Angabeninitiative — Angabeprinzipien

Date recorded:

Überblick

Agendapapier 11

Hintergrund

Der Board veröffentlichte im März 2017 das Diskussionspapier Angabeninitiative - Angabeprinzipien. Die Kommentierungsfrist endete am 2. Oktober 2017. Ziel dieser Sitzung war es, dem Board einen allgemeinen Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen zu geben.

Erster Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen

Agendapapier 11A

Insgesamt waren die Befragten der Meinung, dass es dem Projekt an Fokus und Tiefe mangele. Sie waren der Ansicht, dass sich der Board auf Bereiche konzentrieren sollte, die das Angabeproblem wirklich verändern werden, und sie so detailliert analysieren sollte, dass die Adressatengruppen die praktischen Auswirkungen dieser Ansichten einschätzen können. Es gab auch Besorgnis über einen Mangel an Kohärenz zwischen den verschiedenen Projekten der Angabeninitiative, wobei einige Stellungnehmende vorschlugen, dass alle diese Projekte zu einem Projekt zusammengefasst werden sollten, mit einer besseren Abgrenzung zwischen den verschiedenen Aspekten, wie eine bessere Kommunikation erreicht werden kann, um Überschneidungen zu vermeiden.

Die Befragten schlugen außerdem vor, dass der Verwaltungsrat die digitale Berichterstattung berücksichtigen sollte, da das Angabeproblem nicht dasselbe ist, wenn die Informationen elektronisch eingesehen werden. Einige der papierbasierten Angabeprobleme sind in der digitalen Welt nicht relevant, wie z.B. der Angabeort von Informationen.

Eine weitere wichtige Anmerkung bezog sich auf die Notwendigkeit, Angabeleitlinien festzulegen und zwischen solchen zu unterscheiden, die (1) den Board bei der Entwicklung von Standards unterstützen (also Leitlinien auf der Ebene des Rahmenkonzepts), und denen, die (2) Unternehmen bei der Erstellung von Abschlüssen unterstützen (also Leitlinien auf Standardebene).

Der folgende Abschnitt gibt einen allgemeinen Überblick über die Rückmeldungen zu den einzelnen Themen.

  1. Das Angabenproblem

    Obwohl es Konsens darüber gab, dass es ein Angabeproblem gibt, gab es unterschiedliche Auffassungen zwischen Regulierern, Erstellern und Adressaten über die Hauptursache des Problems.

  2. Prinzipien wirksamer Kommunikation

    Den im Diskussionspapier zum Ausdruck gebrachten Prinzipien wurde weitgehend zugestimmt, es gab jedoch Bedenken hinsichtlich ihrer praktischen Anwendung und Durchsetzbarkeit.

  3. Rolle der einzelnen Abschlussbestandteile und des Anhangs

    Die Befragten waren sich einig, dass es hilfreich wäre, die Bedeutung der Begriffe "Ausweis" und "Angabe" zu klären und diese Begriffe einheitlich in den Standards zu verwenden.

  4. Ort der Angabe — IFRS-Informationen außerhalb des Abschlusses

    Die meisten Adressatengruppen waren sich einig, dass dies unter bestimmten Umständen entscheidungsnützlich sein könnte, und zitierten ähnliche Vor- und Nachteile, wie sie im Diskussionspapier dargelegt sind. Sie warnten allerdings auch, dass es notwendig sei, die Grenzen dessen zu definieren, wo IFRS-Informationen sachgerechterweise platziert werden könnten, da Begriffe wie "Jahresbericht" in verschiedenen Rechtskreisen unterschiedliche Bedeutungen haben könnten. Bei der Festlegung der Grenzen müssen auch die Auswirkungen auf die Prüfung berücksichtigt werden.

  5. Ort der Angabe — Nicht-IFRS-Informationen innerhalb des Abschlusses

    Auch hier stimmten die meisten Adressatengruppen zu, dass dies unter bestimmten Umständen entscheidungsnützlich sein könnte. Die wichtigsten Bedenken bezogen sich auf die Definition, was Nicht-IFRS-Informationen sind, und die Risiken, irreführende Informationen oder Informationen, die mit IFRS-Informationen nicht übereinstimmen, in den Abschluss aufzunehmen. Die Auswirkungen auf die Prüfung seien wiederum zu berücksichtigen.

  6. Verwendung von Leistungskennzahlen im Abschluss

    Dies wurde im Rahmen des Agendapapiers 21A zu primären Abschlussbestandteilen erörtert.

  7. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

    Die Befragten zogen es vor, dass der Board Prinzipien für die Angabe der der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden festlegt, anstatt Regeln aufzustellen. Abgesehen von der Tatsache, dass Unternehmen es vermeiden sollten, Leerformeln anzugeben, sollten die Prinzipien eine Berücksichtigung der Wesentlichkeit, Relevanz und des unternehmensspezifischen Charakters der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beinhalten.

    Es gab gemischte Auffassungen über die Leitlinien, die den Standort der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden spezifizieren. Einige Befragte hielten Diese für unnötig und wenig hilfreich.

  8. Übergreifende Angabeziele

    Die Befragten waren generell nicht damit einverstanden, einen einzigen Angabestandard zu haben. Sie waren der Ansicht, dass für jeden Geschäftsvorfall die Angabepflichten im Zusammenhang mit den entsprechenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften zu lesen sind. Erst dann wären die Angabepflichten für die Ersteller und Adressaten des Abschlusses sinnvoll, was wiederum eine bessere Kommunikation von Informationen durch die Ersteller fördern würde.

    Einige Befragte bezweifelten auch die Wirksamkeit einer zentralen Zusammenfassung der Angabeziele, da alles, was zentralisiert wird, von Natur aus hochrangig und generisch sein muss. Sie erkannten an, dass dies theoretisch ein guter Schritt sein könnte, aber sie zögerten aufgrund der Kosten und des Nutzens einer jeglichen radikalen Änderung.

  9. Ansatz des Stabs des neuseeländischen Standardsetzers New Zealand Accounting Standards Board (NZASB)

    Allgemein fanden einige Stellungnehmende es schwierig, die praktischen Konsequenzen des NZASB-Ansatzes ohne weitere Ausführungen zu verstehen. Sie hatten auch unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Board Zeit für die Weiterentwicklung dieses Ansatzes aufwenden sollte.

Nächste Schritte

Der Stab wird im Februar 2018 eine detaillierte Zusammenfassung des erhaltenen Rückmeldungen vorstellen. Er plant, eine Analyse der möglichen nächsten Schritte des Projekts und der damit zusammenhängenden Empfehlungen in der Boardsitzung im März 2018 vorzulegen.

Erörterung durch den Board

Einige Boardmitglieder sprachen sich dafür aus, dass zielorientierte Angabevorschriften eingeführt werden sollten. Die stellvertretende Vorsitzende und einige andere Boardmitglieder hielten sich jedoch bei diesem Vorschlag zurück, da aus Untersuchungen des Stabs hervorgegangen ist, dass die Ersteller keine zusätzlichen Angaben machen, wenn die Standards zielorientiert sind (z.B. Festlegung der Mindestpositionen in IAS 1, aber Verpflichtung für die Unternehmen, zusätzliche Informationen anzugeben, falls diese relevant sind) oder wenn die Standards in den Angabevorschriften weniger eindeutig formuliert sind (z.B. die Angaben in IAS 7 bezüglich der Barmittelbeschränkungen). Ein weiteres Boardmitglied sagte, dass zielorientierte Angaben in der Theorie gut, in der Praxis aber schwer anwendbar seien.

Einige Vorstandsmitglieder zeigten sich auch besorgt über die anhaltende Forderung nach der Streichung der Verwendung der vorschreibenden Sprache in den Standards. Ein Mitglied stellte fest, dass der Board IAS 1 vor einigen Jahren geändert hat (mit der Folgeänderungen an anderen Standards), um die vorschreibende Sprache zu eliminieren. Er hat in diesem Jahr auch das Leitliniendokument zu Wesentlichkeit herausgegeben, das weitere Hinweise zur Anwendung von Wesentlichkeitsbeurteilungen bei der Erstellung von Angaben enthält. Die fortwährenden Anfragen zeigten einen Mangel an Sichtbarkeit und Reichweite dieser Angabeninitiativen, und der Board sollte darüber nachdenken, wie er die Öffentlichkeit über diese bedeutenden bereits vorgenommenen Verbesserungen informieren kann.

Ein weiteres Boardmitglied forderte den Stab auf, bei der Empfehlung von Vorschlägen zur Berücksichtigung der erhaltenen Rückmeldungen das Änderungsmanagement zu berücksichtigen, um zu verhindern, dass Standards in ständiger Veränderung sind.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.