Angabeninitiative - Angabeprinzipien

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Überblick

Agendapapier 11, Agendapapier 11A, Agendapapier 11C

Hintergrund

Der Board hat in dieser Sitzung die detaillierten Rückmeldungen zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien erörtert. Bei der Sitzung im Dezember 2017 hatte der Stab bereits einen allgemeinen Überblick über die Rückmeldungen vorgestellt. Die Papiere für diese Sitzung waren die folgenden:

  • Rückmeldungen von Nutzern von Abschlüssen
    • 11A: Zusammenfassung der durchgeführten Einbindungsaktivitäten für Anleger
    • 11B: Rückmeldungen von Nutzern von Abschlüssen
  • Rückmeldungen von Adressatengruppen, die nicht den Nutzern zuzurechnen sind
    • 11C: Überblick
    • 11D: Projektansatz und -umfang
    • 11E bis 11L: Zusammenfassung der Rückmeldungen nach den einzelnen Abschnitten des Diskussionspapiers

Da die meisten Rückmeldungen von den Nutzern aus den Einbindungsaktivitäten des Stabs und verschiedener Boardmitglieder und nicht aus Stellungnahmen stammen, wurden ihre Rückmeldungen getrennt von denen der anderen Adressatengruppen vorgestellt.

Der Board wurde bei dieser Sitzung nicht um Entscheidungen gebeten.

Nächste Schritte

Der Stab beabsichtigt, seine Empfehlungen für die nächsten Schritte des Projekts in der Boardsitzung im März 2018 vorzustellen.

Rückmeldungen von Nutzern von Abschlüssen

Agendapapier 11B

Überblick über die von Nutzern erhaltenen Rückmeldungen

1. Das Angabeproblem

Die meisten Nutzer empfanden den Mangel an relevanten Informationen in den Abschlüssen als das größte Problem, gefolgt von einer ineffektiven Kommunikation. Sie bevorzugten im Allgemeinen mehr Angaben und größere Granularität und waren weniger besorgt über die Angabenüberlast. Einige Nutzer betonten auch, wie wichtig es ist, bei der Entscheidung, was anzugeben ist und wie diese Informationen am besten kommuniziert werden können, angemessene Materialitätsbeurteilungen vorzunehmen.

2. Prinzipien wirksamer Kommunikation

Die meisten Nutzer stimmten mit den im Diskussionspapier ausgedrückten Prinzipien überein; sie hatten jedoch unterschiedliche Auffassungen darüber, ob der Board auf der Grundlage dieser Prinzipien verbindliche Leitlinien entwickeln sollte. Während einige Nutzer der Meinung waren, dass verbindliche Leitlinien die Transparenz und Vergleichbarkeit erhöhen würden, stellten andere die Prüfbarkeit der Prinzipien und ihr Potenzial, innovative Kommunikationsformen einzuschränken, in Frage.

3. Ort der Angabe — IFRS-Informationen außerhalb des Abschlusses

Viele Nutzer stimmten zu, dass die Aufnahme von IFRS-Informationen außerhalb des Abschlusses nützlich sein könnte, wenn sie sachgerecht mit Querverweisen versehen wird. Dennoch zeigten sich einige Nutzer besorgt über die mangelnde Kohärenz, die empfundene geringere Güteaussage und die ständige Verfügbarkeit von Informationen, wenn zu viele Querverweise verwendet werden. Sie waren der Ansicht, dass IFRS-Informationen außerhalb des Abschlusses nur unter begrenzten Umständen dargestellt werden sollten und dass sie klar als IFRS-Informationen gekennzeichnet werden sollten, zusammen mit einem Hinweis darauf, ob sie geprüft sind.

4. Ort der Angabe — Nicht-IFRS-Informationen innerhalb des Abschlusses

Viele Nutzer sagten, dass der Board die Aufnahme von Nicht-IFRS-Informationen in die Jahresabschlüsse nicht verbieten sollte, da diese Informationen für ihre Analyse nützlich sind. Die Nutzer hatten jedoch Bedenken hinsichtlich des Risikos, dass Unternehmen irreführende Informationen bereitstellen oder IFRS-Informationen verschleiern könnten. Folglich ist es für ein Unternehmen wichtig, die im Abschluss dargestellten Nicht-IFRS-Informationen zu identifizieren, zu kennzeichnen, zu erläutern (einschließlich der Gründe, warum die Nicht-IFRS-Informationen eine bessere ökonomische Abbildung als die IFRS-Informationen bieten) und alle Nicht-IFRS-Informationen, die im Abschluss dargestellt werden, überzuleiten.

Einige Nutzer waren auch besorgt über mögliche Überschneidungen oder Konflikte zwischen den von den lokalen Regulierungsbehörden entwickelten Vorschriften in Bezug auf alternative Finanzkennzahlen und den vom Board zu entwickelnden Vorschriften.

5. Verwendung von Leistungskennzahlen im Abschluss

Viele Nutzer waren der Meinung, dass dieses Thema in das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen aufgenommen werden sollte. Sie sagten auch, dass es schwierig sei, Rückmeldungen zu geben, bevor der Board entscheidet, welche Kennzahlen (z.B. EBIT, EBITDA oder Zwischensumme zum Betriebsergebnis) in den Abschluss aufgenommen werden sollen.

Die Rückmeldungen in diesem Bereich stimmen im Allgemeinen mit denen zur Darstellung von Nicht-IFRS-Informationen im Abschluss überein (siehe oben (4)). Viele Nutzern baten den Board, einen oder mehrere der Parameter EBIT, EBITDA und Betriebsgewinn zu definieren, um die Konsistenz und Vergleichbarkeit zwischen den Unternehmen zu verbessern.

Die meisten Nutzer unterstützten den Board bei der Entwicklung von Definitionen für ungewöhnliche oder selten auftretende Posten. Sie waren der Ansicht, dass Unternehmen so viele disaggregierte Informationen wie möglich über diese Posten zur Verfügung stellen sollten und dass Unternehmen ihre Grundsätze zur Unterscheidung zwischen häufig und selten vorkommenden Posten offenlegen sollten.

6. Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die meisten Nutzer unterstützten, dass der Board Leitlinien entwickeln sollte, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ein Unternehmen angeben sollte. Sie hielten fest, dass die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nützlich sind, wenn sie sich auf wesentliche Posten oder Transaktionen beziehen oder Einblicke in die Ermessensausübung eines Unternehmens bei der Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geben.

Wiederum waren viele Nutzer der Meinung, dass die Beurteilung der Wesentlichkeit von entscheidender Bedeutung für die Entscheidung ist, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden sollten, sowie für den Detaillierungsgrad und die Art der Informationen, die für die jeweilige Methode zur Verfügung gestellt werden sollten.

Was den Angabeort der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anbelangt, waren die Nutzer unterschiedlicher Ansicht.

7. Wesen der einzelnen Abschlussbestandteile und des Anhangs, übergreifende Angabeziele sowie Ansatz des Stabs des neuseeländischen Standardsetzers New Zealand Accounting Standards Board (NZASB)

Nur wenige Nutzer haben sich zu diesen Abschnitten des Diskussionspapiers geäußert und zu diesen Themen unterschiedliche Auffassungen geäußert.

8. Die Rolle der Technologie und digitale Berichterstattung

Obwohl dieses Thema im Diskussionspapier nicht diskutiert wurde, waren viele Nutzer der Meinung, dass der Board die Auswirkungen von Technologie und digitaler Berichterstattung als Teil des Projekts betrachten sollte, da sich die Angabeprobleme dort von der papierbasierten Berichterstattung unterscheiden.

Erörterung durch den Board

Die meisten Boardmitglieder hielten fest, dass die Forderung der Anleger nach relevanteren Informationen mit dem übereinstimmen, was sie bei ihren eigenen Einbindungsaktivitäten gehört hätten. Einige Boardmitglieder merkten an, dass es das Wichtigste für den Board sei, den Erstellern dabei zu helfen, den Schwerpunkt darauf zu legen, relevantere Informationen zur Verfügung zu stellen und Klarheit innerhalb dieser Informationen zu schaffen, z.B. in Bezug auf IFRS- gegenüber Nicht-IFRS-Zahlen, wie sie berechnet wurden, was die wichtigsten Annahmen sind, etc. Die Rückmeldungen einiger Nutzer zeigten auch, dass sie es vorziehen würden, selbst zu beurteilen, was für sie relevant ist, anstatt den Erstellern diese Entscheidung zu überlassen, damit unterschiedlichen Informationsbedürfnissen Rechnung getragen würde. Unter einem solchen Ansatz würde der Abschluss zugegebenermaßen irrelevante Informationen in unterschiedlichem Umfang für verschiedene Adressaten enthalten. Um den Nutzern die Suche nach den benötigten Informationen zu erleichtern, bat ein Boardmitglied den Stab, zu untersuchen, ob die IFRS-Taxonomie in der Lage ist, ihr Ziel zu erreichen, Konsistenz in den verwendeten Terminologien zu erreichen, damit solche Suchen erfolgreicher würden.

Einige Boardmitglieder baten den Stab auch, weitere Rückmeldungen von den Nutzern dazu einzuholen, wie die Vergleichbarkeit innerhalb eines prinzipienbasierten Rahmenkonzepts erreicht werden kann. Die stellvertretende Vorsitzende hielt fest, dass die Forderungen nach Formatvorlagen offenbar im Widerspruch zu der Forderung nach mehr unternehmensspezifischen Informationen stehen. Die Erstellung von Vorlagen scheine auch im Widerspruch zu einem prinzipienbasierten Rahmenkonzept und dem Drängen der Ersteller zu stehen, bei der Erstellung von Angaben mehr Ermessen in Anwendung zu bringen.

Rückmeldungen anderer Adressatengruppen

Projektansatz und -umfang

Agendapapier 11D

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Viele Stellungnehmende waren der Meinung, dass es dem Diskussionspapier an Fokus und Tiefe mangelt. Sie stimmten, dass es sich um ein wichtiges Projekt handelt, fanden aber, dass das Diskussionspapier aus einer bruchstückhaften Ansammlung verschiedener Probleme besteht, ohne eine kohärente Vision der Projektausrichtung. Viele Stellungnehmende stellten außerdem fest, dass sich das Diskussionspapier mit anderen Projekten der Angabeninitiative überschneidet, wie z.B. mit dem Projekt zu primären Abschlussbestandteilen, Wesentlichkeit und dem Rahmenkonzept. Dies kann zu Doppelungen von Leitlinien oder inkonsistenten oder unvollständigen Leitlinien führen und beeinträchtigt die Fähigkeit der Adressatengruppen, das Gesamtbild dessen, was der Board zu erreichen versucht, zu verstehen.

Viele Stellungnehmende schlugen vor, dass sich der Board auf einige wenige Bereiche konzentrieren sollte, die die größte Wirkung beim Angabeproblem haben würden. Viele Stellungnehmende waren der Meinung, dass ein Versäumnis, angemessene Wesentlichkeitsbeurteilungen zu treffen, ein wesentlicher Faktor für das Angabeproblem ist. Sie glauben, dass es effektiver wäre, diese grundlegende Ursache anzugehen, als zu versuchen, alle äußeren Erscheinungsformen dieses Kernproblems zu beheben.

Ähnlich wie bei den Nutzern schlugen viele Befragte vor, dass der Board Fragen rund um die digitale Berichterstattung erörtert.

Erörterung durch den Board

Die Agendapapiere 11D und 11E wurden gemeinsam erörtert.

Es gab eine erhebliche Diskussion über den Umfang des Projekts und darüber, was die Reaktion des Boards sein sollte. In der Diskussion wurde deutlich, dass sich der Board selbst über die Ausrichtung des Projekts im Unklaren ist, nicht weiß, welche Ziele er verfolgt und wie er diese Ziele erreichen will. Sogar die stellvertretende Vorsitzende räumte ein, dass der Board selbst besser kommunizieren sollte.

Es gab auch erheblich Diskussion darüber, ob der Board eine Überprüfung der Angabevorschriften auf der Ebene der Standards vornehmen sollte. Die Mitglieder des Boards hatten unterschiedliche Auffassungen. Diejenigen, die dagegen waren, waren der Ansicht, dass dies sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und das normale Funktionieren der Standards stören würde.

Einige ganze Reihe anderer Boardmitglieder hielten jedoch fest, dass die Ersteller ernsthaft erwarten, dass der Board den Umfang der Angabevorschriften reduziert, was ihrer Meinung nach nur durch eine Überprüfung auf der Ebene der Standards selbst erreicht werden kann. Sie hinterfragten, ob die Anwendung von Wesentlichkeitsentscheidungen die Angabelast für die Ersteller wirklich verringern könnte. Die Identifizierung wesentlicher Informationen erfordert den Nachweis, dass die anderen Informationen unwesentlich sind. Das bedeutet aber auch, dass unwesentliche Informationen gesammelt und zusammengetragen werden müssen, auch wenn sie schlussendlich nicht in den Abschluss einbezogen werden. Das Urteil, dass diese Informationen nicht wesentlich sind, muss dann erläutert und vom Finanzvorstand, dem Prüfungsausschuss, dem Wirtschaftsprüfer usw. genehmigt werden. Das alles ist praktisch schwer umsetzbar und zeitaufwendig. Ein Boardmitglied hielt fest, dass es für einen Ersteller sehr schwer sein wird, zu behaupten, dass die damit zusammenhängenden Informationen insbesondere aus qualitativer Sicht unwesentlich sind, solange eine bestimmte Angabevorschrift besteht.

Der Board war sich einig, dass es sich hierbei hauptsächlich um ein Verhaltensproblem handelt und dass es einer langfristigen Lösung bedarf. Ein Boardmitglied hielt außerdem fest, dass es für die Ersteller sehr schwierig ist, zu bestimmen, was für die Adressaten relevant sei, da unterschiedliche Gruppen unterschiedliche Informationsbedürfnisse haben. Darüber hinaus wünschen sich die Ersteller einen Sicherheitsbereich. Sie würden es vorziehen, sich darauf zu verlassen, dass der Board ihnen mitteilt, was die kritischen Angaben in jedem Standard sind. Der Board war allgemein der Ansicht, dass die Festlegung klarer Angabeziele zur Lösung dieses Problems beitragen könnte. Einige Mitglieder schlugen außerdem vor, eine Überprüfung auf der Ebene der Standards für ein oder zwei Standards durchzuführen und diese mit bester ausgeübter Praxis zu Angaben zu verknüpfen, um dann Reaktionen von den Adressatengruppen einzuholen.

Einige Boardmitglieder baten den Stab auch, zu prüfen, ob das Angabeproblem auf eine falsche Anwendung der Angabevorschriften oder auf eine grundsätzliche Frage der bestehenden Vorschriften zurückzuführen ist. Ersteres ließe sich wohl durch Lehrmaterialien und andere Bildungsangebote lösen, während letzteres Standardsetzungstätigkeit würde.

Das Angabeproblem

Agendapapier 11E

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Die meisten Stellungnehmenden stimmten dem Angabeproblem, wie es im Diskussionspapier artikuliert wurde, weitgehend zu, aber die verschiedenen Adressatengruppen schrieben es unterschiedlichen Ursachen zu. Die Ersteller führten es auf eine Angabenüberlast zurück, die Nutzer auf die Bereitstellung unzureichend relevanter Informationen (siehe Agendapapier 11B) und andere Adressatengruppen auf ein grundsätzliches Verhaltensproblem, nämlich die Nichtanwendung oder falsche Anwendung von Wesentlichkeitsbeurteilungen. Eine strenge Regulierungskontrolle neigt auch dazu, jeden Ermessensspielraum auszuschalten.

Wie dem auch sei, alle Adressatengruppen waren der Meinung, dass die Art und Weise, wie der Board Standards entwirft, zum Angabeproblem beiträgt. Dies läge an (1) der Verwendung einer präskriptiven Sprache, (2) umfangreichen Angabepflichten, (3) fehlenden klaren Angabezielen und (4) inkonsistenten oder bruchstückhaften Formulierungen von Angabepflichten im Zeitablauf.

Obwohl Korrekturmaßnahmen eindeutig erforderlich sind, hatten die Stellungnehmenden sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, wie diese Maßnahmen aussehen sollten und ob der Board Angabeprinzipien entwickeln sollte, um das Problem zu lösen. Die vorherrschende Meinung war, dass dies helfen würde, aber allein nicht ausreichen würde. Diejenigen, die diesen Ansatz unterstützten, waren der Ansicht, dass dies eine gemeinsame Plattform für die Ersteller und Prüfer bieten würde, auf der sie ihre Ermessensentscheidungen erörtern und dokumentieren können, was dann genutzt werden könnte, um Anmerkungen der Regulierer zu fehlenden Angaben zu klären. Diejenigen, die diesen Ansatz nicht unterstützten, waren der Ansicht, dass Angabeprinzipien naturgemäß sehr allgemeine Leitlinien darstellen würden, die in der Praxis keinen wirklichen Unterschied machen würden. Diese Prinzipien würden die bestehende Angabenüberlast nur noch verstärken.

Viele Stellungnehmende schlugen außerdem vor, dass der Board eine Überprüfung der Angabepflichten auf der Ebene der Standards vornehmen sollte. Sie erkannten jedoch an, dass es kein leichtes Unterfangen sein würde, und wenn der Board diesen Weg einschlagen würde, müsste er die Projektausrichtung und den Ressourcenbedarf angemessen planen.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde gemeinsam mit Papier 11D erörtert (s.o.).

Prinzipien wirksamer Kommunikation

Agendapapier 11F

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Die meisten Stellungnehmenden stimmten weitgehend den sieben im Diskussionspapier beschriebenen Prinzipien einer wirksamen Kommunikation zu und dass der Board diese Grundsätze weiterentwickelt. Die Stellungnehmenden äußerten jedoch unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf die folgenden Punkte:

  • (a) ob diese Prinzipien verbindlich oder nicht verbindlich sein sollten und ggf. die beste Form für nicht verbindliche Leitlinien (z.B. erläuternde Beispiele, Lehrmaterialien oder ein Leitliniendokument); und
  • (b) ob der Board nicht verbindliche Leitlinien zur Verwendung von Formatierungen in Abschlüssen entwickeln sollte.

Die wesentlichen Bedenken im Hinblick auf die Entwicklung von Leitlinien oder ihre verpflichtende Ausgestaltung bestand darin, dass sie Innovationen ersticken könnten.

Darüber hinaus hielten viele Stellungnehmende fest, dass die im Diskussionspapier beschriebenen Prinzipien denen ähneln, die bereits von verschiedenen Regulierungsbehörden entwickelt wurden. Sie ermutigten den Board, mit diesen Organen zusammenzuarbeiten, um bei der Weiterentwicklung dieser Prinzipien effizienter zu sein.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht diskutiert.

Wesen der einzelnen Abschlussbestandteile und des Anhangs

Agendapapier 11G

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Die meisten Stellungnehmenden stimmten zu, dass der Board die Rollen der primären Abschlussbestandteile und des Anhangs beschreiben sollte. Sie stimmten auch der Zusammensetzung der primären Abschlussbestandteile und dem allgemeinen Inhalt des Anhangs zu. Einige Stellungnehmende warnten den Board jedoch davor, eine scharfe Unterscheidung zwischen den beiden zu treffen, um zu verhindern, dass die primären Abschlussbestandteile als dem Anhang überlegen wahrgenommen werden.

Viele Stellungnehmende waren sich auch darin einig, dass der Board nicht vorschreiben sollte, dass sich die Begriffe "ausweisen" und "angeben" sich auf Informationen in den primären Abschlussbestandteilen bzw. im Anhang beziehen.

Erörterung durch den Board

Dieses Papier wurde nicht diskutiert.

Ort der Angabe

Agendapapier 11H

Hierbei geht es um die Zulässigkeit der Angabe von IFRS-Informationen außerhalb des Abschlusses durch Querverweise und die Aufnahme von Nicht-IFRS-Informationen in den Abschluss.

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Im Allgemeinen stimmten die meisten Stellungnehmenden zu, dass beide Vorgehensweisen erlaubt sein sollten, wenn die Umstände ihre Verwendung rechtfertigen, aber dass der Board einige Grenzen setzen sollte, um Missbrauch zu verhindern. Darüber hinaus waren sie der Ansicht, dass der Board weitere Untersuchungen durchführen und mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten sollte, bevor er weitere Leitlinien ausarbeitet.

Viele Stellungnehmende waren der Meinung, dass die Frage der Einbeziehung von Nicht-IFRS-Informationen in den Abschluss im Rahmen des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen behandelt werden sollte.

Angabe von IFRS-Informationen außerhalb des Abschlusses

Die vorläufige Auffassung des Boards im Diskussionspapier war, dass IFRS-Informationen auch außerhalb des Abschlusses angegeben werden können, wenn Folgendes gilt:

  • (a) sie werden im Jahresbericht des Unternehmens angegeben;
  • (b) ihre Angabe außerhalb des Abschlusses macht den Jahresbericht als Ganzes verständlicher; und
  • (c) sie sind durch einen Querverweis eindeutig gekennzeichnet.

Viele Stellungnehmende haben diese Kriterien beanstandet.

Erstens ging es ihnen um die Verwendung des Begriffs "Jahresbericht", weil er in den verschiedenen Rechtskreisen unterschiedliche Bedeutungen hat. Beispielsweise enthält ein Jahresbericht für einige Unternehmen in Kanada und Australien Dokumente, die vom Abschluss getrennt sind und zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht werden können. Daher wird es schwierig sein, diesen Begriff in der Praxis konsequent anzuwenden. Das Gleiche gilt für die Beschreibung eines Jahresberichts als "Einheitliches Berichtspaket". Diese Bedenken ähneln denen, die im Zusammenhang mit den im März 2017 veröffentlichten Änderungsvorschlägen zu IFRS 8 und IAS 34 hinsichtlich der Verwendung des Begriffs "Jährliches Berichtspaket" geäußert wurden.

Zweitens fanden sie die Formulierung "macht den Jahresbericht als Ganzes verständlicher" subjektiv, was die praktische Anwendung und Durchsetzung erschwert.

Drittens waren viele Stellungnehmende besorgt über die Verwendung übermäßiger Querverweise. Ihre Bedenken waren ähnlich denen, die der Board im Diskussionspapier über Fragmentierung und eingeschränkte Verständlichkeit festhielt. Wenn Querverweise verwendet werden sollen, sind die Stellungnehmenden der Ansicht, dass der Board verlangen sollte, dass solche Informationen eindeutig als IFRS-Informationen identifiziert werden müssen und dass sie, falls zutreffend, geprüft wurden.

Schließlich haben viele Stellungnehmende die folgenden Punkte zur Angabe von IFRS-Informationen außerhalb des Abschlusses angesprochen:

  • potenzieller Mangel an Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers für solche Informationen;
  • die Notwendigkeit, dass sich der Board mit anderen Regulierern abstimmt, um einheitliche Anforderungen zu gewährleisten;
  • ständiger Zugang zu diesen Informationen und deren Verfügbarkeit; und
  • die Auswirkungen von Technologie und digitaler Berichterstattung.

Aufnahme von Nicht-IFRS-Informationen in den Abschluss

Die meisten Stellungnehmenden, darunter auch einige Aufsichtsbehörden, waren sich einig, dass das Board die Aufnahme von Nicht-IFRS-Informationen in den Abschluss nicht verbieten sollte. Sie waren jedoch der Meinung, dass der Board klar definieren sollte, was "Nicht-IFRS-Informationen" sind.

Nicht-IFRS-Informationen werden als Restgröße im Diskussionspapier beschrieben. Der Board hat dies getan, indem er zwischen verschiedenen Arten von Informationen unterschieden hat, nämlich:

  • (a) Informationen, die an sich in den IFRS gefordert werden,
  • (b) zusätzliche Informationen, die zur Einhaltung der IFRS erforderlich sind, und
  • (c) sonstige Informationen (praktisch also die Nicht-IFRS-Informationen).


Viele Stellungnehmende haben diese Unterscheidung beanstandet und erklärten, dass es schwierig sei, zwischen (b) und (c) zu unterscheiden. Unternehmen legen häufig Informationen offen, die unter (c) fallen, weil sie für die Adressaten relevant sind. Dies wird allgemein durch die Vorschrift in IAS 1 erfasst, zusätzliche Informationen, die für die Nutzer relevant sind, bereitzustellen, was diese wiederum zu einer Information der Kategorie (b) macht. Die Kategorie (c) umfasst auch Informationen, die nach Ansicht einiger Stellungnehmender aus dem Abschluss verbannt werden sollten, z.B. Informationen, die nicht mit den IFRS übereinstimmen.

In Bezug auf Angaben im Zusammenhang mit Nicht-IFRS-Informationen waren sich die meisten Stellungnehmenden darin einig, dass solche Informationen eindeutig als Nicht-IFRS-Informationen identifiziert werden sollten und dass sie (falls zutreffend) ungeprüft sind. Einige Stellungnehmende fügten hinzu, dass das Board eine Erläuterung aller Nicht-IFRS-Informationen und eine Überleitung auf eine IFRS-Zahl verlangen sollte. Sie waren mit den anderen vom Board vorgeschlagenen Angabepflichten nicht einverstanden, da sie diese als redundant ansahen.

Was das Verbot anbelangt, bestimmte Arten von Nicht-IFRS-Informationen in die Abschlüsse aufzunehmen, so unterstützten fast alle Regulierer das Verbot, während die meisten Ersteller dagegen waren. Andere Adressatengruppen waren geteilter Auffassung. Es ist ein Konflikt zwischen dem Risiko, irreführende Informationen zu liefern, und einem Mangel an Flexibilität und der potenziellen Unvereinbarkeit mit den lokalen Anforderungen, die sich aus jeder Form von Verbot ergeben.

Erörterung durch den Board

Es gab nicht viel inhaltliche Diskussion zu diesem Papier. Der Board wird die Rückmeldungen im Rahmen des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen erörtern.

Verwendung von Leistungskennzahlen im Abschluss

Agendapapier 11I

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Viele Stellungnehmende waren der Meinung, dass dieses Thema im Rahmen des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen diskutiert werden sollte. Darüber hinaus vertraten einige Stellungnehmende die Ansicht, dass der Board einen ganzheitlicheren und stärker prinzipienbasierten Ansatz verfolgen sollte, um die Verwendung von Leistungskennzahlen in Abschlüssen anzugehen. Einige Stellungnehmende äußerten sich auch zu der vorläufigen Entscheidung des Boards, das EBIT im Rahmen des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen zu definieren. Obwohl viele den Ansatz des Boards unterstützten, sprachen einige sich dagegen aus, da es sich um eine regelbasierte Kennzahl handelt und sie möglicherweise nicht für alle Unternehmen geeignet ist.

Im Diskussionspapier schlug der Board vor, dass das EBITDA nur dann ausgewiesen werden kann, wenn ein Unternehmen die Aufwendungen nach Art der Aufwendungen klassifiziert, während das EBIT unabhängig davon ausgewiesen werden kann, ob ein Unternehmen die Aufwendungen nach Art oder Funktion klassifiziert. Die meisten Stellungnehmenden gaben nicht explizit an, ob sie dieser Ansicht zustimmen. Sie waren jedoch der Ansicht, dass der Board diese Anforderungen nicht vorschreiben sollte, da sie regelbasiert sind und die bestehenden Anforderungen des IAS 1 über die faire Darstellung zusätzlicher Zwischensummen ausreichen, um den Erstellern bei der sachgerechten Entscheidungsfindung zu helfen.

Viele Stellungnehmende stimmten zu, dass der Board eine Leitlinien zu ungewöhnlichen oder selten auftretenden Posten entwickeln sollte; sie warnten jedoch, dass dies angesichts der Geschichte des Boards mit fehlgeschlagenen Versuchen schwierig sein würde und dass das Ungewöhnliche von der Art der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens abhängt. Sie baten den Board auch, zu klären, wie sich diese Posten von außerordentlichen Posten unterscheiden, die der Vorstand bereits 2002 verboten hatte, und wie ihre getrennte Darstellung mit der Auffassung des Boards zusammenwirken würde, dass "die Art oder Funktion einer Transaktion... und nicht ihre Häufigkeit die Darstellung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung bestimmen sollte". (IAS 1.BC63).

Anstatt diese Begriffe zu definieren, waren einige Stellungnehmende der Meinung, dass der Board allgemeine Leitlinien für die getreue Darstellung und Angabe ungewöhnlicher oder selten auftretender Sachverhalte zur Verfügung stellen könnte. Viele Stellungnehmende waren auch nicht damit einverstanden, die Verwendung anderer Begriffe zur Beschreibung dieser Posten zu verbieten, da sie aus übersetzungstechnischer Sicht nur schwer durchsetzbar wären und Unternehmen würden immer Wege finden, solche Vorschriften zu umgehen.

Dem Vorschlag des Boards, zu beschreiben, wie Leistungskennzahlen in Abschlüssen getreu dargestellt werden können, stimmten die meisten Stellungnehmenden zu.

Erörterung durch den Board

Es gab nicht viel inhaltliche Diskussion zu diesem Papier. Der Board wird die Rückmeldungen im Rahmen des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen erörtern.

Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Agendapapier 11J

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Viele Stellungnehmende unterstützten, dass der Board Leitlinien entwickelt, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben werden sollten; es war ihnen weniger wichtig, wo diese angegeben werden sollten. Die meisten Stellungnehmenden fanden die verschiedenen Kategorien von Methoden, die der Board vorgeschlagen hatten verwirrend und dachten, dass sie das Thema unnötig komplizieren würden.

Stattdessen schlugen viele Stellungnehmende vor, dass der Board eher prinzipienbasierte Leitlinien entwickeln sollte, welche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf der Grundlage ihrer Relevanz, Entscheidungsnützlichkeit und Wesentlichkeit angegeben werden sollten. Die Ersteller in dieser Hinsicht besser anzuleiten, könnte helfen.

Erörterung durch den Board

Die Papiere 11J bis 11L wurden gemeinsam erörtert.

Über diese Papiere wurde nicht viel diskutiert. Eine Reihe von Boardmitgliedern äußerte sich zu dem offensichtlichen Mangel an Interesse seitens der Stellungnehmenden, sich zu den zentralen Angabezielen und dem Ansatz des NZASB-Stabs in Bezug auf die Ausarbeitung von Angabepflichten zu äußern. Der Stab hielt fest, dass sich die Stellungnehmenden durchaus eingebracht hätten, aber es gab so viele divergierende Ansichten, dass der Stab sich nicht in der Lage sah, sie alle in den Papieren wiederzugeben. Was den Ansatz des NAZSB-Stabs betrifft, so gaben einige Stellungnehmende an, dass der Board den Ansatz nicht so weit entwickelt hat, dass sie ein informiert Rückmeldung geben könnten.

Übergreifende Angabeziele

Agendapapier 11K

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Viele Stellungnehmende unterstützten den Vorschlag des Boards, eine Reihe von zentralen Angabezielen zu entwickeln. Einige Stellungnehmende gaben jedoch an, dass dies nur dann wirksam sei, wenn für diese Ziele Folgendes gilt:

  • Sie werden begleitet von einer Überprüfung der Angabepflichten auf Standardebene;
  • sie sind spezifisch und bieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen allgemeinen Prinzipien und eher präskriptiven Leitlinien; und
  • sie sind mit den Konzepten von Materialität und Relevanz verknüpft.

Hinsichtlich der vom Board vorgeschlagenen Methoden, die er zur Entwicklung der zentralen Angabeziele nutzen könnte, sowie der Frage, wo diese Ziele lokalisiert werden sollen, hatten die Stellungnehmende unterschiedliche Meinungen.

Erörterung durch den Board

Die Papiere 11J bis 11L wurden gemeinsam erörtert (s.o.).

Ansatz des Stabs des neuseeländischen Standardsetzers New Zealand Accounting Standards Board (NZASB) in Bezug auf die Entwicklung von Angabevorschriften in den IFRS

Agendapapier 11L

Überblick über die erhaltenen Rückmeldungen

Von den Stellungnehmenden gaben es wenig Rückmeldungen zu diesem Abschnitt des Diskussionspapiers.

Viele Stellungnehmende unterstützten einzelne Aspekte des Ansatzes des Stabs des NZASB-Mitarbeiter bei der Formulierung von Angabepflichten, wie z.B. den ausdrücklichen Hinweis auf die Anwendung von Ermessen und die Verwendung einer weniger präskriptiven Sprache. Sie stellten jedoch fest, dass viele Aspekte geklärt und getestet werden müssen, bevor der Ansatz in der Praxis angewendet werden kann.

Insgesamt hatten die Stellungnehmenden unterschiedliche Auffassungen über den Ansatz als Ganzes und Bedenken, dass der Board ihn weiterentwickeln könnte. Stattdessen dachten einige, dass der Board anderen Aktivitäten Vorrang einräumen sollte, um das Angabeproblem anzugehen.

Erörterung durch den Board

Die Papiere 11J bis 11L wurden gemeinsam erörtert (s.o.).

Zugehörige Themen

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