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DRSC beantwortet Fragen zur Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten

23.11.2021

Die nationalen Standardsetzer wurden vom Stab des IASB gebeten, Informationen zur Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten in ihren Rechtskreisen zur Verfügung zu stellen. Der Stab hat entsprechende Informationen zusammengestellt, die er jetzt auch veröffentlicht hat.

Im Kontext der Entscheidungsfindung, ob eine Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts (wieder-)eingeführt oder der Ansatz allein über die Wertminderung beibehalten werden sollte, hatte der IASB Mitarbeiterstab im September 2021 um Einschätzungen zur Durchführbarkeit der Schätzung einer Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts und zu den potentiellen Auswirkungen des Übergangs zu einem Abschreibungsmodell auf die bestehenden/historischen Geschäfts- oder Firmenwerte gebeten.

In seiner Antwort stellt der Stab DRSC zunächst die betreffenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und die entsprechenden Konkretisierungen des DRS 23 Kapitalkonsolidierung (Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss) zur Ermittlung der Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts dar.

Auf Basis der Einschätzungen der größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland, wird zudem geschlussfolgert, dass die in DRS 23 genannten Kriterien gut geeignet sind die Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts auf nachvollziehbare und auch nachprüfbare Weise zu schätzen. Die gem. HGB vorgesehene 10-jährige (typisierte) Nutzungsdauer kommt in der Praxis deutlich seltener zur Anwendung.

Hinsichtlich möglicher Auswirkungen des Übergangs auf eine planmäßige Abschreibung unter IFRS auf bestehende Geschäfts- oder Firmenwerte wird auf die in Summe hohen Salden in Bezug auf Geschäfts- oder Firmenwerte deutscher IFRS-Bilanzierer verwiesen. Daher ist zu erwarten, dass jegliche Vorgaben für deren künftige Folgebewertung für die betroffenen Unternehmen herausfordernd sein werden. Dem IASB wird dementsprechend geraten, etwaige Übergangsvorschriften für die Wiedereinführung der Amortisation frühzeitig zu erörtern und diese auch für die Öffentlichkeit zur Diskussion zu stellen.

Die Mitarbeiter des DRSC sondierten diese Rückmeldungen auch mit Vertretern kapitalmarktorientierter Unternehmen sowie Mitgliedern aus Arbeitskreisen zur Rechnungslegung von deutschen Industrie-bzw. Emittentenverbänden.

Zugang zu der englischsprachigen Informationsübermittlung auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Das DRSC weist darauf hin, dass dieses Dokument von den Mitarbeitern des DRSC erstellt wurde. Es wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, damit der Verlauf der Kommunikation zwischen den Mitarbeitern des DRSC und des IASB transparent verfolgt werden kann. Das Dokument gibt keine offiziellen Positionen des DRSC oder seiner Fachausschüsse wieder. Diese Positionen sind ausschließlich in den Deutschen Rechnungslegungsstandards und in den von den Fachausschüssen verfassten DRSC-Stellungnahmen dargelegt.

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11. Symposium des ANC zur Rechnungslegungsforschung

23.11.2021

Am 13. Dezember 2021 wird der französische Standardsetzer Autorité des Normes Comptables (ANC) sein 11. Symposium zur Rechnungslegungsforschung in Paris abhalten. Das Thema des Symposiums ist "Rechnungslegung, Wachstum und Nachhaltigkeit".

Die folgenden Themen sollen erörtert werden:

  • Rechnungslegung und immaterielle Vermögenswerte
  • Rechnungslegung, Kontrolle, Joint-Ventures und Partnerschaften
  • Rechnungslegung und Wachstum: Welche Finanzierung des Wachstums?
  • Die Herausforderung der nicht-finanziellen Informationen: Langfristig in Krisenzeiten?
  • Auswirkungen des Wachstums auf das Gemeinwohl und die Rechnungslegung

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des ANC:

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AcSB und UKEB halten gemeinsame Sitzung ab

23.11.2021

Am 17. November 2021 hielten der kanadische Standardsetzer AcSB und der UK Endorsement Board (UKEB) eine gemeinsame virtuelle Sitzung ab. Die Sitzung war die erste nach der Gründung des UKEB im März 2021.

Die beiden Boards informierten sich gegenseitig über ihre jeweiligen Aktivitäten und tauschten sich über fachliche Themen aus, an denen beide Boards interessiert sind, darunter auch über preisregulierte Geschäftsvorfälle und die dritte Agendakonsultation des IASB. Der UKEB informierte den AcSB auch über seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Bewertung von IFRS 17 im Hinblick auf die Übernahme zur Anwendung im Vereinigten Königreich. Weiterführende Informationen über die jüngste Sitzung finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des UKEB.

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Reaktionen auf die EFRAG-Konsultation zu den Schritten des Konsultationsprozesses für die EU-Nachhaltigkeitsstandardsetzung

23.11.2021

Im Juni 2021 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Konsultationspapier mit dem Titel 'EFRAG Due Process Procedures on EU Sustainability Reporting Standard-Setting' mit den Verfahrensschritten veröffentlicht, die EFRAG in der Rolle als fachlicher Berater der Europäischen Kommission bei der Erarbeitung der im Entwurf der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vorgesehenen europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards zu befolgen gedenkt. Eine Zusammenfassung der erhaltenen Rückmledungen ist jetzt verfügbar.

In den Stellungnahmen zur Konsultation wurden drei Aspekte insbesondere betont:

  • die Notwendigkeit eines angemessenen Konsultationsprozesses und von Transparenz während der Arbeiten, die bereits vor der Einsetzung des neuen Sustainability Standards Board durchgeführt werden,
  • die Notwendigkeit eines geordneten und transparenten Übergangs zur neuen Governance-Struktur sowie
  • die Notwendigkeit, auf bestehenden Standards und Rahmenkonzepten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Rechnungslegung aufzubauen und mit anderen Standardsetzern in diesem Bereich zusammenzuarbeiten, insbesondere mit dem ISSB der IFRS-Stiftung.

Die Zusammenfassung der Stellungnahmen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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DRSC-Stellungnahme zum Entwurf eines überarbeiteten Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung

22.11.2021

Das DRSC hat seine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2021/6 'Lageberichterstattung' veröffentlicht.

Das DRSC begrüßte den Vorschlag der Überabrietung des Leitliniendokuments zur Lageberichterstattung grundsätzlich, kritisiert jedoch die unzureichende konzeptionelle Befassung im Entwurf, da die verschiedenen Themen fast ausschließlich durch zahlreiche Beispiele adressiert werden sollen. Zudem weist das DRSC auf die Notwendigkeit eines mit dem neuen Standardsetzers ISSB abgestimmten Vorgehens hin.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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TEG-Sitzung diese Woche

22.11.2021

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 24. und 25. November per Videokonferenz tagen. Eine Tagesordnung und die Papiere für die Sitzung sind jetzt verfügbar.

Während der zweitägigen Sitzung sollen fünf Themen erörtert werden, wobei dem Thema Lageberichterstattung die meiste Zeit gewidmet wird.

Die Tagesordnung und Papiere finden Sie hier; eine Anmeldung als Beobachter ist hier möglich.

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Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

22.11.2021

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur Übersicht, die für die Dezembersitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausgabe 2021 unseres Leitfadens IPSAS in your pocket, die wir im Februar veröffentlicht haben.

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Tagesordnung für die Novembersitzung des IFRS Interpretations Committee

19.11.2021

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 30. November and 1. Dezember 2021 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung und IFRIC Update vom September 2021
  • IFRS 15 — Prinzipal versus Agent: Software-Wiederverkäufer
  • IFRS 16 — Wirtschaftlicher Nutzen aus der Nutzung eines Windparks
  • IAS 37 — Negative Kredite für Fahrzeuge mit niedrigem Energieverbrauch oder mit alternativen Energien
  • IFRS 9 und IAS 20 — Drittes gezieltes Programm für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

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Wir nehmen Stellung zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

19.11.2021

Wir haben beim IFRS Interpretations Committee Stellungnahmen zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen eingereicht, die im 'IFRIC Update' vom September 2021 bekanntgegeben wurden. Die Entscheidungen betreffen IFRS 9 und IAS 7.

Im Einzelnen sind dies die folgenden Stellungnahmen:

Standard und Sachverhalt

Agendaentscheidung unterstützt?

Stellungnahme von Deloitte

IFRS 9 — Durch elektronische Übertragung erhaltene Barmittel als Erfüllung eines finanziellen Vermögenswertes

Ja. Wir sind jedoch der Ansicht, dass diese Frage an den Board verwiesen werden sollte, um die weitergehenden Konsequenzen der Analyse in der vorläufigen Agendaentscheidung zu prüfen und eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen, bevor abschließend über den Sachverhalt entschieden wird.

hier

IAS 7 — Sichteinlagen mit Nutzungsbeschränkungen

Ja.

hier

All unsere früheren Stellungnahmen gegenüber dem IASB, der IFRS-Stiftung und dem IFRS Interpretations Committee finden Sie hier.

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Deloitte-Publikation mit Hilfestellungen zur Rechnungslegung am Geschäftsjahresende

19.11.2021

Deloitte Deutschland hat für die Bereiche nationale Rechnungslegung und Berichterstattung, IFRS-Rechnungslegung, Steuerbilanz und Corporate Governance/ Enforcement einen Überblick zu ausgewählten Änderungen des Jahres 2021 herausgegeben.

Die jeweils bewusst kurz gehaltenen Beiträge im Update zum Bilanzstichtag 2021 weisen auf aktuelle Themen hin bzw. rufen bereits bekannte Entwicklungen des vergangenen Jahres erneut in Erinnerung, um für die anstehende Aufstellung der Jahres- und Konzernabschlüsse eine Hilfestellung zu bieten, mit der relevante Entwicklungen rasch identifiziert werden können.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen.

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