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Tagesordnung für die Sitzung des IASB im Juli 2020

10.07.2020

Der IASB wird am 22. und 23. Juli 2020 per Videokonferenz tagen, um sechs Themen zu erörtern.

Die folgenden Themen sollen besprochen werden:

  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Rohstoffindustrien
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung
  • Lageberichterstattung
  • IFRS-Taxonomie (mündlicher Bericht)

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unsere Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

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ESMA veröffentlicht aktualisiertes ESEF-Berichterstattungshandbuch

10.07.2020

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine Aktualisierung ihres Berichtshandbuchs zum europäisch vereinheitlichten elektronischen Format (sog. European Single Electronic Format, ESEF) veröffentlicht. Das Handbuch richtet sich an alle Marktteilnehmer, die an der Umsetzung der Anforderungen der ESEF-Verordnung beteiligt sind.

Das Handbuch wurde von ESMA ursprünglich im Dezember 2017 veröffentlicht. Es soll eine Anleitung zu den häufigsten Problemen geben, die bei der Erstellung von Inline-XBRL-Instanzdokumenten in Übereinstimmung mit der ESEF-Verordnung auftreten. Aufgrund von Rückmeldungen der Marktteilnehmer beschloss ESMA, nach einer ersten Überarbeitung 2019 jetzt eine weitere überarbeitete Version des Handbuchs zu veröffentlichen, um die bestehenden Leitlinien zu erweitern und die in der Veröffentlichung enthaltenen Leitlinien zu aktualisieren.

Sie können sich das aktualisierte Handbuch hier von der Internetseite von ESMA herunterladen.

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EFRAG sucht neue TEG-Mitglieder

09.07.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ruft zu Bewerbungen für ihren Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) auf.

Fünf der sechzehn Mitglieder von TEG erreichen das Ende ihrer derzeitigen Amtszeit am 31. März 2021 und zwei der Länderverbindungsmitglieder das Ende ihrer derzeitigen Amtszeit am 30. November 2020. Nicht alle Mitglieder können wiederberufen werden.

EFRAG ausdrücklich alle Bewerbungen, auch wenn insbesondere Kandidaten mit Versicherungs- und Adressatenhintergrund gesucht werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Hinweis: Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 2. November 2020 verlängert.

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DRSC kritisiert Europäische Kommission in Bezug auf nicht substantiierte Aussagen zu den IFRS

09.07.2020

Das DRSC hat gegenüber der Europäischen Kommission Stellung zur Konsultation über die erneuerte nachhaltige Finanzierungsstrategie genommen und die Kommission dabei scharf kritisiert.

Gegenstand der Kritik ist die von der Kommission erneut vorgebrachte Behauptung, dass die IFRS nachhaltige Investitionen behindern, während der Fitness Check zur Unternehmensberichterstattung ebenso wie entsprechende Untersuchungen von ESMA und EFRAG ergebn haben, dass diese Behauptung nicht fundierten ist. In Beantwortung der Frage 16 der Konsultation schreibt das DRSC (unsere Übersetzung):

Wir stellen fest, dass die KOM diese Frage erneut stellt, obwohl sie bereits in mehreren Konsultationen ausreichend klare Antworten erhalten hat. Darüber hinaus wird in der Frage behauptet, dass bereits Bilanzierungsmethoden identifiziert worden sind, die eine angemessene Erkennung und Messung von Klima- und Umweltrisiken behindern. Dies ist eine völlig unbegründete Behauptung. Es scheint, dass die KOM nach Argumenten für eine Änderung der IAS-Verordnung sucht und versucht, dies mit den politischen Nachhaltigkeitszielen der EU zu rechtfertigen. Beides ist unseres Erachtens inakzeptabel, zumal es genügend Beweise für das Gegenteil gibt.

Das DRSC weist auch erneut darauf hin, dass die Unternehmensberichterstattung kein geeignetes politisches Lenkungsinstrument für politisch gewolltes Verhalten von Wirtschaftsakteuren darstellt.

Zugang zur Stellungnahme des DRSC haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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Neue SMEIG-Mitglieder berufen

09.07.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben die Berufung von 21 neuen Mitgliedern und einem neuen Beobachter in die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME-Implementation-Group, SMEIG) bekanntgegeben, die die internationale Übernahme des IFRS für KMU unterstützt und die Implementierung des Standards überwacht.

Die neuen Mitglieder sind für erste dreijährigen Amtszeiten berufen worden. Mitglieder von SMEIG können bis zu drei Amtszeiten in der Gruppe bleiben.

Auf der Internetseite des IASB finden Sie eine Presseerklärung zu den Berufungen.

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Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juni 2020

08.07.2020

Der IASB hat vom 23. bis 25. Juni 2020 per Videokonferenz getagt, um sechs Themen zu erörtern. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

IBOR-Reform: Der IASB hat Rückmeldungen zum Entwurf Interest Rate Benchmark Reform - Phase 2 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9, IAS 39, IFRS 7, IFRS 4 und IFRS 16), der im April 2020 veröffentlicht wurde, erörtert. Der IASB hat alle Empfehlungen des Stabs unterstützt. Die Vorschläge zur Bilanzierung von qualifizierenden Sicherungsbeziehungen und Gruppen von Posten sollen Juli 2020 erörtert werden, wenn der Stab auch den IASB bitten wird, die Vorschläge zu finalisieren.

Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1: Der IASB hat entschieden, seinen Vorschlag, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, zu verschieben, zu finalisieren.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Board entschied, das Konzept der Wesentlichkeit auf alle Arten von Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzuwenden, einschließlich Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, bei denen es sich um standardisierte Informationen oder Informationen handelt, die die Vorschriften eines Standards duplizieren oder zusammenfassen.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Board entschied, mit der Abstimmungsprozess zum Entwurf in Bezug auf Gezielte Überprüfung der Angabevorschriften auf Standardebene (Änderungen an IAS 19 und IFRS 13) zu beginnen. Er wird eine Stellungnahmefrist von 180 Tagen haben (länger als das normale Minimum von 120 Tagen, da die Vorschläge erhebliche Auswirkungen haben könnten).

Rohstoffindustrien: Im September 2019 bat der IASB den Stab um eine Einschätzung, welche Probleme, wenn überhaupt, Unternehmen mit Rohstoffaktivitäten bei der Anwendung der IFRS-Vorschriften haben und ob die primären Abschlussadressaten alle erforderlichen Informationen erhalten. Bei dieser Sitzung berichtete der Stab über die Ergebnisse seiner Untersuchungen, die gemischte Meinungen erkennen ließen. Die wesentlichen Anmerkungen des Boards betrafen Herausforderungenbei der Bestimmung des Umfangs des Projekts und die geringe Einbringung der Adressaten. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung

  • Veräußerung einer Tochtergesellschaft an einen Kunden. Im Oktober 2019 erörterte der Board die Bilanzierung von Transaktionen, die den Verkauf einer Tochtergesellschaft an einen Kunden beinhalten, wenn diese Tochtergesellschaft einen einzigen Vermögenswert hält, und ob IFRS 10 oder IFRS 15 anzuwenden ist. Der Board verwarf die Empfehlung des Stabs, IFRS 10 zu ändern, um solche Transaktionen in den Anwendungsbereich von IFRS 15 zu bringen.
  • IAS 8 — Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden aufgrund von Agendaentscheidungen. Im Dezember 2019 änderten die Treuhänder das Handbuch für den Konsultationsprozess, um klarzustellen, dass das erläuternde Material in einer Agendaentscheidung seine Legitimierung aus den Standards ableitet und dementsprechend sind die Unternehmen verpflichtet, die anwendbaren Standards anzuwenden, die das erläuternde Material in einer Agendaentscheidung widerspiegeln. ED/2018/1 Änderungen von Rechnungslegungsmethoden schlug vor, IAS 8 zu ändern, um die Anwendung von Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die sich aus einer Agendaentscheidung ergeben, zu vereinfachen. Der Board entschied, mit den vorgeschlagenen Änderungen nicht fortzufahren und keine weiteren Arbeiten am Projekt durchzuführen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

DRSC - Sitzung Image

Ergebnisse der DRSC-Sitzungen am 18. und am 19. Juni

08.07.2020

Am 18. und 19. Juni 2020 haben der IFRS-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der HGB-Fachausschuss des DRSC per Videokonferenz getagt. Von diesen Sitzungen steht jetzt ein Ergebnisbericht zur Verfügung.

18. Juni 2020

Während seiner 87. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

  • IASB-Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben (Stellungnahme des DRSC)
  • IASB-Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung

19. Juni 2020

Während seiner 7. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

  • CSR-Berichterstattung
  • Überarbeitung Anwendungshinweis 3 (IFRS)

Während seiner 50. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

  • E-DRÄS 11 Überarbeitung DRS 18 'Latente Steuern'

Den Ergebnisbericht zu allen Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Blatt - Nachhaltigkeit Image

Positionspapier mit Forderung nach einem globalen Standardsetzer für nichtfinanzielle Berichterstattung

07.07.2020

Die Eumedion-Stiftung aus den Niederlanden hat ein Positionspapier mit dem Titel 'Auf dem Weg zu einem globalen, anlegerorientierten Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen' herausgegeben, in dem die IFRS-Stiftung aufgefordert wird, einen solchen Standardsetzer zu etablieren.

Eumedion ist eine gemeinnützige Organisation, die börsennotierte Unternehmen in den Niederlanden und in Europa allgemein in Bezug auf ihre Leistung hinsichtlich Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (Environment, Social und Governance, ESG) überwacht und insgesamt das Risikomanagement, die Vergütungen, die Transparenz und die Berichterstattung dieser Unternehmen prüft. Eumedion agiert als Vertreterin der Interessen von institutionellen Anlegern im Bereich Corporate Governance und Nachhaltigkeit.

Das gestern veröffentlichte Positionspapier enthält die endgültigen Ansichten von Eumedion nach der Veröffentlichung des Grünbuchs von Eumedion im Oktober 2019, den während der Eumedion-Konferenz 2019 erhaltenen Rückmeldungen, den formellen und informellen Stellungnahmen und den Erkenntnissen, die während des Runden Tisches, den Eumedion zusammen mit Accountancy Europe am 9. März 2020 veranstaltet hat, ausgetauscht wurden.

Die Kernbotschaften des Positionspapiers sind die folgenden:

  • Investoren haben Mühe zu verstehen, wie ein Unternehmen langfristigen Wert schafft und wie ein Unternehmen den berechtigten Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht wird, wenn es um nichtfinanzielle Leistung geht.
  • Es bedarf eines International Non-financial reporting Standards Board ('INSB'), um sicherzustellen, dass durchsetzbare und konsistente anlegerrelevante nichtfinanzielle Informationen getreu wiedergegeben werden.
  • Eumedion fordert die IFRS-Stiftung auf, diesen INSB als einen zweiten, separaten Board neben dem International Accounting Standards Board (IASB) einzurichten.
  • Externe Prüfer sollten zumindest eine begrenzte Güteaussage für die berichteten Informationen abgeben; dies würde die Verlässlichkeit der nichtfinanziellen Unternehmensberichterstattung erhöhen.

Das Positionspapier stellt fest, dass die EU für ihre wichtige Rolle bei der Beschleunigung der Übernahme der IFRS auf das gegenwärtige, nahezu globale Niveau gewürdigt werden muss, und bringt die Überzeugung zum Ausdruck, dass die EU eine ähnliche Rolle bei den internationalen nichtfinanziellen Rechnungslegungsstandards spielen könnte. Eumedion drängt die EU auch dazu, an ihrer Führungsrolle auf dem Gebiet der nichtfinanziellen Berichterstattung festzuhalten. Das Papier zitiert jedoch den ESMA-Vorsitzenden Steven Maijoor und warnt:

Es wäre nicht nur kurzsichtig, sondern auch schädlich für die Anleger - die typischerweise auf den globalen Finanzmärkten tätig sind -, einen Satz von ESG-Angabestandards für Unternehmen zu schaffen, der nur regional ausgerichtet ist.

Das vollständige Positionspapier steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite von Eumedion zur Verfügung.

IASB - Rede Image

IASB-Mitglied erörtert Nutzen und Kosten der digitalen Berichterstattung

07.07.2020

Am 7. Juli 2020 hielt das IASB-Mitglied Ann Tarca eine Rede auf der virtuellen Jahreskonferenz der Accounting & Finance Association of Australia and New Zealand (AFAANZ). Sie erörterte die digitale Berichterstattung und wies auf Fragen für Anwender, Standardsetzer und Forscher hin.

Zu Beginn ihrer Rede sprach Tarca darüber, was XBRL ist und wer es verwendet. Sie erläuterte die Etikettierung von Daten in Finanzberichten, die verschiedenen Versionen von XBRL und nannte Beispiele für unterschiedliche Anwendungen in den USA, in der EU, im Vereinigten Königreich, in Japan, in Dänemark und in Australien.

Dies führte sie zu vier Fragen:

  • Warum haben wir die digitale Finanzberichterstattung nur zögerlich eingeführt, wenn die Vorteile der technologischen Innovation in anderen Bereichen des Rechnungswesens und der Finanzen tiefgreifend waren?
  • Was sagt uns die Forschung über die Erfahrungen in den USA aus der Sicht der Ersteller/Prüfer?
  • Wollen Investoren eine digitale Berichterstattung?
    Gibt es Vorteile für die Kapitalmärkte?

Zur ersten Frage erläuterte Tarca, dass, wenn die Einreichung von Jahresberichten im XBRL-Format nicht obligatorisch ist, börsennotierte Unternehmen einen zwingenden Grund sehen müssten, um eine Maßnahme zu ergreifen, die Ressourcen verbraucht, da die Kennzeichnung von Jahresabschlüssen Software, Systeme, Fachwissen, Mitarbeiter und Berater erfordert.

In Bezug auf die zweite Frage erwähnte Tarca die Erfahrungen bei der SEC, die zumindest anfangs auf einige bedeutende Probleme im Zusammenhang mit der Genauigkeit der Etikettierung und der übermäßigen oder irrtümlichen Verwendung von Erweiterungen hinwiesen. Später seien Fehler jedoch weniger häufig aufgetreten und es habe ein gewisses "Lernen" stattgefunden.

Sich der dritten Frage zuwendend, wies Tarca auf die Tatsache hin, dass die Forderung der Investoren nach einer obligatorischen Einführung von etikettierten Daten durch die Regulierungsbehörden offenbar gering ist, da die Finanzdaten, die die Investoren verwenden, in vielen Fällen bereits digital sind, da sie diese von Datenbankanbietern erhalten. Die Etikettierung von Daten würde daher wahrscheinlich den Datenbankanbietern helfen, die sich dann mehr auf die "Standardisierung" und "Normalisierung" von Daten und die Bereitstellung ihrer verschiedenen anderen wertschöpfenden Aktivitäten für ihre Kunden konzentrieren könnten.

Bei der Erörterung der vierten Frage schließlich wies Tarca auf Forschungsarbeiten hin, die zu dem Schluss gekommen sind, dass XBRL das Potenzial hat, das Informationsrisiko und die Informationsasymmetrie durch größere Transparenz zu verringern und zu einer Senkung der Informationsverarbeitungskosten führen kann. Sie warnte jedoch, dass sich die Forschung in diesem Bereich aufgrund der begrenzten Nutzung von XBRL-Daten durch die Abschlussadressaten noch im Anfangsstadium befindet.

Tarca schloss ihre Rede mit der Erwähnung einiger Möglichkeiten für weitere Forschungen zu den Themen Vergleichbarkeit, Qualität, Darstellung des Abschlusses und Angaben.

Auf der Internetseite des IASB finden sie ein englischsprachiges Manuskript der vollständigen Rede.

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Dritter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung aktualisiert

07.07.2020

Anfang April 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Dieser wurde nun um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in den Fokus rücken.

In das ursprüngliche Dokument vom April 2020 wurden neue Fragen aufgenommen, die unter anderem folgende Themen betreffen:

  • bilanzielle Abbildung von Aufstockungsleistungen zum Kurzarbeitergeld,
  • Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16,
  • Fragen im Kontext von IDW PS 951 n.F. sowie
  • Fragen zur Berichterstattung über entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen.

Die ergänzten Fragen sind in dem neuen Dokument (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) entsprechend gekennzeichnet.

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