Nachrichten

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Prüfung von Angaben zur Vorstandsvergütung durch die SEC

12.10.2007

Der Stab der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat einen Bericht veröffentlicht, in dem die wichtigsten Sachverhalte erörtert werden, die bei der ersten Prüfung der Angaben von 350 börsennotierten Unternehmen bezüglich der Einhaltung der neuen und verbesserten Regeln der Börsenaufsicht in Hinblick auf die Vergütung von Vorständen und leitenden Angestellten und damit verbundene Angaben zu Tage traten.

Lesen Sie hierzu auch die folgenden Dokumente:

englischsprachiger Bericht des Stabs zu Vergütungsangaben,

englischsprachige Presseerklärung der SEC,

Angabevorschriften der SEC bezüglich der Vorstandsvergütung (geänderte Vorschriften vom Dezember 2006 in englischer Sprache, 148 KB).

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IASB sucht Nutzer von Abschlüssen von Versicherungsunternehmen

11.10.2007

Der IASB sucht nach ein oder zwei Nutzern von Abschlüssen von Versicherungsunternehmen für seine Arbeitsgruppe zu Versicherungen.

Kandidaten sollten praktische Erfahrung in der Verwendung und Interpretation der Art von Finanzinformationen haben, die von Versicherern zur Verfügung gestellt werden. Die Arbeitsgruppe berät den IASB bei seinem Projekt zu Versicherungsverträgen. Bewerbungen müssen bis zum 30. Oktober 2007 beim IASB eingegangen sein. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 18 KB).
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IASB schlägt Änderungen an 25 IFRS vor

11.10.2007

Der IASB hat einen Entwurf zu verschiedenen Änderungen an 25 International Financial Reporting Standards (IFRS) im Rahmen seines ersten jährlichen Verbesserungsprojekts zu öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

Die Vorschläge reichen von einer Neustrukturierung von IFRS 1 (hauptsächlich um redundante Übergangsbestimmungen zu beseitigen) bis hin zu kleinen Formulierungsänderungen, die helfen sollen, Bedeutungen zu verdeutlichen und unbeabsichtigte fehlende Übereinstimmung zwischen den IFRS zu beseitigen. Der IASB erörterte die verschiedenen Vorschläge im Laufe des letzten Jahres.

Verfügbarkeit des Entwurfs. Der Entwurf steht derzeit nur den Abonnenten von eIFRS zur Verfügung; er wird ab dem 22. Oktober 2007 öffentlich auf der Internetseite des IASB verfügbar sein.

Kommentierungsfrist. Stellungnahmen müssen bis zum 11. Januar 2008 beim IASB eingegangen sein.

Zeitpunkt des Inkrafttretens. Der vorgeschlagene Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2009.

Presseerklärung des IASB (in englischer Sprache, 51 KB).

Weitere Informationen zum Entwurf. IAS Plus-Seite zum Agendaprojekt.

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Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung des IASB und des FASB

10.10.2007

Der IASB wird sich von Montag, den 22. Oktober 2007 bis Dienstag, den 23. Oktober 2007 mit dem amerikanischen FASB in den Räumen des FASB in Norwalk, Connecticut zu einer gemeinsamen Sitzung treffen. Nachstehend finden Sie die Tagesordnung für beide Tage.

Die Sitzung wird im Internet übertragen werden (Details dazu finden Sie hier). Die unten gemachten Zeitangaben beziehen sich auf die amerikanische Eastern Daylight-Time.

TAGESORDNUNG FÜR DIE GEMEINSAME SITZUNG DES IASB UND DES FASB

22. - 23. Oktober 2007, Norwalk, Connecticut

Montag, 22. Oktober 2007 (11:00 bis 17:00)

Darstellung des Abschlusses – erstes Diskussionsdokument

Rahmenkonzept ─ Zielsetzungen und qualitative Merkmale

Rahmenkonzept ─ Elemente und Ansatz

Erlöserfassung

Dienstag, 23. Oktober 2007 (8:30 bis 10:30)

Rechnungslegungsgrundsätze für die Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte [Lerneinheit]

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Aktualisierter Bericht zum Status des EFRAG-Übernahmeprozesses

09.10.2007

EFRAG hat seinen Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

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SEC-Stab nimmt Stellung zu Einführung und Durchsetzbarkeit von IFRS

09.10.2007

Auf der Konferenz des IASB mit den Weltstandardsetzern am 24. September 2007 äußerte sich Julie A.

Erhardt, die stellvertretende Leiterin der Abteilung Rechnungslegung der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), zur Einführung und Durchsetzbarkeit von IFRS (in englischer Sprache). Nachfolgend finden Sie die Übersetzung eines Auszug:

Lassen Sie mich drei Anmerkungen machen, die sich darauf beziehen, die IFRS „gesund" zu erhalten:

Meine erste Anmerkung zu „gesunden Angewohnheiten" bezieht sich auf den Ausgangspunkt von Rechnungslegung. Es geht darum, ob Anleger die Grundlagen der Rechnungslegung, auf denen ein Abschluss erstellt ist, aus der Fußnote zu den Grundlagen der Darstellung (das ist meist die Fußnote 1), erkennen können.... Im heutigen Umfeld würde ich sagen, dass die sichere Annahme gar nicht mehr so sicher ist, weil der Abschluss eines Unternehmens immer häufiger in Übereinstimmung mit den IFRS wie von IASB herausgegeben und/oder in einer rechtskreisbezogenen Anpassung von IFRS erstellt wird. Und selbst in diesen Situationen kann sich ein Anleger nicht sicher sein, was der Unterschied zwischen den beiden bedeutet und wie erheblich er für ein bestimmtes Unternehmen ist.

Meine zweite Anmerkung zu „gesunden Angewohnheiten" bezieht sich auf die Frage, ob und wie diejenigen, die bei der lokalen Einführung von IFRS in unruhige Gewässer geraten, diese – zum Wohle der internationalen Allgemeinheit – zeitnah nicht nur dem IASB, sondern auch anderen weltweit mit IFRS arbeitenden Parteien zur Kenntnis bringen können.

Meine dritte Anmerkung zu „gesunden Angewohnheiten" bezieht sich auf die Frage, wie IFRS als ein „Körper" von Standards belastbar und angemessen für die Zwecke der Anleger gemacht werden kann und trotzdem gleichzeitig beweglich und nicht übermäßig kompliziert.

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Studie zur Neudarstellung von Abschlüssen in den USA in den Jahren 2004 bis 2006

09.10.2007

Die Huron Consulting Gruppe hat eine Studie mit dem Titel „Der Neudarstellungsprozess: Wie lange dauert er, was muss man tun, was sollte man vermeiden?" („The Restatement Process: How Long Will it Take, What to Do, What to Avoid") herausgegeben.

Für die Studie wurden geordnet nach Rechnungslegungssachverhalt, Unternehmensgröße und Wirtschaftszweig etwa 1.900 Neudarstellungen untersucht, die zwischen August 2004 und Dezember 2006 von bei der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) registrierten Unternehmen verkündet wurden. In der Studie wird der zeitliche Abstand zwischen der ersten Ankündigung eines wesentlichen Fehlers in zurückliegenden Abschlüssen (Einreichung von Formular 8-K) und der Einreichung einer Neudarstellung bei der SEC analysiert. Die Neudarstellungen wurden in circa 80% der Fälle innerhalb von vier Monaten nach Einreichung von Formular 8-K eingereicht. Die fünf häufigsten Bilanzierungssachverhalte, die eine Neudarstellung erforderlich machten, waren die folgenden:

Eigenkapital und Schulden

Aktivierung gegenüber sofortiger erfolgswirksamer Erfassung von Kosten

Rückstellungen, Abgrenzungsposten, Eventualverbindlichkeiten

Erlöserfassung

Einkommensteuern

Die Studie förderte zu Tage, dass in 19% der Fälle in den Neudarstellungen mehr Rechnungslegungssachverhalte genannt werden als ursprünglich bei Einreichung des Formulars 8-K. Der Bericht schließt einen 13-Punkte-Leitfaden für die beste ausgeübte Praxis für die Durchführung der Neudarstellung mit ein und weist auf Fallstricke hin, die Unternehmen während des Prozesses vermeiden können. Die Presseerklärung auf der Internetseite der Huron Consulting Gruppe enthält eine Verknüpfung für das kostenfreie Herunterladen der Studie.

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Stellungnahme des RIC zu IFRIC D22

09.10.2007

Das Rechnungslegungs Interpretations Committee stimmt in seiner verabschiedeten Stellungnahme zum IFRIC D22 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb (Hedges of a Net Investment in a Foreign Operation) den Vorschlägen des IFRIC zu.

Die Stellungnahme steht zum Herunterladenauf der Internetseite des DRSC bereit.
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IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften 2007

09.10.2007

Unsere internationalen Kollegen haben die englischsprachige IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften für die zum 31. Dezember 2007 endenden Geschäftsjahre erstellt.

Die Checkliste fasst die in den bis zum 31. August 2007 herausgegebenen enthaltenen Ausweis- und Angabevorschriften zusammen. Die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS werden nicht erörtert. Die Checkliste soll dazu dienen, bei der Beurteilung der Einhaltung der Ausweis- und Angabevorschriften dieser Verlautbarungen zu helfen. Es ersetzt nicht Ihr Verstehen dieser Verlautbarungen an sich und die Ausübung Ihres Urteilsvermögens. Laden Sie sich die folgenden Dateien herunter:

IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften (Word, gezippt, 423 KB). Die Checkliste ist so formatiert, dass die Ergebnisse der Prüfung der in einem Abschluss gemachten Angaben eingetragen werden können. Dazu gibt es bei jedem Ausweis und jeder Angabe Raum für einen ja/nein/nicht anwendbar-Vermerk.

IFRS-Checkliste zu Ausweis- und Angabevorschriften (pdf, 831 KB).

Diese Checkliste steht Ihnen jederzeit auf der englischsprachigen Seite zu Musterkonzernabschlüssen und Checklisten zur Verfügung. Eine deutschsprachige Übersetzung des Dokuments ist derzeit in Arbeit. Wir hoffen, diese vor Ende des Jahres zur Verfügung stellen zu können. Andere deutschsprachige Veröffentlichungen von Deloitte finden Sie hier.

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CEBS-Studie zu Anpassungen an den IFRS in aufsichtsrechtlichen Abschlüssen

08.10.2007

Der Ausschuss der europäischen Bankenaufseher (Committee of European Banking Supervisors, CEBS) hat eine Untersuchung der Anpassungen veröffentlicht, die europäische Banken aus 28 Ländern an veröffentlichten IFRS-Zahlen zum Zwecke der Berechnung des bankaufsichtlichen Kapitals vorgenommen haben.

CEBS nennt diese Anpassungen "Prudential Filter" ("bankaufsichtliche Filter"). CEBS hat "Prudential Filter" 2004 eingeführt. CEBS wird den Bericht und die darin getroffenen Schlussfolgerungen bei einer öffentlichen Anhörung, die für den 16. Oktober 2007 angesetzt ist, vorstellen und erörtern.

"Die Untersuchung zeigt, dass die Umsetzung der Prudential Filter über die Zeit besser geworden ist und dass die Mitglieder die CEBS-Leitlinien in sehr hohem Maße befolgen. [...] Was den quantitativen Teil der Untersuchung betrifft, so zeigen die erhobenen Daten, dass Prudential Filter die anrechenbaren Eigenmittel leicht um 0,9% verringern und zu einem 5,2%igen Rückgang der ursprünglichen Eigenmittel führen, was im Wesentlichen auf den CEBS-Filter bei AFS-Beteiligungstiteln zurückzuführen ist."

Die "Prudential Filter"-Anpassungen von CEBS beinhalten:

die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Anteile an Genossenschaften sowie bestimmte Vorzugsaktien, die Schulden unter IFRS darstellen, werden für die Berechnung des aufsichtsrechtlichen Kapitals in Eigenkapital umgerechnet.

die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Ein eingebettetes Derivat, das nach IFRS eine Eigenkapitalkomponente eines hybriden Finanzinstruments darstellt, wird für aufsichtsrechtliche Zwecke als Teil des Fremdkapitals klassifiziert.

Available-for-Sale (AFS)-Instrumente. Nach IFRS werden alle AFS-Instrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei die Wertänderungen vorbehaltlich des Ansatzes von Wertminderungen im Eigenkapital erfasst werden.

AFS-Eigenkapitaltitel. Nach den CEBS-Leitlinien werden unrealisierte Nachsteuerverluste bei AFS-Eigenkapitaltiteln von den ursprünglichen Eigenmitteln abgezogen und unrealisierte Gewinne nur teilweise dem Ergänzungskapital vor Steuern hinzugerechnet.

Als AFS klassifizierte Kredite und Forderungen. Nach den CEBS-Leitlinien werden unrealisierte Nachsteuergewinne und -verluste, soweit sie sich nicht auf Wertminderungen beziehen, in den Eigenmitteln nach Steuern "neutralisiert" (zurückgenommen).

Sonstige AFS-Vermögenswerte (bspw. Schuldverschreibungen und Finanzinstrumente, die Zinsrisiken unterliegen). Nach den CEBS-Leitlinien kann eine Bank wählen, ob sie diese entweder wie unter (a) Eigenkapitaltitel oder (b) Forderungen und Krediten behandelt.

Cash Flow Hedges. Gewinne und Verluste aus Transaktionen mit einem Available-for-Sale-Instrument, die im Wege des Cash Flow Hedge Accounting abgebildet werden, sind einheitlich abzubilden: Falls die Gewinne aus dem Grundgeschäft als Ergänzungskapital angesetzt werden, hat dies in gleicher Weise für die korrespondierenden Verluste aus dem Sicherungsderivat zu erfolgen.

Verluste aus Krediten. Grundsätzlich sollen keine aufsichtsrechtlichen Anpassungen an den Wertberichtigungen erfolgen. Wertminderungen aus Kreditrisiken sind immer erfolgswirksam zu berücksichtigen und somit von den ursprünglichen Eigenmitteln abzuziehen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie in den beiden folgenden englischsprachigen Dokumenten:

Untersuchungsbericht von CEBS zu "Prudential Filtern" (290 KB)

Von CEBS 2004 übernommene "Prudential Filter" (165 KB)

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