Die Änderungen an IAS 1, die
der IASB am 6. September 2007 veröffentlicht hat, stellen
den ersten Schritt des Boards in dessen umfassendem Projekt
zur Berichterstattung über Finanzinformationen dar.
Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorigen Version von IAS
1 bestehen darin, dass ein Unternehmen die folgenden Anforderungen
zu erfüllen hat:
| Alle Eigenkapitalveränderungen, die nicht
eigentümerbezogen sind (also zum
„vollständigen Einkommen" gehören), müssen entweder in einer
vollständigen Einkommensrechnung oder in zwei
getrennten Darstellungen (einer traditionellen
Gewinn- und Verlustrechnung und einer vollständigen
Einkommensrechnung) dargestellt werden. Bestandteile
des vollständigen Einkommens dürfen nicht in der
Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt werden.
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| Bei
rückwirkender Anwendung einer Bewertungs- oder
Bilanzierungsmethode oder bei einer rückwirkenden
Angabe ist die Darstellung der Vermögensposition
(Bilanz) in einem vollständigen Abschluss
auch zu Beginn der frühesten
Vergleichsperiode erforderlich.
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| Die betreffende Einkommensteuer muss für jeden
Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben
werden.
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| Anpassungen infolge von
Umgliederungen müssen für jeden
Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben
werden.
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|
IAS 1 (überarbeitet 2007)
Darstellung des Abschlusses wurde am
6. September 2007 herausgegeben und tritt für
Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem
1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist
grundsätzlich zulässig, hängt für europäische Unternehmen
allerdings von der Übernahme des Standards durch die EU ab.
Diese ist nicht vor Mitte 2008 zu erwarten.
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