Darin wird das neue Diskussionspapier (DP) des IASB zu
Versicherungsverträgen
erörtert. Im Newsletter wird die grundsätzliche Unterstützung durch
Deloitte für den generellen Ansatz zur marktkonformen Bewertung von
Versicherungsverbindlichkeiten ausgedrückt. Es wird jedoch
festgehalten, dass der Ansatz zum aktuellen Abgangswert (current
exit value, CEV), der im DP vorgeschlagen wird, viele Fragen
aufwirft, die die Versicherungsindustrie prüfen muss. Es ist
wichtig, dass die Marktteilnehmer sowohl aus der Lebens- als auch
aus der Nicht-Lebensversicherungsindustrie sich weiterhin aktiv bei
der Entwicklung von Prinzipien eines Standards beteiligen. Im
Newsletter werden die wesentlichen Auswirkungen der Vorschläge im DP
genannt. Diese sind die folgenden:
Wesentliche Auswirkungen des DP zu Versicherungsverträgen
und zu prüfende Problembereiche:
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Die
Anwendung der Abzinsung auf Cash Flows aus
Versicherungen (einschließlich
Nicht-Lebensversicherungsschulden) und die Auswahl
des zugehörigen Diskontierungszinssatzes;
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die
Forderung, alle möglichen Cash Flows zu
berücksichtigen, um zu
wahrscheinlichkeitsgewichteten erwarteten
durchschnittlichen Cash Flows zu gelangen;
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die
Entwicklung branchenüblicher Marktpraxis für die
Festlegung marktgerechter Risiko- und Servicemargen;
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die
Frage, ob die Gesamtmarge eines Versicherers
Portfoliodiversifikation berücksichtigen soll;
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die
Tatsache, dass Risiko- und Servicemargen, die zu
Versicherungsbeginn festgelegt wurden, einem
Versicherer unter bestimmten Umständen gestatten
können, zu Beginn des Versicherungsgeschäfts einen
Gewinn oder einen Verlust zu erfassen;
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die
Volatilität der Schulden des Versicherers und die
daraus entstehen Gewinne oder Verluste, die aus
Veränderungen marktgerechter Diskontierungszinssätze
und der Veränderung der Schätzungen von Risiko- und
Servicemargen nach Versicherungsbeginn resultieren;
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die
Tatsache, dass die Subjektivität vieler
erforderlicher Schätzungen und die wahrscheinliche
Bandbreite akzeptabler Schätzungen für
Geschäftsführung und Wirtschaftsprüfer
Herausforderungen bei der Bestimmung der
Angemessenheit der Gesamtschätzungen von
Versicherungsschulden bergen werden;
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die
Tatsache, dass umfangreiche Angaben bezüglich der
bei der Berechnung von Risiko- und Servicemarge
verwendeten Annahmen und Methoden für die Förderung
der Herausbildung akzeptierter Branchenpraxis bei
der einheitlichen Schätzung dieser Margen für Zwecke
der Marktangabe von entscheidender Bedeutung sein
werden;
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die
Frage, ob Bilanzierungsunterschiede zwischen den
CEV-Vorschlägen und den Vorschriften von IAS 18 für
Investmentverträge beseitigt werden sollen und,
falls nicht, ob die erhöhten Kosten und die
Komplexität der Zerlegung von Versicherungs- und
Investmentverträgen dies rechtfertigen würden;
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die
Frage, ob der CEV die Bonitätsmerkmale des
Versicherers widerspiegeln oder auf einheitlicher
Basis durch alle Versicherer geschätzt werden soll;
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die
Konvergenz von Rechnungslegungs-, Aufsichtsrechts-,
Preis- und Risikomanagementmodellierungen von
Versicherungsschulden, damit die grundlegenden
Modellierungsverfahren im Unternehmen verankert
werden können und zu einheitlicher Berichterstattung
und Bewertung führen;
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die
Tatsache, dass die Einführung neuer
Buchhaltungssysteme für die Bestimmung des CEV
finanziell aufwändig sein wird, dass aber eine
bessere Kosteneffizienz erreicht werden könnte, wenn
sie im gesamten Unternehmen und nicht nur für die
Erstellung des Jahresabschlusses verwendet würden;
und
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die
Notwendigkeit für Versicherer, Adressaten von
Jahresabschlüssen auf die Auswirkungen hinzuweisen,
die die Anwendung dieses neuen Berichtsmodells für
ihre Branche haben wird.
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