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Fragebogen des AASB zum erstmaligen Ansatz von immateriellen Vermögenswerten

22.02.2011

Der australische Standardsetzer AASB führt eine globale Fragebogenaktion durch, mit der die Meinungen von Erstellern, Beratern, Prüfern und Regulatoren zur Erstbilanzierung von immateriellen Vermögenswerten eingeholt werden sollen, die nach IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' und IAS 38 'Immaterielle Vermögenswerte' (oder ähnlichen Rechnungslegungsvorschriften) erworben werden.

Der Stab des AASB hat von 2004 bis 2006 im Auftrag des IASB Untersuchungen zur Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten durchgeführt. Es wurde im Dezember 2007 entschieden, ein entsprechendes Projekt nicht auf die gemeinsame Agenda von IASB und FASB zu nehmen, aber dies geschah hauptsächlich aus Zeitgründen. Dennoch erkannten die beiden Boards die Wichtigkeit des Projekts an, und beauftragten die Nationalen Standardsetzer (NSS), weitere Untersuchungen zu dem Thema durchzuführen. Die NSS veröffentlichten die bis dahin gewonnenen Erkenntnisse des AASB als Diskussionspapier und beauftragten diesen mit der Durchführung einer Überprüfung der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten nach der überarbeiteten Fassung von IFRS 3 und der Vorgängerversion sowie ähnlichen Rechnungslegungsvorschriften wie beispielsweise SFAS 141. Der jetzt veröffentlichte Fragebogen dient dieser Überprüfung.

Die Frist für das Ausfüllen des Fragebogens endet am 17. Juni 2010. Die Ersteller des Fragenbogens gehen von einer Bearbeitungszeit von 20 bis 30 Minuten aus. Sie können den Fragebogen hier einsehen. Die begleitende englischsprachige Presseerklärung des AASB finden Sie hier.

2011mar Image

Tagesordnung für die gemeinsame Sitzung von IASB und FASB am 1. und 2. März

22.02.2011

Der IASB und der FASB werden am Dienstag und Mittwoch, den 1. und 2. März 2011 zu einer gemeinsamen Sondersitzung in den Büroräumen des IASB in London zusammenkommen.

Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Nachfolgend geben wir die Tagesordnung für die Sitzung wieder (Angaben in Londoner Zeit).

Tagesordnung für die gemeinsame Boardsitzung von IASB und FASB
1.-2. März 2011, London

Dienstag, 1. März 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (12:00 - 17:30 Uhr)

  • Versicherungsverträge (einschließlich Erörterung der Agendapapiere zu Abzinsung, die bei der regulären IASB-Sitzung im Februar aus Zeitgründen nicht erörtert werden konnten)
  • Erlöserfassung – verbleibende Sachverhalte in Bezug auf die Anwendung des Drohverlusttests
  • Darstellung des Abschlusses – Bericht über die Ergebnisse der Einbindungsaktivitäten

 

Mittwoch, 2. März 2011

Gemeinsame Sitzung von IASB und FASB (12:00 - 17:30 Uhr)

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Übernahme der jährlichen Verbesserungen vom Mai 2010 in europäisches Recht

21.02.2011

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 19. Februar 2011 die Verordnung (EG) Nr. 149/2011 vom 18. Februar 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht.

Mit dieser Verordnung werden die jährlichen Verbesserungen in europäisches Recht übernommen, die der IASB am 6. Mai 2010 herausgegeben hat. Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige, aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind. Geändert werden unter anderem:

  • IFRS 1
  • IFRS 3
  • IFRS 7
  • IAS 1
  • IAS 34
  • IFRIC 13
  • Änderungen in IFRS 7, IAS 32 und IAS 39 entsprechend der Änderungen an IFRS 3
  • Änderungen an IAS 21, IAS 38 und IAS 31 entsprechend Änderungen an IAS 27

Derzeit muss noch über die Übernahme von vier weiteren Verlautbarungen des IASB in europäisches Recht entschieden werden.

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Sitzung von Vertretern des IASB mit dem globalen Erstellerforum

21.02.2011

Am Freitag, den 25. Februar 2011 werden Vertreter des IASB zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem globalen Erstellerforum zusammenkommen.

Über die folgenden Themen soll gesprochen werden:

  • Arbeitsprogramm des IASB
  • Überprüfung der Standards nach Einführung durch den IASB
  • Kommunikationsprozesse des IASB
  • Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
  • Übergreifende Sachverhalte: Bewertung von unsicheren künftigen Kapitalflüssen
  • Erlöserfassung
  • Leasingbilanzierung

Auf der Internetseite des IASB finden Sie weitere Informationen, die englischsprachigen Agendapapiere und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter.

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Aktuelle Deloitte-Veröffentlichungen

18.02.2011

Es sind neue Deloitte-Publikationen verfügbar.

Die folgenden neuen Deloitte-Publikationen sind jetzt verfügbar:

IFRS Global Office von Deloitte

Deloitte Kanada

  • Französische Übersetzung der Januarausgabe 2011 von IFRS on Point (in französischer Sprache, 102 KB)

Deloitte Japan

Deloitte Vereinigtes Königreich

  • 18. Ausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung 18. Ausgabe des Newsletters zur Versicherungsbilanzierung, Ausgabe Februar 2011 – diese Ausgabe trägt den Titel Bereitmachen für die letzte Meile und gibt eine Zusammenfassung von den unlängst abgehaltenen Gesprächsrunden und den gemeinsamen Boardsitzungen von IASB und FASB zur Erörterung des Versicherungsprojekts (in englischer Sprache, 135 KB)
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Mitschrift vom Rest der regulären IASB-Sitzung im Februar

18.02.2011

Der IASB hielt von Dienstag bis Freitag, den 15.-18. Februar 2011 seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Büroräumen in London ab.

Mittwoch, Donnerstag und Freitag gibt es gemeinsame Sitzungsteile mit dem FASB. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte beim vierten Tag dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

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EFRAG-Stellungnahmeentwurf zur Aufrechnung in der Bilanz

18.02.2011

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) stellt auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf ED/2011/01: Aufrechnung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden zur Verfügung.

EFRAG unterstützt die Vorschläge allgemein, drängt aber den IASB, die Vorschläge im Kontext der bestehenden Angabevorschriften in IFRS 7 zu erwägen und die Angabevorschläge in Bezug auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten aus anderen Konsultationsdokumenten zu berücksichtigen. Dies sei notwendig, um Einheitlichkeit sicherzustellen.

EFRAG stellt außerdem eine zusammenfassende Präsentation ihrer vorläufigen Ansichten zum Standardentwurf zur Verfügung, die eine schnelle Orientierung bietet.

Weiterführende Informationen:

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Bekanntmachung von DRS 19

18.02.2011

Im Bundesanzeiger Nr. 28 vom 18. Februar 2011 (Beilage 28a) ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 19 (DRS 19) Pflicht zur Konzernrechnungslegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.


 

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Mitschrift vom dritten Tag der regulären IASB-Sitzung im Februar

18.02.2011

Der IASB hält derzeit von Dienstag bis Freitag, den 15.-18. Februar 2011 seine reguläre monatliche Sitzung in seinen Büroräumen in London ab.

Mittwoch, Donnerstag und Freitag gibt es gemeinsame Sitzungsteile mit dem FASB. Die Übersetzung der vorläufigen und inoffiziellen Mitschrift, die Beobachter von Deloitte beim dritten Tag dieser Sitzung angefertigt haben, finden Sie hier.

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US-Studie zeigt Auswirkungen der Leasingvorschläge

18.02.2011

Eine US-amerikanische Studie zu den möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen bei der Leasingbilanzierung auf den Immobiliensektor ist freigegeben worden.

Die Online-Studie wurde im Auftrag von Deloitte durch Bayer Consulting vom 1. Dezember 2010 bis zum 3. Januar 2011 durchgeführt. 284 Führungsverantwortliche wurden zu den möglichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung durch Unternehmen und auf den Immobilienmarkt allgemein befragt. Die Befragten entstammten einer großen Bandbreite von Branchen einschließlich Immobiliensektor (33%), Einzelhandelssektor (20%), Finanzdienstleistungen (10%), Fertigungsindustrie (8%), Dienstleistungsbranche (6%) und Telekommunikation und Medien (6%).

Einige der wichtigsten Ergebnisse der Studie fassen wir hier für Sie zusammen:

Erwartete bedeutende Auswirkungen

  • Die vorgeschlagenen Änderungen könnten bedeutende Auswirkungen auf die Abschlüsse der Leasingnehmer und auf den Immobilienmarkt für Mietimmobilien haben.
  • Bei der Frage nach den wahrscheinlichen Auswirkungen des neuen Leasingstandards gaben viele Teilnehmer der Studie an, unter anderem mit den folgenden bedeutenden Auswirkungen zu rechnen:
    • Auswirkungen auf den Verschuldungsgrad (68%)
    • Auswirkungen auf bestehende Finanzierungsvereinbarungen (44%)
    • Schwierigkeiten beim Zustandekommen neuer Finanzierungen (40%)
    • Neigung zu kürzeren Leasingdauern (40%)
    • Leasingnehmer werden eher zum Kauf als zum Leasing ermutigt (25%)
  • Wenn die Standards dazu führen, dass die Leasingnehmer eher zu kurzfristigen Leasingdauern neigen, befürchten viele Befragte, dass die Leasinggeber die Leasingraten erhöhen könnten, um ihre Auslagen in Bezug auf notwendige Reparaturen und andere Leistungen im Rahmen des Leasingvertrags wieder einbringen zu können.

Umsetzung

  • Die Umsetzung wird besonders für die Unternehmen mit großem Aufwand verbunden sein, die große Leasingportfolien haben.
  • Mehr als 90% der Befragten gab an, dass ihr Unternehmen nicht gut auf die Übernahme des neuen Leasingstandards vorbereitet sei.
  • Darüber hinaus werden große Herausforderung beim Sammeln der Daten, der Anpassung der IT-Systeme, der Integrität der Leasingdaten und bei den Ertragsteuereffekten erwartet.

Renditeimmobilien

  • Die Leasinggeber unterstützen die Anwendung der neuen Standards auf Renditeimmobilien nicht – 75% zogen die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert den vorgeschlagenen neuen Standards vor.

Weiterführende Informationen:

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