Nachrichten

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Neuester Stand der Rechnungslegung in Kolumbien

13.09.2007

Im Februar 2004 hatte die kolumbianische Regierung zur Stellungnahme bezüglich eines Gesetzentwurfs eingeladen, nach dem IFRS die geltenden Rechnungslegungsgrundsätze in Kolumbien werden sollten.

Dieses Gesetz ist bis heute nicht in Kraft getreten. Wir ergänzen deshalb unsere neu angelegte Länderseite Kolumbien um Informationen aus einem Bericht über die Einhaltung von Standards und Vorschriften (Reports on Observation of Standards and Codes, ROSC) der Weltbank bezüglich der Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung in Kolumbien. Im Grunde genommen gelten die kolumbianischen Rechnungslegungsstandards, die in den frühen 1990er Jahren durch den fachlichen Rat für öffentliche Rechnungslegung eingeführt wurden, bis heute fort. Sie werden ergänzt durch diverse aufsichtsrechtliche Berichtsanforderungen, die von verschiedenen Regierungsbehörden herausgegeben werden.
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Vorschlag für die Ersetzung von IAS 31 zu Joint Ventures

13.09.2007

Der IASB hat den Entwurf Nr. 9, in dem vorgeschlagen wird, IAS 31 Anteile an Joint Venturesmit einem neuen Standard mit dem Titel Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) zu ersetzen, zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Eine gemeinschaftliche Vereinbarung ist eine vertragliche Vereinbarung, nach der zwei oder mehre Parteien gemeinsam eine wirtschaftliche Unternehmung durchführen und die Entscheidungen in Bezug auf diese Unternehmung gemeinsam treffen. Gemeinschaftliche Vereinbarungen schließen gemeinsame Vermögenswerte, gemeinsame Geschäftstätigkeit und Joint Ventures ein. Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen. Die Kommentierungsfrist endet am 11. Januar 2008. Lesen Sie hierzu auch die englischsprachige Presseerklärung des IASB (65 KB).

Der Schwerpunkt des Vorschlags liegt auf zwei Aspekten der derzeitigen Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen, die nach Meinung des IASB ein Hindernis für hochwertige Bilanzierung darstellen:

Die derzeitige Bilanzierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen folgt der gesetzlichen Form, in der die Unternehmungen ausgeübt werden. Dies gibt nicht immer die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder, auf die sich die Parteien geeinigt haben. Eine Verschiebung des Fokus auf diese Rechte und Pflichten wird zu einer realistischeren Wiedergabe der gemeinschaftlichen Vereinbarung in der Abschlüssen der beteiligten Parteien führen.

Der bestehende Standard gibt den Erstellern bei der Bilanzierung von Anteilen an einem Unternehmen unter gemeinschaftlicher Beherrschung eine Wahlmöglichkeit (Quotenkonsolidierung oder Equity-Methode). Dies verringert die Vergleichbarkeit von Abschlüssen. Der IASB schlägt vor, diese Wahlmöglichkeit dadurch wegfallen zu lassen, dass von alle Parteien verlangt wird, sowohl die einzelnen Vermögenswerte, auf die sie Anspruch haben, als auch die einzelnen Verpflichtungen, zu deren Erfüllung sie herangezogen werden können, anzusetzen. Dies gilt auch, wenn die gemeinschaftliche Vereinbarung einer Unternehmung gilt, die in einem rechtlich eigenständigen Unternehmen ausgeführt wird. Haben die Parteien nur Anspruch auf einen Teil des Ergebnisses der Unternehmungen, wird ihr Nettoanteil an der Vereinbarung nach der Equity-Methode bilanziert.

Der Entwurf enthält auch Vorschläge für neue Anforderungen bezüglich der Angabe von Informationen zu gemeinschaftlichen Vereinbarungen, Tochterunternehmen und assoziierte Unternehmen einschließlich einer Beschreibung der Art der gemeinschaftlichen Vereinbarung und zusammengefasster Finanzinformationen bezüglich der Anteile eines Unternehmens an Joint Ventures.

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EU-Parlament erörtert Übernahme von IFRS 8

12.09.2007

In einer Präsentation vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) erörterte der Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charley McCreevy, die Übernahme von IFRS 8 Geschäftssegmente für die Anwendung in Europa.

Er stellte die Analyse der Kommission von IFRS 8 vor und gab der Hoffnung Ausdruck, dass das Parlament mit der Kommission übereinstimmen würde, dass der Übernahmeprozess zu IFRS 8 fortgesetzt werden solle. Einen übersetzten Auszug aus der Rede von Kommissar McCreevy finden Sie nachfolgend. Des Weiteren stellen wir Ihnen die folgenden Dokumente zur Verfügung:

Bericht der Europäischen Kommission zur Übernahme von IFRS 8 (in englischer Sprache, 200 KB)

vollständige Rede von Kommissar McCreevy vor dem Europäischen Parlament in englischer Sprache (69 KB)

Ich freue mich daher, Ihnen unsere "Analyse der möglichen Auswirkungen" der Übernahme von IFRS 8 in Europa vorzustellen. Unser Bericht basiert auf einem umfassenden Konsultationsprozess, während dessen mehr als 200 Organisationen Stellung nahmen. Er stellt die Sachverhalte, die im ECON im vergangenen April diskutiert wurden, in den Mittelpunkt.

Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die Übernahme von IFRS 8 eine positive Kosten-Nutzen-Balance aufweist. Dies stimmt mit den meisten der Stellungnahmen überein, die während des Konsultationsprozesses eingingen, ebenso wie mit den Ansichten, die während unserer Diskussionen mit Interessenten geäußert wurden. Insbesondere kommt der Bericht zu den folgenden Schlüssen:

1. Die Verwendung eines "Managementansatzes" in IFRS 8 hat einen positiven Gesamteinfluss auf die Qualität der Segmentinformationen, deren Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz zunehmen würden.

2. Die verbesserte Entscheidungsnützlichkeit und Relevanz der Segmentinformationen, die auf den Managementansatz zurückzuführen sind, überwiegen die Bedenken, die bezüglich der Vergleichbarkeit von Finanzberichten geäußert worden waren.

3. IFRS 8 widmet sich in einer angemessenen Art und Weise den globalen Bedürfnissen von Adressaten von Abschlüssen nach geographischen Angaben und würde im Vergleich mit dem "alten Standard" IAS 14 die entsprechenden Informationen nicht zusammenkürzen.

4. IFRS 8 führt bezüglich der Unternehmensführung nicht zu Problemen in der EU.

5. IFRS 8 stellt angemessene Rechnungslegungsgrundsätze für die Segmentberichterstattung für kleine börsennotierte Unternehmen zur Verfügung. Es liegt im Interesse kleiner börsennotierte Unternehmen, die gleichen Informationen zur Verfügung zu stellen wie wie größere börsennotierte Unternehmen, da die Informationsbedürfnisse von Anlegern sich nicht wesentlich in Abhängigkeit von der Größe eines Unternehmens ändern.

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Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

12.09.2007

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

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Vzorové finanĉné výkazy 2006

12.09.2007

Unsere slowakischen Kollegen haben Medzinárodné štandardy pre finančné výkazníctvo: Vzorové finančné výkazy 2006 herausgegeben – den Musterkonzernabschluss in slowakischer Sprache (94 Seiten, 1.956 KB).

Jeder Posten des Abschlusses enthält Querverweise auf die jeweils relevanten IFRS. Wir haben eine permanente Verknüpfung auf den Musterabschluss auf unsere neu angelegte Länderseite Slowakei aufgenommen.
Mosambik Image

IFRS für Banken in Mosambik ab 2007 gefordert

11.09.2007

Die Regierung der Republik Mosambik und die Bank von Mosambik (die Zentralbank) fordern von allen Banken in Mosambik, Abschlüsse ab 2007 nach IFRS zu veröffentlichen.

Das Erfordernis, nach IFRS zu bilanzieren, wird auf große Nichtbanken ab 2009 ausgedehnt werden. Die Zentralbank selbst hat im Jahr 2006 damit begonnen, nach IFRS zu berichten. Die Anforderungen sind niedergelegt in:
  • einer gemeinsamen Absichtserklärung der Regierung der Republik Mosambik und der Bank von Mosambik an den Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 28. März 2007 (erhältlich von der Website des IWF zu Mosambik, in englischer Sprache) sowie auch in
  • einer öffentlichen Bekanntmachung (Aviso No. 4/GBM/2007), die von der Bank von Mosambik am 25. März 2007 herausgegeben wurde (erhältlich von der Website der Bank von Mosambik in portugiesischer Sprache).

Auch wenn es in der Absichtserklärung und der Bekanntmachung nicht direkt angesprochen wird, hat die Regierung informell angedeutet, dass sie damit rechnet, das IFRS-Erfordernis auf Versicherungsunternehmen ab 2008 und auf mittelgroße Unternehmen ab 2010 auszudehnen.

 

Ausschnitt aus der Absichtserklärung der Regierung von Mosambik und der Bank von Mosambik an den IWF vom 24. März 2007

27. Die Zentralbank wird ferner ihre Aufsichtsfunktionen stärken und modernisieren und die jüngst genehmigten organisatorischen Änderungen mit Blick auf die Stärkung der Überwachung sowohl vor Ort als auch außerhalb umsetzen. Diesbezüglich wird man mit Schulungsmaßnahmen zur Einführung eines risikobasierten Aufsichtsansatzes im Jahr 2007 beginnen; zu diesem Zeitpunkt werden auch die neuen Prüfungshandbücher verwendet werden. Die Zentralbank setzt gegenwärtig einen Zeitplan um, mit dem die IFRS im Bankwesen ab 2007 übernommen werden sollen. Auf Grundlage der Ergebnisse der FSTAP-Studie, die Mitte 2008 abgeschlossen werden soll, wird die Anwendung der IFRS ab 2009 auch auf große Unternehmen des produzierenden Gewerbes ausgedehnt werden. Dies wird die Fähigkeit des Finanzsystems verbessern, die Qualität ihrer Kreditportfolien zu bewerten. Zudem wurden eine neue Verordnung zur Beurteilung, Klassifizierung und Wertberichtigung von Krediten sowie eine Verordnung zum integrierten Risikomanagement für Kreditinstitute und Finanzunternehmen genehmigt und werden im ersten Halbjahr 2007 in Kraft treten. Die Bank von Mosambik wird ihren eigenen Abschluss für das Jahr 2006 in Übereinstimmung mit den IFRS im Jahr 2007 herausgeben.

Diese und weitere Nachrichten zur Rechnungslegung in Mosambik werden Sie zukünftig auf unserer neu angelegten Länderseite Mosambik abrufen können.

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UNCTAD-Bericht zu IFRS-Umsetzungssachverhalten in der Praxis

11.09.2007

Im Zusammenhang mit der Sitzung der regierungsübergreifenden Arbeitsgruppe der Experten zu internationalen Bilanzierung- und Berichtsstandards (Intergovernmental Working Group of Experts on International Standards of Accounting and Reporting, ISAR) am 30. Oktober und 1. November 2007 hat das Komitee für Handel und Entwicklung der Vereinten Nationen (United Nations Committee on Trade and Development UNCTAD) drei Fallstudien zu IFRS-Umsetzungssachverhalten in der Praxis in drei Ländern veröffentlicht.

Das UNCTAD-Sekretariat hat ferner eine Zusammenfassung der wesentlichen Umsetzungssachverhalte in der Praxis erstellt, die im Zuge der Fallstudien herausgefunden wurden. Diese beinhalten Umsetzungssachverhalte in der Praxis auf den Gebieten des Rechtsrahmens, der Durchsetzung und dem Aufbau fachlicher Kapazitäten. Folgende Dateien können Sie durch Anklicken der nachfolgenden Links herunterladen:

Weitere Informationen zu UNCTAD und ISAR finden Sie auf der Website von UNCTAD.

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IFRS-Website von Deloitte Korea

11.09.2007

Die IFRS Services Group von Deloitte Anjin LLC, der koreanischen Mitgliedsfirma von Deloitte, hat eine IAS Plus-Website in koreanischer Sprache entwickelt.

Die Website www.iasplus.co.kr beinhaltet ausgewählte Nachrichten und anderweitige Informationen von www.iasplus.com sowie lokale Nachrichten in koreanischer Sprache.
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Vorgeschlagene Änderungen am IPSAS zu Wechselkursen

11.09.2007

Der International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB) der internationalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (International Federation of Accountants, IFAC) hat einen Entwurf mit Änderungen an dem Standard veröffentlicht, in welchem die Bilanzierung von Wechselkursschwankungen geregelt ist.

Mit ED 33 Änderungen an IPSAS 4 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse wird vorgeschlagen, die letzten Änderungen des entsprechenden IFRS, der durch den IASB herausgegeben wurde, nachzuziehen, speziell die jüngsten Änderungen an IAS 21 Die Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse. Die Presseerklärung können Sie hier einsehen (in englischer Sprache). Stellungnahmen zu dem Entwurf werden bis zum 31. Dezember 2007 erbeten. Der Entwurf kann auf der Website von IFAC bezogen werden (in englischer Sprache, 299 KB).
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Geschichte der US-amerikanischen SEC - Reden zurück bis 1960

10.09.2007

Die US-amerikanische Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission, SEC) hat ihrer Website die Texte der Reden und öffentlichen Äußerungen von Mitgliedern und dem Stab der SEC bis in das Jahr 1960 hinzugefügt.

Dies stellt ein außergewöhnliches Archiv fachlicher und politischer Erörterungen dar, die bis auf den heutigen Tag von Relevanz sind.

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