Nachrichten

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Zwei FASB-Entwürfe im Rahmen der Konvergenzbemühungen

10.10.2008

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat zwei einzelne, aber dennoch in Verbindung stehende Entwürfe zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Mit den vorgeschlagenen FASB-Verlautbarungen Annahme der Unternehmensfortführung und Ereignisse nach dem Bilanzstichtag soll folgendes erreicht werden:

Prüfungshinweise, die zuerst als Prüfungsstandards herausgegeben wurden, sollen in den Kanon verbindlicher vom FASB herausgegebener Literatur übernommen werden, und

US-GAAP und IFRS sollen miteinander konvergiert werden.

Die Tatsache, dass diese Leitlinien sowohl in der verbindlichen FASB-Literatur als auch in den Prüfungsstandrads enthalten sind, unterstreicht, dass die Verantwortung für Bilanzierung und Berichterstattung in erster Linie beim Unternehmen und der Unternehmensleitung liegt und nicht beim Prüfer. Die englischsprachige Presseerklärung des FASB finden Sie hier.

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McCreevy drängt auf Erleichterung der Bilanzierungsregeln für Banken

10.10.2008

In einer Rede bei einer Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 8. Oktober 2008 hat Charlie McCreevy, der europäische Binnenmarktkommissar, den IASB gedrängt, die Bilanzierungsregeln für Banken unter IFRS zu vereinfachen.

Er verlieh der Meinung Ausdruck, dass es den Banken gestattet sein solle, Vermögenswerte aus ihrem Handelsportfolio (das ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird) in die Kategorie 'bis zur Endfälligkeit gehalten' (bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten und Gegenstand eines Werthaltigkeitstests) umzuklassifizieren, wenn das auch unter US-GAAP gestattet sei. Nach US-GAAP sind solche Umklassifizierungen selten, und der beizulegende Zeitwert zum Tag der Umklassifizierung wird von da ab zu den angenommenen Anschaffungskosten. Aus verschiedenen Quellen war berichtet worden, dass McCreevy vorgeschlagen habe, dass die Umklassifizierungen dazu führen sollten, dass die Banken die Vermögenswerte rückwirkend mit ihren historischen Anschaffungskosten zum Erwerbszeitpunkt darstellen müssten, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Kapitals der Bank führen würde. Diese Vorschläge finden sich in den englischsprachigen Redenotizen von McCreevy nicht. Hier ist die Übersetzung eines Auszugs daraus:

Darüber hinaus schlagen wir dringend Änderungen an unsere Bilanzierungsregeln vor, um sicherzustellen, dass Banken in der EU die gleiche Flexibilität zur Verfügung steht, die Banken in den Vereinigten Staaten gewährt wird. Es soll für die einzelnen Banken die Möglichkeit geben, Vermögenswerte aus ihrem Handelsbuch in ihr Bankbuch umzuklassifizieren, wenn sie das wünschen. Dies ist eine komitologische Maßnahme, von der ich hoffe, dass das Parlament ihr als dringender Sachfrage zustimmen kann. Währenddessen hoffe ich, dass die nationalen Aufsichtsbehörden diese neuen Vorschriften bereits anwenden, so dass Banken, die das wollen, sich dieser Möglichkeit bereits für ihre Abschlüsse zum dritten Quartal bedienen können. Darüber hinaus gibt es noch die Zustimmung des IASB zu den Klarstellungen der US-amerikanischen SEC hinsichtlich der Anwendung der Bilanzierungsregeln zum beizulegenden Zeitwert, wenn es keine Informationen aus aktiven Märkten gibt. Dies ist auch von höchster Bedeutung für Banken und sollte in die Berichterstattung über das dritte Quartal Einfluss finden.

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CICA äußert sich zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert von Anlagen

09.10.2008

Das kanadische Institut der Wirtschaftsprüfer (Canadian Institute of Chartered Accountants, CICA) hat eine Verlautbarung zur Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert von Paul Cherry, dem Vorsitzenden des kanadischen Standardsetzers Canadian Accounting Standards Board veröffentlicht.

Kurz zusammengefasst lautet die Botschaft von Cherry: Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten spiegelt die heutige Realität der Märkte wider. Historische Anschaffungskosten tun das nicht. Werfen Sie der Bilanzierungsweise nicht vor, dass sie zeigt, wie es wirklich aussieht. Die gesamte Verlautbarung in englischer Sprache finden Sie hier. Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:

In den allgemein akzeptierten Rechnungslegungsprinzipien wird vorgeschrieben, dass viele Anlagen in Aktien oder Wertpapiere zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Anlagen, die zu Anschaffungskosten bewertet werden, müssen zum Zeitpunkt der Berichterstattung auf Wertminderung geprüft werden, und wenn festgestellt wird, dass sie im Wert gemindert sind, müssen sie auf den geschätzten beizulegenden Zeitwert zum Berichtszeitpunkt abgeschrieben werden. Im Grunde genommen werden kanadische Unternehmen aufgefordert, eine realistische Einschätzung des Zeitwerts der Aktienanteile zum Bilanzstichtag vorzunehmen und dann den Anlegern klar zu erklären, wie diese Werte bestimmt wurden. Bei der Bestimmung des Zeitwerts des Aktienanteils müssen die Unternehmen den Preis einschätzen, zu dem Markteilnehmer in einem aktiven Markt kaufen oder verkaufen würden, wenn es einen solchen gäbe.

In Zeiten finanzieller Krisen ist es nur natürlich, zu fragen, was falsch gelaufen ist. Einige Leute sehen die Schuld für die derzeitige Krise in der vermehrten Verwendung des beizulegenden Zeitwerts in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Richtig, die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts in turbulenten Zeiten kann schwierig sein, aber die großen Umschwünge in Marktpreisen spiegeln doch die Realitäten der Märkte wider. Wollen wir wirklich Abschlüsse, die auf Vermutungen der Unternehmensleitung basieren, wie die Marktpreise zu „normalen‟ Bedingungen irgendwann in der Zukunft aussehen könnten? Immer mehr Leuten wird klar, dass die Bilanzierungsvorschriften nicht für die Krise verantwortlich zu machen sind. Die Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert zeigt den Anlegern und der Öffentlichkeit nur, „wie es wirklich aussieht‟.

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Treuhänder unterstützen die nächsten Schritte des IASB im Rahmen der Finanzmarktkrise

09.10.2008

Auf ihrer Sitzung in Peking heute, haben die Treuhänder der IASC-Stiftung ihre uneingeschränkte Unterstützung für den Ansatz ausgedrückt, den der IASB am 3. Oktober 2008 zur Beschleunigung seiner Reaktion auf die Finanzmarktkrise öffentlich bekanntgegeben hatte.

Nach diesem Ansatz will der IASB Formulierungen suchen, die Unterschiede beseitigen sollen, die darin bestehen, wie unter IFRS und US-GAAP die Umklassifizierung von Finanzinstrumenten zu sehen ist. Die Treuhänder unterstützen die Absicht des IASB, diese Arbeit bis Ende der Woche abgeschlossen zu haben. Die vollständige Presserklärung der IASCF in englischer Sprache finden Sie hier (176 KB). Nachfolgend haben wir einen Auszug für Sie übersetzt:

Bei Erarbeitung dieser gemeinsamen Position haben die Treuhänder betont, dass sie damit nicht Stellung zu den fachlichen Inhalten der IFRS beziehen und dies auch nicht zu tun beabsichtigen. Die Treuhänder haben noch einmal bestätigt, dass sie sich verpflichtet fühlen, die Unabhängigkeit des Standardsetzungsprozesses des IASB zu erhalten. Da mehr als 100 Länder inzwischen die IFRS anwenden, hoben die Treuhänder hervor, dass eine jegliche Schwächung der Unabhängigkeit des IASB höchstwahrscheinlich zu einer Reduzierung der Transparenz führen würde. Das könne möglicherweise zu einer Schwächung der Standards weltweit führen und schließlich das Anlegervertrauen zu einer Zeit unterminieren, zu der sich die Weltmärkte in einem fragilen Zustand befinden.

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SEC beginnt mit Studie zur mark-to-market-Bilanzierung

09.10.2008

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat Details zu ihrer Studie zur mark-to-market-Bilanzierung (Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert) durch Finanzinstitute angekündigt.

Diese Studie war in Abschnitt 133 des Wirtschaftsnotfallgesetzes 2008 vorgeschrieben worden. Die Studie muss bis zum 2. Januar 2009 in Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Notenbank abgeschlossen sein. Der Schwerpunkt der Studie wird auf den folgenden Sachverhalten liegen:

James Kroeker, der stellvertretende Leiter der Abteilung Rechnungslegung der SEC, wird der verantwortliche Direktor des Stabs für diese Studie sein. Bevor Kroeker zur SEC kam war Partner in unserer amerikanischen Schwesterfirma. Die SEC beabsichtigt, öffentliche Gespräche am Runden Tisch anzubieten, um Meinungen zu der Studie von Anlegern, Bilanzierern, Standardsetzern, Unternehmensleitern und anderen interessierten Parteien einzuholen. Die englischsprachige Presseerklärung der SEC finden sie hier.

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Weitere Stellungnahme des DSR zum IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen

09.10.2008

Der Deutsche Standardisierungsrat hat eine weitere Stellungnahme zum in der Diskussion befindlichen IFRS für nicht börsennotierte Unternehmen (vormals IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen) verabschiedet.

Die Stellungnahme steht auf der Website des DRSC zum Downloadbereit.
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Heads Up-Newsletter zur Sitzung der Bewertungsarbeitsgruppe des FASB

09.10.2008

In der neuesten Ausgabe des Heads Up-Newsletters unserer US-amerikanischen Kollegen werden neun Sachverhalte zusammengefasst, die auf der Sitzung der Arbeitsgruppe zur Informationslieferung bezüglich Bewertungen (Valuation Resource Group, VRG) des FASB am 23. September 2008 erörtert worden sind.

Der amerikanische Standardsetzer FASB hat die VRG gegründet, um den Stab des FASB bei bestimmten Sachverhalten mit Informationen bezüglich der Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanzierungspraxis zu versorgen und eventuell alternative Sichtweisen aufzuzeigen. Die aktuelle Ausgabe des Heads Up finden Sie hier (135 KB), frühere Ausgaben stehen Ihnen in einem Archiv zur Verfügung.

Die neun von der VRG erörterten Sachverhalte sind die folgenden:

VRG Sachverhalt 2008-11: Vorlage des Expertenrats des IASB

VRG Sachverhalt 2008-12: Angaben zum beizulegenden Zeitwert

VRG Sachverhalt 2008-13: Beobachtbare und nicht beobachtbare Daten

VRG Sachverhalt 2008-14: Bewertung von Schulden zum beizulegenden Zeitwert nach SFAS 157

VRG Sachverhalt 2008-15: Zuweisung von Gebrauchswerten auf einzelne Buchungseinheiten

VRG Sachverhalt 2008-16: Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von Forderungen, Verbindlichkeiten, und passiven Rechnungsabgrenzungsposten bei einem Unternehmenszusammenschluss

VRG Sachverhalt 2008-17: Identifizierung und Zuweisung von Marktteilnehmersynergien

VRG Sachverhalt 2008-18: Beizulegender Zeitwert eines nicht beherrschenden Anteils und eines vorher gehaltenen Eigenkapitalanteils

VRG Sachverhalt 2008-19: Auswirkungen der Bewertung von Eventualschulden nach SFAS 141(R) — Brutto- und Nettoaufstellung

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ECOFIN-Beschlüsse zu Bewertungen im Rahmen der Bilanzierung

08.10.2008

In unserer Nachricht vom 7. Oktober führten wir aus, dass die Eurogruppe und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister (ECOFIN) auf ihrer Sitzung am 6. und 7. Oktober 2008 in Luxemburg Bewertungssachverhalte im Rahmen der Bilanzierung erörtern würden.

ECOFIN hat eine große Anzahl an Beschlüssen zu einer koordinierten Reaktion der Europäischen Union auf den Konjunkturrückgang gefasst (in englischer Sprache, 143 KB). Hier ist der Beschluss zur Bewertung von Vermögen:

Hinsichtlich der Bewertung von Vermögenswerten werden überarbeitete Standards vom International Accounting Standards Board dringend erwartet; ansonsten werden die anhaltenden Bedenken zur bilanziellen Behandlung von Vermögen das Vertrauen der Anleger weiter untergraben.

In einem zweiten Dokument mit der Bezeichnung Unmittelbare Antworten auf die Finanzmarktkrise (in englischer Sprache, 113 KB) greifen die ECOFIN-Minister das Thema der Umgliederung von Vermögen und der Wertfindung für den beizulegenden Zeitwert auf (siehe dazu auch unsere Nachricht vom 6. Oktober 2008):

Wir unterstreichen die Notwendigkeit, jede Verwerfung zwischen US-amerikanischen und europäischen Banken aufgrund unterschiedlicher Bilanzierungsregeln zu vermeiden. Wir nehmen die Flexibilität bei der Anwendung von Marktbewertungen nach IFRS, wie sie in jüngsten Leitlinien vom IASB ausgeführt werden, zur Kenntnis. ECOFIN empfiehlt Regulatoren und Prüfern in der EU eindringlich, diese neuen Leitlinien umgehend anzuwenden. Wir denken auch, dass der Sachverhalt der Umgliederung von Vermögen schnell gelöst werden muss. Diesbezüglich drängen wir IASB und FASB zu einer Zusammenarbeit auf diesem Gebiet und begrüßen die Bereitschaft der Kommission, sachgerechte Maßnahmen so schnell wie möglich vorzulegen. Wir erwarten, dass dieser Sachverhalt bis Ende des Monats gelöst ist, mit dem Ziel einer Anwendung bereits im dritten Quartal – in Übereinstimmung mit den erforderlichen Maßnahmen.

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Accounting Roundup – das dritte Quartal 2008 im Rückblick

08.10.2008

Unsere US-amerikanischen Kollegen von Deloitte & Touche LLP haben die Ausgabe für das dritte Quartal 2008 ihres Accounting Roundup-Newsletters herausgebracht (56 Seiten in englischer Sprache, 1.221 KB).

Diese Ausgabe enthält kurze Beschreibungen der Verlautbarungen, die Rechnungslegung, Finanzberichterstattung und Unternehmensführung betreffen und die im ersten Quartal 2008 von den Standardsetzern und Aufsichtsbehörden wie FASB, IASB, IFRIC, FASAB, GASB, EITF, SEC, PCAOB und AICPA verabschiedet wurden. Dieser Quartalrückblick besteht aus den Artikeln aus den Ausgaben von Juli und August 2008, die, wenn nötig, entsprechend angepasst wurden, und neuen Artikeln für den Monat Juni. Daneben finden Sie in dem Newsletter Informationen über kommende Dbrief-Webcasts. Frühere Ausgaben finden Sie hier.

In dieser Ausgabe von Accounting Roundup werden die folgenden internationalen und IFRS-bezogenen Entwicklungen abgedeckt:

IASB gibt weitere Leitlinien zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen heraus

IFRIC gibt Interpretation zur Errichtung von Immobilien heraus

IFRIC gibt Interpretation zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Teilbetrieb heraus

IASB gibt vorgeschlagene Änderungen an IAS 33 Ergebnis je Aktie heraus

IASB gibt vorgeschlagene Änderungen an acht IFRS heraus

IASB gibt Standardentwurf zu aufgegebenen Geschäftsbereichen heraus

IASB gibt Standardentwurf zu IFRS 1-Ausnahmen heraus

IFAC gibt einen Prüfungsstandard zu nahe stehenden Unternehmen und Personen erneut heraus

IFAC gibt Entwurf von IPSAS 5 zu Fremdkapitalkosten heraus

IFAC gibt Vorschlag zum Verhaltenskodex für Wirtschaftsprüfer heraus

IASC-Stiftung gibt Diskussionsdokument zur Überarbeitung der Satzung heraus

IASB gibt Berichtsentwurf des beratenden Expertenpanels heraus

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IAASB gibt Audit Practice Alert zur Schätzung von beizulegenden Zeitwerten heraus

07.10.2008

Der Stab des International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB) hat einen Audit Practice Alert mit dem Titel Challenges in Auditing Fair Value Accounting Estimates in the Current Market Environment (Herausforderungen in der Prüfung der Schätzung von beizulegenden Zeitwerten im derzeitigen Marktumfeld) herausgegeben.

Die Veröffentlichung wurde nach Beratungen mit der IAASB-Arbeitsgruppe zur Erstellung von Leitlinien zur Prüfung von beizulegenden Zeitwerten entwickelt, die die Notwendigkeit neuer oder geänderter Leitlinien vor dem Hintergrund der derzeitigen Marktsituation prüft. Der Zweck der Veröffentlichung liegt darin, Bereiche innerhalb der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) hervorzuheben, die bei der Prüfung von Schätzungen von beizulegenden Zeitwerten im derzeitigen Marktumfeld von besonderer Bedeutung sind. Sie kann kostenfrei von der Internetseite des internationalen Wirtschaftsprüferverbandes (International Federation of Accountants, IFAC) heruntergeladen werden.

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