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XBRL-Update zur XBRL-Fähigkeit der IFRS

24.08.2007

Die IASC-Stiftung (International Accounting Standards Committee Foundation, IASCF), die Dachorganisation des IASB, hat einen elektronischen Newsletter zum aktuellen Stand der Entwicklung der XBRL-Fähigkeit der IFRS herausgegeben.

Die Unternehmensberichtserstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language) ist eine nutzungsgebührfreie Computersprache, die die finanzbezogenen und anderen Daten eines Unternehmens mit Datenschlüsseln aus standardisierten Listen (Klassifizierungssystematiken) etikettiert, sodass Anleger und Investoren leichter die gewünschten Informationen herausfiltern und analysieren können. Laden Sie sich den englischsprachigen XBRL-Update der IASC-Stiftung herunter (105 KB); er enthält auch Verknüpfungen zu diversen XBRL-Quellen.
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IFRIC-Verlautbarung zur Klarstellung von IFRIC 14

23.08.2007

Am 5. Juli 2007 hat International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) die Interpretation IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung herausgegeben.

Seit der Veröffentlichung der Interpretation sind IFRIC einige Zeitungsartikel und Aussagen von Marktkommentatoren zur Kenntnis gelangt, in denen die Auswirkungen von IFRIC 14 nicht richtig eingeschätzt werden. Deshalb hat IFRIC eine Verlautbarung zu den Hauptsachverhalten, die aufgebracht wurden, herausgegeben (in englischer Sprache).

Kernpunkte der IFRIC-Verlautbarung (in der Verlautbarung werden diese Punkte ausführlich erklärt):

Die Interpretation ändert nicht die Vorschriften zur Finanzierung.

Die Interpretation stellt klar, wie Unternehmen die Auswirkungen statutarischer oder vertraglicher Finanzierungsanforderungen zu bilanzieren haben. Sie kann diese Anforderungen nicht ändern.

Die Interpretation hat keine Auswirkungen auf die Möglichkeit eines Unternehmens, eine Erstattung zu erlangen.

Eine zusätzliche Schuld wird nur angesetzt, wenn die beiden folgenden Bedingungen zutreffen:

Das Unternehmen hat eine statutarische oder vertragliche Verpflichtung, weitere Beträge in den Plan einzuzahlen, und

die Fähigkeit des Unternehmens, diese Beträge in der Zukunft durch Erstattungen oder anderweitig zurückzuerlangen, ist eingeschränkt.

Die Interpretation stellt klar, wann ein Überschuss aus einem Plan angesetzt werden kann.

Die Interpretation stellt sicher, dass die Bilanzierung von Überschüssen einheitlich und transparent ist.

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FEE nimmt Stellung zur Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften

22.08.2007

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Féderation des Experts Comptables Européens, FEE) hat einen Hintergrundbericht zur Mitteilung der Europäischen Kommission bezüglich Maßnahmen zur Vereinfachung der Vorschriften in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Rechnungslegung und Abschlussprüfung veröffentlicht.

Der Hintergrundbericht zeigt die historische Entwicklung der Bemühungen des Kommission um Vereinfachung auf. Er bezieht sich auf auf ein Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt, das der Verband im März 2007 verfasste und der Kommission einhändigte. Laden Sie sich die folgen Dokumente in englischer Sprache von der Internetseite des FEE herunter:

Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission (vom März 2007, 110 KB)

Hintergrundbericht des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission (80 KB)

Nachstehend finden Sie die Übersetzung einiger Auszüge aus den Veröffentlichungen:

Auszüge aus dem Hintergrundbericht des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission

Erfahrungen aus dem wirklichen Leben zeigen, dass die Hauptbürden, die den Unternehmen auferlegt werden, nicht aus der Rechnungslegung stammen, sondern aus anderen Quellen wie beispielsweise

sich überschneidenden Anforderungen verschiedener aufsichtsbehördlicher Zwecke wie zum Beispiel steuerlichen, körperschaftlichen, arbeitsvermittlungsbezogenen oder statistischen;

dem Steuerbereich (Körperschaftsteuer, indirekte Steuern, kommunale Steuern einschließlich Vermögenssteuern);

Anforderungen aus der Dividendenausschüttung;

der Gesetzgebung und den Bestimmungen zu gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Aspekten;

der Verwaltung einer Vielzahl von Sozialversicherungsprogrammen (Berechnung, Auszahlung und statistische Berichterstattung an die zuständigen Behörden);

der Häufigkeit der Berichtsanforderungen in manchen Ländern; und

dem unzureichenden Einsatz elektronischer Berichterstattungsprogramme, um doppelte Berichterstattungen und Informationsaufbereitungen zu vermeiden.

Rechnungslegung ist von großer Bedeutung in der Erleichterung grenzüberschreitenden Handels. Es gibt einen Bedarf an mehr international vergleichbaren und abgestimmten Abschlüssen, insbesondere für mittelgroße und nicht börsennotierte große Unternehmen, weil grenzüberschreitende Tätigkeiten, Unternehmenszusammenschlüsse und -erwerbe, die Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten betreffen, zunehmen. Rechnungslegungs- und Prüfungsanforderungen unterstützen die Entwicklung und die Integration neuer Wirtschaftzweige in der EU und tragen zur Verbreitung der besten angewendeten Verfahren in der Praxis bei.

KMU verfügen oft nicht über starke finanzielle Expertise innerhalb ihres Unternehmens und müssen sich deshalb auf unabhängige externe Leistungen verlassen, die sie von professionellen Rechnungslegern erhalten, um ihre finanziellen und verwaltungstechnischen Kontrollen zu verbessern und damit das Risiko von Versagen und Betrug zu verringern. Die Berichterstattung und die damit zusammenhängende Abschlussprüfung, die die Qualität der Berichterstattung verbessern, schaffen Transparenz und eröffnen den KMU neue Finanzierungsmöglichkeiten.

Auszug aus dem Positionspapier des FEE zum Vereinfachungsprojekt der Europäischen Kommission (vom März 2007)

Unsere derzeitige Ansicht ist, dass die Richtlinie eine Option für die Mitgliedstaaten enthalten sollte, die Anwendung des IFRS für KMU durch alle Unternehmen, die unter die Richtlinie fallen und nicht börsennotiert sind, zu gestatten oder vorzuschreiben. Dies gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, den einzelnen Unternehmen die Wahlfreiheit zwischen Anwendung des IFRS für KMU oder nationaler Gesetzgebung auf Grundlage der Rechnungslegungsrichtlinie zu gewähren, die Anwendung des IFRS für KMU vorzuschreiben oder die Anwendung nationaler Gesetzgebung auf Grundlage der Rechnungslegungsrichtlinie zu verlangen. Es läge dann in der Hand jedes einzelnen Mitgliedsstaates, zu entscheiden, ob und für welche Unternehmen die Anwendung des IFRS für KMU gefordert oder erlaubt sein soll.

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FASB gibt die Ausgabe 2007-2008 seiner Standards heraus

22.08.2007

Der US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat die neue Jahresausgabe 2007-2008 seiner Standards einschließlich der Standards seiner Vorgängerorganisationen herausgegeben.

Die Veröffentlichung enthält alle Standards, die bis zum 1. Juni 2007 beschlossen wurden. Die einzelnen Bände können in verschieden Sätzen erworben werden:

Ursprünglicher Wortlaut mit Änderungen (drei Bände, Standards chronologisch sortiert): USD 140,-

Derzeitiger Wortlaut (zwei Bände, thematisch sortiert): USD 125,-

Beide Sätze (fünf Bände): USD 240,-

Sie finden die genauen Bestellinformationen auf der Internetseite des FASB.

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FEI veranstaltet Konferenz zur Konvergenz international allgemein anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze

22.08.2007

Das US-amerikanische Institut Financial Executives International (FEI) ist Hauptsponsor einer Konferenz zur Konvergenz international allgemein anerkannter Rechnungslegungsgrundsätze, die am 28. September 2007 in New York abgehalten wird.

Die Konferenz zielt darauf ab, eine Grundlage für das Verständnis der Hauptunterschiede zwischen US-GAAP und IFRS zu schaffen und zu untersuchen, wie diese Unterschiede überwunden werden können. Es werden Podiumsdiskussionen zu verschieden Themen angeboten:

Fahrplan zur Konvergenz Teil I: Ziele und Perspektiven der Standardsetzer

Fahrplan zur Konvergenz Teil II: Regulatorische Perspektiven der USA und der Europäischen Kommission

Mögliche Auswirkungen der Übernahme der IFRS

Anwendung von IFRS - „Die Guten, die Bösen und die Hässlichen"

Es wird Grundsatzreden von Rick Ketchum, CEO der New Yorker Wertpapierbörsenaufsicht, und von Kathleen L. Casey, Kommissionsmitglied der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) geben. Sie finden weitere Informationen zur Konferenz auf der Internetseite von FEI. (Bitte beachten Sie, dass der Frühbucherrabatt nur bis zum 26. August 2007 gewährt wird).

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Deloitte-Stellungnahme zu einem vorgeschlagenen Prüfungsstandard

21.08.2007

Deloitte hat kürzlich beim International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) eine Stellungnahme zum vorgeschlagenen internationalen Prüfungsstandard (International Standard on Auditing, ISA) 250 Beachtung von Gesetzen und sonstigen Vorschriften bei der Abschlussprüfung eingereicht.

Wir unterstützen die Entwicklung der Leitlinien und sind der Meinung, dass die gesamte Umformulierung des vorgeschlagenen Standards in Übereinstimmung mit den Regeln und Kriterien des IAASB-Projekts zur Verdeutlichung der Standards erfolgt ist. Frühere Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IAASB finden sie hier.
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Rechnungslegung in Bangladesch

21.08.2007

Unsere Kollegen von IAS Plus.com haben ihre englischsprachige Länderseite zur Rechnungslegung in Bangladesch aktualisiert.

Neu hinzugekommen ist eine Tabelle, die für jeden einzelnen IAS und IFRS der Stand der Umsetzung durch das Institut der Wirtschaftsprüfer von Bangladesch aufzeigt.
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Diskussionsrunde des DSR zum E-DRS 23, ED IAS 31amend, IFRIC D21 und IFRIC D22

21.08.2007

Der Deutsche Standardisierungsrat lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Dienstag, den 02. Oktober 2007, 14.00 Uhr (voraussichtlich bis ca.

17.00 Uhr) in der Konrad-Adenauer-Stiftung, 10785 Berlin, Tiergartenstr. 35, Jakob-Kaiser-Saal (1. OG) zu einem Diskussionsforum zu den folgenden Entwürfen des DSR und des IASB ein:

E-DRS 23Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht (101 KB)

IFRIC D21 Real Estate Sales (in englischer Sprache, 196 KB)

IFRIC D22 Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation (in englischer Sprache, 252 KB)

ED amendments to IAS 31 Interests in Joint Ventures (Veröffentlichung vom IASB für September avisiert)

Gegenstand des Meinungsaustausches sind die vorliegenden Entwürfe, die auf der website www.drsc.de zum download bereitstehen bzw. bereitgestellt werden. Die Tagesordnung kann sich kurzfristig ändern, falls sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 21. September 2007 an. Anmeldungen werden bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt.

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Insight-Newsletter der IASB jetzt öffentlich zugänglich

21.08.2007

Die überarbeitete Version des Insight-Newsletters des IASB und der IASC-Stiftung, der bisher nur Abonnenten zugänglich war, steht ab sofort öffentlich auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Der englischsprachige Newsletter widmet sich — in einfacher Sprache — Überblicksthemen und -konzepten in Hinblick auf International Financial Reporting Standards (IFRS). In dieser ersten öffentlich zugänglichen Ausgabe Insight Q3, 2007 (6.965 KB) äußert sich Sir David Tweedie, der Vorsitzende des IASB, zu "Mythen, Mission und Möglichkeiten" des IASB, es gibt einen Überblick zum Stand von "Führung und Aufsicht" durch die Treuhänder, das viel diskutierte Thema "Der beizulegende Zeitwert" wird erörtert, und ein Bericht zum Projekt "IFRS für KMU" rundet das Spektrum ab.
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Leiter der Abteilung betriebliches Rechnungswesen der SEC nimmt Stellung zur Überleitung von IFRS

21.08.2007

Bei einer Rede vor einer US-amerikanischen Anwaltsvereinigung äußerte sich John W.

White, der Leiter der Abteilung Unternehmensfinanzierung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), zu einer Reihe von Themen einschließlich International Financial Reporting Standards (IFRS). Sie finden die gesamte Rede auf der Internetseite der SEC in englischer Sprache; die Stellungnahme zu IFRS finden Sie dort unter Punkt 6. Nachfolgend bieten wir Ihnen die Übersetzung eines Auszugs:

Einige Sachverhalte sind zu dem Vorschlag [ausländischen Emittenten die Registrierung bei der SEC auf Basis von IFRS-Abschlüssen ohne Überleitung auf US-GAAP zu gestatten] zu machen: Zuallererst bezieht sich der Vorschlag nur auf die IFRS wie vom IASB, dem internationalen Standardsetzer in London, herausgegeben. Während verschiedene Rechtskreise eigene Versionen der IFRS haben mögen, bezieht sich unsere Anerkennung nur auf die englischsprachige Version, die vom IASB verabschiedet wurde. Zweitens ist festzuhalten, das der veröffentlichte Vorschlag eine Reihe von Fragen stellt. Und diese beziehen sich nicht nur auf praxisbezogene Umsetzungsdetails, sondern widmen sich auch der übergreifenden Frage, ob verschiedene Umstände es zulassen, dass IFRS wie vom IASB herausgegeben ohne Überleitung akzeptiert werden können. Drei wichtige Fragebereiche sind hier der Konvergenzprozess zwischen IFRS und US-GAAP, die Frage, ob IFRS gewissenhaft und einheitlich angewendet werden, und verschieden Sachverhalte in Bezug auf den IASB. Die Kommentierungsfrist zum Vorschlag endet am 24. September, und ich ermutige alle interessierten Parteien, uns ihre Ansichten zukommen zu lassen.

Den Vorschlag der SEC, der am 2. Juli 2007 veröffentlich wurde, können Sie hier noch einmal lesen (in englischer Sprache 290 KB). Die SEC stellt außerdem die bisher eingegangenen Stellungnahmen auf ihrer Internetseite zur Verfügung; Stellungnahmen können nach wie vor auch elektronisch eingereicht werden.

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