Nachrichten

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Unternehmenszusammenschlüsse auf die WSS-Tagesordnung gesetzt

22.09.2007

Die Tagesordnung für die Sitzung der Standardsetzer der Welt für Dienstagmorgen, den 25. September 2007, wurde um eine Diskussion über das IASB-Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen Phase 2 erweitert.

Die vollständige und aktualisierte Tagesordnung für die Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.
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DRSC erreicht erneute Diskussion des Standardentwurfes zu IAS 32 „puttable Instruments‟

21.09.2007

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat in seiner Sitzung vom 21.09.2007 erneut den Standardentwurf zu IAS 32 beraten, der die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital nach IFRS regelt.

Der Entwurf behandelt durch den Inhaber kündbare Finanzinstrumente (sog. puttable Instruments). Wegen des zwingenden Kündigungsrechts bei einer Reihe deutscher Rechtsformen (u.a. Personengesellschaften, Genossenschaft) hat dieser Standardentwurf eine hohe Bedeutung für eine Vielzahl deutscher Unternehmen. Die Anwendungsbedingungen des bereits im Sommer 2006 veröffentlichten Entwurfs wurden jedoch sowohl in Deutschland als auch in anderen Ländern als zu restriktiv kritisiert. Nach intensiven Beratungen mit Vertretern des DRSC hat der IASB heute beschlossen, geänderte Anwendungsbedingungen zur Diskussion zu stellen mit dem Ziel, den Anwendungsbereich der Neuregelung anzupassen. Der IASB plant, während seiner turnusmäßigen Sitzung im November (12. bis 16. November 2007) „Roundtable‟-Gespräche abzuhalten, um die geänderten Vorschläge zu diskutieren. Der IASB hatte zur heutigen Sitzung auch zwei Mitglieder des Deutschen Standardisierungsrates hinzugebeten. Der IASB plant die Veröffentlichung einer endgültigen, geänderten Fassung von IAS 32 für das 1. Quartal 2008.
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Kommentierungsfrist für IFRS für KMU verlängert

21.09.2007

Der IASB hat auf seiner Sitzung am Mittwoch die Kommentierungsfrist für Stellungnahmen zum Entwurf des IFRS für KMU bis zum 30. November 2007 verlängert (vorher: 1. Oktober 2007).

Die Einreichungsfrist für die Ergebnisse der Feldversuche ist ebenfalls bis zum 30. November 2007 verlängert. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Ergebnisse der Erstellung von Probeabschlüssen nach dem Entwurf des IFRS für KMU in den Stellungnahmen der Teilnehmer an den Feldversuchen und derjenigen, die sie dabei unterstützen, berücksichtigt werden können. Sofern Organisationen nicht in diese Feldversuche involviert sind, werden sie vom IASB dringend gebeten, die Stellungnahmen wie bislang vorgesehen, am 1. Oktober 2007 einzureichen. Stellungnahmen können entweder direkt an den IASB (CommentLetters@iasb.org) oder über das DRSC (info@drsc.de) eingereicht werden.
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Mitschrift vom letzten Tag der Boardsitzung

21.09.2007

Der International Accounting Standards Board hielt seine Septembersitzung 2007 von Dienstag, dem 18. September, bis Freitag, den 21. September, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab (keine Sitzung am Donnerstag, den 20. September). Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des letzten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Am nächsten Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007, wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen.

Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.
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Bereits mehr als 1,4 Millionen IFRS e-Learning-Module heruntergeladen

21.09.2007

Bis 20. September 2007 einschließlich sind 1.409.645 der von Deloitte entwickelten IFRS e-Learning-Module von den IAS Plus-Seiten heruntergeladen worden.

Die Gesamtzahl der Besucher auf den IFRS e-Learning-Seiten betrug 4.975.649. Das IFRS e-Learning-Programm wurde im Januar 2004 ins Leben gerufen. Viele der heruntergeladenen Module haben mehrere Nutzer, weil es Organisationen gestattet ist, diese für den internen Gebrauch durch ihre Mitarbeiter oder Studierenden auf ihren eigenen Servern zu installieren. Darüber hinaus sind mehrere Millionen Module online und offline von den Mitarbeitern von Deloitte absolviert worden. Sie haben jederzeit Zugang zum IFRS e-Learning, indem Sie auf das Glühlampensymbol auf unserer Startseite klicken. Ihnen stehen derzeit 35 Module zur Verfügung, die im Prinzip alle IFRS abdecken. In unserer Nachricht vom 18. September 2007 hatten wir von unserem Vorhaben berichtet, weitere Module anzubieten und bestehende Module zu überarbeiten. Wir stellen die IFRS e-Learning-Module von Deloitte im öffentlichen Interesse kostenfrei zur Verfügung - das schließt auch Upgrades ein.
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Mitschrift vom zweiten Tag der Boardsitzung

20.09.2007

Der International Accounting Standards Board hält seine Septembersitzung 2007 von Dienstag, dem 18. September, bis Freitag, den 21. September, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab (keine Sitzung am Donnerstag, den 20. September). Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des zweiten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst. Am nächsten Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007, wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen.

Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.
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Mitschrift vom ersten Tag der Boardsitzung

19.09.2007

Der International Accounting Standards Board hält seine Septembersitzung 2007 von Dienstag, dem 18. September, bis Freitag, den 21. September, in seinen Londoner Büroräumen in der Cannon Street 30 ab (keine Sitzung am Donnerstag, den 20. September). Wir haben die Übersetzung der vorläufigen und nicht offiziellen Mitschriften von Deloitte-Beobachtern des ersten Sitzungstages auf einer einzelnen Seite für Sie zusammengefasst.

Am nächsten Montag und Dienstag, den 24. und 25. September 2007, wird sich der IASB mit den Standardsetzern der Welt treffen. Die Tagesordnung für diese Sitzung finden Sie in unserer Nachricht vom 5. September 2007.
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Britischer ASB findet Kommentare der Europäischen Kommission zum IFRS für KMU „enttäuschend‟

19.09.2007

Ian Mackintosh, Vorsitzender des britischen Standardsetzungsrats (Accounting Standards Board, ASB), hat an den Kommissar der Europäischen Union für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Charley McCreevy, geschrieben, um sein Bedauern über die ablehnende Haltung gegenüber dem vorgeschlagenen IFRS für KMU, die Kommissar McCreevy auf einer öffentlichen Veranstaltung in Portugal am 13. September 2007 kundgetan hat (s.

unsere Nachricht vom 14. September 2007), Ausdruck zu verleihen. Mr. Mackintosh sagte, dass „auf Grundlage der Ergebnisse einer offiziellen Umfrage und öffentlicher Diskussionen, die sowohl in Groß Britannien als auch in Irland durchgeführt wurden, der Accounting Standards Board (ASB) gerne in der Lage sein würde, den IFRS für KMU anzuwenden". Laden Sie sich den vollständigen Brief von Mr. Mackintosh herunter (in englischer Sprache, 22 KB). Nachfolgend ein Auszug:

Die Antworten [auf die Einladung zur Stellungnahme bezüglich des Entwurfs des IFRS für KMU durch den ASB], die wir erhalten haben zeigten in hohem Grad eine Unterstützung für den Entwurf. Obwohl in den meisten Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht wurde, dass man den vorgeschlagenen IFRS für KMU nicht für angemessen für kleine Unternehmen und insbesondere für Kleinstunternehmen halte, wurde doch in der überwiegenden Mehrheit der Stellungnahmen eine Unterstützung dafür ausgedrückt, dass der Standard für die Anwendung durch mittelgroße und große Unternehmen zur Verfügung stehen sollte, die – nach Definition des IASB – nicht öffentlich rechenschaftspflichtig sind aber Mehrzweckabschlüsse herausgeben. Dies steht im Einklang mit den Diskussionen auf den vier öffentlichen Sitzungen, die abgehalten wurden, bei denen der ASB gemeinsam mit den Hauptstandardsetzern von Groß Brittannien und Irland teilnahm.

Auf Grundlage der Rückmeldungen, die beim ASB eingegangen sind, ist es als enttäuschend zu beurteilen, dass die Kommission eine solch ablehnende Haltung einzunehmen scheint und anscheinend die Möglichkeit der Anwendung des Standards durch die Mitgliedstaaten der EU ausschließt.

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Neuseeland verschiebt Anwendungspflicht der IFRS-Äquivalente für kleine Unternehmen

19.09.2007

Der neuseeländische Prüfungsrat für Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Review Board, ASRB) und der neuseeländische Standardsetzer Financial Reporting Standards Board (FRSB) haben angekündigt, dass die verpflichtende Anwendung der neuseeländischen IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufgeschoben werden soll.

Rechnungslegung für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) ist derzeit ein weltweit diskutiertes Thema. Daher hat der IASB einen Standardentwurf zur Rechnungslegung für KMU entwickelt (IFRS für KMU). Darüber hinaus wurde in Australien eine Untersuchung zur Rechnungslegung von KMU durchgeführt, und in Neuseeland gab es einen umfangreichen Konsultationsprozess. Die neuseeländische Wirtschaftsministerin, Lianne Dalziel, hat dem ASRB und dem FRSB kürzlich mitgeteilt, dass eine Studie der Regierung bezüglich der Rechnungslegungsanforderungen für kleine und mittelgroße Unternehmen nach dem Rechnungslegungsgesetz (Financial Reporting Act, FRA) Mitte 2008 begonnen werden soll.

ASRB und FRSB haben sich daraufhin entschlossen, bis auf Weiteres die verpflichtende Einführung der neuseeländischen IFRS für bestimmte kleine Unternehmen aufzuschieben. Diese sind wie folgt definiert:

Unternehmen, die weder im laufenden Berichtsjahr noch in dem vorhergehenden die Definition eines Emittenten nach dem FRA erfüllen und die:

nach Abschnitt 19 des FRA keinen Abschluss einreichen müssen und

nach Abschnitt 19A(b) des FRA kein großes Unternehmen sind. Ein Unternehmen ist groß, wenn es mindesten zwei der folgenden Kriterien erfüllt:

  • das Gesamtvermögen des Unternehmens und (wenn vorhanden) seiner Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 10.000.000;
  • der Umsatz des Unternehmens und (wenn vorhanden) seiner Tochterunternehmen übersteigt NZ$ 20.000.000; oder
  • das Unternehmens und (wenn vorhanden) seine Tochterunternehmen beschäftigen mehr als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter.

andere Unternehmen, die:

nicht dem FRA unterliegen und

nach der Definitionen des Rahmenkonzept für gestaffeltes Berichtswesen nicht öffentlich rechenschaftspflichtig oder nicht groß sind. Ein Unternehmen ist groß, wenn es mindesten zwei der folgenden Kriterien erfüllt::

  • das Gesamtvermögen übersteigt NZ$ 10.000.000;
  • der Gesamtertrag übersteigt NZ$ 20.000.000; oder
  • es werden mehr als 50 vollzeitäquivalente Mitarbeiter beschäftigt.

Die Tagesordnung des am Dienstag, den 02. Oktober 2007, 14.00 Uhr (voraussichtlich bis ca. 17.00 Uhr) in der Konrad-Adenauer-Stiftung, 10785 Berlin, Tiergartenstr. 35, Jakob-Kaiser-Saal (1. OG) stattfindenden Diskussionsforums hat sich erweitert. Ein weiterer Tagesordnungspunkt wird der vom IASB veröffentlichte Entwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen zum IAS 39 mit dem Titel IAS 39 – Risikopositionen, die für das Hedge Accounting qualifizieren (IAS 39 – Exposures Qualifying for Hedge Accounting) (in englischer Sprache, 324 KB) sein.

Bisher standen bereits auf der Agenda:

E-DRS 23Übernahmerechtliche Angaben und Erläuterungen im Konzernlagebericht (101 KB)

IFRIC D21 Real Estate Sales (in englischer Sprache, 196 KB)

IFRIC D22 Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation (in englischer Sprache, 252 KB)

ED amendments to IAS 31 Interests in Joint Ventures (Der Entwurf ist derzeit nur für Abonnenten der eIFRS erhältlich und wird ab dem 27. September 2007 frei auf der Internetseite des IASB zur Verfügung stehen; s. unsere Nachricht vom 13. September 2007.)

Anmeldungen zur Teilnahme werden noch bis zum 21. September 2007 unter bahrmann@drsc.de entgegengenommen. Anmeldungen werden bestätigt, soweit die Platzkapazität das zulässt.

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