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Erinnerung an bevorstehendes Ende der Kommentierungsfrist

04.10.2007

Wir erinnern Sie daran, dass die Kommentierungsfrist für den Entwurf der IFRIC-Interpretation D21 – Immobilienverkäufe am Freitag, den 5. Oktober 2007, abläuft.

IFRIC D21 regelt die Bilanzierung von Teilverkäufern durch Immobilienentwickler, bspw. Apartments oder Häusern "ab Entwurf", d.h. bevor die Fertigung abgeschlossen ist. Gegenwärtig erfassen einige Immobilienentwickler Umsatz nur dann, wenn sie die fertige Einheit an den Käufer übergeben haben, während andere Umsatz mit dem Fortgang der Entwicklung früher erfassen, wobei sie sich auf den Fertigstellungsgrad der Entwicklung beziehen. IFRIC schlägt in D21 vor, dass der Umsatz nur dann als Fertigungsfortschritt erfasst werden sollte, wenn der Entwickler Fertigungsleistungen erbringt statt Güter zu veräußern (fertige Immobilieneinheiten). Man schlägt Charakteristika vor, aus denen sich ergibt, ob ein Verkäufer Fertigungsleistungen erbringt. In vielen Ländern liegen diese Charakteristika bei typischen Veräußerungsvereinbarungen ab Entwurf nicht vor.
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Bilanzierungssachverhalte, die sich infolge von Illiquidität ergeben

04.10.2007

Das US-amerikanische Zentrum für Prüfungsqualität (Center for Audit Quality, CAQ) hat drei Weißbücher herausgegeben, die sich Schlüsselsachverhalten widmen, die sich aus der derzeitigen Illiquidität des Marktes aus der Perspektive der bestehenden US-GAAP ergeben.

Obwohl die Vorlagen im Kontext amerikanischer Rechnungslegungsstandards geschrieben sind, ist dennoch davon auszugehen, dass diese Sachverhalte auch im Zusammenhang mit IFRS von Interesse sein werden. Das CAQ wurde vom US-amerikanischen Institut der Wirtschaftsprüfer gegründet, um "Vertrauen in den Prüfprozess zu fördern und Anlegern und dem Kapitalmärkten dadurch zu helfen, dass konstruktive Änderungsvorschläge vorangebracht werden, die auf den Grundwerten des Berufsstandes (Integrität, Objektivität, Ehrlichkeit und Vertrauen) fußen".

Laden Sie sich die drei englischsprachigen Weißbücher des CAQ herunter:

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert in illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Märkten (32 KB). Die Vorlage erörtert die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert nach den bestehenden US-amerikanischen Rechnungslegungsprinzipien (die größtenteils in SFAS 157 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert enthalten sind) im Zusammenhang mit illiquiden (oder eingeschränkt liquiden) Marktbedingungen, wie sie derzeit in vielen Segmenten der Kreditmärkte gegeben sind. Obwohl ein Großteil der Erörterung vor dem Hintergrund von Vermögenswerten stattfindet, die durch Hypotheken von Kunden mit geringer Bonität besichert sind, sind die Rechnungslegungsprinzipien, die in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert diskutiert werden, auch auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert anderer Vermögenswerte anwendbar (wie beispielsweise unbesicherte Vermögenswerte), nicht nur auf Vermögenswerte, die durch Hypothekendarlehen mit geringer als erster Bonität besichert sind.

Konsolidierung von Commercial Paper Conduits (31 KB). Die Zielsetzung dieses Papiers besteht in der Erörterung der Anwendung der FASB Interpretation Nr. 46 (überarbeitet Dezember 2003) Konsolidierung von Zweckgesellschaften durch die Sponsoren eines Commercial Paper Conduits, einschließlich illiquider ( oder eingeschränkt liquider) Bedingungen in den Commercial-Paper-Märkten.

Bilanzierung von Wertpapierübernahmen und Kreditzusagen (39 KB). In diesem Papier werden die bestehenden US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften im Zusammenhang mit Zusagen, Geld zu leihen oder Wertpapiere zu übernehmen, im Kontext illiquider (oder eingeschränkt liquider) Marktbedingungen erörtert, die derzeit in vielen Segmenten der Kreditmärkte gegeben sind.

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Bericht von der Sitzung von IASB und ASBJ in der letzten Woche

03.10.2007

Der IASB kam am 27. und 28. September 2007 mit Vertretern des Accounting Standards Board von Japan (ASBJ) in London zusammen, um die Fortschritte bei der Konvergenz der japanischen Rechnungslegungsvorschriften und IFRS zu erörtern.

Die Erörterungen beinhalteten eine Rückschau auf kurzfristige Konvergenzprojekte, bei denen das Ziel in der Beseitigung größerer Unterschiede bis Ende 2008 besteht, sowie sonstiger, umfassenderer Projekte einschließlich Segmentberichterstattung, immaterielle Vermögenswerte, Zweckgesellschaften und Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen das Ziel darin besteht, größere Unterschiede bis Juni 2011 zu beseitigen. Zudem tauschen die Vertreter der Boards ihre Sichtweisen zum gegenwärtigen Status ihrer Arbeiten bei den Projekten zur Konsolidierung, zu Eigen- und Fremdkapitalabgrenzung sowie zur Erlöserfassung aus. Die Presseerklärung des IASB können Sie hier einsehen (in englischer Sprache, 48 KB).
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Checkliste zur Befolgung von IAS 1 (überarbeitet 2007)

02.10.2007

Deloitte hat eine Checkliste zur Befolgung von IAS 1 (überarbeitet 2007) veröffentlicht (in englischer Sprache, 223 KB). IAS 1 (überarbeitet 2007) Darstellung des Abschlusses wurde am 6. September 2007 herausgegeben und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen.

Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich zulässig, hängt für europäische Unternehmen allerdings von der Übernahme des Standards durch die EU ab. Diese ist nicht vor Mitte 2008 zu erwarten.
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IAS Plus-Newsletter zu Änderungen an IAS 1

02.10.2007

Das IFRS Global Office von Deloitte hat eine Sonderausgabe des IAS Plus-Newsletters zu IAS 1 (überarbeitet 2007) Darstellung des Abschlusses veröffentlicht (in englischer Sprache, 129 KB).

Die Änderungen an IAS 1, die der IASB am 6. September 2007 veröffentlicht hat, stellen den ersten Schritt des Boards in dessen umfassendem Projekt zur Berichterstattung über Finanzinformationen dar.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber der vorigen Version von IAS 1 bestehen darin, dass ein Unternehmen die folgenden Anforderungen zu erfüllen hat:

Alle Eigenkapitalveränderungen, die nicht eigentümerbezogen sind (also zum „vollständigen Einkommen" gehören), müssen entweder in einer vollständigen Einkommensrechnung oder in zwei getrennten Darstellungen (einer traditionellen Gewinn- und Verlustrechnung und einer vollständigen Einkommensrechnung) dargestellt werden. Bestandteile des vollständigen Einkommens dürfen nicht in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt werden.

Bei rückwirkender Anwendung einer Bewertungs- oder Bilanzierungsmethode oder bei einer rückwirkenden Angabe ist die Darstellung der Vermögensposition (Bilanz) in einem vollständigen Abschluss auch zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode erforderlich.

Die betreffende Einkommensteuer muss für jeden Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben werden.

Anpassungen infolge von Umgliederungen müssen für jeden Bestandteil des vollständigen Einkommens angegeben werden.

IAS 1 (überarbeitet 2007) Darstellung des Abschlusses wurde am 6. September 2007 herausgegeben und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich zulässig, hängt für europäische Unternehmen allerdings von der Übernahme des Standards durch die EU ab. Diese ist nicht vor Mitte 2008 zu erwarten.

Zurückliegende Ausgaben des IAS Plus-Newsletters finden Sie hier. Sie können sich ferner für ein kostenloses Email-Abonnement registrieren.

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Tabelle zur Anwendung der IFRS erweitert

02.10.2007

Auf IAS Plus.com wurde eine erweiterte Tabelle eingestellt, aus der die Anwendung der IFRS durch inländische börsennotierte und nicht börsennotierte Unternehmen in einzelnen Rechtskreisen hervorgeht.

Die Erweiterung beinhaltet eine Spalte, in der angegeben wird, ob sich der Prüfungsbericht und die Anhangangabe zur Grundlage für die Darstellung des Abschluss auf IFRS ohne Einschränkung, auf IFRS, wie sie in einem bestimmten Rechtskreis anwenden sind, oder auf nationale Rechnungslegungsvorschriften beziehen. Zudem wurden Summenzeilen für die verschiedenen Spalten eingefügt.

Summen für börsennotierte Unternehmen

Information für 140 Rechtskreise (soweit uns bekannt)

IFRS nicht gestattet — 32 Rechtskreise

IFRS gestattet — 26 Rechtskreise

IFRS für einige Unternehmen vorgeschrieben — 3 Rechtskreise

IFRS für alle Unternehmen vorgeschrieben — 79 Rechtskreise

Von den 108 Rechtskreisen (26 +3 +79), die die Anwendung der IFRS gestattet oder vorschreiben

In 73 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf die Übereinstimmung mit den IFRS

In 32 Rechtskreisen bezieht sich der Prüfungsbericht auf nationale Rechnungslegungsvorschriften oder auf IFRS, wie sich in dem Rechtskreis anzuwenden sind

In einem Rechtskreis bezieht sich der Prüfungsbericht für einige Unternehmen auf nationale Rechnungslegungsvorschriften und für die anderen Unternehmen auf IFRS

Für zwei Rechtskreise fehlen uns diese Informationen

Summen für nicht börsennotierte Unternehmen

IFRS nicht gestattet — 41 Rechtskreise

IFRS gestattet — 40 Rechtskreise

IFRS für einige Unternehmen vorgeschrieben — 17 Rechtskreise

IFRS für alle Unternehmen vorgeschrieben — 24 Rechtskreise

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IAASB bittet um Stellungnahmen zur Strategie 2009-2011

02.10.2007

Der International Auditing und Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, ersucht um Stellungnahmen zu seiner vorgeschlagenen zukünftigen fachlichen Ausrichtung.

Die Strategie wird nach ihrer Fertigstellung die Grundlage für das Arbeitsprogramm des IAASB für 2009-2011 darstellen. Stellungnahmen werden bis zum 30. November 2007 erbeten. Zur Ansicht der englischensprachigen Dokumente klicken Sie bitte auf die folgenden Links:

Konsultationspapier zur IAASB-Strategie (138 KB)

Presseerklärung

Der IAASB hat ferner festgelegt, dass sein vollständiger Satz an klarstellenden Internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) für Prüfungszeiträume in Kraft tritt, die an oder nach dem 15. Dezember 2009 beginnen. Die Bekanntgabe dieses Datums erlaubt Standardsetzern, Regulatoren und Prüfern, die Übernahme und Umsetzung der Standards zu planen. Klicken Sie auf die folgenden Links zur Ansicht der beiden englischsprachigen Dokumente:

Bekanntgabe des Datum des Inkrafttretens durch den IAASB

Aktuelles zum Klarheitsprojekt (115 KB)

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Überblick und Auswirkungen des IASB-Diskussionspapiers zu Versicherungsverträgen in Dänemark

01.10.2007

Unsere dänischen Kollegen haben eine Broschüre herausgegeben, in der sie sich mit dem Diskussionspapier (DP) des IASB zu Versicherungsverträgen befassen.

Das DP stellt den ersten Schritt im Projekt des IASB zur Entwicklung eines umfassenden, weltweit anwendbaren Finanzberichtsstandards zur Bilanzierung aller Versicherungsverträge aus der Sicht des Versicherers dar. Die dänischsprachige Publikation bietet eine Überblick über das DP und untersucht die zu erwartenden Auswirkungen auf dänische Lebens- und Nicht-Lebensversicherungsunternehmen, auch anhand von Zahlenbeispielen. Sie können die Publikation hier herunterladen (1.082 KB).
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Ergebnisse der Befragung deutscher mittelständischer Unternehmen zum Entwurf des IFRS für KMU

01.10.2007

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) veröffentlicht die Ergebnisse einer in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Lehrstuhl 'Financial Accounting and Auditing' an der Universität Regensburg (Prof. Dr. Axel Haller/Dr. Brigitte Eierle) durchgeführten Studie.

Die Studie zum ED-IFRS for SMEs liegt in einer Internetversion vor (494 KB). Vor dem Hintergrund des vom IASB vorgelegten Vorschlags für einen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen (Exposure Draft of an IFRS for Small and Medium-sized Entities, IFRS für KMU) haben das DRSC sowie die beteiligten Kooperationspartner mit dieser Befragung von deutschlandweit insgesamt 4.000 Unternehmen das Ziel verfolgt, die spezifischen Rechnungslegungsbedürfnisse und -einschätzungen von mittelständischen Unternehmen zu erheben. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des DRSC (47 KB).

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Vorschlag für die Ersetzung von IAS 31 zu Joint Ventures

01.10.2007

Wie in unserer Nachricht vom 13. September 2007angekündigt steht der Entwurf einer Ersetzung von IAS 31 Anteile an Joint Ventures mit dem Titel Gemeinschaftliche Vereinbarungen (Joint Arrangements) inzwischen öffentlich zur Stellungnahme zur Verfügung.

Sie können die einzelnen Bestandteile des englischsprachigen Entwurfs separat herunterladen:

Entwurf (420 KB),

Grundlage für Schlussfolgerungen (300 KB),

erklärende Beispiele (297 KB).

Stellungnahmen können bis zum 11. Januar 2008 entweder direkt an den IASB (CommentLetters@iasb.org) oder über das DRSC (info@drsc.de) eingereicht werden.

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