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Seite zu Projekten auf der Agenda von IFRIC vollständig überarbeitet

14.09.2007

Im Licht der neuesten Agendaentscheidungen von IFRIC haben wir unsere Seite zur Agenda des International Financial Reporting Interpretations Committees (IFRIC) vollständig überarbeitet.

Aktuell befinden sich nur noch die folgenden sechs Projekte auf der Agenda von IFRIC:

IAS 18 Erträge: Kundenbeiträge

IAS 18 Erträge: Leitlinien zur Identifizierung von Vertretungsgeschäften

IAS 18 Erträge: Immobilienverkäufe (am 4. Juli 2007 wurde der Interpretationsentwurf D21 herausgegeben; Ende der Kommentierungsfrist: 5. Oktober 2007)

IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse: Absicherung einer Nettoinvestition (am 19. Juli 2007 wurde der Interpretationsentwurf D22 herausgegeben; Ende der Kommentierungsfrist: 19. Oktober 2007)

IAS 27 Konzern- und separate Abschlüsse: Sachdividenden

IAS 39 Finanzinstrumente: Verbriefungstransaktionen: Ausbuchung von Gruppen von finanziellen Vermögenswerten

Die Liste der von der Agenda von IFRIC genommenen Projekte wurde ebenfalls aktualisiert und enthält jeweils den Zeitpunkt der Entscheidung, das Projekt nicht fortzusetzen, sowie gegebenenfalls Hinweise darauf, dass das entsprechende Projekt in einem anderen Projekt aufging oder vom IASB übernommen wurde.

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EU zeigt sich besorgt über den Entwurf des IFRS für KMU

14.09.2007

In einer Rede zur Vereinfachung des wirtschaftlichen Umfelds für Unternehmen (in englischer Sprache, 71 KB) äußerte sich Charley McCreevy, der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, in Lissabon besorgt darüber, ob der vom IASB vorgeschlagene Entwurf eines IFRS für KMU (s.

unsere Quicklinkleiste rechts) „einfach genug sei, um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein". Die einschlägigen Absätze aus Kommissar McCreevys Rede haben wir nachfolgend für Sie übersetzt:

Im Bereich der Rechnungslegung und der Prüfung liegt der Schwerpunkt der Vereinfachungspläne auf den Möglichkeiten, den KMU Kosten zu ersparen. Die bestehenden Anforderungen ziehen einen administrativen Aufwand mit sich, den Unternehmen, und insbesondere kleine und mittelgroße Unternehmen, oft als unnötig belastend empfinden. Dies muss verbessert werden.

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat kürzlich einen Entwurf eines Rechnungslegungsstandards für KMU entwickelt. Wir haben oft genug betont, dass die Rechnungslegung für KMU einfach und der Natur der Geschäfte eines kleinen Unternehmens entsprechend sein muss. Die Stellungnahmen, die wir von den Mitgliedstaaten der EU, dem Europäischen Parlament und den Interessengruppen erhalten haben, sagen aus, dass der derzeitige Entwurf des IASB nicht einfach genug sei, um für die Masse der KMU in der EU anwendbar zu sein. Deshalb habe ich zu diesem Zeitpunkt nicht vor, den Entwurf des IASB für die Übernahme zur Anwendung in der EU vorzuschlagen.

Können die Mitgliedstaaten der EU ihren KMU trotzdem erlauben, den Entwurf des IASB anzuwenden? Der Ausgangspunkt der europäischen Gesetzgebung ist, dass die Mitgliedstaaten die Rechnungslegungsrichtlinien (die sogenannten 4. und 7. Richtlinien) befolgen müssen. Es ist nicht klar, ob der derzeitige Entwurf des IASB in Übereinstimmung mit den bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien der EU steht. Da derzeit sehr wenig Unterstützung von den Mitgliedstaaten und vom Europäischen Parlament für den Entwurf des IASB zu bestehen scheint, hat die Kommission derzeit nicht die Absicht, Änderungen vorzuschlagen – weder an den bestehenden Rechnungslegungsrichtlinien noch an den IAS-Bestimmungen. Wenn es Mitgliedstaaten oder andere interessierte Parteien gibt, die die Anwendung des IASB-Entwurfs gestatten wollen, dann bitte ich sie, sich bei mir zu melden.

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Septemberausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt

14.09.2007

Wir haben die neueste Ausgabe des EITF Snapshot-Newsletters eingestellt (in englischer Sprache, 117 KB), der die Sitzung der Projektgruppe für neu auftretenden Sachverhalte (Emerging Issues Task Force, EITF) des US-amerikanischen Standardsetzers FASB vom 11. September 2007 zusammenfasst.

Dieser Newsletter, der von den US-amerikanischen Kollegen veröffentlicht wird, erlaubt den Lesern die Identifizierung wichtiger Sachverhalte und ein schnelles Verständnis der Ergebnisse der Sitzung. Sie finden frühere Ausgaben des Newsletters hier.

Der EITF Snapshot erörtert die drei Sachverhalte, bezüglich derer die EITF auf dieser Sitzung zu vorläufigen Entscheidungen gekommen ist:

Sachverhalt 07-1 Bilanzierung von gemeinsamen Vereinbarungen (zur Entwicklung und Vermarktung von ressourcenintensiven und allgemein ungewissen Produkten),

Sachverhalt 07-4 Anwendung der Zwei-Klassen-Methode nach FASB Verlautbarung Nr. 128 Ergebnis je Aktie auf Personengesellschaften,

Sachverhalt 07-6 Bilanzierung von Immobilienverkäufen, bei denen die Vereinbarung eine Kaufs- und Verkaufsklausel enthält.

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China lässt IFRS-Bilanzierung für börsennotierte Unternehmen fallen

13.09.2007

Die chinesische Wertpapieraufsichtskommission (中国 证券 监督 管理 委员会, China Securities and Regulatory Commission, CSRC) hat die Anforderung zurückgezogen, dass Unternehmen, die an chinesischen Börsen notiert sind und B-Aktien emittieren, zusätzlich zu Abschlüssen nach chinesischen Rechnungslegungsgrundsätzen (CAS) auch Abschlüsse nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlichen müssen.

B-Aktien sind Wertpapiere, die in US-Dollar gehandelt werden und die bis vor kurzem nur von ausländischen Investoren gekauft werden konnten. Derzeit haben von den 1.477 Unternehmen, die an den Börsen von Shanghai und Shenzen notiert sind, 109 Unternehmen B-Aktien emittiert. Im Jahr 2006 hat China einen grundlegend neuen Satz von CAS eingeführt, die auf IFRS basieren und mit einigen Ausnahmen im Großen und Ganzen mit diesen übereinstimmen. Diese Standards treten 2007 für börsennotierte Unternehmen in Kraft. Die CSRC kam zu dem Schluss, dass eine doppelte Berichterstattung nicht mehr nötig sei, da die CAS den IFRS vergleichbar seien. Der Beschluss wurde im Zhengjian Kuaiji Zi [2007] No. 30 veröffentlicht (in chinesischer Sprache, 144 KB; Quelle: Internetseite der CSRC).

Vergleich der neuen CAS und IFRS, erstellt von Deloitte

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Polnische und rumänische Übersetzungen des Entwurfs des IFRS für KMU

13.09.2007

Der IASB stellt auf seiner Internetseite nun auch eine polnische und eine rumänische Übersetzung des Standardentwurfs des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen zur Verfügung: .

Der IASB stellt auf seiner Internetseite nun auch eine polnische und eine rumänische Übersetzung des Standardentwurfs des IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen zur Verfügung:

Polnisch: Project Międzynarodowego Standardu Sprawozdawczości Finansowej dla Małych i Średnich Przedsiębiorstw

Rumänisch: Proiect de expunere de Standardul International de Raportare Financiară pentru Întreprinderi Mici si Mijlocii (IFRS pentru IMM)

Eine deutsche (s. unsere Quicklinksleiste), eine französische und eine spanische Übersetzung hatte der IASB bereits zur Verfügung gestellt. Alle Übersetzungen können von der Internetseite des IASB zu Stellungnahmen heruntergeladen werden. Die Kommentierungsfrist endet am 1. Oktober 2007.

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Neuester Stand der Rechnungslegung in Kolumbien

13.09.2007

Im Februar 2004 hatte die kolumbianische Regierung zur Stellungnahme bezüglich eines Gesetzentwurfs eingeladen, nach dem IFRS die geltenden Rechnungslegungsgrundsätze in Kolumbien werden sollten.

Dieses Gesetz ist bis heute nicht in Kraft getreten. Wir ergänzen deshalb unsere neu angelegte Länderseite Kolumbien um Informationen aus einem Bericht über die Einhaltung von Standards und Vorschriften (Reports on Observation of Standards and Codes, ROSC) der Weltbank bezüglich der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Kolumbien. Im Grunde genommen gelten die kolumbianischen Rechnungslegungsstandards, die in den frühen 1990er Jahren durch den fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung eingeführt wurden, bis heute fort. Sie werden ergänzt durch diverse aufsichtsrechtliche Berichtsanforderungen, die von verschiedenen Regierungsbehörden herausgegeben werden.
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Vorschlag für die Ersetzung von IAS 31 zu Joint Ventures

13.09.2007

Der IASB hat den Entwurf Nr. 9, in dem vorgeschlagen wird, IAS 31 Anteile an Joint Venturesmit einem neuen Standard mit dem Titel Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) zu ersetzen, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der zwei oder mehre Parteien gemeinsam eine wirtschaftliche Unternehmung durchführen und die Entscheidungen in Bezug auf diese Unternehmung gemeinsam treffen. Gemeinschaftliche Vereinbarungen schließen gemeinsame Vermögenswerte, gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures ein. Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Die Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (65 KB).

Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf zwei Aspekten der derzeitigen Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen, die nach Meinung des IASB ein Hindernis für hochwertige Bilanzierung darstellen:

Die derzeitige Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen folgt der gesetzlichen Form, in der die Unternehmungen ausgeübt werden. Dies gibt nicht immer die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder, auf die sich die Parteien geeinigt haben. Eine Verschiebung des Fokus auf diese Rechte und Pflichten wird zu einer realistischeren Wiedergabe der gemeinschaftlichen Vereinbarung in der Abschlüssen der beteiligten Parteien führen.

Der bestehende Standard gibt den Erstellern bei der Bilanzierung von Anteilen an einem Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung eine Wahlmöglichkeit (Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode). Dies verringert die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Der IASB schlägt vor, diese Wahlmöglichkeit dadurch wegfallen zu lassen, dass von alle Parteien verlangt wird, sowohl die einzelnen Vermögenswerte, auf die sie Anspruch haben, als auch die einzelnen Verpflichtungen, zu deren Erfüllung sie herangezogen werden können, anzusetzen. Dies gilt auch, wenn die gemeinschaftliche Vereinbarung einer Unternehmung gilt, die in einem rechtlich eigenständigen Unternehmen ausgeführt wird. Haben die Parteien nur Anspruch auf einen Teil des Ergebnisses der Unternehmungen, wird ihr Nettoanteil an der Vereinbarung nach der Equity-Methode bilanziert.

Der Entwurf enthält auch Vorschläge für neue Anforderungen bezüglich der Angabe von Informationen zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen, Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen einschließlich einer Beschreibung der Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung und zusammengefasster Finanzinformationen bezüglich der Anteile eines Unternehmens an Joint Ventures.

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EU-Parlament erörtert Übernahme von IFRS 8

12.09.2007

In einer Präsentation vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) erörterte der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charley McCreevy, die Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente für die Anwendung in Europa.

Er stellte die Analyse der Kommission von IFRS 8 vor und gab der Hoffnung Ausdruck, dass das Parlament mit der Kommission übereinstimmen würde, dass der Übernahmeprozess zu IFRS 8 fortgesetzt werden solle. Einen übersetzten Auszug aus der Rede von Kommissar McCreevy finden Sie nachfolgend. Des Weiteren stellen wir Ihnen die folgenden Dokumente zur Verfügung:

Bericht der Europäischen Kommission zur Übernahme von IFRS 8 (in englischer Sprache, 200 KB)

vollständige Rede von Kommissar McCreevy vor dem Europäischen Parlament in englischer Sprache (69 KB)

Ich freue mich daher, Ihnen unsere "Analyse der möglichen Auswirkungen" der Übernahme von IFRS 8 in Europa vorzustellen. Unser Bericht basiert auf einem umfassenden Konsultationsprozess, während dessen mehr als 200 Organisationen Stellung nahmen. Er stellt die Sachverhalte, die im ECON im vergangenen April diskutiert wurden, in den Mittelpunkt.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Übernahme von IFRS 8 eine positive Kosten-Nutzen-Balance aufweist. Dies stimmt mit den meisten der Stellungnahmen überein, die während des Konsultationsprozesses eingingen, ebenso wie mit den Ansichten, die während unserer Diskussionen mit Interessenten geäußert wurden. Insbesondere kommt der Bericht zu den folgenden Schlüssen:

1. Die Verwendung eines "Managementansatzes" in IFRS 8 hat einen positiven Gesamteinfluss auf die Qualität der Segmentinformationen, deren Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz zunehmen würden.

2. Die verbesserte Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz der Segmentinformationen, die auf den Managementansatz zurückzuführen sind, überwiegen die Bedenken, die bezüglich der Vergleichbarkeit von Finanzberichten geäußert worden waren.

3. IFRS 8 widmet sich in einer angemessenen Art und Weise den globalen Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nach geographischen Angaben und würde im Vergleich mit dem "alten Standard" IAS 14 die entsprechenden Informationen nicht zusammenkürzen.

4. IFRS 8 führt bezüglich der Unternehmensführung nicht zu Problemen in der EU.

5. IFRS 8 stellt angemessene Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmentberichterstattung für kleine börsennotierte Unternehmen zur Verfügung. Es liegt im Interesse kleiner börsennotierte Unternehmen, die gleichen Informationen zur Verfügung zu stellen wie wie größere börsennotierte Unternehmen, da die Informationsbedürfnisse von Anlegern sich nicht wesentlich in Abhängigkeit von der Größe eines Unternehmens ändern.

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Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

12.09.2007

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

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Vzorové finanĉné výkazy 2006

12.09.2007

Unsere slowakischen Kollegen haben Medzinárodné štandardy pre finančné výkazníctvo: Vzorové finančné výkazy 2006 herausgegeben – den Musterkonzernabschluss in slowakischer Sprache (94 Seiten, 1.956 KB).

Jeder Posten des Abschlusses enthält Querverweise auf die jeweils relevanten IFRS. Wir haben eine permanente Verknüpfung auf den Musterabschluss auf unsere neu angelegte Länderseite Slowakei aufgenommen.

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