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IDW nimmt Stellung zum Eigenkapital/Fremdkapital-Diskussionspapier

12.09.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 86 KB) an den International Accounting Standards Board vom 5. September 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital, das im Februar 2008 herausgegeben worden war.

Vor dem Hintergrund der grundlegenden Bedeutung der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital für die Finanzberichterstattung beklagt das IDW, dass in dem Papier weder der Zweck der Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdkapital erörtert wird noch mögliche Kriterien genannt werden, anhand derer Prinzipien für die Unterscheidung geprüft werden könnten. Des Weiteren fehlten Verbindungen zum Rahmenkonzeptprojekt und der dortigen Definition einer Schuld. Letztlich könnten IASB und FASB und ihr Projekt zu Eigen- und Fremdkapital nur davon profitieren, den von der Initiative zu proaktiven Rechnungslegungsaktivitäten in Europa (Pro-active Accounting Activities in Europe, PAAinE) entwickelten Ansatz, der auf der Fähigkeit des Kapitals basiert, Verluste zu tragen (Loss Absorption Approach), in ihre Überlegungen mit einzubeziehen.
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Qualitätssicherung in kleinen und mittelgroßen Prüfungsgesellschaften

12.09.2008

Die schweizerische Treuhand-Kammer und schweizerische Treuhänder-Verband haben eine Anleitung erarbeitet, die eine Umsetzung der in PS 220 Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung beschriebenen Anforderungen in kleinen und mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften darstellt.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Zulassung als Revisionsexperte im Rahmen der ordentlichen Revision haben grundsätzlich die Schweizer Prüfungsstandards (PS) anzuwenden. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit Zulassung als Revisor, die im Rahmen der eingeschränkten Revision tätig sind, sind die PS hingegen nicht anwendbar. Die vorliegende Anleitung schließt diese Lücke und ist somit zunächst anwendbar für zugelassene Revisoren im Rahmen der eingeschränkten Revision. Für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Zulassung als Revisionsexperte und für staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen hingegen ist die Anleitung nicht geeignet. Die Anleitung ist für Mitglieder der Treuhand-Kammer ab dem 1. Oktober 2008 verbindlich anwendbar; ihre Einhaltung kann im Rahmen der Kontrolle der Einhaltung der Mitgliedschaftsbedingungen überprüft werden.

Pressemitteilung der Treuhand-Kammer

Anleitung zur Qualitätssicherung bei kleinen und mittelgroßen Revisionsunternehmen (91 KB)

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IDW nimmt Stellung zur Überarbeitung der Satzung der IASC-Stiftung

12.09.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 80 KB) an die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF) vom 3. September 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier zur Überarbeitung der Satzung der IASCF, das im Juli 2008 herausgegeben worden war.

Im Wesentlichen unterstützt das IDW die im Diskussionspapier vorgestellten Vorschläge, weil sie die Glaubwürdigkeit der IASCF und des IASB erhöhen. Die Tatsache, dass das vorgeschlagene Überwachungsgremium die Ernennungen von Treuhändern bestätigen muss, werde der häufig geäußerten Forderung nach Abschaffung der Selbsternennungen gerecht. In Bezug auf die geografische Balance des IASB äußert das IDW jedoch Bedenken, dass die Vergabe von vier Sitzen nach Nordamerika eine Dominanz durch eine geografische Region darstellen könne, und schlägt vor, dass die vier Sitze auf Nord-, Mittel- und Südamerika verteilt werden sollten.
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Präsentationen zur öffentlichen Diskussion vom 5. September 2008

11.09.2008

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie weitere interessierte Personen und Organisationen am 5. September 2008 zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen eingeladen: Standardentwurf hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Zielsetzung der Rechnungslegung und qualitative Merkmale (Phase A) Diskussionspapier mit vorläufigen Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit (Phase D) IASCF – Überarbeitung der Satzung EFRAG – Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen Standardsetzungsprozess – Vorschläge für eine öffentliche Konsultation .

Der DSR hatte alle Mitglieder des DRSC sowie weitere interessierte Personen und Organisationen am 5. September 2008 zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen eingeladen:

Standardentwurf hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Zielsetzung der Rechnungslegung und qualitative Merkmale (Phase A)

Diskussionspapier mit vorläufigen Ansichten hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheit (Phase D)

IASCF – Überarbeitung der Satzung

EFRAG – Stärkung des europäischen Beitrags zum internationalen Standardsetzungsprozess – Vorschläge für eine öffentliche Konsultation

Die zugehörigen Präsentationen wurden heute auf der Internetseite des DRSC veröffentlicht. Das Protokoll der Diskussion ist für die nächsten Tage angekündigt.

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IASB und FASB veröffentlichen aktualisiertes Arbeitsabkommen

11.09.2008

Im April 2008 hatten der IASB und der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine Überarbeitung des derzeitigen Arbeitsabkommens angestoßen.

Bestimmte Projekte sollten priorisiert werden, um der Tatsache Rechnung zu tragen,
  1. dass für Kapitalmärkte, die IFRS bis jetzt noch nicht übernommen haben (das würde die Vereinigten Staaten einschließen), das Zieldatum der verpflichtenden Anwendung nicht später als 2013 sein soll und
  2. dass eine „Ruhephase‟ von mindestens einem Jahr vor diesem Datum zur Verfügung stehen soll.

Außerdem sind sich beide Boards bewusst, dass weitere Fortschritte bei der Konvergenz ein Faktor sein werden, den die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) bei den Erwägungen in Betracht ziehen wird, ob die Anwendung von IFRS in den Vereinigten Staaten zugelassen oder vorgeschrieben werden soll.

Heute hat der IASB die aktualisierte Fassung des Arbeitsabkommens von 2006 veröffentlicht und stellt folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

das aktualisierte Arbeitsabkommen (66 KB)

einen Fortschrittsbericht und aktualisierten Zeitplan (47 KB)

eine gemeinsame Presseerklärung von IASB und FASB(178 KB)

Die beiden Vorsitzenden äußerten sich dazu wie folgt:

Sir David Tweedie, IASB:

Diese Aktualisierung beschreibt Vorgehensweisen und einen geplanten zeitlichen Rahmen für den Abschluss der verbleibenden gemeinsamen Projekte im Arbeitsabkommen. In einer Reihe von Rechtskreisen einschließlich Indien, Japan, Kanada und Korea ist angekündigt worden, die IFRS ab 2011 zu übernehmen oder mit ihnen zu konvergieren. Die Projekte aus dem Arbeitsabkommen vorher abzuschließen, vermeidet, dass diese Rechtskreise kurz danach wesentliche Änderungen vornehmen müssen, weil Projekte aus dem Arbeitsabkommen abgeschlossen werden.

Obwohl das Arbeitsabkommen einen wesentlichen Teil unserer Strategie ausmacht, werden wir uns natürlich auch weiterhin den anderen wichtigen Projekten auf unserer Agenda widmen, wie beispielsweise der Bilanzierung von Versicherungsverträgen und den Standards, die von der Finanzmarktkrise betroffen sind.

Robert Herz, FASB:

Mit der Aktualisierung des Arbeitsabkommens von 2006 haben sich FASB und IASB das Ziel gesetzt, eine Reihe bedeutender Projekte innerhalb der nächsten Jahre abzuschließen. Ich glaube, dass das Erreichen dieses Ziels bedeutende Verbesserungen sowohl an den US-GAAP als auch an den IFRS in Bereichen mit sich bringen wird, die für Anleger wichtig sind. Wir werden darüber hinaus Ende des Jahres entscheiden, ob wir beim kurzfristigen Konvergenzprogramm Abstriche machen wollen, um mehr Augenmerk auf die Hauptverbesserungsprojekte legen zu können. Dies spiegelt unsere Bemühungen wieder, zusammenzuarbeiten, um einen einzigen Satz hochwertiger internationaler Rechnungslegungsstandards zu entwickeln.

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IASB und ASBJ treffen sich zu gemeinsamer Sitzung zu Konvergenz

11.09.2008

Am 8. und 9. September 2008 haben sich der IASB und der japanische Standardsetzer (Accounting Standards Board of Japan, ASBJ) in London getroffen, um die Konvergenz zwischen den japanischen Rechnungslegungsgrundsätzen und den IFRS zu beschleunigen.

Vertreter des ASBJ stellten die Fortschritte vor, die in Bezug auf die Projekte gemacht worden sind, die im Projektplan vom Dezember 2007 enthalten sind. Allgemein wurde festgehalten, dass der zeitliche Rahmen des Projekts zur Beseitigung wesentlicher Unterschiede zwischen den IFRS und japanischen Rechnungslegungsstandards bis Ende 2008 eingehalten werden kann. Details zur gemeinsamen Sitzung finden Sie in der Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 52 KB).
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Webcast des FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

10.09.2008

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB bietet am 29. September 2008 um 11:00h amerikanischer Ostküstenzeit (EDT) einen Webcast zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert an.

Die Podiumsteilnehmer Leslie Seidman, Jim Kroeker, Don Charles und Tony Sondhi werden aktuelle Fragen in Bezug auf die Anwendung des FASB-Standards 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erörtern. Unter der Leitung des fachlichen Direktors Russ Golden vom FASB werden die Teilnehmer häufige Anwendungs- und Umsetzungsfälle bei der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden nach SFAS 157 diskutieren. Der IASB hat ein Projekt zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf seiner Agenda und hat ein Diskussionspapier auf Grundlage von SFAS 157 veröffentlicht, mit dem Stellungnahmen zu diesem Standard erbeten wurden. Weitere Informationen zum Webcast und zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite des FASB.
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Webcast des FASB zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

10.09.2008

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, den internationalen Rechnungslegungsstandard für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standard, IPSAS) Nr. 5 Fremdkapitalkosten zu ändern.

Wenn der Vorschlag übernommen wird, wird künftig in IPSAS 5 vorgeschrieben, dass alle Unternehmen des öffentlichen Sektors mit einer Ausnahme alle Fremdkapitalkosten als Aufwand erfassen müssen. Es würde nur das Wahlrecht bestehen, Fremdkapitalkosten in Bezug auf Mittel zu aktivieren, die speziell für den Erwerb, die Konstruktion oder das Produzieren eines qualifizierten Vermögenswertes stehen. Der IPSASB erkennt an, dass dies ein Abweichen von IAS 23 (2007) Fremdkapitalkosten darstellt, in dem die Aktivierung sowohl der speziellen als auch der allgemeinen Fremdkapitalkosten in Bezug auf einen qualifizierten Vermögenswert ab 2009 vorgeschrieben wird. Die englischsprachige Presseerklärung des IPSASB enthält eine Verknüpfung zum Herunterladen des Entwurfs. Die Kommentierungsfrist endet am 7. Januar 2009.
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IDW nimmt Stellung zum IASB-Diskussionspapier zur Berichtseinheit

10.09.2008

In einem Schreiben (in englischer Sprache, 86 KB) an den International Accounting Standards Board vom 05. September 2008 äußert sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Diskussionspapier Vorläufige Sichtweisen hinsichtlich eines verbesserten Rahmenkonzepts: die Berichtseinheitdes IASB, das am 29. Mai 2008 herausgegeben worden war.

In dem Diskussionspapier werden die vorläufigen Ansichten der Boards zum Konzept der Berichtseinheit und damit verbundenen Fragen dargestellt. Obwohl das Konzept der Berichtseinheit bestimmend für einige wichtige Aspekte der Finanzberichterstattung ist, war man im bestehenden Rahmenkonzept des Boards nicht gesondert darauf eingegangen. Im Wesentlichen unterstützt das IDW die im Diskussionspapier dargelegten Ansichten, bietet jedoch einige allgemeine Anmerkungen.
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AFRAC 2008

09.09.2008

Der österreichische Standardsetzer AFRAC (Austrian Financial Reporting and Auditing Committee) lädt am 30. Oktober 2008 zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung ein.

Der Schwerpunkt der halbtägigen Veranstaltung wird auf der Präsentation ausgewählter AFRAC-Facharbeiten liegen:

Bilanzierung von Umweltrückstellungen (Univ.-Prof. Dr. Eva Eberhartinger)

Modernisierung der Rechnungslegung (o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny)

Berichtspflicht des Bankprüfers gem § 63 Abs 3 BWG (Dr. David Grünberger)

Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter gemäß BörseG (Dr. David Grünberger)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des AFRAC.

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