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Kanada schiebt Übergang auf IFRS für Investmentgesellschaften um ein weiteres Jahr auf

21.01.2011

Der kanadische Standardsetzer Canadian Accounting Standards Board (AcSB) hat entschieden, das verpflichtende Datum des Übergangs auf IFRS für Investmentgesellschaften um ein weiteres Jahr aufzuschieben, um dem International Accounting Standards Board (IASB) Zeit zu geben, die vorgeschlagenen Ausnahme für Investmentgesellschaften zu implementieren, nach der diese Gesellschaften Investments, die sie kontrollieren, nicht konsolidieren müssen.

Der AcSB hatte im Oktober 2010 bereits einmal einen Aufschub verabschiedet; es scheint jetzt jedoch, dass ein Standard nicht vor dem 1. Januar 2012 veröffentlicht werden wird, was dem derzeitigen verpflichtenden Datum der Einführung der IFRS durch Investmentgesellschaften in Kanada entspricht Das nun verabschiedete Datum ist der 1. Januar 2013.

Weiterführende Informationen:

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Modèle d'états financiers préparés en conformité avec les IFRS

21.01.2011

Unsere kanadischen Kollegen haben die französische Übersetzung des Musterkonzernabschlusses für 2010 herausgegeben: 'Modèle d'états financiers préparés en conformité avec les IFRS'.

Der Musterkonzernabschluss in dieser Übersetzung spiegelt die frühzeitige Anwendung von IFRS 9 wie im November 2009 herausgegeben und im Oktober 2010 geändert wider.

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Mitschnitt der 44. RIC-Sitzung

21.01.2011

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 44. Sitzung des Rechungslegungs Interpretations Committee (RIC) können abgerufen werden.

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 44. Sitzung des Rechungslegungs Interpretations Committee (RIC) sind jetzt archiviert und können auf der Internetseite des DRSC abgerufen werden.

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Aktualisierter Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

21.01.2011

EFRAG hat den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Laden Sie sich den Status des Übernahmeprozesses vom 17. Januar 2011 herunter (in englischer Sprache, 195 KB). Derzeit wurden die folgenden fünf IASB-Verlautbarungen noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • Änderungen an IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
  • Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2008 - 2010)
  • Änderungen an IAS 12 in Bezug auf Latente Steuern: Rückgewinnung der zugrunde liegenden Vermögenswerte
  • Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf Streichung der festen Daten für erstmalige Anwender

Hier finden Sie den Status des Übernahmeprozesses in Europa - eine Übersicht dazu, welche Standards zu welchem Zeitpunkt in Europa anzuwenden sind. Noch nicht für die Anwendung in Europa übernommene Standards führt Sie zum jeweils aktuellen EFRAG-Bericht.

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Zusätzliche Boardsitzung zum Thema Leasingverhältnisse

21.01.2011

Der IASB hat eine zusätzliche gemeinsame Boardsitzung von IASB und FASB angekündigt, die am Mittwoch, den 26. Januar 2011 von 13:00h bis 15:00h Londoner Zeit stattfinden wird.

Es wird ausschließlich das Thema Leasingverhältnisse erörtert. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Zur vorläufig angekündigten Sondersitzung am 1. und 2. Februar 2011 gibt es noch keine weiteren Informationen.

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Tätigkeitsbericht 2010 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

21.01.2011

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2010 vorgelegt.

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2010 vorgelegt, der die folgenden Hauptaussagen enthält:

  • Die Anzahl fehlerhafter Rechnungslegungen befindet sich weiterhin auf hohem Niveau mit einer Fehlerquote von 26% (Vorjahr 20%).
  • Der Umfang und die Komplexität der IFRS sowie bilanzielle Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise sind weiterhin Haupttreiber für Fehler.
  • Das Präventivinstrument der fallbezogenen Voranfragen wurde erfolgreich eingeführt.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung der DPR (14 KB) und im Tätigkeitsbericht selbst (114 KB).

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Position von EFRAG in Bezug auf die Sicherungsbilanzierung

21.01.2011

Am 18. Januar 2011 hatte die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) auf ihrer Internetseite den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB in Bezug auf den Standardentwurf ED/2010/13 'Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen' zur Verfügung gestellt.

In dem Stellungnahmeentwurf werden detailliert die Gründe für EFRAGs Schlussfolgerungen dargestellt. EFRAG bietet nun auch eine zusammenfassende Präsentation, in der die Position von EFRAG in Bezug auf das IASB-Projekt zur Sicherungsbilanzierung erläutert wird. Die englischsprachige Presseerklärung von EFRAG bietet eine Verknüpfung auf die Präsentation.

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Neue Veröffentlichungen unserer Schwestergesellschaften

20.01.2011

Unsere kanadischen Kollegen haben 'L'IASB publie des modifications des IFRS relativement à la suppression des dates d'application fermes pour les nouveaux adoptants' veröffentlicht, die französische Übersetzung von 'IFRS in Focus: IASB gibt Änderungen an IFRS 1 in Bezug auf die Streichung fester Zeitpunkte für erstmalige Anwender heraus'.

Unsere US-amerikanischen Kollegen haben eine neue Ausgabe ihres CFO Insights-Newsletters veröffentlicht: IFRS: Ist Ihre Systemlandschaft bereit?

Weiterführende Informationen:

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153. DSR-Sitzung

20.01.2011

Die Agenda für die 153. Sitzung des Deutschen Standardisierungsrats (DSR) am 3. und 4. Februar 2011 steht jetzt zur Verfügung.

Sie finden sie neben weiteren Informationen sowie der Möglichkeit zur Anmeldung als Beobachter auf der Internetseite des DRSC.

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Kommissionsbeschluss zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Abschlussprüferaufsichtssysteme von Drittländern

20.01.2011

Die Europäische Kommission hat ihren ersten Beschluss zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der Abschlussprüferaufsichtssysteme von zehn Drittländern gefasst.

Mit diesem Beschluss wird der Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern, deren Systeme als gleichwertig anerkannt sind, geebnet und so gegenseitiges Vertrauen in die Beaufsichtigung der Abschlussprüfungsgesellschaften geschaffen. Als gleichwertig gelten die Aufsichtssysteme in folgenden Ländern: Australien, China, Japan, Kanada, Kroatien, Schweiz, Singapur, Südafrika, Südkorea und Vereinigte Staaten von Amerika.

Der Beschluss sieht darüber hinaus eine Übergangsfrist für Abschlussprüfer aus 20 weiteren Drittländern vor, die es diesen gestattet, ihre Prüfungstätigkeiten in der EU fortzusetzen, während weitere Bewertungen vorgenommen werden.

Die Presseerklärung der Europäische Kommission finden Sie hier.

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