- Phase B
Der FASB-Stab wohnte der Sitzung bei dieser Einheit per
Videoschaltung bei.
Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs
Der Board wurde gefragt, welche der folgenden Kriterien
in der Definition von aufgegebenen Geschäftsbereichen enthalten sein
sollten:

| getrennter wesentlicher Geschäftsbereich
|

| Geschäftssegment
|

| Fortbestehender Einfluss
|

| Kapitalwertsteigerung
|
Die Diskussion des Boards konzentrierte sich auf die
ersten beiden Kriterien. Zu Beginn der Diskussion schien es so, als ob
eine Mehrheit der Boardmitglieder eine Ebene entsprechend „eine Ebene
unter den Geschäftssegmenten‟ unterstützten. Jene dafür merkten an,
dass ein
Kriterium "Geschäftssegment" wesentliche Geschäftsbereiche
innerhalb eines Segmentes davon ausschloss, als aufgegebener
Geschäftsbereich dargestellt zu werden.
Der Stab des FASB informierte den Board darüber, dass
der FASB dem
Kriterium "Geschäftssegment" zugestimmt hatte. Der FASB sah
es als ausreichend an, nur Geschäftssegmente zu zeigen und neu
darzustellen, da Angaben für alle anderen Komponenten im Anhang zur
Verfügung gestellt werden.
Ein Boardmitglied wies darauf hin, dass sich aufgrund
des neu darzustellenden Sachverhalts kein Unterschied zwischen den
Rechnungslegungssystemen ergeben sollte.
Schließlich stimmten die Boardmitglieder mit 8 zu 6
Stimmen für das
Kriterium "Geschäftssegment". Es wurde keine endgültige
Entscheidung zum Umfang der Angaben der anderen als „zur Veräußerung
gehalten‟ klassifizierten Komponenten getroffen.
Aus der Diskussion konnte man den Schluss ziehen, dass
die beiden letzten Kriterien nicht berücksichtigt werden sollten.
Dennoch wurde hierzu keine Abstimmung vorgenommen.
Der FASB-Stab informierte den Board, dass der FASB eine
Überarbeitung von FAS 144 Rechnungslegung für die Wertminderung oder den
Verkauf von langjährig gebrauchten Vermögenswerten (Accounting for the
Impairment or Disposal of Long-Lived Assets) plant. Der Board erkannte
an, dass es notwendig werden könnte, ein vergleichbares Projekt für IFRS 5 zu beginnen. Dennoch wurde entschieden, zunächst einmal den Ausgang des FASB-Projekts abzuwarten.
Aufstellung über das vollständige Einkommen
(„Statement of Comprehensive Income‟)
Der Stab stellte die folgenden Alternativen vor:
Alternative A: Reiner Management Approach
Nach der Alternative A würde ein Unternehmen zur
Darstellung von Folgendem verpflichtet:

| Informationen die auf den primären Aktivitäten
(Funktionen) basieren, in denen sich das Unternehmen bewegt
|

| Für jede dieser Funktionen, Informationen
bezüglich der wesentlichen verbundenen Kosten (nach ihrer Art),
die Informationen bereit stellen würden, die nützlich bei der
Vorhersage künftiger Cashflows sind.
|
Der Standard würde Beispiele funktionaler Aktivitäten und verbundener
Kosten beinhalten, die ein Unternehmen getrennt darstellen könnte. Zu
diesen Beispielen würden zählen:
a. Funktionale Aktivitäten:

| 1. Produktverkäufe
|

| 2. Dienstleistungsverkäufe
|

| 3. Kosten der Produktverkäufe
|

| 4. Kosten der Dienstleistungsverkäufe
|

| 5. Marketing
|

| 6. Allgemeines und Verwaltung
|

| 7. Forschung und Entwicklung
|
b. Verbundene Kosten nach ihrer Art

| 1. Gehälter und Löhne
|

| 2. Pensionen und andere Leistungen
|

| 3. Materialien
|

| 4. Abschreibung
|

| 5. Amortisation
|

| 6. Miete
|

| 7. Energie
|

| 8. Leasing
|

| 9. Unterhalt
|

| 10. Technologie
|

| 11. Lizenzgebühren
|

| 12. Konzessionsgebühren
|
Alternative B: Geänderter Management Approach
Alternative B wäre die gleiche wie Alternative A mit der
Ausnahme, dass die ersten sieben Kosten, die in Alternative A unter den
verbundenen Kosten nach ihrer Art aufgelistet sind, nun zu einer
getrennten Darstellung verpflichtet wären, es sei denn, dass diese
Kosten als unwesentlich angenommen würden. So wie bei Alternative A wäre
ein Unternehmen ebenfalls dazu verpflichtet, sämtliche sonstigen Kosten
aufzuspalten, die für das Verständnis der operativen Ergebnisse wichtig
sind und die nicht in Zusammenhang stehen mit einem funktionellen Posten
oder kein solcher Posten sind, da es nicht in Zusammenhang damit steht,
was das Unternehmen auf regulärer Basis tut (keine primäre Aktivität). Zu
den Beispielen würden ein Gewinn oder Verlust beim Verkauf eines
Vermögenswertes oder die Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes
zählen.
Alternative C: Zulässigkeit nur nach der Art (als
Ausnahme des Geänderten Management Approach)
Alternative C würde eine Ausnahme zu Alternative B
hinzufügen, die einem Unternehmen gestatten würde, seine Informationen
nur auf Basis der Art der Aufwendungen (Materialien, Arbeit,
Abschreibung und so weiter) vorzunehmen, falls die Klassifizierung von
Kosten (Aufwendungen) in funktionale Aktivitäten Informationen zur
Verfügung stellt, die nicht relevant sind.
Es wurde keine formale Entscheidung gefällt. Die
Mehrheit der Boardmitglieder unterstützte die Alternative A zur
Spaltung nach der Funktion und befürwortete die Anwendung von
Alternative C in bestimmten Situationen (z.B.
Beteiligungsgesellschaften).
Berücksichtigung von Hybridunternehmen
Einige Boardmitglieder bemerkten, dass Sachverhalte in Zusammenhang mit
der Anwendung des Arbeitsformats für den Abschluss von Hybridunternehmen
von hoher Wichtigkeit sind. Hybridunternehmen wurden eher für die „Regel
als für die Ausnahme gehalten‟ (z.B. Hersteller, die wesentliche
finanzielle Dienstleistungen anbieten).
Der Board entschied, diesen Sachverhalt vor der
Herausgabe eines ersten Diskussionspapiers weiter zu untersuchen und bat
den Stab, ein Papier für die Diskussion auf der März-Sitzung
vorzubereiten.
Eigenkapitalveränderungsrechnung und andere mit dem
Eigenkapital in Zusammenhang stehenden Sachverhalte
Der Board diskutierte die folgenden fünf Sachverhalte.
1. Ob der Bericht über das vollständige Einkommen
ausgeweitet werden sollte, um alle Änderungen des Nettovermögens zu
beinhalten einschließlich der Einlagen von und Ausschüttungen an die
Eigentümer
Der Board entschied, die
umfassende Ergebnisrechnung nicht
derart auszuweiten, damit diese zu einer
Aufstellung über die Veränderung des Nettovermögens wird. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung
sollte zusammen mit dem Bericht über das umfassende Ergebnis gesehen werden,
um die Bestandteile eines Abschlusses geschlossen und vollständig zu
machen.
2. Welches Format sollte die
Eigenkapitalveränderungsrechnung annehmen?
Der Stab stellte einen Plan einschließlich Details der
Veränderung der Anfangs- und der Schlussbilanz jeder der folgenden
Eigenkapitalbestandteile vor:

| Stammkapital
|

| Optionen
|

| Gewinnrücklagen
|

| Kumuliertes „Other Comprehensive Income‟
|
Der Board stimmte dem Format zu, wies jedoch darauf hin,
dass einem Unternehmen unter der Überschrift Stammkapital gestattet sein
sollte, den Nennwert und die Kapitalrücklage getrennt zu zeigen.
3. Ob das Arbeitsformat abgeändert werden sollte, so
dass die Eigenkapitalkategorie als ein getrennter Abschnitt getrennt von
dem Finanzierungsabschnitt dargestellt werden sollte
Der Board stimmte zu, einen getrennten
Eigenkapitalabschnitt zu haben.
Ein erläuterndes Beispiel wird auf Seite 11 der
Unterlage 13D für die Beobachter zur Verfügung gestellt, die auf der IASB-Website
verfügbar ist (s. Link oben).
4. Ob der Board eine andere Aufstellung fortführen
sollte, die Informationen dazu zur Verfügung stellen würde, wie das
Kapital verteilt ist
Der Board entschied, diese zusätzliche Aufstellung nicht
zu wollen, da die Information aus den existierenden Aufstellungen
herausgezogen werden kann.
5. Ob der Board eine andere Aufstellung fortführen
sollte, die Eigenkapitalposten (und möglicherweise
Finanzierungsschulden) zum beizulegenden Zeitwert darstellen würde
Der Board entschied, diese zusätzliche Aufstellung so
wie in den Unterlagen für die Beobachter beschrieben nicht zu wollen.
In diesem Zusammenhang diskutierte der Board einen Vorschlag, der von
einem Boardmitglied übermittelt wurde und der sich mit der Darstellung
von Eigenkapitalbestandteilen zum beizulegenden Zeitwert befasst. Der
Board billigte diesen Vorschlag. Dennoch waren Details zu diesem
Vorschlag für Beobachter nicht verfügbar.
Diese Zusammenfassung basiert auf Notizen, die von Beobachtern beim IASB Meeting gemacht wurden. Sie sind nicht als offizielle oder endgültige
Zusammenfassung zu verstehen.