Sichtweise des SEC-Mitarbeiterstabs zu prinzipienbasierten Standards
18.04.2007
James L.
Es könnte hilfreich sein, mit einer kurzen Erklärung zielorientierter Standards (objectives-oriented standards), wie sie im Mitarbeiterbericht* 2003 dargelegt wurden, zu beginnen:
Diese Erklärung kann in der Tat herangezogen werden, warum viele behaupten könnten, dass die U.S. Standards nicht so prinzipienbasiert wie die Standards des IASB sind. Ich persönlich stimme nicht zwangsläufig zu, dass die Rechnungslegungsstandards der USA an zugrundeliegenden Zielen oder Prinzipien leiden. Vielmehr würden - in einigen Fällen – Ausnahmeregelungen, enge Bilanzierungskriterien und eine Vielzahl von Anwendungsleitlinien den Eindruck erwecken, die dem Standard zu Grunde liegenden Ziele und Prinzipien zu überlagern (oder mit anderen Worten gesagt, die Berichterstattung über die wirtschaftliche Substanz der geschäftlichen Transaktion). Nehmen wir bspw. Statement 133, welcher Derivate und Sicherungstransaktionen behandelt (und häufig herangezogen wird, um die mangelnde Prinzipienorientierung der U.S. Standards zu kritisieren). Ich glaube, dass Statement 133 in seinem Kern auf soliden Prinzipien basiert. Die Ziele des Standards sind in wenigen Paragraphen festgeschrieben und erscheinen eindeutig (Derivate sind Vermögenswerte oder Schulden, solche Vermögenswerte oder Schulden sind zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts sind erfolgswirksam zu erfassen und spezielle Bilanzierungsweisen für Sicherungsbeziehungen sind nur auf qualifizierte Posten anzuwenden). Dem Standard sind jedoch 800 weitere Seiten mit Umsetzungsleitlinien angehängt, die einen Fundus von gutgemeinten Ausnahmen vom Anwendungsbereich, enge Bilanzierungskriterien sowie Regelungen enthalten. Es ist das Ausmaß an Leitlinien, die es vielfach erschweren als erleichtern, den Standard anzuwenden. Insoweit ist es nicht schwer zu verstehen, warum manch einer den Überblick verlieren könnte. Wie ich es später erneut wiederholen möchte, die Idee dafür ist, einen angemessenen Umfang an Umsetzungsleitlinien bereitzustellen, die der Zielerreichung dienen, jedoch nicht so viele zusätzliche Hinweise enthalten, dass das Ziel aus den Augen verloren geht. *Studie gemäß Abschnitt 108(d) des Sarbanes-Oxles Acts aus 2002 zur Übernahme eines prinzipienbasierten Rechnungslegungssystems durch das US-amerikanische Finanzberichterstattungssystem, veröffentlicht am 25. Juli 2003. |