Deloitte nimmt gegenüber dem IASB Stellung zu Versicherungsverträgen

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23.11.2007

Wir haben beim IASB unsere Stellungnahme zum Diskussionspapier Vorläufige Sichtweisen zu Versicherungsverträgen eingereicht (Comments on the Discssion Paper: Preliminary Views on Insurance Contracts, in englischer Sprache, 172 KB).

Der IASB hatte das Diskussionspapier am 3. Mai 2007 zur Stellungnahme veröffentlicht. Wir stimmen dem Hauptvorschlag des Diskussionspapiers zu, dass Versicherungsschulden auf Grundlage der ‚drei Bausteine' zum gegenwärtigen Wert bewertet werden sollten. Bei genauerer Betrachtung des im Diskussionspapiers dargestellten Ansatzes, haben wir eine Anzahl von Kommentaren und Bedenken. Dies schließt unter anderem die folgenden ein:

Verwendung marktbasierter Daten. Wir stimmen dem Gesamtprinzip zu, dass alle Annahmen in Übereinstimmung mit dem Markt stehen sollten. Dies gilt aber nur soweit, wie Marktdatenreferenzen tatsächlich zur Verfügung stehen und für die Bewertung einer Versicherungsschuld relevant sind. Wenn dies nicht der Fall ist, sollte der endgültige Standard zu Versicherungsverträgen deutlich machen, dass ein Versicherer ‚portfoliospezifische' Daten verwenden wird, wenn ihm diese zur Verfügung stehen, und ansonsten seine eigenen unternehmensspezifischen Daten in dem Maße wie Marktteilnehmer diese Art von Daten in die Bewertung einer Versicherungsschuld eingeschlossen hätten.

Risikomargen und Dienstleistungsmargen. Wir sind der Meinung, dass das Diskussionspapier Stellungnahme dazu enthält, was die Risiko- und Dienstleistungsmargen sind. Darüber hinaus gelingt es in dem Diskussionspapier nicht, den Charakter von Versicherungsverträgen sauber zu diskutieren und zu erörtern, ob Analogien zu Dienstleistungsverträgen gezogen werden sollten.

Tag 1-Gewinne und -Verluste. Nachdem Versicherungsschulden unter Verwendung der ‚drei Bausteine' (und unter Berücksichtigung unserer Kommentare) bestimmt worden sind, wird eine angemessene Schätzung der Leistungsverpflichtungen, die aus den Versicherungsverträgen resultieren, erfolgt sein. Daher stimmen wir zu, dass es angemessen ist, jegliche Differenzen, die zu Beginn des Versicherungsvertrages zwischen der Bewertung, die man erreicht hat, (abzüglich relevanter Anschaffungskosten) und den erhaltenen Prämien bestehen, in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.

Bezeichnung der Bewertungsattribute für Versicherungsschulden. Wir stimmen der Bezeichnung für Versicherungsschulden als ‚gegenwärtiger Abgangspreis' nicht zu. Wir glauben nicht, dass dieser Begriff angemessen widerspiegelt, was das Ziel der Bewertung sein sollte, oder dass es einen Bezug auf einen Übertragungswert geben sollte. Versicherer können ihre Versicherungsschulden nicht frei an dritte Parteien übertragen und würden allgmein auch nicht wünschen, dies zu tun. ... Der übliche Weg für die Erfüllung einer Versicherungsschuld besteht für einen Versicherer darin, seine Verpflichtungen zu erfüllen, bis die Verbindlichkeit erloschen ist.

Bewertungseinheit. Wir halten es für wichtig, dass der endgültige Standard zu Versicherungsverträgen unmissverständlich deutlich macht, dass die Bewertungseinheit sowohl für die Schätzung des erwarteten zukünftigen Cashflows als auch der Schätzung der Risikomarge das Portfolio der Versicherungsverträge ist.

Schätzungen zukünftiger Cashflows: Verhaltensweise und Beteiligung der Versicherungsnehmer. Die Erwägung der Verhaltensweise der Versicherungsnehmer ist eine Realität im Versicherungsgeschäft. Wir unterstützen ein übergreifendes Ziel im endgültigen Standard zu Versicherungsverträgen, das darin besteht, den Adressaten von Abschlüssen relevante Informationen zu liefern, die sie in die Lage versetzen, zukünftige Cashflows in Bezug auf Versicherungsverträge vorherzusagen, die in und aus der Berichtseinheit fließen werden.

Übereinstimmung der Anforderungen für Versicherungsverträge mit anderen Standards. Wir ... unterstützen die Fortführung der bisher vorgenommenen Bestrebungen, Vorschläge für Versicherungsverträge zu erarbeiten, die – in nicht allzu ferner Zukunft – zu verlässlichen und relevanten Informationen für diese Verträge führen, die den Adressaten von Abschlüssen erlauben werden, die zukünftige Cashflows in Bezug auf Versicherungsverträge besser vorherzusagen, die in und aus der Berichtseinheit fließen. Wenn eine Behandlungsweise als diejenige erachtet wird, die die Ziele am besten zu erreichen erlaubt, die wir aufgezeigt haben, aber die eine mangelnden Übereinstimmung mit anderen Teilen der IFRS-Literatur hervorrufen würde, sind wir der Meinung, dass diese Behandlung nicht unbedingt sofort verworfen werden muss.

Alle früheren Stellungnahmen von Deloitte gegenüber dem IASB und dem IASC finden Sie hier.

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