Implikationen des Diskussionspapiers des IASB zu Versicherungen

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04.06.2007

Unsere britischen Kollegen haben eine Sonderausgabe des Versicherungsmarkt-Newsletters (Insurance Market Update, in englischer Sprache, 357 KB) bezüglich Phase II des IASB-Projekts zur Entwicklung eines IFRS für Versicherungsverträge herausgegeben.

Darin wird das neue Diskussionspapier (DP) des IASB zu Versicherungsverträgen erörtert. Im Newsletter wird die grundsätzliche Unterstützung durch Deloitte für den generellen Ansatz zur marktkonformen Bewertung von Versicherungsverbindlichkeiten ausgedrückt. Es wird jedoch festgehalten, dass der Ansatz zum aktuellen Abgangswert (current exit value, CEV), der im DP vorgeschlagen wird, viele Fragen aufwirft, die die Versicherungsindustrie prüfen muss. Es ist wichtig, dass die Marktteilnehmer sowohl aus der Lebens- als auch aus der Nicht-Lebensversicherungsindustrie sich weiterhin aktiv bei der Entwicklung von Prinzipien eines Standards beteiligen. Im Newsletter werden die wesentlichen Auswirkungen der Vorschläge im DP genannt. Diese sind die folgenden:

Wesentliche Auswirkungen des DP zu Versicherungsverträgen und zu prüfende Problembereiche:

Die Anwendung der Abzinsung auf Cash Flows aus Versicherungen (einschließlich Nicht-Lebensversicherungsschulden) und die Auswahl des zugehörigen Diskontierungszinssatzes;

die Forderung, alle möglichen Cash Flows zu berücksichtigen, um zu wahrscheinlichkeitsgewichteten erwarteten durchschnittlichen Cash Flows zu gelangen;

die Entwicklung branchenüblicher Marktpraxis für die Festlegung marktgerechter Risiko- und Servicemargen;

die Frage, ob die Gesamtmarge eines Versicherers Portfoliodiversifikation berücksichtigen soll;

die Tatsache, dass Risiko- und Servicemargen, die zu Versicherungsbeginn festgelegt wurden, einem Versicherer unter bestimmten Umständen gestatten können, zu Beginn des Versicherungsgeschäfts einen Gewinn oder einen Verlust zu erfassen;

die Volatilität der Schulden des Versicherers und die daraus entstehen Gewinne oder Verluste, die aus Veränderungen marktgerechter Diskontierungszinssätze und der Veränderung der Schätzungen von Risiko- und Servicemargen nach Versicherungsbeginn resultieren;

die Tatsache, dass die Subjektivität vieler erforderlicher Schätzungen und die wahrscheinliche Bandbreite akzeptabler Schätzungen für Geschäftsführung und Wirtschaftsprüfer Herausforderungen bei der Bestimmung der Angemessenheit der Gesamtschätzungen von Versicherungsschulden bergen werden;

die Tatsache, dass umfangreiche Angaben bezüglich der bei der Berechnung von Risiko- und Servicemarge verwendeten Annahmen und Methoden für die Förderung der Herausbildung akzeptierter Branchenpraxis bei der einheitlichen Schätzung dieser Margen für Zwecke der Marktangabe von entscheidender Bedeutung sein werden;

die Frage, ob Bilanzierungsunterschiede zwischen den CEV-Vorschlägen und den Vorschriften von IAS 18 für Investmentverträge beseitigt werden sollen und, falls nicht, ob die erhöhten Kosten und die Komplexität der Zerlegung von Versicherungs- und Investmentverträgen dies rechtfertigen würden;

die Frage, ob der CEV die Bonitätsmerkmale des Versicherers widerspiegeln oder auf einheitlicher Basis durch alle Versicherer geschätzt werden soll;

die Konvergenz von Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts-, Preis- und Risikomanagementmodellierungen von Versicherungsschulden, damit die grundlegenden Modellierungsverfahren im Unternehmen verankert werden können und zu einheitlicher Berichterstattung und Bewertung führen;

die Tatsache, dass die Einführung neuer Buchhaltungssysteme für die Bestimmung des CEV finanziell aufwändig sein wird, dass aber eine bessere Kosteneffizienz erreicht werden könnte, wenn sie im gesamten Unternehmen und nicht nur für die Erstellung des Jahresabschlusses verwendet würden; und

die Notwendigkeit für Versicherer, Adressaten von Jahresabschlüssen auf die Auswirkungen hinzuweisen, die die Anwendung dieses neuen Berichtsmodells für ihre Branche haben wird.

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