feststellung sein, ob ein Vermögenswert wertgemindert ist.

Sobald eine Wertberichtigung als sachgerecht angesehen wird, führt der Rückgriff auf verschiedene Wertminderungsmodelle für den Ansatz im Abschluss zu Komplexität und macht es Nutzern schwer, den Abschluss zu verstehen. So werden beispielsweise Forderungen und Kredite zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen für bonitätsinduzierte Verluste geführt, während verbriefte Kredite, die dieselben Ausstattungsmerkmale wir eine Kreditforderung haben mögen, auf den beizulegenden Zeitwert abgeschrieben werden.

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde tauschten verschiedene Sichtweise dazu aus, wie einige dieser Sachverhalte angegangen werden könnten. Einige Abschlussnutzer waren Befürworter einer vollständigen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, bei der die Wertänderungen in der Erfolgsrechnung erfasst werden. Die deuteten an, dass damit das Thema auslösender Ereignis und verschiedener Wertminderungsmodelle entfiele. Andere (Ersteller und Prüfer) schlugen ein Modell vor, das vom Zentrum für Prüfungsqualität des US-amerikanischen Instituts der Wirtschaftsprüfer (American Institute of Certified Public Accountants, AICPA) in deren Stellungnahme an die SEC zum beizulegenden Zeitwert vorgeschlagen worden war (in englischer Sprache, 119 KB). Nach diesem Modell würde die Schuldverschreibung in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, Kreditverluste unmittelbar erfolgswirksam erfasst und andere Veränderungen im beizulegenden Zeitwert im sonstigen vollständigen Einkommen verbucht. Der Kreditverlust würde auf der Grundlage von Veränderungen der erwarteten Zahlungsströme berechnet, ähnlich dem in Standard 114 verwendeten Modell. Nach diesem Vorschlag würde das sonstige vollständige Einkommen in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt, so dass die Bestandteile der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in derselben Aufstellung dargestellt werden. Die Befürworter dieser Regelung deuteten an, dass dies Abschlussnutzern Informationen hinsichtlich der erwarteten Zahlungsströme der Schuldverschreibung sowie der sonstigen Änderungen des beizulegenden Zeitwerts vermittle.

Diese beiden Vorschläge lösten eine Diskussion darüber aus, was sachgerechterweise in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen sei. Auch wenn die Diskussion interessant war, trug sie nicht zur Lösung der Frage bei, was der Grund für das fehlende Vertrauen in die Kreditwirtschaft sei. Einige deuteten an, dass der Vertrauensverluste das Ergebnis davon sei, dass Anleger dem nicht trauten, was Unternehmen in ihren Bilanzen berichtet hätten. Die deuteten an, dass das wahre Thema ein Mangel an Transparenz sei, die aber notwendig ist, damit Anleger Anlageentscheidungen treffen könnten. Mehrere Analysten meinten, dass zusätzliche Angaben darüber, was die Unternehmen hielten und wie die Geschäftsleitung den beizulegenden Geschäftswert einschätze, erforderlich seien. Ein Vorschlag bestand in einer Tabelle, die nach Anlageklassen getrennt Folgendes beinhalten würde: die Anschaffungskosten, den aktuellen beizulegenden Zeitwert, den inneren Wert bzw. einen anderen Wertmaßstab, den das Unternehmen als sachgerecht ansieht, eine Beschreibung, wie der beizulegende Zeitwert ermittelt wurde einschließlich wesentlicher Inputfaktoren, eine Beschreibung, wie der innere Wert berechnet wurde und warum das Unternehmen der Ansicht ist, dass die andere Bewertung sachgerecht ist. Mitglieder beider Boards deuteten an, dass es wahrscheinlich einfacher sei, ein kurzfristiges Projekt zum Abschluss zu bringen, das sich mit Angaben befasst, als eines, das versucht, die verschiedenen Sachverhalte im Zusammenhang mit Wertminderungen anzugehen.

Fair Value Option

Die Teilnehmer wurden gefragt, ob sie der Ansicht seien, dass die Fair Value Option weiterhin unwiderruflich sein solle. Die meisten stimmten dieser Auffassung zu. Sie meinten, dass sie diese als Missbrauchsverhütungsvorschrift sähen, die Leute davon abhält, sie auf ein Instrument anzuwenden, wenn dies vorteilhaft ist, und sie wieder zurückzunehmen, wenn der beizulegende Zeitwert sich zu ihrem Nachteil entwickelt. Einige deuteten an, dass der Grund dafür, warum das Wahlrecht ursprünglich ausgeübt wurde, infolge von Änderungen im geschäftlichen Umfeld nicht mehr bestehen mag. Wenn beispielsweise die Option zur Verringerung einer Rechnungslegungsanomalie gezogen wurde, die nicht länger besteht, dann sollte dieses Wahlrecht nach Meinung einiger rückgängig gemacht werden können.

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert

Mehrere Teilnehmer deuteten an, dass die Bewertungsleitlinien in dem Arbeitspapier, das von dem Expertenpanel des IASB herausgegeben worden ist, sehr nützlich seien und dass die Boards gut beraten seien, die Informationen in die verpflichtend zu berücksichtigenden Leitlinien aufzunehmen. Ein Teilnehmer bat um Leitlinien bei der Bemessung alternativer Instrumente wie Anlagen in endfälligen Hedge Fonds. Der Teilnehmer deutete an, dass der Stab des FASB und die Bewertungsgruppe des FASB die Probleme bei der Bewertung dieser Instrumente zuvor bereits erörtert hätten, einschließlich der Frage, ob der Nettovermögenswert der sachgerechte Bewertungsmaßstab nach Statement 157 sei. Andere vertraten die Ansicht, dass alle kurzfristigen Leitlinien nur darauf gerichtet sein sollten, dabei zu helfen, die Kapitalmärkte und die Transparenz wiederherzustellen.

Angaben

Mehrere Teilnehmer nahmen Stellung zu dem o.g. Angabenvorschlag. Sie waren der Ansicht, dass Angaben ein guter Ausgangspunkt seien, sie aber auch nach vorn gerichtete Informationen, Sensitivitäten der Veränderungen von Inputfaktoren und Unsicherheiten bei der Schätzung sehen möchten. Andere sagten, dass die Verlängerung von Level 3 ein bedeutende Menge an guten Informationen brächte und sie diese Informationen gern für alle Stufen der Bewertungshierarchie sehen würden.

Diese Zusammenfassungen basieren auf Notizen, die von Beobachtern bei der Gesprächsrunde gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige Zusammenfassung zu verstehen.

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Kostenfreier IFRS-Webcast des AICPA am 12. Dezember

05.12.2008

Das US-amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (American Institut of Certified Public Accountants, AICPA) hat eine neue englischsprachige vierteljährliche Internetsendung zum IFRS-Übergang ins Leben gerufen: Migrating to IFRS: A Conversion Review.

Die erste Sendung der Reihe soll der erste Schritt in einem mehrstufigen Ausbildungsprozess sein, mit dem Rechnungslegern und Finanzmanagern geholfen werden soll, auf den nötigen Stand für eine IFRS-Einführung zu kommen. Die Sendung ist für Teilnehmer, die keinen CPE-Credit erwerben wollen, kostenfrei. Details:

  • Wann: Freitag, 12. Dezember 2008, 14:00h bis 16:30h amerikanischer Ostküstenzeit (EST)
  • Registrierung: Klicken Sie hier, um sich zu registrieren
  • Titel der Sendung: IFRS 101: The Essentials
  • Inhalt der Sendung: Hintergrund und Geschichte der IFRS-Konvergenzbemühungen, der neue IFRS-Fahrplan der SEC, Zusammenfassung der kritischen Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP, Auswirkungen all dieser Änderungen auf Prüfungsgesellschaften und Unternehmen
  • Kosten: Die Sendung ist kostenfrei, aber das (ebenfalls kostenfreie) Einrichten eines CPA2Biz-Kontos ist notwendig.
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Alert zur Finanzmarktkrise und zur Bewertung von Pensionen

05.12.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben einen Financial Reporting Alert veröffentlicht (in englischer Sprache, 62 KB), in dem die Auswirkungen adressiert werden, die die volatilen Finanzmärkte und der zunehmende Verfall der Märkte auf die Pensions- und andere Leistungsberechnungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnis und auf die Angaben für ein Unternehmen gehabt haben können und eventuell noch haben werden.

Erwägungen für die aktuelle Berichtsperiode schließen die folgenden ein:

Auswirkungen auf die Bilanz – Vermögensbewertung und Finanzierungsstatus

Abzinsungssatz einschließlich:

Fragen in Bezug auf die Anleiherendite und die Wahl der Anleihe, wenn ein Unternehmen ein hypothetisches Anleihenportfolio verwendet anstelle einer Ertragskurve, um den Absinzungssatz für seine Pensionsverpflichtungen zu bestimmen

Verwendung von indexbasierten Zinssätzen bei der Auswahl eines Abzinsungssatzes

Erwartete langfristige Rendite

Bestimmung des Pensionsaufwands – die Auswirkungen, die Minderungen im Planvermögen und Änderungen der Pensionsverpflichtungen auf die Berechnung der Amortisierung versicherungsmathematischer Gewinne oder Verluste für das Geschäftsjahr 2009 haben können

Bewertungszeitpunkt für das Planvermögen und die Leistungsverpflichtungen

Angaben

In dem Alert werden auch künftige Überlegungen für kommende Berichtsperioden erörtert.

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PCAOB schiebt Überprüfung nicht-amerikanischer Gesellschaften auf

05.12.2008

Die US-amerikanische Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Public Company Accounting Oversight Board, PCAOB) hat eine Änderung einer bestehenden Regelung verabschiedet und eine weitere vorgeschlagene Änderung an dieser Regelung zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Beide Änderungen beziehen sich auf die zeitliche Abfolge bestimmter Überprüfungen von bei der PCAOB registrierten aber nicht US-basierten Prüfungsgesellschaften. Die PCAOB hat außerdem um öffentliche Stellungnahme gebeten, welche Wege einzuschlagen sein könnten, um Umständen zu begegnen, in denen es der PCAOB nicht möglich sein könnte, eine Überprüfung durchzuführen, weil eine Gesellschaft Bedenken hegen könnte, dass eine solche Überprüfung die lokalen Gesetze verletzen könne. Die englischsprachige Presserklärung der PCAOB finden Sie hier.
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IFRIC-Sitzung vom Januar 2009 abgesagt

05.12.2008

Der IASB hat heute verkündet, dass die IFRIC-Sitzung, die für den 8. und 9. Januar 2009 angesetzt war, abgesagt worden ist.

Begründet wurde die Absage damit, dass das International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) rasche Fortschritte beim Abschluss der Interpretationsentwürfe gemacht hat, die im Juli 2007 herausgegeben worden waren. Die wenigen neuen Sachverhalte auf der Agenda von IFRIC sind noch in einem relativ frühen Erörterungsstadium, und die meisten von ihnen bedürfen noch des Abschlusses weiterer Untersuchungen, die von IFRIC gefordert worden waren.

Darüber hinaus hat IFRIC auf der Sitzung im November 2008 vorläufige Agendaentscheidungen zu allen Anfragen getroffen, die bis zu dem Zeitpunkt eingereicht worden waren. Im Hinblick auf die Sachverhalte, die in der Novembersitzung erörtert wurden, wird in der Ankündigung Folgendes festgehalten:

Ein nahezu endgültiger Entwurf auf Grundlage der Interpretation D24 Übertragungen von Vermögenswerten von Kunden (vormals 'Kundenbeiträge') wird auf der Website des IASB gegen Ende der kommenden Woche mit der Bitte um Stellungnahme eingestellt werden.

Hinsichtlich IFRICs Projekt zur Behandlung freiwillig vorausgezahlter Beiträge unter einer Mindestfinanzierungsanforderung im Zusammenhang mit IFRIC 14 wird der Stab die vorgeschlagene Änderung dem Board bei dessen Januarsitzung vorlegen. Die vorgeschlagene und vom Board genehmigte Änderung wird zudem auch mit der Arbeitsgruppe für Pensionen auf deren Sitzung im Januar erörtert werden.

Anfragen, die nach der Novembersitzung von IFRIC eingegangen sind, werden im März erörtert werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung des IASB.

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Zwei IAS PLUS-Newsletter in spanischer Sprache

05.12.2008

Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende Veröffentlichungen erstellt: .

Unsere kolumbianischen Kollegen haben folgende Veröffentlichungen erstellt:

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